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DGAP-HV: KREMLIN AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: KREMLIN AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.11.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: KREMLIN AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
KREMLIN AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
30.11.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
22.10.2012 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   KREMLIN AG 
 
   Hamburg 
 
   - WKN A1PHFR - (ISIN DE000A1PHFR2) 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
   Freitag, 30. November 2012, 11:00 Uhr, 
 
   in der Frankfurt School of Finance & Management - Studienzentrum 
   Hamburg, 
   Raum Hanse / Kogge (EG), Ericusspitze 2-4, 20457 Hamburg 
 
   stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   unserer Gesellschaft ein. 
 
   Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 10:30 Uhr. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben im 
           Lagebericht nach § 289 Abs. 4 Handelsgesetzbuch 
 
 
           Diese Unterlagen stehen auf der Webseite der Gesellschaft 
           unter www.kremlin-ag.de (Menüpunkt Unternehmen / 
           Hauptversammlungen) zur Einsichtnahme zur Verfügung. Sie 
           werden auch auf der Hauptversammlung ausliegen. Zu Punkt 1 der 
           Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da der Aufsichtsrat 
           den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 
           AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Gewinnverwendung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 
           EUR 666.359,27 wie folgt zu einer Ausschüttung auf die 
           insgesamt Stück 400.000 Aktien zu verwenden: 
 
 
  a)       Verteilung an die Aktionäre durch                EUR  660.000,00 
           Ausschüttung einer Dividende von EUR 
           1,65 je Aktie 
 
  b)       Vortrag auf neue Rechnung                        EUR    6.359,27 
 
                                                 _____________- 
                                                  _____________ 
 
  Bilanz-                                                   EUR  666.359,27 
  gewinn 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für seine 
           Tätigkeit im Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2011 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem 
           GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
           Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für 
           das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
     6.    Satzungsänderung: Streichung des § 20 Abs. 3 der 
           Satzung (besondere Präsenz für bestimmte Satzungsänderungen) 
 
 
           Es hat sich als schwer durchführbar erwiesen, eine Präsenz von 
           mindestens 75 % auf einer Hauptversammlung zu erreichen. 
           Andererseits ist es sachgerecht, derartige Satzungsänderungen 
           bei einer börsennotierten Gesellschaft mit der allgemeinen 
           Präsenz auf der Hauptversammlung beschließen zu können. 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: 
 
 
           § 20 Absatz 3 der Satzung wird gestrichen; § 20 Absatz 4 wird 
           § 20 Absatz 3. 
 
 
   Anzahl der stimmberechtigten Aktien 
 
   Die Gesamtzahl der Aktien, die sämtlich je mit einer Stimme 
   stimmberechtigt sind, beträgt im Zeitpunkt dieser Einberufung der 
   Hauptversammlung Stück 400.000. 
 
   Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung 
   des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich schriftlich oder in 
   Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft 
   angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. 
   Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter 
   besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den 
   Anteilsbesitz ('Nachweis') erforderlich und ausreichend. 
 
   Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor 
   der Hauptversammlung, mithin auf den 9. November 2012, 0:00 Uhr, zu 
   beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). 
 
   Der Nachweis muss ebenso wie die Anmeldung bei der Gesellschaft 
   spätestens am 23. November 2012, 24:00 Uhr, 
 
   unter folgender Adresse eingehen: 
 
   Otto M. Schröder Bank AG 
   Bleichenbrücke 11 
   20354 Hamburg 
   FAX: +49 (0)40 / 34 06 71 
   E-Mail: info@schroederbank.de 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft 
   unter oben genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für 
   die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre - ohne das 
   Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung einschränken zu wollen -, 
   frühzeitig für die Übersendung des Nachweises und der Anmeldung an die 
   Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung 
   zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts 
   bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
   Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
   Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im 
   Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes 
   nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des 
   Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag 
   maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen nach dem 
   Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. 
   Entsprechendes gilt für den Erwerb oder Zuerwerb von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur 
   Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung 
   für die Dividendenberechtigung. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben, 
   jedoch nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder 
   wollen, können ihre Stimmrechte und ihre sonstigen Aktionärsrechte 
   unter entsprechender Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte ausüben 
   lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen - soweit nicht 
   ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 
   135 AktG gleichgestellte Organisation bevollmächtigt werden soll - der 
   Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch 
   gemacht werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der 
   Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann 
   das Formular auch unter folgender Adresse kostenlos angefordert 
   werden: 
 
           KREMLIN AG 
           Investor Relations 
           Nordkanalstr. 52 
           20097 Hamburg 
           Fax: 040 / 23805687 
           E-Mail: info@kremlin-ag.de 
 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft muss 
   entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten 
   erbracht werden oder der Gesellschaft vorher unter der vorstehend 
   genannten Adresse zugehen. In letztgenanntem Fall werden die Aktionäre 
   zur organisatorischen Erleichterung gebeten, den Nachweis möglichst 
   zum Ablauf des 28. November 2012, 24:00 Uhr an die vorstehend genannte 
   Adresse zu übermitteln. 
 
   Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere 
   der nach § 135 AktG diesen gleichgestellte Organisation bevollmächtigt 
   werden soll, besteht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein 
   Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der 
   Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen 
   gleichgestellten Organisationen, die bevollmächtigt werden sollen, 
   möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie 
   gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. 
   Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

October 22, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)

andere der in § 135 AktG dieser gleichgestellten Organisation 
   bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit dieser über ein 
   mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. 
 
