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DGAP-HV: 1st RED AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.10.2012 in Hotel Holiday Inn Hamburg, Raum Seeve, Billwerder Neuer Deich 14, 20539 Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: 1st RED AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
1st RED AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
31.10.2012 in Hotel Holiday Inn Hamburg, Raum Seeve, Billwerder Neuer 
Deich 14, 20539 Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
21.09.2012 / 15:07 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   1st RED AG 
 
   Hamburg 
 
   - ISIN: DE0006055007 (WKN 605 500) - 
   - ISIN: DE000A0LD3W5 (WKN A0LD3W) - 
 
 
   Hiermit laden wir die Aktionäre der 1st RED AG zu der am Mittwoch, dem 
   31. Oktober 2012, 11.00 Uhr, im Hotel Holiday Inn Hamburg, Raum Seeve, 
   Billwerder Neuer Deich 14, 20539 Hamburg, stattfindenden 98. 
   ordentlichen Hauptversammlung mit folgender Tagesordnung ein. 
 
     I.    TAGESORDNUNG 
 
 
   TOP 1: 
   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Lageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 sowie des 
   gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das 
   Geschäftsjahr 2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrats, dem erläuternden 
   Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 
   Abs. 4 HGB sowie Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr. 
 
   TOP 2: 
   Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlustes: 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust zum 
   31.12.2011 in Höhe von Euro 15.656.023,14 auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
 
   TOP 3: 
   Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2011: 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2011 
   amtierenden Vorstand Entlastung zu erteilen. 
 
   TOP 4: 
   Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2011: 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 
 
   TOP 5: 
   Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012: 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MDS Möhrle GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
   Ein Prüfungsausschuss besteht nicht. 
 
   TOP 6: 
   Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat: 
 
   Herr Dipl.-Kfm. Jörn Steiff hat mit Schreiben an die Gesellschaft vom 
   14.11.2011 sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 
   31.12.2011 niedergelegt. Für ihn wurde Herr Heiko Hecht, Hamburg, 
   Rechtsanwalt, durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 13.01.2012 
   als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. 
 
   Herr Heiko Hecht hat erklärt, zur Wahl zum Aufsichtsrat durch die 
   Hauptversammlung zu kandidieren und die Wahl für den Fall seiner Wahl 
   anzunehmen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung die Wahl in den 
   Aufsichtsrat von Herrn Heiko Hecht für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung vor, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
   2015 beschließt. 
 
   Herr Heiko Hecht übt darüber hinaus keine Mitgliedschaft in anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus. 
 
   Angabe zu Tagesordnungspunkt 6 
 
   Der Aufsichtsrat der 1st RED AG setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 
   Abs. 1 AktG iVm § 10 Abs. 1 der Satzung aus 3 Mitgliedern zusammen, 
   die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist 
   an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   TOP 7: 
   Erläuterung des Entwurfs des Kauf- und Übertragungsvertrages bezüglich 
   des Immobilienportfolios der Gesellschaft zwischen der Gesellschaft 
   als Verkäuferin und einer künftigen Tochtergesellschaft der Alliance 
   Holdings LLC, Chicago, als Käuferin durch den Vorstand. 
 
   TOP 8: 
   Beschlussfassung über die Zustimmung gemäß § 179a AktG zum Abschluss 
   eines Kauf- und Übertragungsvertrages über das Immobilienportfolio der 
   Gesellschaft zwischen der Gesellschaft als Verkäuferin und einer 
   künftigen Tochtergesellschaft der Alliance Holdings LLC, Chicago, als 
   Käuferin. 
 
   Die Gesellschaft beabsichtigt, als Verkäuferin mit einer künftigen 
   Tochtergesellschaft der Alliance Holdings LLC, Chicago, einen Kauf- 
   und Übertragungsvertrag über das Immobilienportfolio der Gesellschaft 
   zu schließen. 
 
   a) Wesentlicher Inhalt des Entwurfs des Kauf- und 
   Übertragungsvertrages 
 
   Der zur Beschlussfassung der Hauptversammlung anstehende Kauf- und 
   Übertragungsvertrag hat den folgenden wesentlichen Inhalt: 
 
   aa) Struktur des Verkaufs 
 
   Die sechs noch im Portfolio befindlichen Immobilien des Konzerns 
   stehen jeweils im Eigentum einer Objektgesellschaft in der Rechtsform 
   einer GmbH & Co. KG: 
 
 
 
   Objekt                            HGB-Buchwert 31.12.2011 (EUR) 
 
   Schützenwall; Norderstedt                         10.612.148,00 
 
   Auguste-Viktoria-Allee, Berlin                     3.144.426,00 
 
   Hans-Bredow-Straße, Bremen                         5.678.119,00 
 
   Walter-Geerdes-Straße, Bremen                      5.198.688,00 
 
   Wernerstraße, Stuttgart                           15.657.164,47 
 
   Brauckstraße, Witten                               8.580.939,92 
 
   1st RED Vermögensverwaltung                           71.570,00 
   (Krananlagen Wernerstraße) 
 
