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DGAP-HV: 1st RED AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: 1st RED AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.10.2012 in Hotel Holiday Inn Hamburg, Raum Seeve, Billwerder Neuer Deich 14, 20539 Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: 1st RED AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
1st RED AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
31.10.2012 in Hotel Holiday Inn Hamburg, Raum Seeve, Billwerder Neuer 
Deich 14, 20539 Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
21.09.2012 / 15:07 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   1st RED AG 
 
   Hamburg 
 
   - ISIN: DE0006055007 (WKN 605 500) - 
   - ISIN: DE000A0LD3W5 (WKN A0LD3W) - 
 
 
   Hiermit laden wir die Aktionäre der 1st RED AG zu der am Mittwoch, dem 
   31. Oktober 2012, 11.00 Uhr, im Hotel Holiday Inn Hamburg, Raum Seeve, 
   Billwerder Neuer Deich 14, 20539 Hamburg, stattfindenden 98. 
   ordentlichen Hauptversammlung mit folgender Tagesordnung ein. 
 
     I.    TAGESORDNUNG 
 
 
   TOP 1: 
   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Lageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 sowie des 
   gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das 
   Geschäftsjahr 2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrats, dem erläuternden 
   Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 
   Abs. 4 HGB sowie Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr. 
 
   TOP 2: 
   Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlustes: 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust zum 
   31.12.2011 in Höhe von Euro 15.656.023,14 auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
 
   TOP 3: 
   Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2011: 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2011 
   amtierenden Vorstand Entlastung zu erteilen. 
 
   TOP 4: 
   Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2011: 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 
 
   TOP 5: 
   Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012: 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MDS Möhrle GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
   Ein Prüfungsausschuss besteht nicht. 
 
   TOP 6: 
   Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat: 
 
   Herr Dipl.-Kfm. Jörn Steiff hat mit Schreiben an die Gesellschaft vom 
   14.11.2011 sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 
   31.12.2011 niedergelegt. Für ihn wurde Herr Heiko Hecht, Hamburg, 
   Rechtsanwalt, durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 13.01.2012 
   als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. 
 
   Herr Heiko Hecht hat erklärt, zur Wahl zum Aufsichtsrat durch die 
   Hauptversammlung zu kandidieren und die Wahl für den Fall seiner Wahl 
   anzunehmen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung die Wahl in den 
   Aufsichtsrat von Herrn Heiko Hecht für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung vor, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
   2015 beschließt. 
 
   Herr Heiko Hecht übt darüber hinaus keine Mitgliedschaft in anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus. 
 
   Angabe zu Tagesordnungspunkt 6 
 
   Der Aufsichtsrat der 1st RED AG setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 
   Abs. 1 AktG iVm § 10 Abs. 1 der Satzung aus 3 Mitgliedern zusammen, 
   die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist 
   an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   TOP 7: 
   Erläuterung des Entwurfs des Kauf- und Übertragungsvertrages bezüglich 
   des Immobilienportfolios der Gesellschaft zwischen der Gesellschaft 
   als Verkäuferin und einer künftigen Tochtergesellschaft der Alliance 
   Holdings LLC, Chicago, als Käuferin durch den Vorstand. 
 
   TOP 8: 
   Beschlussfassung über die Zustimmung gemäß § 179a AktG zum Abschluss 
   eines Kauf- und Übertragungsvertrages über das Immobilienportfolio der 
   Gesellschaft zwischen der Gesellschaft als Verkäuferin und einer 
   künftigen Tochtergesellschaft der Alliance Holdings LLC, Chicago, als 
   Käuferin. 
 
   Die Gesellschaft beabsichtigt, als Verkäuferin mit einer künftigen 
   Tochtergesellschaft der Alliance Holdings LLC, Chicago, einen Kauf- 
   und Übertragungsvertrag über das Immobilienportfolio der Gesellschaft 
   zu schließen. 
 
   a) Wesentlicher Inhalt des Entwurfs des Kauf- und 
   Übertragungsvertrages 
 
   Der zur Beschlussfassung der Hauptversammlung anstehende Kauf- und 
   Übertragungsvertrag hat den folgenden wesentlichen Inhalt: 
 
   aa) Struktur des Verkaufs 
 
   Die sechs noch im Portfolio befindlichen Immobilien des Konzerns 
   stehen jeweils im Eigentum einer Objektgesellschaft in der Rechtsform 
   einer GmbH & Co. KG: 
 
