DJ DGAP-HV: IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.11.2012 in Höhr-Grenzhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration,
manufacturing / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing:
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.11.2012 in
Höhr-Grenzhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
16.10.2012 / 15:07
=--------------------------------------------------------------------
IBS AG
excellence, collaboration, manufacturing
Höhr-Grenzhausen
- WKN 622 840 -
Wir laden unsere Aktionäre ein zur
außerordentlichen Hauptversammlung
der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing
am Donnerstag, den 29. November 2012, 10.00 Uhr,
in das Hotel Heinz, Bergstraße 77,
56203 Höhr-Grenzhausen.
TAGESORDNUNG
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines
Beherrschungsvertrages mit der Siemens Beteiligungen Inland GmbH
Die Siemens Beteiligungen Inland GmbH und die IBS Aktiengesellschaft
excellence, collaboration, manufacturing haben am 10./11. Oktober 2012
einen Beherrschungsvertrag geschlossen, mit dem die IBS
Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing die
Leitung ihrer Gesellschaft der Siemens Beteiligungen Inland GmbH
unterstellt.
Der Aufsichtsrat der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration,
manufacturing hat dem Abschluss des Beherrschungsvertrags mit
Beschluss vom 11. Oktober 2012 zugestimmt. Der Beherrschungsvertrag
bedarf weiter zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Gesellschafter-
bzw. Hauptversammlung beider Vertragspartner sowie der Eintragung in
das Handelsregister des Sitzes der IBS Aktiengesellschaft excellence,
collaboration, manufacturing. Die Gesellschafterversammlung der
Siemens Beteiligungen Inland GmbH hat dem Beherrschungsvertrag am 10.
Oktober 2012 zugestimmt.
Der Beherrschungsvertrag hat den folgenden Wortlaut:
'Beherrschungsvertrag
zwischen der
Siemens Beteiligungen Inland GmbH
mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts München unter HRB 139644
(nachfolgend 'SBI')
und der
IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing
mit dem Sitz in Höhr-Grenzhausen, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Montabaur unter HRB 6069
(nachfolgend 'Gesellschaft')
Präambel
Die SBI ist die alleinige Aktionärin der Siemens Industry Automation
Holding AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts München unter HRB 193709 (nachfolgend 'SIAH'). Die SIAH
ist Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft. Die Siemens
Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin und München, die alleinige
Gesellschafterin der SBI, ist ihrerseits Aktionärin der Gesellschaft.
Zwischen ihr als herrschendem Unternehmen und der SBI als beherrschtem
Unternehmen besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.
1. Beherrschung
1.1. Die Gesellschaft unterstellt die Leitung ihrer
Gesellschaft der SBI.
1.2. Die SBI hat danach das Recht, dem Vorstand der
Gesellschaft hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft
Weisungen zu erteilen. Weisungen bedürfen der Textform. Der
Vorstand der Gesellschaft ist in Übereinstimmung mit den
Bestimmungen von § 308 Abs. 2 Satz 1 und 2 AktG verpflichtet,
den Weisungen Folge zu leisten. Die Geschäftsführung und
Vertretung der Gesellschaft obliegen im Übrigen weiterhin dem
Vorstand der Gesellschaft. Die SBI kann dem Vorstand der
Gesellschaft nicht die Weisung erteilen, diesen Vertrag zu
ändern, aufrechtzuerhalten oder zu beendigen.
2. Verlustübernahme
2.1. Die SBI ist zum Ausgleich der Verluste der
Gesellschaft entsprechend allen Regelungen des § 302 AktG in
seiner jeweils geltenden Fassung verpflichtet.
2.2. Die Verpflichtung zum Verlustausgleich wird jeweils
am Schluss eines Geschäftsjahres der Gesellschaft fällig und
ist ab diesem Zeitpunkt mit einem Zinssatz von 5 % p.a. zu
verzinsen.
2.3. Die Verpflichtung zum Verlustausgleich besteht
erstmals für das gesamte Geschäftsjahr, in dem dieser Vertrag
nach Ziffer 5.1 wirksam wird.
