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DGAP-HV: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.01.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 09.01.2013 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
29.11.2012 / 15:06 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   B+S Banksysteme Aktiengesellschaft 
 
   München 
 
   - WKN 126215 - 
   - ISIN DE0001262152 - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
 
   9. Januar 2013 um 10:00 Uhr 
   (Einlass ab 9:30 Uhr) 
   im Konferenzzentrum München, 
   Hanns-Seidel-Stiftung, 
   Lazarettstraße 33, 
   80636 München 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
           2011/2012 und des Lageberichts der B+S Banksysteme 
           Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses 
           2011/2012 und des Lageberichts des Konzerns, des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012 sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB. 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird 
           nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, 
           dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme des 
           festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, zur 
           Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns und bei 
           einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom 
           Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des 
           Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 
           Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung den 
           Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des 
           Aufsichtsrats, gegebenenfalls den Vorschlag des Vorstands für 
           die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten 
           Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben 
           nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie bei einem 
           Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den 
           Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber 
           zugänglich zu machen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf 
           der für den 9. Januar 2013 einberufenen ordentlichen 
           Hauptversammlung. Deshalb ist eine Neuwahl der Mitglieder des 
           Aufsichtsrats erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß 
           §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 
           DrittelbG i.V.m. § 11 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern 
           von Vertretern der Anteilseigner zusammen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
     -     Herrn Prof. Dr. Herbert Kofler, Professor der 
           Betriebswirtschaftslehre an der Universität 
           Klagenfurt/Österreich, Klagenfurt/Österreich (Wohnort) 
 
 
     -     Herrn Honorarprofessor Mag. Dr. Johann Bertl, 
           selbständiger Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, 
           Seekirchen/Österreich, Seekirchen/Österreich (Wohnort) 
 
 
     -     Herrn Dr. Werner Steinwender, emeritierter 
           Rechtsanwalt ohne eigene Kanzlei, Salzburg/Österreich 
           (Wohnort) 
 
 
           mit Wirkung ab Beendigung der für den 9. Januar 2013 
           einberufenen ordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis 
           zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung der Mitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach 
           dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, 
           in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet wird, in den 
           Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Herr Prof. Dr. Herbert Kofler ist Mitglied in folgenden 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien und in vergleichbaren 
           in- und ausländischen Kontrollgremien: 
 
 
       -     IMMOFINANZ AG, Wien, Vorsitzender 
 
 
       -     Kärntner Sparkasse AG, Klagenfurt 
 
 
       -     Privatstiftung der Kärntner Sparkasse AG, 
             Klagenfurt 
 
 
       -     redstars.data.com AG, Wien 
 
 
       -     Wirtschaftstreuhänder-Akademie GmbH, Wien 
 
 
 
           Herr Honorarprofessor Mag. Dr. Johann Bertl ist Mitglied in 
           folgendem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremium und in 
           vergleichbarem in- und ausländischen Kontrollgremium: 
 
 
       -     Spänglerbank AG, Salzburg/Österreich. 
 
 
 
           Herr Dr. Werner Steinwender ist kein Mitglied in einem 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremium und in keinem 
           vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremium. 
 
 
           Herr Prof. Dr. Herbert Kofler hat keine persönlichen oder 
           geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der 
           Gesellschaft bzw. einem wesentlich an der Gesellschaft 
           beteiligten Aktionär. 
 
 
           Herr Prof. Dr. Herbert Kofler ist unabhängig und verfügt über 
           Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und 
           Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
 
           Herr Honorarprofessor Mag. Dr. Johann Bertl hat keine 
           persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, 
           den Organen der Gesellschaft bzw. einem wesentlich an der 
           Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
 
 
           Herr Honorarprofessor Mag. Dr. Bertl ist unabhängig und 
           verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung 
           oder Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
 
           Herr Dr. Werner Steinwender hat keine persönlichen oder 
           geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der 
           Gesellschaft bzw. einem wesentlich an der Gesellschaft 
           beteiligten Aktionär. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, einer Empfehlung des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex folgend, die Wahl der neuen Mitglieder des 
           Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat beabsichtigt, im Fall der Wahl der 
           vorgeschlagenen Personen Herrn Prof. Dr. Herbert Kofler wieder 
           zu seinem Vorsitzenden zu wählen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012/2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die AWI TREUHAND 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Augsburg, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012/2013 zu wählen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Aufhebung bedingter 
           Kapitalia und Änderung der Satzung 
 
 
           Das Bedingte Kapital I in Höhe von bis zu EUR 36.953,00 (§ 6 
           Abs. 1 der Satzung) dient der Gewährung von Umtauschrechten an 
           Berechtigte von Optionsscheinen, deren Ausgabe von der 
           Hauptversammlung am 31. August 1998 bzw. 4. September 1998 
           beschlossen wurde. Außerdem dient dieses Bedingte Kapital I 
           auch der Gewährung von Umtauschrechten an Berechtigte von 
           Optionsscheinen, deren Ausgabe von der Hauptversammlung am 24. 
           April 1999 im Rahmen der Verabschiedung des Stock Options 
           Programms 1999 grundsätzlich beschlossen wurde. 
 
 
           Das Bedingte Kapital II in Höhe von bis zu EUR 27.857,00 (§ 6 
           Abs. 3 der Satzung) dient der Absicherung und Einlösung von 
           Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung der 
           Hauptversammlung vom 9. August 2000 gemäß der Beschlussfassung 
           zur Implementierung des 'Stock Option Plan 2000' der 
           Gesellschaft ausgegeben werden. 
 
 
           Das Bedingte Kapital III in Höhe von bis zu EUR 22.857,00 
           dient der Absicherung und Einlösung von Aktienoptionen, die 
           aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Juli 
           2001 gemäß der Beschlussfassung zur Implementierung des 'Stock 
           Option Plan 2001' der Gesellschaft ausgegeben werden. 
 
 
           Das Bedingte Kapital I, II und III wird nicht mehr benötigt, 
           da keine Bezugsrechte auf Aktien mehr bestehen bzw. die 
           entsprechenden Bezugsrechte verfallen sind. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Die Bedingten Kapitalia I, II und III werden aufgehoben. § 6 
           der Satzung entfällt ersatzlos. 
 
 
   Teilnahmebedingungen 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

November 29, 2012 09:07 ET (14:07 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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