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DGAP-HV: ADC African Development Corporation GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.01.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: ADC African Development Corporation GmbH & Co. KGaA / 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
ADC African Development Corporation GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.01.2013 in Frankfurt am 
Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
07.12.2012 / 15:13 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   ADC African Development Corporation GmbH & Co. KGaA 
 
   Frankfurt am Main 
 
   HRB 82719 
 
   WKN A1E8NW ISIN DE000A1E8NW9 
 
 
   Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Donnerstag, den 17. Januar 2013, um 11:00 Uhr 
 
   im Taunustor Conference-Center 
   Taunustor 2 
   60311 Frankfurt am Main 
   (Japan Center) 
 
   Sehr geehrte Kommanditaktionärinnen und Kommanditaktionäre, 
 
   wir laden Sie hiermit zu einer außerordentlichen Hauptversammlung ein, 
   die am Donnerstag, den 17. Januar 2013, um 11:00 Uhr, im Taunustor 
   Conference-Center, Taunustor 2, 60311 Frankfurt am Main (Japan Center) 
   stattfindet. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Beschlussfassung über die Änderung von § 7 
           (Persönlich haftende Gesellschafterin / Beteiligung), von § 9 
           (Vertretung) und von § 20 (Aufgaben und Befugnisse des 
           Aufsichtsrats) der Satzung 
 
 
           Die Gesellschaft hat mit notariellem Aktienkauf- und 
           -übertragungsvertrag vom 06. November 2012 (Urkunde Nr. 
           948/2012 B des Notars Frank Brüggemann, Frankfurt am Main) 
           sämtliche Geschäftsanteile an der persönlich haftenden 
           Gesellschafterin erworben. Die Firmierung der persönlich 
           haftenden Gesellschafterin wurde in ADC Management GmbH 
           geändert. Diese Änderung wurde am 20. November 2012 im 
           Handelsregister der persönlich haftenden Gesellschafterin 
           eingetragen. Durch die Übernahme der Anteile an der persönlich 
           haftenden Gesellschafterin ist die ADC African Development 
           Corporation GmbH & Co. KGaA eine sogenannte Einheits-GmbH & 
           Co. KGaA geworden. Die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte 
           der ADC African Development Corporation GmbH & Co. KGaA in der 
           Gesellschafterversammlung ihrer persönlich haftenden 
           Gesellschafterin soll bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des 
           unter Tagesordnungspunkt 3 vorgeschlagenen 
           Umwandlungsbeschlusses dem Aufsichtsrat der ADC African 
           Development Corporation GmbH & Co. KGaA übertragen werden und 
           die Satzung der Gesellschaft entsprechend angepasst werden. 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, zu beschließen: 
 
 
       a)    In § 7 Abs. 1 und Abs. 3 der Satzung (Persönlich 
             haftende Gesellschafterin / Beteiligung) wird jeweils 'Altira 
             ADC Management GmbH' durch 'ADC Management GmbH' ersetzt. 
 
 
       b)    § 9 der Satzung (Vertretung) wird wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
         '(1)  Die persönlich haftende Gesellschafterin 
               vertritt die Gesellschaft. Sie ist von den Beschränkungen 
               des Mehrfachvertretungsverbotes des § 181 BGB befreit. 
 
 
         (2)   Die persönlich haftende Gesellschafterin ist 
               entgegen § 8 von der Geschäftsführung und entgegen Abs. 1 
               von der Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen, soweit 
               es um die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte bei der 
               persönlich haftenden Gesellschafterin geht. 
 
 
         (3)   Die Vertretung und die Wahrnehmung der 
               Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung der 
               persönlich haftenden Gesellschafterin obliegen dem 
               Aufsichtsrat der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat wird bei 
               der Vertretung und Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in 
               den Gesellschafterversammlungen der persönlich haftenden 
               Gesellschafterin durch den Aufsichtsratsvorsitzenden 
               vertreten. Der Aufsichtsrat hat über die Ausübung des 
               Stimmrechts vorab einen Beschluss zu fassen.' 
 