3. Ausgleich
3.1. Die SBI garantiert den im Sinne des § 304 AktG
außenstehenden Aktionären der Gesellschaft für die Dauer
dieses Vertrags als angemessenen Ausgleich die Zahlung eines
bestimmten jährlichen Gewinnanteils (nachfolgend
'Garantiedividende').
Die Garantiedividende beträgt für jedes volle Geschäftsjahr
brutto EUR 0,26 je Stückaktie der Gesellschaft mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,-, abzüglich
Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag nach dem jeweils
für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz. Der
Abzug ist nur auf den in dem Bruttobetrag der
Garantiedividende enthaltenen anteiligen Ausgleich von EUR
0,19 je Aktie aus mit deutscher Körperschaftsteuer belasteten
Gewinnen zu berechnen. Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses gelangen auf den anteiligen Ausgleich
von EUR 0,19 je Stückaktie aus mit deutscher
Körperschaftsteuer belasteten Gewinnen 15% Körperschaftsteuer
zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag, das sind EUR 0,03 zum Abzug.
Zusammen mit dem übrigen anteiligen Ausgleich von EUR 0,07 aus
nicht mit deutscher Körperschaftsteuer belasteten Gewinnen
ergibt sich daraus nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses eine Garantiedividende in Höhe von insgesamt
EUR 0,23 je Stückaktie für ein volles Geschäftsjahr.
3.2. Soweit die von der Gesellschaft für ein
Geschäftsjahr gezahlte Dividende (einschließlich eventueller
Abschlagszahlungen) je Stückaktie hinter der Garantiedividende
zurückbleibt, wird SBI jedem außenstehenden Aktionär der
Gesellschaft den entsprechenden Differenzbetrag je Stückaktie
zahlen. Ein solcher etwaiger Differenzbetrag ist jeweils am
ersten Bankarbeitstag nach der ordentlichen Hauptversammlung
der Gesellschaft für das jeweilige abgelaufene Geschäftsjahr
fällig.
3.3. Die Garantiedividende wird erstmals für das
Geschäftsjahr gewährt, in dem dieser Vertrag nach Ziffer 5.1
wirksam wird. Falls der Vertrag während eines Geschäftsjahres
der Gesellschaft endet oder die Gesellschaft während der Dauer
des Vertrags ein weniger als zwölf Monate dauerndes
Rumpfgeschäftsjahr bildet, vermindert sich die
Garantiedividende zeitanteilig.
3.4. Falls das Grundkapital der Gesellschaft aus
Gesellschaftsmitteln gegen Ausgabe neuer Aktien erhöht wird,
vermindert sich die Garantiedividende je Stückaktie in dem
Maße, dass der Gesamtbetrag des Ausgleichs unverändert bleibt.
Falls das Grundkapital der Gesellschaft durch Bar- und / oder
Sacheinlagen erhöht wird, gelten die Rechte aus dieser Ziffer
3 auch für die von außenstehenden Aktionären bezogenen Aktien
aus der Kapitalerhöhung.
3.5. Falls ein Spruchverfahren zur gerichtlichen
Bestimmung des angemessenen Ausgleichs eingeleitet wird und
das Gericht rechtskräftig einen höheren Ausgleich festsetzt,
können die außenstehenden Aktionäre, auch wenn sie inzwischen
abgefunden wurden, eine entsprechende Ergänzung der von ihnen
bezogenen Garantiedividende verlangen, soweit die von ihnen
von der Gesellschaft bezogene Dividende (einschließlich
eventueller Abschlagszahlungen) einschließlich eines etwaigen
von SBI bezogenen Differenzbetrags nach Ziffer 3.2 hinter dem
höheren Ausgleich zurückbleibt. Ebenso werden alle
außenstehenden Aktionäre gleichgestellt, wenn sich die SBI
gegenüber einem Aktionär der Gesellschaft in einem Vergleich
zur Abwendung oder zur Beendigung eines Spruchverfahrens zu
einem höheren Ausgleich verpflichtet.