   Von der Gesellschaft benannter weisungsgebundener Stimmrechtsvertreter 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, einen von der 
   Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits 
   vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Gesellschaft hat Frau 
   Viktoria Baturova, Hamburg, als weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreter benannt. Der von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der 
   Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung der 
   Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, 
   ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform. 
   Ein Formular, von dem bei der Vollmachts- und Weisungserteilung 
   Gebrauch gemacht werden kann, wird mit der Eintrittskarte zugesandt 
   und unabhängig davon auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und 
   kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an: 
 
           KREMLIN AG 
           Investor Relations 
           Nordkanalstr. 52 
           20097 Hamburg 
           Fax: 040 / 23805687 
           E-Mail: info@kremlin-ag.de 
 
 
   Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur 
   organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmacht nebst Weisungen 
   bis spätestens zum Ablauf des 28. November 2012, 24:00 Uhr an die 
   vorstehend genannte Adresse zu übermitteln. 
 
   Anforderung von Unterlagen zur Hauptversammlung 
 
   Unterlagen zur Hauptversammlung, insbesondere zu Tagesordnungspunkt 1, 
   können unter folgender Adresse kostenfrei angefordert werden: 
 
           KREMLIN AG 
           Investor Relations 
           Nordkanalstr. 52 
           20097 Hamburg 
           Fax: 040 / 23805687 
           E-Mail: info@kremlin-ag.de 
 
 
   Unterlagen und weitere Informationen zur Hauptversammlung können 
   außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.kremlin-ag.de (Menüpunkt Unternehmen / Hauptversammlungen) 
   eingesehen werden. 
 
   Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 
   AktG 
 
   Tagesordnungsergänzungsvorschläge von Aktionären 
 
   Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
   500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
   gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen auf 
   Ergänzung der Tagesordnung ist an den Vorstand der Kremlin AG zu 
   richten und muss bei der Gesellschaft spätestens am 30. Oktober 2012, 
   24:00 Uhr in schriftlicher Form (§ 126 BGB) zugegangen sein. Die 
   Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei 
   Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung und im Zeitpunkt der 
   Antragstellung Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
   Entscheidung über das Ergänzungsverlangen halten. Nach § 70 AktG 
   bestehen hierbei bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die 
   hingewiesen wird. 
   Etwaige Ergänzungsverlangen sind ausschließlich an die folgende 
   Adresse zu übermitteln: 
 
           KREMLIN AG 
           - der Vorstand - 
           Nordkanalstr. 52 
           20097 Hamburg 
 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
 
   Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär einen Gegenantrag gegen 
   einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
   Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer 
   Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der 
   Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter 
   der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am 15. November 
   2012, 24:00 Uhr eingeht. 
 
   Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der 
   Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
   oder von Abschlussprüfern übermitteln, sofern die Tagesordnung einen 
   solchen Tagesordnungspunkt enthält. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer 
   Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der 
   Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter 
   der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am 15. November 
   2012, 24:00 Uhr eingeht. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu 
   richten an: 
 
           KREMLIN AG 
           Investor Relations - 
           Nordkanalstr. 52 
           20097 Hamburg 
           Fax: 040 / 23805687 
           E-Mail: info@kremlin-ag.de 
 
 
   Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge 
   sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung im Internet unter 
   www.kremlin-ag.de (Menüpunkt Unternehmen / Hauptversammlungen) 
   zugänglich machen. § 126 Abs. 2 AktG bleibt unberührt. 
 
   Von einer Zugänglichmachung eines Wahlvorschlags oder eines 
   Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn 
   einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa 
   weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen 
   Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines 
   Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie 
   insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Darüber hinaus braucht ein Wahlvorschlag nach § 127 AktG auch dann 
   nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht 
   Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen 
   Prüfers bzw. Aufsichtsratsmitglieds und beim Vorschlag zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu 
   Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   enthält. 
 
   Auskunftsrechte des Aktionärs 
 
   Gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines 
   Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Das 
   Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass 
   es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte. 
   Der Vorstand darf die Auskunft aus den in § 131 Abs. 3 AktG 
   aufgeführten Gründen verweigern, insbesondere soweit die Erteilung der 
   Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, 
   der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht 
   unerheblichen Nachteil zuzufügen oder die Auskunft auf der 
   Internetseite der Gesellschaft, in der Hauptversammlung und über 
   mindestens sieben Tage vor deren Beginn durchgängig zugänglich ist. 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 
   124a AktG zugänglichen Informationen 
 
   Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden Sie auf 
   der Internetseite der Gesellschaft unter www.kremlin-ag.de (Menüpunkt 
   Unternehmen / Hauptversammlungen). 
 
   Hamburg, im Oktober 2012 
 
   KREMLIN AG 
 
   Axel Pothorn 
 
   Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
22.10.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    KREMLIN AG 
                Nordkanalstr. 52 
                20097 Hamburg 
                Deutschland 
E-Mail:         info@kremlin-ag.de 
Internet:       http://www.kremlin-ag.de 
ISIN:           DE000A1PHFR2 
WKN:            A1PHFR 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Regulierter Markt Hamburg, Freiverkehr 
                München und Berlin 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
189625 22.10.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

October 22, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.