DJ DGAP-HV: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.01.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 09.01.2013 in München mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
29.11.2012 / 15:06
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B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
München
- WKN 126215 -
- ISIN DE0001262152 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
9. Januar 2013 um 10:00 Uhr
(Einlass ab 9:30 Uhr)
im Konferenzzentrum München,
Hanns-Seidel-Stiftung,
Lazarettstraße 33,
80636 München
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
2011/2012 und des Lageberichts der B+S Banksysteme
Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses
2011/2012 und des Lageberichts des Konzerns, des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012 sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB.
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird
nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor,
dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme des
festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, zur
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns und bei
einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom
Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176
Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung den
Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des
Aufsichtsrats, gegebenenfalls den Vorschlag des Vorstands für
die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten
Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben
nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie bei einem
Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den
Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber
zugänglich zu machen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011/2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/2012 Entlastung zu
erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012 Entlastung zu
erteilen.
4. Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf
der für den 9. Januar 2013 einberufenen ordentlichen
Hauptversammlung. Deshalb ist eine Neuwahl der Mitglieder des
Aufsichtsrats erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß
§§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1
DrittelbG i.V.m. § 11 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern
von Vertretern der Anteilseigner zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
- Herrn Prof. Dr. Herbert Kofler, Professor der
Betriebswirtschaftslehre an der Universität
Klagenfurt/Österreich, Klagenfurt/Österreich (Wohnort)
- Herrn Honorarprofessor Mag. Dr. Johann Bertl,
selbständiger Steuerberater/Wirtschaftsprüfer,
Seekirchen/Österreich, Seekirchen/Österreich (Wohnort)
- Herrn Dr. Werner Steinwender, emeritierter
Rechtsanwalt ohne eigene Kanzlei, Salzburg/Österreich
(Wohnort)
mit Wirkung ab Beendigung der für den 9. Januar 2013
einberufenen ordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis
zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die
Entlastung der Mitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach
dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr,
in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet wird, in den
Aufsichtsrat zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.
Herr Prof. Dr. Herbert Kofler ist Mitglied in folgenden
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien und in vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien:
- IMMOFINANZ AG, Wien, Vorsitzender
- Kärntner Sparkasse AG, Klagenfurt
- Privatstiftung der Kärntner Sparkasse AG,
Klagenfurt
- redstars.data.com AG, Wien
- Wirtschaftstreuhänder-Akademie GmbH, Wien
Herr Honorarprofessor Mag. Dr. Johann Bertl ist Mitglied in
folgendem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremium und in
vergleichbarem in- und ausländischen Kontrollgremium:
- Spänglerbank AG, Salzburg/Österreich.
Herr Dr. Werner Steinwender ist kein Mitglied in einem
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremium und in keinem
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremium.
Herr Prof. Dr. Herbert Kofler hat keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der
Gesellschaft bzw. einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär.
Herr Prof. Dr. Herbert Kofler ist unabhängig und verfügt über
Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und
Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.
Herr Honorarprofessor Mag. Dr. Johann Bertl hat keine
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen,
den Organen der Gesellschaft bzw. einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Herr Honorarprofessor Mag. Dr. Bertl ist unabhängig und
verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung
oder Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.
Herr Dr. Werner Steinwender hat keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der
Gesellschaft bzw. einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär.
Es ist beabsichtigt, einer Empfehlung des Deutschen Corporate
Governance Kodex folgend, die Wahl der neuen Mitglieder des
Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.
Der Aufsichtsrat beabsichtigt, im Fall der Wahl der
vorgeschlagenen Personen Herrn Prof. Dr. Herbert Kofler wieder
zu seinem Vorsitzenden zu wählen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012/2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die AWI TREUHAND
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Augsburg, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012/2013 zu wählen.