 
 
   Objekt                            HGB-Buchwert 31.12.2011 (EUR) 
 
   Schützenwall; Norderstedt                         10.612.148,00 
 
   Auguste-Viktoria-Allee, Berlin                     3.144.426,00 
 
   Hans-Bredow-Straße, Bremen                         5.678.119,00 
 
   Walter-Geerdes-Straße, Bremen                      5.198.688,00 
 
   Wernerstraße, Stuttgart                           15.657.164,47 
 
   Brauckstraße, Witten                               8.580.939,92 
 
   1st RED Vermögensverwaltung                           71.570,00 
   (Krananlagen Wernerstraße) 
 
   Summe                                             48.943.055,39 
 
 
   Die sechs Objektgesellschaften und die 1st RED 
   Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH & Co. KG werden von zwei 
   Zwischenholding-Gesellschaften, der 1st RED Industrial Properties GmbH 
   und der 1st RED Retail Properties GmbH, gehalten, deren 
   Geschäftsanteile zu 100 % im Eigentum der Gesellschaft stehen. Der 
   Kaufvertrag sieht vor, dass zunächst 94 % der Anteile an den 
   Zwischenholding-Gesellschaften an den Erwerber veräußert werden. 
   Mitveräußert werden außerdem sämtliche Geschäftsanteile an der 1st RED 
   Management GmbH, die ihrerseits - ohne feste Kapitaleinlage - 
   persönlich haftende Gesellschafterin der Objektgesellschaften ist. 
 
   Über die verbleibenden 6 % an den Zwischenholding-Gesellschaften wird 
   der Käuferin bzw. einer von der Käuferin zu benennenden Gesellschaft 
   eine Kaufoption eingeräumt, die diese spätestens bis zum 31. Januar 
   2018 ausüben kann. 
 
   bb) Käuferin 
 
   Als Käuferin fungiert die eigens zu diesem Zweck zu erwerbende, 
   künftige Tochtergesellschaft, deren Anteile direkt oder indirekt 
   mehrheitlich von der Alliance Holdings LLC, Chicago, gehalten werden. 
   Die grundsätzliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von 
   Gesellschaftern der Alliance Holdings LLC ist der Gesellschaft durch 
   die UBS Financial Services Inc., Chicago, bescheinigt worden. Die 
   Objektfinanzierer des Immobilienportfolios, Valovis Bank AG, Hamburger 
   Sparkasse AG und Landesbank Berlin AG, haben die Alliance Holdings LLC 
   ihrerseits überprüft und die Weiterfinanzierung der 
   Objektgesellschaften in Aussicht gestellt. 
 
   Die Käufergesellschaft verpflichtet sich, innerhalb von sieben 
   Bankarbeitstagen nach der Beurkundung eine Anzahlung auf den Kaufpreis 
   in Höhe von EUR 1,0 Mio. auf ein Rechtsanwalts-Anderkonto einzuzahlen. 
 
   cc) Kaufpreis 
 
   Der Kaufpreis wird auf der Basis eines auf den Übergabe- und 
   Verrechnungstag (geplant: 31. Oktober 2012) zu erstellenden 
   Zwischenabschlusses ermittelt. Er setzt sich zusammen aus einem fest 
   vereinbarten Wert für die Immobilien von EUR 46 Mio. zzgl. des 
   Buchwerts zum Stichtag der sonstigen Aktiven, soweit diese nicht bei 
   der Bewertung der Immobilien berücksichtigt wurden, der 
   Zwischenholding-Gesellschaften und der Objektgesellschaften 
   (konsolidiert) abzgl. der im Zwischenabschluss ausgewiesenen 
   Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Auf der Aktivseite 
   (kaufpreiserhöhend) unberücksichtigt bleibt eine Forderung auf 
   Ausgleichszahlung gegen den Mieter Rogers GmbH von TEUR 720 für die 
   vorzeitige Beendigung des Mietvertrages (Walter-Geerdes-Str., Bremen), 
   um für den Erwerber das Neuvermietungsrisiko zu kompensieren. Aus 
   Vereinfachungsgründen werden die zwischen der Gesellschaft und den 
   verkauften Gesellschaften bestehenden Konzern-Forderungen und 
   Verbindlichkeiten zum Stichtag saldiert. Ein positiver Forderungssaldo 
   der Gesellschaft wird an die Käuferin abgetreten. Der 
   Forderungskaufpreis entspricht dem Nennwert der abgetretenen 
   Forderungen. 
 
