DGAP-HV: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 09.01.2013 in München mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
29.11.2012 / 15:06
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B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
München
- WKN 126215 -
- ISIN DE0001262152 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
9. Januar 2013 um 10:00 Uhr
(Einlass ab 9:30 Uhr)
im Konferenzzentrum München,
Hanns-Seidel-Stiftung,
Lazarettstraße 33,
80636 München
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
2011/2012 und des Lageberichts der B+S Banksysteme
Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses
2011/2012 und des Lageberichts des Konzerns, des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012 sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB.
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird
nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor,
dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme des
festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, zur
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns und bei
einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom
Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176
Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung den
Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des
Aufsichtsrats, gegebenenfalls den Vorschlag des Vorstands für
die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten
Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben
nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie bei einem
Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den
Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber
zugänglich zu machen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011/2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/2012 Entlastung zu
erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012 Entlastung zu
erteilen.
4. Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf
der für den 9. Januar 2013 einberufenen ordentlichen
Hauptversammlung. Deshalb ist eine Neuwahl der Mitglieder des
Aufsichtsrats erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß
§§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1
DrittelbG i.V.m. § 11 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern
von Vertretern der Anteilseigner zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
- Herrn Prof. Dr. Herbert Kofler, Professor der
Betriebswirtschaftslehre an der Universität
Klagenfurt/Österreich, Klagenfurt/Österreich (Wohnort)
- Herrn Honorarprofessor Mag. Dr. Johann Bertl,
selbständiger Steuerberater/Wirtschaftsprüfer,
Seekirchen/Österreich, Seekirchen/Österreich (Wohnort)
- Herrn Dr. Werner Steinwender, emeritierter
Rechtsanwalt ohne eigene Kanzlei, Salzburg/Österreich
(Wohnort)
mit Wirkung ab Beendigung der für den 9. Januar 2013
einberufenen ordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis
zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die
Entlastung der Mitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach
dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr,
in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet wird, in den
Aufsichtsrat zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.
Herr Prof. Dr. Herbert Kofler ist Mitglied in folgenden
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien und in vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien:
- IMMOFINANZ AG, Wien, Vorsitzender
- Kärntner Sparkasse AG, Klagenfurt
- Privatstiftung der Kärntner Sparkasse AG,
Klagenfurt
- redstars.data.com AG, Wien
- Wirtschaftstreuhänder-Akademie GmbH, Wien
Herr Honorarprofessor Mag. Dr. Johann Bertl ist Mitglied in
folgendem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremium und in
vergleichbarem in- und ausländischen Kontrollgremium:
- Spänglerbank AG, Salzburg/Österreich.
Herr Dr. Werner Steinwender ist kein Mitglied in einem
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremium und in keinem
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremium.
Herr Prof. Dr. Herbert Kofler hat keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der
Gesellschaft bzw. einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär.
Herr Prof. Dr. Herbert Kofler ist unabhängig und verfügt über
Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und
Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.
Herr Honorarprofessor Mag. Dr. Johann Bertl hat keine
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen,
den Organen der Gesellschaft bzw. einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Herr Honorarprofessor Mag. Dr. Bertl ist unabhängig und
verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung
oder Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.
Herr Dr. Werner Steinwender hat keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der
Gesellschaft bzw. einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär.
Es ist beabsichtigt, einer Empfehlung des Deutschen Corporate
Governance Kodex folgend, die Wahl der neuen Mitglieder des
Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.
Der Aufsichtsrat beabsichtigt, im Fall der Wahl der
vorgeschlagenen Personen Herrn Prof. Dr. Herbert Kofler wieder
zu seinem Vorsitzenden zu wählen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012/2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die AWI TREUHAND
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Augsburg, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012/2013 zu wählen.
6. Beschlussfassung über die Aufhebung bedingter
Kapitalia und Änderung der Satzung
Das Bedingte Kapital I in Höhe von bis zu EUR 36.953,00 (§ 6
Abs. 1 der Satzung) dient der Gewährung von Umtauschrechten an
Berechtigte von Optionsscheinen, deren Ausgabe von der
Hauptversammlung am 31. August 1998 bzw. 4. September 1998
beschlossen wurde. Außerdem dient dieses Bedingte Kapital I
auch der Gewährung von Umtauschrechten an Berechtigte von
Optionsscheinen, deren Ausgabe von der Hauptversammlung am 24.
April 1999 im Rahmen der Verabschiedung des Stock Options
Programms 1999 grundsätzlich beschlossen wurde.
Das Bedingte Kapital II in Höhe von bis zu EUR 27.857,00 (§ 6
Abs. 3 der Satzung) dient der Absicherung und Einlösung von
Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 9. August 2000 gemäß der Beschlussfassung
zur Implementierung des 'Stock Option Plan 2000' der
Gesellschaft ausgegeben werden.
Das Bedingte Kapital III in Höhe von bis zu EUR 22.857,00
dient der Absicherung und Einlösung von Aktienoptionen, die
aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Juli
2001 gemäß der Beschlussfassung zur Implementierung des 'Stock
Option Plan 2001' der Gesellschaft ausgegeben werden.
Das Bedingte Kapital I, II und III wird nicht mehr benötigt,
da keine Bezugsrechte auf Aktien mehr bestehen bzw. die
entsprechenden Bezugsrechte verfallen sind.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Die Bedingten Kapitalia I, II und III werden aufgehoben. § 6
der Satzung entfällt ersatzlos.
Teilnahmebedingungen
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
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November 29, 2012 09:07 ET (14:07 GMT)
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