6. Beschlussfassung über die Aufhebung bedingter
Kapitalia und Änderung der Satzung
Das Bedingte Kapital I in Höhe von bis zu EUR 36.953,00 (§ 6
Abs. 1 der Satzung) dient der Gewährung von Umtauschrechten an
Berechtigte von Optionsscheinen, deren Ausgabe von der
Hauptversammlung am 31. August 1998 bzw. 4. September 1998
beschlossen wurde. Außerdem dient dieses Bedingte Kapital I
auch der Gewährung von Umtauschrechten an Berechtigte von
Optionsscheinen, deren Ausgabe von der Hauptversammlung am 24.
April 1999 im Rahmen der Verabschiedung des Stock Options
Programms 1999 grundsätzlich beschlossen wurde.
Das Bedingte Kapital II in Höhe von bis zu EUR 27.857,00 (§ 6
Abs. 3 der Satzung) dient der Absicherung und Einlösung von
Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 9. August 2000 gemäß der Beschlussfassung
zur Implementierung des 'Stock Option Plan 2000' der
Gesellschaft ausgegeben werden.
Das Bedingte Kapital III in Höhe von bis zu EUR 22.857,00
dient der Absicherung und Einlösung von Aktienoptionen, die
aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Juli
2001 gemäß der Beschlussfassung zur Implementierung des 'Stock
Option Plan 2001' der Gesellschaft ausgegeben werden.
Das Bedingte Kapital I, II und III wird nicht mehr benötigt,
da keine Bezugsrechte auf Aktien mehr bestehen bzw. die
entsprechenden Bezugsrechte verfallen sind.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Die Bedingten Kapitalia I, II und III werden aufgehoben. § 6
der Satzung entfällt ersatzlos.
Teilnahmebedingungen
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
November 29, 2012 09:07 ET (14:07 GMT)
DJ DGAP-HV: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft: -2-
Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und
ihre Berechtigung zur Teilnahme nachweisen. Die Anmeldung muss in
Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Zum Nachweis reicht ein in Textform erstellter Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder
Finanzdienstleistungsinstitut aus. Der Nachweis muss in deutscher oder
englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des
21. Tages vor der Versammlung, also auf den Beginn des 19. Dezember
2012, 00:00 Uhr ('Nachweisstichtag'), zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft bis zum Ablauf des 2. Januar 2013 (24:00 Uhr) bei
folgender Anmeldestelle zugehen:
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
Prannerstr. 8
D-80333 München
Telefax: +49/89/30 90 37 4675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
(vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für
Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa
zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der
Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht teilnahme- und
stimmberechtigt.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben
lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin,
dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten
daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden
über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Ein Formular gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes,
das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet
sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach
der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt
wird. Dieses steht auch unter www.bs-ag.com unter der Rubrik 'Investor
Relations', 'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann auch dadurch
geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung
die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für die Erklärung
einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und ihren
Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung
eines Bevollmächtigten stehen nachfolgend genannte Kontaktdaten,
insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung:
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
Hauptversammlung
Rüdesheimer Str. 7
80686 München
Telefax: +49/89/74 119 - 599
E-Mail: ir@bs-ag.com
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte,
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit der Stimmrechtsausübung zu
bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung eine Vollmacht
erteilen möchten, müssen sich anmelden und den Nachweis des
Anteilsbesitzes führen. Zusammen mit der Eintrittskarte erhalten sie
weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur
Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft. Dieses steht auch unter www.bs-ag.com unter der Rubrik
'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung.
Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Den Stimmrechtsvertretern
steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum
zu. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten
zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur
Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen
entgegen.
Die Vollmacht mit den Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft müssen
spätestens bis zum 8. Januar 2013, 12:00 Uhr bei den
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft unter der im Abschnitt
'Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten' genannten
Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse für die Übermittlung der
Vollmachtserteilung eingehen.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in
der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der
Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Verfahren für die Stimmabgabe bei Briefwahl
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihre Stimmen durch Briefwahl abgeben. Hierzu kann das
auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular verwendet werden. Das
Briefwahlformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der
Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und
fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch unter
www.bs-ag.com unter der Rubrik 'Investor Relations',
'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung. Wir weisen darauf hin,
dass auch zur Abgabe von Briefwahlstimmen eine ordnungsgemäße
Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes erforderlich sind.