   Der Kaufpreis für die Anteile entspricht 94% des sich aus der 
   Zwischenbilanz zum Stichtag ergebenden Wertes der 
   Zwischenholding-Gesellschaften bzw. 100% des Wertes der 1st RED 
   Management GmbH. Der Forderungskaufpreis wird vom Kaufpreis für die 
   Geschäftsanteile abgezogen (Verkauf auf schuldenfreier Basis - 'cash 
   debt free'). Auf Basis einer Hochrechnung zum 31. Oktober 2012 wird 
   der Gesamtkaufpreis für die verkauften Geschäftsanteile und den 
   Forderungssaldo voraussichtlich rund EUR 7,8 Mio. betragen. Der 
   Optionspreis in Bezug auf die restlichen Anteile soll in ähnlicher 
   Weise berechnet werden wie zur Kaufpreisermittlung bezüglich der 94% 
   der Anteile an den Zwischenholding-Gesellschaften, wobei die 
   Immobilien mit dem aktuellen Marktwert im Zeitpunkt der Ausübung der 
   Option zu bewerten sind. 
 
   dd) Vollzugsbedingungen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

September 21, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)

Der Vollzug des Kaufvertrages (Closing) steht unter anderem unter der 
   aufschiebenden Bedingung, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft 
   dem Verkauf zustimmt, der Leistung der Anzahlung auf das Anderkonto 
   sowie der Bestätigung der Objektfinanzierer, die bestehende 
   Immobilienfinanzierung, ggf. unter Anpassung der Bedingungen in 
   Abstimmung mit der Käuferin (z.B. veränderte Festzinsperioden) 
   aufrechtzuerhalten. Die Objektfinanzierer haben die Bereitschaft 
   hierzu bereits signalisiert. 
 
   Eine Freigabe durch Kartellbehörden ist nicht erforderlich. Alle 
   übrigen bzw. weiteren Vollzugsbedingungen werden von der 1st RED AG 
   kontrolliert. 
 
   ee) Rücktrittsrechte. 
 
   Der Gesellschaft steht ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu, wenn 
   die Anzahlung nicht geleistet oder am Closing der Gesamtkaufpreis 
   nicht gezahlt wird. 
 
   Die Käuferin hat ein Rücktrittsrecht, falls die Zustimmung der 
   Hauptversammlung versagt wird oder im Fall einer wesentlichen 
   Verschlechterung der finanziellen oder wirtschaftlichen Verhältnisse 
   der Objektgesellschaften im Zeitraum von der Beurkundung des Vertrages 
   bis zum Closing (z.B. Verringerung des Jahres-Nettomietaufkommens um 
   mehr als EUR 1 Mio.). Des Weiteren kann die Käuferin vom Vertrag 
   zurücktreten, wenn die Gesellschaft weitere Geschäftsanteile an einer 
   Zwischenholding-Gesellschaft veräußert oder mehr als 94% der 
   Geschäftsanteile an der Gesellschaft bzw. der Garbe Holding GmbH & Co. 
   KG veräußert werden. Im Falle des Rücktritts steht der Käuferin eine 
   Entschädigung in Höhe von EUR 250.000,00 zur teilweisen Deckung ihrer 
   Kosten zu. 
 
   ff) Verkäufergarantien. 
 
   Die 1st RED AG übernimmt für eine Transaktion dieser Art und 
   Größenordnung übliche Garantien bis zu einem grundsätzlichen 
   Höchstbetrag, welcher 50% des endgültigen Gesamtkaufpreises 
   entspricht; von dieser Haftungsbeschränkung sind nur ausgenommen 
   Ansprüche aus Rechtsgewährleistungen (d.h. insbesondere, dass der 
   Verkäufer unbeschränktes Eigentum an den verkauften Geschäftsanteilen 
   hat) sowie der verkäuferseitig übernommenen Steuergarantie- und 
   -freistellung. In Bezug auf Steuern übernimmt die Verkäuferin eine 
   Freistellung für Veranlagungszeiträume bis zum Stichtag, da laufende 
   Betriebsprüfungen der Zwischenholding-Gesellschaften und der 
   Objektgesellschaften bisher nicht abgeschlossen sind. Der Vorstand 
   erwartet allerdings aus diesen Prüfungen keine wesentlichen 
   nachteiligen Ergebnisse für die betreffenden Gesellschaften. Ansprüche 
   aus Steuernachforderungen verjähren grundsätzlich sechs Monate nach 
   Bestandskraft der betreffenden Steuerbescheide, alle übrigen 
   Garantieansprüche verjähren 24 Monate nach Closing. 
 
