DGAP-HV: IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration,
manufacturing / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing:
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.03.2013 in
Höhr-Grenzhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
14.01.2013 / 15:07
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IBS AG
excellence, collaboration, manufacturing
Höhr-Grenzhausen
- WKN 622 840 -
Wir laden unsere Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing
am Freitag, den 15. März 2013, 10.00 Uhr,
in das Hotel Heinz, Bergstraße 77,
56203 Höhr-Grenzhausen.
TAGESORDNUNG
1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und
des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und
5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs) jeweils für das
Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 30. September
2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Die vorgenannten Unterlagen stehen nebst Erläuterung im
Internet unter http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2013 zur
Verfügung und können in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft, Rathausstraße 56, 56203 Höhr-Grenzhausen,
eingesehen werden. Die Gesellschaft wird den Aktionären als
besonderen Service die vorgenannten Unterlagen auf Anforderung
übersenden. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen
Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite
der Gesellschaft Genüge getan ist. Daher wird die Gesellschaft
lediglich einen Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen.
Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung
zugänglich sein und näher erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten
Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 27. Dezember 2012
gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Deshalb
ist eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine
Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung
nach
§ 173 AktG nicht erforderlich. Vorgenannte Unterlagen sind der
Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem
Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf.
2 Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für
das vom 1. Januar 2012 bis 30. September 2012 laufende
Rumpfgeschäftsjahr (nachfolgend 'Rumpfgeschäftsjahr 2012') in
Höhe von Euro 1.350.005,11 wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro Euro 275.322,60
0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie (Stand
18. Dezember 2012 - 6.883.065)
- Gewinnvortrag Euro 1.074.682,51
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und der
vorstehende Gewinnvortrag basieren auf dem am 18. Dezember
2012 dividendenberechtigten Grundkapital. Sollte sich die
Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zum
Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns ändern, wird bei unveränderter Ausschüttung von
EUR 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet werden.
Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl
der dividendenberechtigten Stückaktien und damit die
Dividendensumme vermindert, erhöht sich der Gewinnvortrag
entsprechend. Sofern sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien und damit die
Dividendensumme erhöht, vermindert sich der Gewinnvortrag
entsprechend.
3 Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
4 Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
5 Beschlussfassung über die Anpassung der
Aufsichtsratsvergütung
Ziffer 5.4.6 Abs. 2 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance
Kodex enthielt in der Fassung vom 26. Mai 2010 die Empfehlung,
dass die Mitglieder des Aufsichtsrats neben einer festen auch
eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten sollen.
Dementsprechend sieht die von der Hauptversammlung am 24. Juni
2011 bewilligte Regelung zur Vergütung der Mitglieder des
Aufsichtsrats variable Vergütungsbestandteile in Form von
'virtuellen Aktien' vor. Da die Empfehlung zur
erfolgsorientierten Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder in
der Neufassung des Kodex vom 15. Mai 2012 nicht mehr enthalten
ist, soll zukünftig auf eine variable Vergütungskomponente
verzichtet werden. Weiter soll die Aufsichtsratsvergütung die
besondere Bedeutung des Aufsichtsratsvorsitzenden als
ständiger Ansprechpartner und Berater des Vorstands stärker
reflektieren. Die nun vorgeschlagene Neuregelung der Vergütung
der Aufsichtsratsmitglieder stellt zugleich sicher, dass die
Gesamtvergütung des Aufsichtsrats insgesamt in einem
angemessenen Verhältnis zur Lage der Gesellschaft steht. Gem.
§ 7 Abs. 9 der Satzung der Gesellschaft wird die Vergütung des
Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung der Gesellschaft
festgesetzt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die
Aufsichtsratsvergütung wie folgt neu festzusetzen und zu
bewilligen:
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben
der Erstattung ihrer Auslagen und der auf die Vergütung und
Auslagen zu zahlenden Umsatzsteuer für das jeweils
abgelaufene Geschäftsjahr eine feste jährliche Vergütung,
die für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats Euro 40.000,00
und für jedes übrige Mitglied des Aufsichtsrats Euro
10.000,00 beträgt. Bei Veränderungen im Aufsichtsrat erfolgt
die Vergütung zeitanteilig unter Aufrundung auf volle
Monate. Die Vergütung ist zahlbar nach Ablauf der
Hauptversammlung, die den Jahresabschluss für das
abgelaufene Geschäftsjahr entgegennimmt oder über seine
Billigung entscheidet. Die Neuregelung findet erstmals für
das am 1. Oktober 2012 begonnene Geschäftsjahr 2012/2013
Anwendung.
6 Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012/2013 zu bestellen.
ANZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die
Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und
Stimmrechte 6.883.065. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig
vor der Versammlung, d.h. bis zum Ablauf des 8. März 2013 (Zugang),
unter nachfolgend genannter Adresse
IBS AG
excellence, collaboration, manufacturing
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
D-80333 München
Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 37 46 75
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
in Textform bei der Gesellschaft anmelden.
Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen (sowie diesen nach § 135
Abs. 8 oder Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen,
Institute oder Unternehmen) dürfen das Stimmrecht für Namensaktien,
die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister
eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben.
Durch die Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht
blockiert. Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre
Aktien weiterhin frei verfügen. Für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts ist der am Tag der
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