DJ DGAP-HV: KREMLIN AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.11.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: KREMLIN AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
KREMLIN AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
30.11.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
22.10.2012 / 15:09
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KREMLIN AG
Hamburg
- WKN A1PHFR - (ISIN DE000A1PHFR2)
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Freitag, 30. November 2012, 11:00 Uhr,
in der Frankfurt School of Finance & Management - Studienzentrum
Hamburg,
Raum Hanse / Kogge (EG), Ericusspitze 2-4, 20457 Hamburg
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft ein.
Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 10:30 Uhr.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben im
Lagebericht nach § 289 Abs. 4 Handelsgesetzbuch
Diese Unterlagen stehen auf der Webseite der Gesellschaft
unter www.kremlin-ag.de (Menüpunkt Unternehmen /
Hauptversammlungen) zur Einsichtnahme zur Verfügung. Sie
werden auch auf der Hauptversammlung ausliegen. Zu Punkt 1 der
Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da der Aufsichtsrat
den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172
AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt hat.
2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von
EUR 666.359,27 wie folgt zu einer Ausschüttung auf die
insgesamt Stück 400.000 Aktien zu verwenden:
a) Verteilung an die Aktionäre durch EUR 660.000,00
Ausschüttung einer Dividende von EUR
1,65 je Aktie
b) Vortrag auf neue Rechnung EUR 6.359,27
_____________-
_____________
Bilanz- EUR 666.359,27
gewinn
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für seine
Tätigkeit im Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2011
Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
6. Satzungsänderung: Streichung des § 20 Abs. 3 der
Satzung (besondere Präsenz für bestimmte Satzungsänderungen)
Es hat sich als schwer durchführbar erwiesen, eine Präsenz von
mindestens 75 % auf einer Hauptversammlung zu erreichen.
Andererseits ist es sachgerecht, derartige Satzungsänderungen
bei einer börsennotierten Gesellschaft mit der allgemeinen
Präsenz auf der Hauptversammlung beschließen zu können.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
§ 20 Absatz 3 der Satzung wird gestrichen; § 20 Absatz 4 wird
§ 20 Absatz 3.
Anzahl der stimmberechtigten Aktien
Die Gesamtzahl der Aktien, die sämtlich je mit einer Stimme
stimmberechtigt sind, beträgt im Zeitpunkt dieser Einberufung der
Hauptversammlung Stück 400.000.
Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich schriftlich oder in
Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft
angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.
Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter
besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den
Anteilsbesitz ('Nachweis') erforderlich und ausreichend.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor
der Hauptversammlung, mithin auf den 9. November 2012, 0:00 Uhr, zu
beziehen ('Nachweiszeitpunkt').
Der Nachweis muss ebenso wie die Anmeldung bei der Gesellschaft
spätestens am 23. November 2012, 24:00 Uhr,
unter folgender Adresse eingehen:
Otto M. Schröder Bank AG
Bleichenbrücke 11
20354 Hamburg
FAX: +49 (0)40 / 34 06 71
E-Mail: info@schroederbank.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft
unter oben genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für
die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre - ohne das
Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung einschränken zu wollen -,
frühzeitig für die Übersendung des Nachweises und der Anmeldung an die
Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im
Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag
maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für den Erwerb oder Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung
für die Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben,
jedoch nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder
wollen, können ihre Stimmrechte und ihre sonstigen Aktionärsrechte
unter entsprechender Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte ausüben
lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen - soweit nicht
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach §
135 AktG gleichgestellte Organisation bevollmächtigt werden soll - der
Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch
gemacht werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der
Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann
das Formular auch unter folgender Adresse kostenlos angefordert
werden:
KREMLIN AG
Investor Relations
Nordkanalstr. 52
20097 Hamburg
Fax: 040 / 23805687
E-Mail: info@kremlin-ag.de
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft muss
entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
erbracht werden oder der Gesellschaft vorher unter der vorstehend
genannten Adresse zugehen. In letztgenanntem Fall werden die Aktionäre
zur organisatorischen Erleichterung gebeten, den Nachweis möglichst
zum Ablauf des 28. November 2012, 24:00 Uhr an die vorstehend genannte
Adresse zu übermitteln.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
der nach § 135 AktG diesen gleichgestellte Organisation bevollmächtigt
werden soll, besteht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein
Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der
Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen
gleichgestellten Organisationen, die bevollmächtigt werden sollen,
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
October 22, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)
andere der in § 135 AktG dieser gleichgestellten Organisation
bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit dieser über ein
mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Von der Gesellschaft benannter weisungsgebundener Stimmrechtsvertreter
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, einen von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits
vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Gesellschaft hat Frau
Viktoria Baturova, Hamburg, als weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter benannt. Der von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der
Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung der
Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter,
ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform.