4. Abfindung
4.1. Die SBI ist verpflichtet, auf Verlangen eines
außenstehenden Aktionärs der Gesellschaft dessen Aktien gegen
eine Barabfindung von EUR 6,90 je Stückaktie mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,- zu erwerben.
Eine solche Veräußerung der Aktien ist für die Aktionäre der
Gesellschaft kosten- und spesenfrei.
4.2. Die Verpflichtung der SBI zum Erwerb der Aktien ist
befristet. Die Frist endet zwei Monate nach dem Tag, an dem
die Eintragung des Bestehens dieses Vertrags im
Handelsregister der Gesellschaft nach § 10 HGB bekannt gemacht
worden ist. Eine Verlängerung der Frist nach § 305 Abs. 4 S. 3
AktG bleibt unberührt; in diesem Fall endet die Frist zwei
Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den zuletzt
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October 16, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)
DJ DGAP-HV: IBS Aktiengesellschaft excellence, -2-
beschiedenen Antrag im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden
ist.
4.3. Falls ein Spruchverfahren zur gerichtlichen
Bestimmung der angemessenen Abfindung eingeleitet wird und das
Gericht rechtskräftig eine höhere Abfindung festsetzt, können
auch die bereits abgefundenen Aktionäre eine entsprechende
Ergänzung der Abfindung verlangen. Ebenso werden alle übrigen
außenstehenden Aktionäre gleichgestellt, wenn sich die SBI
gegenüber einem Aktionär der Gesellschaft in einem Vergleich
zur Abwendung oder zur Beendigung eines Spruchverfahrens zu
einer höheren Abfindung verpflichtet.
4.4. Falls bis zum Ablauf der in Ziffer 4.2 bestimmten
Frist das Grundkapital der Gesellschaft aus
Gesellschaftsmitteln durch Ausgabe neuer Aktien an die
außenstehenden Aktionäre erhöht wird, vermindert sich die
Abfindung je Stückaktie in dem Maße, dass der Gesamtbetrag der
Abfindung gleich bleibt. Falls bis zum Ablauf der in Ziffer
4.2 bestimmten Frist das Grundkapital der Gesellschaft durch
Bar- und / oder Sacheinlagen erhöht wird, gelten die Rechte
aus dieser Ziffer 4 auch für die von außenstehenden Aktionären
bezogenen Aktien aus der Kapitalerhöhung.
4.5. Endet dieser Vertrag aufgrund einer Kündigung der
SBI zu einem Zeitpunkt, in dem die in Ziffer 4.2 bestimmte
Frist zur Annahme der Abfindung nach Ziffer 4.1 bereits
abgelaufen ist, ist jeder zu diesem Zeitpunkt außenstehende
Aktionär der Gesellschaft berechtigt, seine zum Zeitpunkt der
Beendigung des Vertrags von ihm gehaltenen Aktien der
Gesellschaft gegen Zahlung von EUR 6,90 je Stückaktie an die
SBI zu veräußern, und die SBI ist verpflichtet, die Aktien zu
erwerben. Wird die in Ziffer 4.1 bestimmte Abfindung durch
rechtskräftige Entscheidung in einem Spruchverfahren erhöht,
wird die SBI die Aktien der außenstehenden Aktionäre unter den
in Satz 1 genannten Voraussetzungen gegen Zahlung des im
Spruchverfahren festgesetzten Betrages erwerben. Dieses
Veräußerungsrecht ist befristet. Die Frist endet zwei Monate
nach dem Tag, an dem die Eintragung der Beendigung des
Vertrags im Handelsregister der Gesellschaft nach § 10 HGB
bekannt gemacht worden ist. Ziffer 4.1 Satz 2 und Ziffer 4.4
gelten entsprechend.
5. Wirksamwerden und Dauer
5.1. Dieser Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der
Zustimmung der Gesellschafterversammlung der SBI sowie der
Hauptversammlung der Gesellschaft. Dieser Vertrag wird mit der
Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft
wirksam.
5.2. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Er kann zum Ende eines Geschäftsjahres der Gesellschaft von
jedem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten
gekündigt werden.
