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DGAP-HV: FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.02.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 21.02.2013 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
11.01.2013 / 15:07 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft 
 
   Lechwiesenstr. 9, 86899 Landsberg 
 
 
   WKN 577410/ISIN DE0005774103 
 
   Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der 
 
   am Donnerstag, den 21. Februar 2013, um 10.00 Uhr 
 
   im Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung e.V., 
   Lazarettstraße 33, 80636 München 
 
   (U-Bahn-Linie U1, Station Maillinger Straße, Ausgang Lazarettstraße, 
   ca. 500 Meter immer der Beschilderung 'Deutsches Herzzentrum' folgen) 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           30. Juni 2012 und des Lageberichts für die Aktiengesellschaft 
           sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. Juni 2012 und 
           den Konzernlagebericht mit dem Bericht des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2011/2012. 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft des Geschäftsjahres 
           2011/2012 in Höhe von EUR 3.198.709,35 zur Ausschüttung einer 
           Dividende von EUR 0,50 je Stückaktie auf das Grundkapital vom 
           30. Juni 2012 von EUR 2.954.943,00 zu verwenden und EUR 
           1.721.237,85 auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 
           2011/2012. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2011/2012. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/2013. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor die Metropol Audit GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 68165 Mannheim, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012/2013 zu wählen. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
   Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung 
   durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des 
   Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachweisen. Der 
   Nachweis hat sich auf den Beginn des 31. Januar 2013 (0.00 Uhr - 
   Mitteleuropäische Zeit) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis 
   müssen der Gesellschaft unter der Adresse: 
 
   FORTEC Elektronik AG 
   Hauptversammlungsstelle 
   Ismaninger Str. 7 
   85609 Aschheim 
 
   spätestens mit Ablauf des 14. Februar 2013 zugehen. Die Aktien werden 
   durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre 
   können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei 
   verfügen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Die Aktionäre sind berechtigt, ihr Stimmrecht durch einen 
   Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von 
   Aktionären ausüben zu lassen. 
 
   Aktien und Stimmrechte 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 2.954.943,00 und ist eingeteilt in 
   2.954.943 Stückaktien. Die Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht 
   gewähren, also die Gesamtzahl der Aktien abzüglich der zum Zeitpunkt 
   der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß § 71d 
   AktG zuzurechnenden eigenen Aktien, beträgt zu diesem Zeitpunkt 
   2.954.943 Aktien. 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
   a) Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekanntgegeben werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
   oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an 
   den Vorstand der FORTEC Elektronik AG zu richten und muss der 
   Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag 
   des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht 
   mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 21. Januar 
   2013, 24:00 Uhr MEZ. Für die Übermittlung von 
   Tagesordnungsergänzungspunkten ist folgende Adresse maßgeblich: 
 
   FORTEC Elektronik AG 
   Hauptversammlungsstelle 
   Ismaninger Str. 7 
   85609 Aschheim 
 
   b) Gegenanträge und Wahlvorschläge 
 
   Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der 
   Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Gegenanträge müssen 
   mit einer Begründung versehen sein. Die Gesellschaft wird Anträge von 
   Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und 
   einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.fortec.ag und 
   dort unter der Schaltfläche Aktie unter dem Stichpunkt 
   Hauptversammlung zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 
   Tage vor der Versammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen 
   einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
   Punkt der Tagesordnung mit Begründung übersandt hat. Der Tag des 
   Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht 
   mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 6. Februar 
   2013, 24:00 Uhr. Diese Regelungen gelten sinngemäß für Wahlvorschläge. 
   Der Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden. Der Vorstand 
   braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen des § 126 
   Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die 
   Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG (Name, ausgeübter Beruf und Wohnort) 
   enthalten. Für die Übermittlung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen 
   ist folgende Adresse maßgeblich: 
 
   FORTEC Elektronik AG 
   Hauptversammlungsstelle 
   Ismaninger Str. 7 
   85609 Aschheim 
 
   Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
   Gegenanträge zu verschiedenen Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge 
   zur Wahl des Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 5) auch ohne 
   vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt 
   unberührt. 
 
   c) Auskunftsrecht 
 
   Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des 
   Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
   erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
   der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Unter bestimmten, 
   in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der 
   Vorstand die Auskunft verweigern. 
 
   d) Veröffentlichung 
 
   Die Einberufung ist am 11. Januar 2013 im elektronischen 
   Bundesanzeiger bekannt gemacht und zusätzlich solchen Medien zur 
   Veröffentlichung zugeleitet worden, bei denen davon ausgegangen werden 
   kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union 
   verbreiten. 
 
   Ab Einberufung der Hauptversammlung können die Unterlagen in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft sowie im Internet unter www.fortec.ag 
   und dort unter der Schaltfläche Aktie unter dem Stichpunkt 
   Hauptversammlung eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder 
   Aktionär eine kostenfreie Abschrift dieser Unterlagen. 
 
   Landsberg, im Januar 2013 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
11.01.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft 
                Lechwiesenstr. 9 
                86899 Landsberg 
                Deutschland 
E-Mail:         aktie@fortecag.de 
Internet:       http://www.fortec.ag 
ISIN:           DE0005774103 
WKN:            577410 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
198858 11.01.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

January 11, 2013 09:07 ET (14:07 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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