Briefwahlstimmen können bis zum 8. Januar 2013, 12:00 Uhr unter der
vorgenannten, im Abschnitt 'Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten' angegebenen Adresse erteilt, geändert oder
widerrufen werden. Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung
gilt ebenfalls als Widerruf bereits abgegebener Briefwahlstimmen.
Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht mit Weisungen an von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter eingehen, werden stets
Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. Wenn Briefwahlstimmen oder
Vollmacht mit Weisungen an von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter auf unterschiedlichen Übermittlungswegen
eingehen, werden erteilte Briefwahlstimmen oder Vollmachten/Weisungen
in folgender Reihenfolge berücksichtigt: per E-Mail, per Telefax und
zuletzt in Papierform eingehende Briefwahlstimmen bzw.
Vollmachten/Weisungen.
Weitere Einzelheiten können die Aktionäre den Hinweisen auf dem mit
der Eintrittskarte übersandten bzw. auf der Internetseite verfügbaren
Formular entnehmen.
Angabe der Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127,
131 Abs. 1 AktG
Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals (das entspricht zur Zeit 310.497 Aktien) oder einen
anteiligen Betrag von EUR 500.000,- erreichen (dies entspricht zur
Zeit 500.000 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30
Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der
Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher
Zugangstermin ist also 9. Dezember 2012, 24:00 Uhr. Später zugegangene
Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Das Verlangen ist
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
November 29, 2012 09:07 ET (14:07 GMT)
schriftlich an den Vorstand der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft zu
richten. Wir bitten, eventuelle Ergänzungsverlangen an folgende
Adresse zu übersenden.
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
- Vorstand -
Rüdesheimer Str. 7
80686 München
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i. V. m. §
142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei
Monaten Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind und dass sie
die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetadresse www.bs-ag.com unter der Rubrik 'Investor Relations',
'Hauptversammlung' bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu
den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu
übersenden. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden, sind sie spätestens 14 Tage vor der Versammlung, d.h.
spätestens bis zum 25. Dezember 2012, 24:00 Uhr, an folgende Adresse
zu richten:
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
Hauptversammlung
Rüdesheimer Str. 7
80686 München
Telefax: +49/89/74 119 - 599
E-Mail: ir@bs-ag.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht.
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir zugänglich zu
machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des
Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der
Verwaltung hierzu im Internet unter www.bs-ag.com unter der Rubrik
'Investor Relations', 'Hauptversammlung' veröffentlichen.
Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines
Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht
begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten
Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch
dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen,
ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich
gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu der Mitgliedschaft der
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten im Sinn von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
beigefügt sind.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie
während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines
jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge und
Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne
vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu
stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des
Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft zu den mit ihr
verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht
auch die Lage des B+S Banksysteme-Konzerns und der in den B+S
Banksysteme-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Nach § 18 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende der
Versammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre
zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere ermächtigt, zu
Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen
zeitlichen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einen
einzelnen Tagesordnungspunkt oder für einen Redner zu setzen. Die
zeitlichen Beschränkungen müssen angemessen sein.
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126
Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich auch unter der
Internetadresse www.bs-ag.com unter der Rubrik 'Investor Relations',
'Hauptversammlung'.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung
zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der
Hauptversammlung über die Internetseite www.bs-ag.com unter der Rubrik
'Investor Relations', 'Hauptversammlung' abrufbar.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 6.209.933,- und ist eingeteilt in
6.209.933 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
von EUR 1,- je Stückaktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
80.000 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu.
München, im November 2012
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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29.11.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
Rüdesheimer Str. 7
80686 München
Deutschland
E-Mail: johanna.gleich@bs-ag.com
Internet: http://www.bs-ag.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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195190 29.11.2012
(END) Dow Jones Newswires
November 29, 2012 09:07 ET (14:07 GMT)
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