Ein Formular, von dem bei der Vollmachts- und Weisungserteilung
Gebrauch gemacht werden kann, wird mit der Eintrittskarte zugesandt
und unabhängig davon auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und
kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an:
KREMLIN AG
Investor Relations
Nordkanalstr. 52
20097 Hamburg
Fax: 040 / 23805687
E-Mail: info@kremlin-ag.de
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur
organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmacht nebst Weisungen
bis spätestens zum Ablauf des 28. November 2012, 24:00 Uhr an die
vorstehend genannte Adresse zu übermitteln.
Anforderung von Unterlagen zur Hauptversammlung
Unterlagen zur Hauptversammlung, insbesondere zu Tagesordnungspunkt 1,
können unter folgender Adresse kostenfrei angefordert werden:
KREMLIN AG
Investor Relations
Nordkanalstr. 52
20097 Hamburg
Fax: 040 / 23805687
E-Mail: info@kremlin-ag.de
Unterlagen und weitere Informationen zur Hauptversammlung können
außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.kremlin-ag.de (Menüpunkt Unternehmen / Hauptversammlungen)
eingesehen werden.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1
AktG
Tagesordnungsergänzungsvorschläge von Aktionären
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen auf
Ergänzung der Tagesordnung ist an den Vorstand der Kremlin AG zu
richten und muss bei der Gesellschaft spätestens am 30. Oktober 2012,
24:00 Uhr in schriftlicher Form (§ 126 BGB) zugegangen sein. Die
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei
Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung und im Zeitpunkt der
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung über das Ergänzungsverlangen halten. Nach § 70 AktG
bestehen hierbei bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die
hingewiesen wird.
Etwaige Ergänzungsverlangen sind ausschließlich an die folgende
Adresse zu übermitteln:
KREMLIN AG
- der Vorstand -
Nordkanalstr. 52
20097 Hamburg
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär einen Gegenantrag gegen
einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer
Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter
der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am 15. November
2012, 24:00 Uhr eingeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der
Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern übermitteln, sofern die Tagesordnung einen
solchen Tagesordnungspunkt enthält. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer
Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter
der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am 15. November
2012, 24:00 Uhr eingeht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu
richten an:
KREMLIN AG
Investor Relations -
Nordkanalstr. 52
20097 Hamburg
Fax: 040 / 23805687
E-Mail: info@kremlin-ag.de
Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge
sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung im Internet unter
www.kremlin-ag.de (Menüpunkt Unternehmen / Hauptversammlungen)
zugänglich machen. § 126 Abs. 2 AktG bleibt unberührt.
Von einer Zugänglichmachung eines Wahlvorschlags oder eines
Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn
einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa
weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen
Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines
Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Darüber hinaus braucht ein Wahlvorschlag nach § 127 AktG auch dann
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht
Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen
Prüfers bzw. Aufsichtsratsmitglieds und beim Vorschlag zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
enthält.
Auskunftsrechte des Aktionärs
Gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Das
Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass
es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte.
Der Vorstand darf die Auskunft aus den in § 131 Abs. 3 AktG
aufgeführten Gründen verweigern, insbesondere soweit die Erteilung der
Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist,
der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht
unerheblichen Nachteil zuzufügen oder die Auskunft auf der
Internetseite der Gesellschaft, in der Hauptversammlung und über
mindestens sieben Tage vor deren Beginn durchgängig zugänglich ist.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach §
124a AktG zugänglichen Informationen
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden Sie auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.kremlin-ag.de (Menüpunkt
Unternehmen / Hauptversammlungen).
Hamburg, im Oktober 2012
KREMLIN AG
Axel Pothorn
Vorstand
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22.10.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: KREMLIN AG
Nordkanalstr. 52
20097 Hamburg
Deutschland
E-Mail: info@kremlin-ag.de
Internet: http://www.kremlin-ag.de
ISIN: DE000A1PHFR2
WKN: A1PHFR
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt Hamburg, Freiverkehr
München und Berlin
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189625 22.10.2012
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October 22, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)
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