5.3. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen
Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt
unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
die Siemens Aktiengesellschaft nicht mehr mittelbar oder
unmittelbar mit der Mehrheit der Stimmrechte oder des Kapitals
an der Gesellschaft beteiligt ist. Ein wichtiger Grund für die
Gesellschaft liegt insbesondere vor, wenn der Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Siemens
Aktiengesellschaft und der SBI endet.
5.4. Die Kündigung dieses Vertrags ist schriftlich
gegenüber dem anderen Vertragspartner zu erklären.
6. Schlussbestimmungen
6.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder
teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder
sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so soll dies die
Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berühren. Anstelle
der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die
Vertragspartner diejenige wirksame oder durchführbare
Bestimmung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten
kommt. Im Falle einer Lücke des Vertrags ist diejenige
Bestimmung zu vereinbaren, die bei Kenntnis der Lücke
entsprechend dem Sinn und Zweck des Vertrags vereinbart worden
wäre.
6.2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags,
einschließlich dieser Ziffer 6.2, bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform, sofern nicht ein strengeres
gesetzliches Formerfordernis besteht.
6.3. Soweit nach diesem Vertrag eine Erklärung in
Schriftform abzugeben ist, muss diese Erklärung vom
erklärenden Vertragspartner eigenhändig durch
Namensunterschrift unterzeichnet und dem anderen
Vertragspartner im Original übermittelt werden. Die
vorstehende Schriftform kann nicht durch die elektronische
Form ersetzt werden.
6.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide
Vertragspartner München.
München, den 10. Oktober 2012
Siemens Beteiligungen Inland GmbH
Sigrid Dengler Christian Schmid
Höhr-Grenzhausen, den 11. Oktober 2012
IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing
Volker Schwickert André Bertram'
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Beherrschungsvertrag zwischen der Siemens
Beteiligungen Inland GmbH als herrschendem Unternehmen und der
IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration,
manufacturing als abhängiger Gesellschaft vom 10./11. Oktober
2012 wird zugestimmt.
Von der Einberufung der Hauptversammlung an und bis zu deren Ablauf
liegen in den Geschäftsräumen der IBS Aktiengesellschaft excellence,
collaboration, manufacturing (Rathausstraße 56, 56203
Höhr-Grenzhausen) und der Siemens Beteiligungen Inland GmbH
(Wittelsbacherplatz 2, 80333 München, Eingang: Oskar-von-Miller-Ring
20, 80333 München) zur Einsicht der Aktionäre folgende Unterlagen aus:
* der Beherrschungsvertrag zwischen der Siemens
Beteiligungen Inland GmbH und der IBS Aktiengesellschaft
excellence, collaboration, manufacturing vom 10./11. Oktober
2012;
* die Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie die
Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der IBS
Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing
für die Geschäftsjahre 2009, 2010, 2011;
* die Jahresabschlüsse der Siemens Beteiligungen
Inland GmbH für die Geschäftsjahre 2009, 2010, 2011 zum 30.
September 2009, 30. September 2010 und 30. September 2011;
* die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte des
Siemens Konzerns für die Geschäftsjahre 2009, 2010, 2011 zum
30.09.2009, 30.09.2010 und 30.09.2011;
* der Gemeinsame Bericht gemäß bzw. in entsprechender
Anwendung von § 293a AktG des Vorstands der IBS
Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing,
Höhr-Grenzhausen, und der Geschäftsführung der Siemens
Beteiligungen Inland GmbH, München, über einen
Beherrschungsvertrag nebst Anlagen sowie
* der Prüfungsbericht gemäß § 293e AktG des gemeinsam
für die Siemens Beteiligungen Inland GmbH und die IBS
Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing
bestellten Vertragsprüfers, der Warth & Klein Grant Thornton
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, nebst Anlagen.