 
 
       c)    § 20 der Satzung (Aufgaben und Befugnisse des 
             Aufsichtsrats) wird um den folgenden Spiegelstrich ergänzt: 
 
 
   '-    vertritt der Aufsichtsrat die Gesellschaft und nimmt die 
   -     Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung der 
         persönlich haftenden Gesellschafterin nach Maßgabe des § 9 Abs. 3 
         wahr.' 
 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Änderung der bestehenden 
           und über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- 
           und/oder Wandelschuldverschreibungen, über die Änderung des 
           bestehenden und Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und 
           entsprechende Änderung der Satzung 
 
 
           Die Hauptversammlung vom 12. August 2009 hat die persönlich 
           haftende Gesellschafterin und den Aufsichtsrat ermächtigt, 
           Options- oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag 
           von bis zu EUR 50.000.000,00 auszugeben und den Inhabern bzw. 
           Gläubigern Options- und/oder Wandlungsrechte auf neue Aktien 
           der Gesellschaft zu gewähren. Zur Bedienung der Options- oder 
           Wandelungsrechte aufgrund der Ermächtigung sieht die Satzung 
           der Gesellschaft in § 5 Abs. 4 ein bedingtes Kapital in Höhe 
           von EUR 4.800.000,00 vor (Bedingtes Kapital II/2009). 
 
 
           In Ausnutzung dieser Ermächtigung hat die Gesellschaft im Mai 
           2012 eine Optionsanleihe in einem Gesamtnennbetrag von EUR 
           40.000.000,00 begeben, die vollständig bezogen und gezeichnet 
           wurde ('Optionsanleihe 2012/2015'). Die Optionsanleihe ist 
           eingeteilt in 400.000 auf den Inhaber lautende 
           Optionsschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von je EUR 
           100,00. Jede Optionsschuldverschreibung berechtigt zum Bezug 
           von 5 neuen Aktien der Gesellschaft. Zur Bedienung dieser 
           Bezugsrechte bedarf es eines bedingten Kapitals in Höhe von 
           bis zu EUR 2.000.000,00. Die bestehende Ermächtigung zur 
           Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen soll 
           nicht weiter ausgenutzt und aufgehoben werden, soweit sie 
           nicht ausgenutzt wurde. Das bedingte Kapital gemäß § 5 Abs. 4 
           der Satzung wird in einer Höhe von EUR 2.800.000,00 nicht mehr 
           für die Bedienung von Bezugs- oder Wandlungsrechten benötigt 
           und soll um diesen Betrag herabgesetzt werden. 
 
 
           Um der Gesellschaft weiterhin die nötige Flexibilität bei der 
           Kapitalbeschaffung zu geben, soll eine neue Ermächtigung zur 
           Ausgabe von weiteren Options- und/oder 
           Wandelschuldverschreibungen beschlossen werden. Zur Bedienung 
           der Bezugsrechte aus den ausgegebenen Options- und/oder 
           Wandelschuldverschreibungen soll ein neues bedingtes Kapital 
           (Bedingtes Kapital I/2013) geschaffen und die Satzung 
           entsprechend geändert werden. 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, wie folgt zu beschließen: 
 
 
       a)    Änderung der Ermächtigung zur Ausgabe von 
             Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen 
 
 
             Die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12. August 2009 
             zur Ausgabe von Options- und/oder 
             Wandelschuldverschreibungen und zur Gewährung von Bezugs- 
             und/oder Wandlungsrechten auf neue Aktien der Gesellschaft 
             wird aufgehoben, soweit hiervon noch kein Gebrauch gemacht 
             wurde. Die Änderung des Hauptversammlungsbeschlusses vom 12. 
             August 2009 wird wirksam, sobald die unter lit. b) und e) 
             vorgeschlagenen Satzungsänderungen wirksam geworden sind. 
 
 
       b)    Änderung des bestehenden bedingten Kapitals 
             (Bedingtes Kapital II/2009) 
 
 
             Das Bedingte Kapital II/2009 wird auf einen Umfang von EUR 
             2.000.000,00 reduziert und § 5 Abs. 4 Satz 1 der Satzung wie 
             folgt neu gefasst: 
 
 
             'Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 
             2.000.000,00 (in Worten: zwei Millionen Euro) durch Ausgabe 
             von bis zu 2.000.000 (in Worten: zwei Millionen) neuen auf 
             den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes 
             Kapital II/2009).' 
 
 
       c)    Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder 
             Wandelschuldverschreibungen 
 
 
             Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, 
             mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bis zum 31. Dezember 2017 
             einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den 
             Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen 
             ('Schuldverschreibungen') im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 
             40.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung auszugeben 
             und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen 
             Options- oder Wandlungsrechte auf neue, auf den Namen 
             lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen 
             Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 1.400.000,00 nach 
             näherer Maßgabe der nachstehenden Options- bzw. 
             Wandelanleihebedingungen ('Schuldverschreibungsbedingungen') 
             zu gewähren. 
 
 

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December 07, 2012 09:13 ET (14:13 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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