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DGAP-HV: HanseYachts AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.12.2012 in Greifswald mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: HanseYachts AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
HanseYachts AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
10.12.2012 in Greifswald mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
02.11.2012 / 15:13 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   HanseYachts AG 
 
   Greifswald 
 
   ISIN DE000A0KF6M8 Wertpapier-Kenn-Nr. A0KF6M 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Die Aktionäre der HanseYachts AG werden hiermit zur ordentlichen 
   Hauptversammlung am Montag, 10. Dezember 2012, um 9:00 Uhr in der 
   Sparkasse Vorpommern, An der Sparkasse 1, 17489 Greifswald, 
   eingeladen. 
 
   I. TAGESORDNUNG 
 
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom 
   Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses über das 
   Rumpfgeschäftsjahr zum 30. Juni 2012 sowie des Lageberichts und des 
   Konzernlageberichts jeweils mit dem erläuternden Bericht des Vorstands 
   zu den Angaben nach §§ 315 Abs. 4, 289 Abs. 4 HGB nebst Bericht des 
   Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. August 2011 bis zum 
   30. Juni 2012 
 
   2. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 
   vom 1. August 2011 bis zum 30. Juni 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. August 2011 bis zum 30. Juni 2012 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Rumpfgeschäftsjahr vom 1. August 2011 bis zum 30. Juni 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. August 2011 bis zum 
   30. Juni 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
   4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2013 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses 
   vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, 
   zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2013 zu bestellen. 
 
   Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, 
   zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht unterjähriger 
   Finanzberichte für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 
   2013 für den Fall zu wählen, dass der Vorstand entscheidet, eine 
   entsprechende prüferische Durchsicht vorzunehmen. 
 
   5. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals der 
   Gesellschaft zum Zwecke der Einstellung in die Kapitalrücklagen nach 
   den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 
   ff. AktG durch Zusammenlegung der Aktien und über die entsprechende 
   Änderung der Satzung 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 7.000.000,-, 
   eingeteilt in 7.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, soll im 
   Verhältnis 4 : 3 durch Zusammenlegung von Aktien herabgesetzt werden, 
   und der hierdurch freiwerdende Betrag soll in die Kapitalrücklagen 
   eingestellt werden. Die Herabsetzung erfolgt dadurch, dass jeweils 4 
   Aktien zu drei Aktien zusammengelegt werden. Die Herabsetzung soll 
   nach den Vorschriften der ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. 
   AktG) mit einem Herabsetzungsbetrag von EUR 1.750.000,- erfolgen. Die 
   Herabsetzung kann hier nur durch die Zusammenlegung der Aktien 
   erfolgen. Ohne eine Zusammenlegung würde der rechnerische Anteil einer 
   Stückaktie am Grundkapital nach erfolgter Herabsetzung entgegen den 
   gesetzlichen Bestimmungen weniger als EUR 1,- betragen. Durch eine 
   Zusammenlegung wird sichergestellt, dass der rechnerische Anteil einer 
   Stückaktie am Grundkapital auch nach erfolgter Kapitalherabsetzung 
   mindestens EUR 1,- beträgt. Konkret soll die Herabsetzung um EUR 
   1.750.000,- mit einer Zusammenlegung im Verhältnis 4 : 3 verbunden 
   werden mit dem Ergebnis, dass nach der Kapitalherabsetzung das 
   Grundkapital EUR 5.250.000,- beträgt und dieses in 5.250.000 auf den 
   Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am 
   Grundkapital von EUR 1,- je Aktie eingeteilt ist. Die Satzung ist 
   entsprechend anzupassen. 
 
   Etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht 
   im Zusammenlegungsverhältnis von 4 : 3 teilbare Anzahl von Stückaktien 
   hält, werden von der Gesellschaft bzw. dem von dieser beauftragtem 
   Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut für Rechnung der 
   betreffenden Aktionäre bestmöglich verwertet. Die Verwertung der 
   Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig 
   vorgenommen werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu 
   beschließen: 
 
     a)    Das Grundkapital in Höhe von EUR 7.000.000,-, 
           eingeteilt in 7.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, 
           wird nach den Vorschriften über die ordentliche 
           Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um EUR 1.750.000,- auf 
           EUR 5.250.000,- herabgesetzt unter Zusammenlegung von je vier 
           auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu drei auf den Inhaber 
           lautenden Stückaktien. Die Kapitalherabsetzung dient in voller 
           Höhe von EUR 1.750.000,- dem Zweck der Einstellung in die 
           Kapitalrücklagen. 
 
 
     b)    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats über die weiteren Einzelheiten der 
           Kapitalherabsetzung sowie ihrer Durchführung zu entscheiden. 
 
 
     c)    § 4 Abs. 1 der Satzung wird mit Wirksamwerden der 
           unter lit. a) und b) vorgeschlagenen Kapitalherabsetzung wie 
           folgt neu gefasst: 
 
 
           '1. Das Grundkapital beträgt EUR 5.250.000,- (in Worten: Euro 
           fünf Millionen zweihundertfünfzigtausend). Es ist eingeteilt 
           in Stück 5.250.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne 
           Nennbetrag.' 
 
 
   6. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der 
   Gesellschaft gegen Bareinlagen unter Gewährung eines mittelbaren 
   Bezugsrechts 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: 
 
     a)    Das gemäß der Beschlussfassung unter 
           Tagesordnungspunkt 5 auf EUR 5.250.000,- herabgesetzte 
           Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlagen um bis zu 
           EUR 4.725.000 auf bis zu EUR 9.975.000,- durch Ausgabe von bis 
           zu 4.725.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit 
           einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,- je 
           Stückaktie erhöht. 
 
 
     b)    Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von EUR 
           1,- je Aktie ausgegeben. Sie sind vom 01. Juli 2012 an 
           gewinnberechtigt. 
 
 
     c)    Zur Zeichnung der neuen Aktien wird ein 
           Kreditinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b 
           Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen 
           (KWG) tätiges Unternehmen zugelassen mit der Verpflichtung, 
           die neuen Aktien den bisherigen Aktionären im Verhältnis 10 : 
           9 zum Ausgabebetrag von EUR 1,- je Aktie gegen Bareinlagen zum 
           Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht), d.h. für 10 alte 
           Aktien werden den Aktionären neun neue Aktie angeboten, und 
           den Erlös aus der Platzierung der Aktien an die Gesellschaft 
           abzuführen. Die Bezugsfrist beträgt zwei Wochen. 
 
 
     d)    Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung 
           und ihrer Durchführung, insbesondere die weiteren Bedingungen 
           für die Ausgabe der Aktien, festzulegen. Dazu gehört auch die 
           Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle 
           Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht 
           hinaus und Dritte die nicht gezeichneten neuen Aktien 
           ihrerseits zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und 
           beziehen können. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung 
           von § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, 
           Art der Aktien) entsprechend der Durchführung der 
           Kapitalerhöhung anzupassen. 
 
 
     e)    Die Kapitalerhöhung wird unwirksam, wenn ihre 
           Durchführung nicht bis zum Ablauf des 10. Juni 2013 in das 
           Handelsregister des Amtsgerichts Stralsund eingetragen worden 
           ist. 
 
 
     f)    Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer 
           Durchführung trägt die Gesellschaft. 
 
 
     g)    Der Vorstand wird angewiesen, die Durchführung der 
           Kapitalerhöhung und die entsprechende Änderung der Satzung mit 
           der Maßgabe anzumelden, dass sie erst nach der unter 
           Tagesordnungspunkt 5 vorgesehenen Kapitalherabsetzung im 
           Handelsregister eingetragen wird. 
 
 
   7. Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und Schaffung 
   eines neuen Genehmigten Kapitals 2012 sowie die entsprechende 
   Satzungsänderung 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, wie folgt zu beschließen: 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

November 02, 2012 10:13 ET (14:13 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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