Die vorbezeichneten Unterlagen können von der Einberufung an auch im
Internet unter http://www.ibs-ag.de/ao_hauptversammlung-2012 abgerufen
werden. Sie werden auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Das Verlangen ist zu richten
an:
IBS AG
excellence, collaboration, manufacturing
Investor Relations
Rathausstraße 56
56203 Höhr-Grenzhausen
oder elektronisch an folgende E-Mail-Anschrift: aohv2012@ibs-ag.de
oder per Fax an: +49 (0) 2624 / 9180 - 966
ANZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die
Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und
Stimmrechte 6.883.065. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig
vor der Versammlung, d.h. bis zum Ablauf des 22. November 2012
(Zugang), unter nachfolgend genannter Adresse
IBS AG
excellence, collaboration, manufacturing
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
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October 16, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)
DJ DGAP-HV: IBS Aktiengesellschaft excellence, -3-
D-80333 München Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 37 46 75 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de in Textform bei der Gesellschaft anmelden. Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen (sowie diesen nach § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen) dürfen das Stimmrecht für Namensaktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Durch die Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert. Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre Aktien weiterhin frei verfügen. Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich, wobei für Legitimationsaktionäre Beschränkungen gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft gelten. § 5 Absatz 2 der Satzung bestimmt hierzu: 'Inhaber von Aktien der Gesellschaft werden auf Mitteilung und Nachweis in das Aktienregister eingetragen. Die Mitteilung muss Namen, Geburtsdatum und Adresse des Inhabers sowie die Aktiennummern der Aktien enthalten, für die die Eintragung beantragt wird. In der Mitteilung ist anzugeben, ob die Eintragung im Namen des Anmelders für Aktien, die im Eigentum eines anderen stehen, erfolgen soll (Legitimationsaktionär). Unbeschadet des folgenden Satzes, können Legitimationsaktionäre maximal für bis zu 0,5% - 3% der Aktien der Gesellschaft je Legitimationsaktionär im Aktienregister eingetragen werden. Die Eintragung eines Kreditinstituts als Legitimationsaktionär im Rahmen eines Übertragungsvorgangs von Namensaktien ist auch über den vorstehend bezeichneten Anteil hinaus für einen Zeitraum von maximal 2 Wochen ohne Verlust des Stimmrechts zulässig. Für Zwecke dieses § 5 Abs. 2 gelten juristische Personen und Gesellschaften, die verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG sind, als ein Legitimationsaktionär.' Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit vom 23. November 2012 bis einschließlich zum 29. November 2012 keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. STIMMRECHTSVERTRETUNG Aktionäre, die als solche im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs erforderlich, und zwar entweder durch den Aktionär oder einen Bevollmächtigten. Für die Erteilung einer Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gilt die Textform, wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung (oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen) bevollmächtigt werden. Für diese Bevollmächtigten gelten die speziellen Regelungen des § 135 AktG, wonach diese Bevollmächtigten hinsichtlich ihrer eigenen Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen können. Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen erfolgt der Widerruf der Vollmacht gemäß § 8 Abs. 9 der Satzung durch persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung. Die Erteilung und der Nachweis einer Vollmacht können unter Nutzung des Ihnen übersandten oder unter http://www.ibs-ag.de/ao_hauptversammlung-2012 abrufbaren allgemeinen Vollmachtsformulars erfolgen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber den Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten stehen folgende Adresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse zur Verfügung: IBS AG excellence, collaboration, manufacturing Investor Relations Rathausstraße 56 56203 Höhr-Grenzhausen Fax: +49 (0) 2624 / 9180 - 966 E-Mail: aohv2012@ibs-ag.de Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 9.00 Uhr auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im Hotel Heinz, Bergstraße 77, 56203 Höhr-Grenzhausen zur Verfügung. STIMMRECHTSVERTRETUNG DURCH STIMMRECHTSVERTRETER DER GESELLSCHAFT Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs erforderlich, und zwar entweder durch den Aktionär oder einen Bevollmächtigten. Die Erteilung der Vollmacht, die Erteilung von Weisungen und deren Änderung, der Widerruf der Vollmacht sowie der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform. Ungeachtet davon erfolgt der Widerruf der Vollmacht gemäß § 8 Abs. 9 der Satzung durch persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung. Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden den Aktionären zugesandt. Sie stehen ferner auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.ibs-ag.de/ao_hauptversammlung-2012 zum Herunterladen bereit. Sie können zudem unter der oben unter Teilnahmebedingungen genannten Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die Änderung von Weisungen sowie der Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter müssen gegenüber der IBS AG im Vorfeld der Versammlung spätestens bis zum 28. November 2012, 24.00 Uhr, in Textform an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse erklärt werden: IBS AG excellence, collaboration, manufacturing Investor Relations Rathausstraße 56 56203 Höhr-Grenzhausen Fax: +49 (0) 2624 / 9180 - 966 E-Mail: aohv2012@ibs-ag.de Ungeachtet davon erfolgt der Widerruf der Vollmacht durch persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung. Am Tag der Hauptversammlung kann im Übrigen ab 9.00 Uhr bis kurz vor Eintritt in die Abstimmung die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die Änderung von Weisungen sowie der Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im Hotel Heinz, Bergstraße 77, 56203 Höhr-Grenzhausen erfolgen. Ungeachtet davon erfolgt der Widerruf der Vollmacht gemäß § 8 Abs. 9 der Satzung durch persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Soweit den Stimmrechtsvertretern keine Weisungen erteilt worden sind, werden sie sich der Stimme enthalten. Weitere Rechte der Aktionäre a) Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (EUR 344.153,25) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 AktG). Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis zum 29. Oktober 2012 (24.00 Uhr) zugehen. Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz nachzuweisen, dass sie mindestens seit dem 29. August 2012, 0.00 Uhr Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse: IBS AG excellence, collaboration, manufacturing Der Vorstand z.Hd. Investor Relations Rathausstraße 56 56203 Höhr-Grenzhausen Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.ibs-ag.de/ao_hauptversammlung-2012 bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. b) Gegenanträge von Aktionären und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Anträge von Aktionären gegen den Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an: IBS AG excellence, collaboration, manufacturing Investor Relations Rathausstraße 56 56203 Höhr-Grenzhausen Fax: +49 (0) 2624 / 9180 - 966 E-Mail: aohv2012@ibs-ag.de
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October 16, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)
Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zur Tagesordnung werden
einschließlich des Namens des Aktionärs und einer zugänglich zu
machenden Begründung des Antrags unverzüglich nach ihrem Eingang im
Internet unter http://www.ibs-ag.de/ao_hauptversammlung-2012
zugänglich gemacht. Dabei werden Anträge berücksichtigt, die mit
Begründung bis spätestens zum 14. November 2012 (24.00 Uhr) bei der
Gesellschaft eingehen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung
kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten
Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt aus mehr als
5000 Zeichen besteht.
Vorstehende Ausführungen gelten für Wahlvorschläge eines Aktionärs
entsprechend mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet
werden muss. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen
braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu
werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des
Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine
Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz
5 AktG beigefügt sind.
c) Auskunftsrecht nach §§ 131 Abs. 1, 293g Abs. 3 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in §
131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen.
Außerdem ist gemäß § 293g Abs. 3 AktG jedem Aktionär auf Verlangen in
der Hauptversammlung Auskunft auch über alle für den Abschluss des
Beherrschungsvertrags wesentlichen Angelegenheiten der Siemens
Beteiligungen Inland GmbH, München, zu geben.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1, 293g AktG finden sich unter der
Internetadresse http://www.ibs-ag.de/ao_hauptversammlung-2012.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft (§ 124a AktG)
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die der Hauptversammlung
zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung einschließlich der Informationen
nach § 124a AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft
unter http://www.ibs-ag.de/ao_hauptversammlung-2012. Sämtliche der
Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Informationen
liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Die
Einberufung der Hauptversammlung wurde solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann,
dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten.
Höhr-Grenzhausen, im Oktober 2012
Der Vorstand
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16.10.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration,
manufacturing
Rathausstr. 56
56203 Höhr-Grenzhausen
Deutschland
Telefon: +49 2624 9180-0
Fax: +49 2624 9180-200
E-Mail: investorrelations@ibs-ag.de
Internet: http://www.ibs-ag.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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188954 16.10.2012
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October 16, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)
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