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DGAP-HV: KROMI Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.12.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: KROMI Logistik AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
KROMI Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 05.12.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
23.10.2012 / 15:06 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   KROMI Logistik AG 
 
   Hamburg 
 
 
   ISIN DE000A0KFUJ5 
 
   Sehr geehrte Aktionärin, 
 
   sehr geehrter Aktionär, 
 
   hiermit laden wir Sie zu der am 
 
   Mittwoch, dem 05. Dezember 2012, um 11:00 Uhr 
   (Einlass ab 10:00 Uhr) 
   im Steigenberger Hotel Hamburg 
   8. Etage, Saal 'Über den Dächern Hamburgs' 
   Heiligengeistbrücke 4 
   20459 Hamburg 
 
   stattfindenden 
 
   Ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
   und Vorschläge zur Beschlussfassung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 
           2011/2012. Vorlage des Lageberichts der KROMI Logistik AG 
           sowie des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2011/2012. 
           Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 
           HGB für das Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 
           Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst. Der 
           Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss 
           und Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
           festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen ist 
           daher keine Beschlussfassung der Hauptversammlung hierüber 
           vorgesehen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2011/2012 in Höhe von EUR 1.634.326,33 in 
           voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem 
           GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
           Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012/2013 zu 
           wählen. 
 
 
   Unterlagen 
 
   Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die Tagesordnung 
   der Hauptversammlung sowie die Informationen und Unterlagen gemäß § 
   124a AktG sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter www.kromi.de zugänglich und 
   liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 22419 Hamburg, 
   Tarpenring 11, und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die 
   Aktionäre aus. Die Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage auch 
   kostenlos zugesandt. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung beträgt EUR 4.124.900,- und ist eingeteilt in 
   4.124.900 Inhaber-Stückaktien ohne Nennwert. Jede Aktie gewährt in der 
   Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft besitzt keine eigenen 
   Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung beträgt 4.124.900. 
 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage des 
   Nachweises ihres Anteilsbesitzes bis spätestens sechs Tage vor der 
   Hauptversammlung, d. h. bis spätestens 28. November 2012 (24:00 Uhr) 
   in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der 
   Gesellschaft unter der folgenden Adresse angemeldet haben: 
 
           KROMI Logistik AG 
           c/o Bankhaus Neelmeyer AG 
 
 
           FMS-FWA/Corporate Actions 
 
 
           Am Markt 14-16 
           28195 Bremen 
 
 
           Telefax: +49 - (0) 421 - 36 03 - 153 
 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. 
   Tages vor der Hauptversammlung, dies ist der 14. November 2012, 00:00 
   Uhr (Record Date), beziehen und muss durch eine von dem depotführenden 
   Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellte und in deutscher oder 
   englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erbracht werden. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Diese sind reine Organisationsmittel und 
   sollen den Aktionären die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts 
   in der Hauptversammlung erleichtern. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
   Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den 
   Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record 
   Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
   haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
   dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der 
   Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
   Aktien. Ferner ist der Nachweisstichtag kein relevantes Datum für die 
   Dividendenberechtigung; für diese ist der tatsächliche Aktienbesitz am 
   Tag der Hauptversammlung maßgeblich. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch 
   durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder den von 
   der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch 
   in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung und der 
   fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die 
   Aktionäre können zur Vollmachtserteilung die Formulare verwenden, die 
   sie zusammen mit der Eintrittskarte erhalten. 
 
   Für die Bevollmächtigung von und Stimmrechtsausübung durch 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte 
   Personen oder Institutionen gelten die besonderen Regelungen in § 135 
   AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form von 
   Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen 
   gleichgestellte Personen oder Institutionen ggf. mit diesen 
   abzustimmen. 
 
   Vollmachten, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft können auch per E-Mail an die im Formular 
   genannte Adresse übermittelt werden. 
 
   Diese Adresse lautet: 
 
   Hauptversammlung2012@kromi.de 
 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
   Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die 
   Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die 
   Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen. 
 
   Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   sind bis zum Ablauf des 04. Dezember 2012 (eingehend) an die im 
   Formular genannte Anschrift zu senden. Diese Anschrift lautet: 
 
           KROMI Logistik AG 
           c/o Computershare Operations Center 
           Prannerstraße 8 
           80333 München 
           Telefax: +49 - (0) 89 - 30 90 37 - 4675 
           E-Mail: Hauptversammlung2012@kromi.de 
 
 
   Im Übrigen gelten die Ausführungen zur Stimmrechtsvertretung 
   sinngemäß. 
 
   Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,- erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
   oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an 
   den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft 
   spätestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 04. November 2012 
   (24:00 Uhr) zugehen. Wir bitten, ein etwaiges Verlangen an folgende 
   Adresse zu richten: 
 
           KROMI Logistik AG 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

October 23, 2012 09:07 ET (13:07 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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