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DGAP-HV: IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.03.2013 in Höhr-Grenzhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, 
manufacturing / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing: 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.03.2013 in 
Höhr-Grenzhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
14.01.2013 / 15:07 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   IBS AG 
   excellence, collaboration, manufacturing 
 
   Höhr-Grenzhausen 
 
 
   - WKN 622 840 - 
 
   Wir laden unsere Aktionäre ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing 
 
   am Freitag, den 15. März 2013, 10.00 Uhr, 
 
   in das Hotel Heinz, Bergstraße 77, 
   56203 Höhr-Grenzhausen. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1     Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und 
           des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 
           5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs) jeweils für das 
           Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 30. September 
           2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen stehen nebst Erläuterung im 
           Internet unter http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2013 zur 
           Verfügung und können in den Geschäftsräumen am Sitz der 
           Gesellschaft, Rathausstraße 56, 56203 Höhr-Grenzhausen, 
           eingesehen werden. Die Gesellschaft wird den Aktionären als 
           besonderen Service die vorgenannten Unterlagen auf Anforderung 
           übersenden. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen 
           Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite 
           der Gesellschaft Genüge getan ist. Daher wird die Gesellschaft 
           lediglich einen Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen. 
           Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung 
           zugänglich sein und näher erläutert werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten 
           Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 27. Dezember 2012 
           gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Deshalb 
           ist eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine 
           Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
           nach 
           § 173 AktG nicht erforderlich. Vorgenannte Unterlagen sind der 
           Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem 
           Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf. 
 
 
     2     Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für 
           das vom 1. Januar 2012 bis 30. September 2012 laufende 
           Rumpfgeschäftsjahr (nachfolgend 'Rumpfgeschäftsjahr 2012') in 
           Höhe von Euro 1.350.005,11 wie folgt zu verwenden: 
 
 
  -  Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro     Euro    275.322,60 
     0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie (Stand 
     18. Dezember 2012 - 6.883.065) 
 
  -  Gewinnvortrag                                     Euro  1.074.682,51 
 
 
           Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und der 
           vorstehende Gewinnvortrag basieren auf dem am 18. Dezember 
           2012 dividendenberechtigten Grundkapital. Sollte sich die 
           Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zum 
           Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns ändern, wird bei unveränderter Ausschüttung von 
           EUR 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie der 
           Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
           Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet werden. 
           Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl 
           der dividendenberechtigten Stückaktien und damit die 
           Dividendensumme vermindert, erhöht sich der Gewinnvortrag 
           entsprechend. Sofern sich die Anzahl der 
           dividendenberechtigten Stückaktien und damit die 
           Dividendensumme erhöht, vermindert sich der Gewinnvortrag 
           entsprechend. 
 
 
     3     Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4     Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5     Beschlussfassung über die Anpassung der 
           Aufsichtsratsvergütung 
 
 
           Ziffer 5.4.6 Abs. 2 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex enthielt in der Fassung vom 26. Mai 2010 die Empfehlung, 
           dass die Mitglieder des Aufsichtsrats neben einer festen auch 
           eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten sollen. 
           Dementsprechend sieht die von der Hauptversammlung am 24. Juni 
           2011 bewilligte Regelung zur Vergütung der Mitglieder des 
           Aufsichtsrats variable Vergütungsbestandteile in Form von 
           'virtuellen Aktien' vor. Da die Empfehlung zur 
           erfolgsorientierten Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder in 
           der Neufassung des Kodex vom 15. Mai 2012 nicht mehr enthalten 
           ist, soll zukünftig auf eine variable Vergütungskomponente 
           verzichtet werden. Weiter soll die Aufsichtsratsvergütung die 
           besondere Bedeutung des Aufsichtsratsvorsitzenden als 
           ständiger Ansprechpartner und Berater des Vorstands stärker 
           reflektieren. Die nun vorgeschlagene Neuregelung der Vergütung 
           der Aufsichtsratsmitglieder stellt zugleich sicher, dass die 
           Gesamtvergütung des Aufsichtsrats insgesamt in einem 
           angemessenen Verhältnis zur Lage der Gesellschaft steht. Gem. 
           § 7 Abs. 9 der Satzung der Gesellschaft wird die Vergütung des 
           Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung der Gesellschaft 
           festgesetzt. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die 
           Aufsichtsratsvergütung wie folgt neu festzusetzen und zu 
           bewilligen: 
 
 
             Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben 
             der Erstattung ihrer Auslagen und der auf die Vergütung und 
             Auslagen zu zahlenden Umsatzsteuer für das jeweils 
             abgelaufene Geschäftsjahr eine feste jährliche Vergütung, 
             die für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats Euro 40.000,00 
             und für jedes übrige Mitglied des Aufsichtsrats Euro 
             10.000,00 beträgt. Bei Veränderungen im Aufsichtsrat erfolgt 
             die Vergütung zeitanteilig unter Aufrundung auf volle 
             Monate. Die Vergütung ist zahlbar nach Ablauf der 
             Hauptversammlung, die den Jahresabschluss für das 
             abgelaufene Geschäftsjahr entgegennimmt oder über seine 
             Billigung entscheidet. Die Neuregelung findet erstmals für 
             das am 1. Oktober 2012 begonnene Geschäftsjahr 2012/2013 
             Anwendung. 
 
 
 
     6     Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012/2013 zu bestellen. 
 
 
   ANZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die 
   Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und 
   Stimmrechte 6.883.065. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
   TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche im 
   Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig 
   vor der Versammlung, d.h. bis zum Ablauf des 8. März 2013 (Zugang), 
   unter nachfolgend genannter Adresse 
 
   IBS AG 
   excellence, collaboration, manufacturing 
   c/o Computershare Operations Center 
   Prannerstraße 8 
   D-80333 München 
 
   Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 37 46 75 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   in Textform bei der Gesellschaft anmelden. 
 
   Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen (sowie diesen nach § 135 
   Abs. 8 oder Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, 
   Institute oder Unternehmen) dürfen das Stimmrecht für Namensaktien, 
   die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister 
   eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. 
 
   Durch die Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht 
   blockiert. Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre 
   Aktien weiterhin frei verfügen. Für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts ist der am Tag der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 14, 2013 09:07 ET (14:07 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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