   Zur Absicherung der verkäuferseitigen Garantien wird ein Betrag von 
   EUR 1,5 Mio. auf einem Treuhandkonto verwahrt. Dieser Betrag wird an 
   die Verkäuferin teilweise nach 2 Jahren, der Rest spätestens 5 Jahre 
   nach dem Closing freigegeben, sofern kein Garantiefall eingetreten 
   ist. 
 
   b) Zurverfügungstellung 
 
   Die vollständigen Vertragsentwürfe (in englischer Sprache sowie in 
   einer deutschen Übersetzung) können in den Geschäftsräumen der 1st RED 
   AG, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg, und während der Hauptversammlung 
   eingesehen werden. Auf ausdrückliches schriftliches Verlangen wird 
   Aktionären eine Abschrift der Vertragsentwürfe unentgeltlich zur 
   Verfügung gestellt. 
 
   c) Zustimmung der Hauptversammlung 
 
   Der Abschluss des Vertrages bedarf gemäß § 8 Absatz 3 der Satzung iVm 
   Ziffer 5 der Geschäftsordnung für den Vorstand der 1st RED AG der 
   Zustimmung des Aufsichtsrats und gemäß § 179a AktG der Zustimmung der 
   Hauptversammlung. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   'Die Hauptversammlung erteilt ihre Zustimmung zum Abschluss des im 
   Entwurf vorliegenden Kauf- und Übertragungsvertrages zwischen der 
   Gesellschaft als Verkäuferin und einer künftigen Tochtergesellschaft 
   der Alliance Holdings LLC, Chicago, als Käuferin.' 
 
     II.   GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT 
           DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG 
 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einladung zur 
   Hauptversammlung eingeteilt in 20.000.000 Stückaktien mit ebenso 
   vielen Stimmrechten. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht. 
   Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. 
 
     III.  TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
 
 
     1.    Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
   Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung 
   zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   nachweisen. 
 
   Der Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts muss sich auf den 
   10. Oktober 2012, 00.00 Uhr (MESZ) (der 'Nachweisstichtag'), beziehen. 
   Als Nachweis reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer 
   Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. 
 
   Die Anmeldung muss zusammen mit dem Nachweis spätestens bis 24. 
   Oktober 2012, 24.00 Uhr (MESZ), bei der nachstehend genannten 
   Anmeldestelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache 
   eingehen. 
 
           Anmeldestelle: 
           1st RED AG, c/o UniCredit Bank AG, Abteilung CBS40GM 
           80311 München 
           Fax: 089 / 5400-2519 
           E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de 
 
 
   Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft 
   werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst 
   frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut 
   anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des 
   Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen 
   durch das depotführende Institut vorgenommen. 
 
   2. Bedeutung des Nachweisstichtages 
 
   Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und 
   die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer nachgewiesen hat, dass er zum Nachweisstichtag Aktionär war. 
   Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür 
   keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Stichtag 
   erworben haben, sind somit - unbeschadet der Möglichkeit von 
   Bevollmächtigungen im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber 
   - weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Aktionäre, die sich 
   ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch 
   dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
   Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine 
   evtl. Dividendenberechtigung. 
 
   3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
   Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, 
   können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein 
   Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. 
   Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis über die 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts gemäß Nr. 1 erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär 
   mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von 
   diesen zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
   126b BGB), soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einem 
   diesem gleichgestellten Institut oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 
   125 Abs. 5 AktG), einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen nach § 
   135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person erteilt wird. 
 
   Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen 
   gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 
   5 AktG) sowie Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 Abs. 8 
   AktG gleichgestellte Personen erteilt, ist die Vollmachtserklärung vom 
   Bevollmächtigten lediglich nachprüfbar festzuhalten; eine solche 
   Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf nur mit der 
   Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. In einem 
   derartigen Fall werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig mit dem 
   zu Bevollmächtigenden wegen einer möglicherweise von ihm geforderten 
   Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, können zur 
   Erteilung der Vollmacht das Formular benutzen, welches die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

September 21, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.