Halle (ots) - Der größte systematische Sportbetrug aller Zeiten findet formal ein Ende. Wirklich? Zum einen könnte Armstrong klagen. Die UCI verstößt mit dem Beschluss gegen den Code der Welt-Anti-Doping-Agentur. Danach sind Dopingvergehen nach acht Jahren verjährt, eine Bestrafung bis 1998 also regelwidrig. Zum Anderen, auch wenn die Indizien erdrückend sind: Armstrong wurde nie positiv getestet, ein Geständnis fehlt ebenso. Zwar zweifelt niemand an seinem betrügerischen Tun - doch rein rechtlich reicht das keineswegs. Und außerdem fehlen die Konsequenzen bei der UCI. In der Politik müssten Verantwortliche für kriminelle Machenschaften zurücktreten. Die Radsport-Chefs verweigern den Schritt.
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