   Summe                                             48.943.055,39 
 
 
   Die sechs Objektgesellschaften und die 1st RED 
   Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH & Co. KG werden von zwei 
   Zwischenholding-Gesellschaften, der 1st RED Industrial Properties GmbH 
   und der 1st RED Retail Properties GmbH, gehalten, deren 
   Geschäftsanteile zu 100 % im Eigentum der Gesellschaft stehen. Der 
   Kaufvertrag sieht vor, dass zunächst 94 % der Anteile an den 
   Zwischenholding-Gesellschaften an den Erwerber veräußert werden. 
   Mitveräußert werden außerdem sämtliche Geschäftsanteile an der 1st RED 
   Management GmbH, die ihrerseits - ohne feste Kapitaleinlage - 
   persönlich haftende Gesellschafterin der Objektgesellschaften ist. 
 
   Über die verbleibenden 6 % an den Zwischenholding-Gesellschaften wird 
   der Käuferin bzw. einer von der Käuferin zu benennenden Gesellschaft 
   eine Kaufoption eingeräumt, die diese spätestens bis zum 31. Januar 
   2018 ausüben kann. 
 
   bb) Käuferin 
 
   Als Käuferin fungiert die eigens zu diesem Zweck zu erwerbende, 
   künftige Tochtergesellschaft, deren Anteile direkt oder indirekt 
   mehrheitlich von der Alliance Holdings LLC, Chicago, gehalten werden. 
   Die grundsätzliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von 
   Gesellschaftern der Alliance Holdings LLC ist der Gesellschaft durch 
   die UBS Financial Services Inc., Chicago, bescheinigt worden. Die 
   Objektfinanzierer des Immobilienportfolios, Valovis Bank AG, Hamburger 
   Sparkasse AG und Landesbank Berlin AG, haben die Alliance Holdings LLC 
   ihrerseits überprüft und die Weiterfinanzierung der 
   Objektgesellschaften in Aussicht gestellt. 
 
   Die Käufergesellschaft verpflichtet sich, innerhalb von sieben 
   Bankarbeitstagen nach der Beurkundung eine Anzahlung auf den Kaufpreis 
   in Höhe von EUR 1,0 Mio. auf ein Rechtsanwalts-Anderkonto einzuzahlen. 
 
   cc) Kaufpreis 
 
   Der Kaufpreis wird auf der Basis eines auf den Übergabe- und 
   Verrechnungstag (geplant: 31. Oktober 2012) zu erstellenden 
   Zwischenabschlusses ermittelt. Er setzt sich zusammen aus einem fest 
   vereinbarten Wert für die Immobilien von EUR 46 Mio. zzgl. des 
   Buchwerts zum Stichtag der sonstigen Aktiven, soweit diese nicht bei 
   der Bewertung der Immobilien berücksichtigt wurden, der 
   Zwischenholding-Gesellschaften und der Objektgesellschaften 
   (konsolidiert) abzgl. der im Zwischenabschluss ausgewiesenen 
   Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Auf der Aktivseite 
   (kaufpreiserhöhend) unberücksichtigt bleibt eine Forderung auf 
   Ausgleichszahlung gegen den Mieter Rogers GmbH von TEUR 720 für die 
   vorzeitige Beendigung des Mietvertrages (Walter-Geerdes-Str., Bremen), 
   um für den Erwerber das Neuvermietungsrisiko zu kompensieren. Aus 
   Vereinfachungsgründen werden die zwischen der Gesellschaft und den 
   verkauften Gesellschaften bestehenden Konzern-Forderungen und 
   Verbindlichkeiten zum Stichtag saldiert. Ein positiver Forderungssaldo 
   der Gesellschaft wird an die Käuferin abgetreten. Der 
   Forderungskaufpreis entspricht dem Nennwert der abgetretenen 
   Forderungen. 
 
   Der Kaufpreis für die Anteile entspricht 94% des sich aus der 
   Zwischenbilanz zum Stichtag ergebenden Wertes der 
   Zwischenholding-Gesellschaften bzw. 100% des Wertes der 1st RED 
   Management GmbH. Der Forderungskaufpreis wird vom Kaufpreis für die 
   Geschäftsanteile abgezogen (Verkauf auf schuldenfreier Basis - 'cash 
   debt free'). Auf Basis einer Hochrechnung zum 31. Oktober 2012 wird 
   der Gesamtkaufpreis für die verkauften Geschäftsanteile und den 
   Forderungssaldo voraussichtlich rund EUR 7,8 Mio. betragen. Der 
   Optionspreis in Bezug auf die restlichen Anteile soll in ähnlicher 
   Weise berechnet werden wie zur Kaufpreisermittlung bezüglich der 94% 
   der Anteile an den Zwischenholding-Gesellschaften, wobei die 
   Immobilien mit dem aktuellen Marktwert im Zeitpunkt der Ausübung der 
   Option zu bewerten sind. 
 
   dd) Vollzugsbedingungen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

September 21, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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