HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG
21.12.2012 20:00
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Die BGP Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH, Wuppertal, Deutschland, vertreten durch Herrn Dr. Peter Arnhold, Deutschland, hat uns am 19.12.2012 namens und im Auftrag der nachfolgend aufgeführten Personen folgende Mitteilung gemäß § 27 a Abs. 1 WpHG übersendet:
1. Joachim Loh (Deutschland) Hiermit teile ich, Joachim Loh, Ihnen mit, dass mein Stimmrechtsanteil an der Hahn-Immobilien-Beteiligungs AG am 18.12.2012 die Schwelle von 25 % gemäß § 22 Abs. 2 WPHG überschritten hat. Die Anzahl der direkt von mir gehaltenen und der mir nach § 22 Abs. 2 WPHG zugerechneten Aktien beträgt nunmehr 3.317.054 Aktien bzw. 25,51 % der Stimmrechte.
Gemäß § 27 a Abs. 1 WPHG teile ich Ihnen die mit dem Erwerb verfolgten Ziele und den Grund der Zurechnung nach § 22 Abs. 2 WPHG wie folgt mit:
- Die Zurechnung gemäß § 22 Abs. 2 WPHG erfolgt aufgrund eines am 18.12.2012 abgeschlossenen Pool-Vertrages mit der Götzen Vermögensverwaltungs GbR, dessen Abschluss unentgeltlich war. - Der Abschluss des Pool-Vertrages dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele. Beabsichtigt ist vielmehr die Erzielung langfristiger Handelsgewinne. - Ich plane derzeit nicht, meinen Aktienanteil weiter zu erhöhen. In den kommenden zwölf Monaten ist nicht beabsichtigt, weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. - Eine Veränderung der Besetzung von Vorstand oder Aufsichtsrat ist nicht angestrebt. - Es werden keine wesentlichen Änderungen der Kapitalstruktur der Hahn-Immobilien-Beteiligungs AG, insbesondere in Bezug auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik angestrebt. - Sowohl die von mir als auch die von der Götzen Vermögensverwaltungs GbR gehaltenen Aktien sind jeweils aus Eigenkapital finanziert.
2. Götzen Vermögensverwaltuns GbR (Deutschland) Die Götzen Vermögensverwaltungs GbR teilt Ihnen hiermit mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Hahn-Immobilien-Beteiligungs AG am 8.12.2012 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20 und 25 % gemäß § 22 Abs. 2 WPHG überschritten hat. Die Anzahl der direkt von ihr gehaltenen und der ihr nach § 22 Abs. 2 WPHG zugerechneten Aktien beträgt nunmehr 3.317.054 Aktien.
Gemäß § 27 a Abs. 1 WPHG teile ich Ihnen die mit dem Erwerb verfolgten Ziele und den Grund der Zurechnung nach § 22 Abs. 2 WPHG wie folgt mit:
- Die Zurechnung gemäß § 22 Abs. 2 WPHG erfolgt aufgrund eines am 18.12.2012 abgeschlossenen Pool-Vertrages, dessen Abschluss unentgeltlich war. - Der Abschluss des Pool-Vertrages dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele. Beabsichtigt ist vielmehr die Erzielung langfristiger Handelsgewinne. - Die Götzen Vermögensverwaltungs GbR plant derzeit nicht, ihren Aktienanteil weiter zu erhöhen. In den kommenden zwölf Monaten ist nicht beabsichtigt, weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. - Eine Veränderung der Besetzung von Vorstand oder Aufsichtsrat ist nicht angestrebt. - Es werden keine wesentlichen Änderungen der Kapitalstruktur der Hahn-Immobilien-Beteiligungs AG, insbesondere in Bezug auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik angestrebt. - Sowohl die von der Götzen Vermögensverwaltungs GbR als auch die von Herrn Joachim Loh gehaltenen Aktien sind jeweils aus Eigenkapital finanziert.
Die BGP Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH, Wuppertal, Deutschland, vertreten durch Herrn Dr. Peter Arnhold, Deutschland, hat uns am 21.12.2012 folgende Mitteilung gemäß § 27 a Abs. 1 WpHG übersendet:
Dr. Peter Arnhold (Deutschland) Die Götzen Vermögensverwaltungs GbR, bestehend aus Dr. Reiner Götzen, Jürgen Götzen und Dr. Matias Götzen-Krieg mit jeweils 33,16 %, deren Beteiligungen unter Dauertestamentsvollstreckung durch den Testamentsvollstrecker Dr. Peter Arnhold stehen, und Erika Götzen mit 0,5 %, hat am 18.12.2012 mit ihrem Stimmrechtsanteil an der HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 und 25 % gemäß § 22 Abs. 2 WpHG überschritten. Die Anzahl der direkt von ihr gehaltenen Aktien beträgt 70.000 Stück (0,53 %) und die Anzahl der ihr nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten Aktien beträgt 3.247.054 Stück (24,97 %), das sind insgesamt damit 3.317.054 Stück bzw. 25,51 % der Stimmrechtsanteile, die mir nach § 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet werden. Die Zurechnung gemäß § 22 Abs. 2 WpHG erfolgt aufgrund eines Pool-Vertrags mit Joachim Loh.
Die gemäß § 27a Abs. 1 WpHG mit dem Erwerb verfolgten Ziele lauten:
- Der Abschluss des Pool-Vertrages dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele. Beabsichtigt ist vielmehr die Erzielung langfristiger Handelsgewinne. - Ich plane derzeit nicht, den mir zugerechneten Aktienanteil weiter zu erhöhen. In den kommenden zwölf Monaten ist nicht beabsichtigt, weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. - Eine Veränderung der Besetzung von Vorstand oder Aufsichtsrat ist nicht angestrebt. - Es werden keine wesentlichen Änderungen der Kapitalstruktur der HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG, insbesondere in Bezug auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik angestrebt. - Sowohl die von der Götzen Vermögensverwaltungs GbR als auch die von Joachim Loh gehaltenen Aktien waren bzw. sind jeweils aus Eigenkapital finanziert.
21.12.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG Buddestrasse 14 51429 Bergisch Gladbach Deutschland Internet: www.hahnag.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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AXC0282 2012-12-21/20:00
