DJ DGAP-HV: IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.03.2013 in Höhr-Grenzhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration,
manufacturing / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing:
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.03.2013 in
Höhr-Grenzhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
14.01.2013 / 15:07
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IBS AG
excellence, collaboration, manufacturing
Höhr-Grenzhausen
- WKN 622 840 -
Wir laden unsere Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing
am Freitag, den 15. März 2013, 10.00 Uhr,
in das Hotel Heinz, Bergstraße 77,
56203 Höhr-Grenzhausen.
TAGESORDNUNG
1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und
des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und
5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs) jeweils für das
Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 30. September
2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Die vorgenannten Unterlagen stehen nebst Erläuterung im
Internet unter http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2013 zur
Verfügung und können in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft, Rathausstraße 56, 56203 Höhr-Grenzhausen,
eingesehen werden. Die Gesellschaft wird den Aktionären als
besonderen Service die vorgenannten Unterlagen auf Anforderung
übersenden. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen
Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite
der Gesellschaft Genüge getan ist. Daher wird die Gesellschaft
lediglich einen Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen.
Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung
zugänglich sein und näher erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten
Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 27. Dezember 2012
gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Deshalb
ist eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine
Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung
nach
§ 173 AktG nicht erforderlich. Vorgenannte Unterlagen sind der
Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem
Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf.
2 Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für
das vom 1. Januar 2012 bis 30. September 2012 laufende
Rumpfgeschäftsjahr (nachfolgend 'Rumpfgeschäftsjahr 2012') in
Höhe von Euro 1.350.005,11 wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro Euro 275.322,60
0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie (Stand
18. Dezember 2012 - 6.883.065)
- Gewinnvortrag Euro 1.074.682,51
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und der
vorstehende Gewinnvortrag basieren auf dem am 18. Dezember
2012 dividendenberechtigten Grundkapital. Sollte sich die
Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zum
Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns ändern, wird bei unveränderter Ausschüttung von
EUR 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet werden.
Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl
der dividendenberechtigten Stückaktien und damit die
Dividendensumme vermindert, erhöht sich der Gewinnvortrag
entsprechend. Sofern sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien und damit die
Dividendensumme erhöht, vermindert sich der Gewinnvortrag
entsprechend.
3 Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
4 Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
5 Beschlussfassung über die Anpassung der
Aufsichtsratsvergütung
Ziffer 5.4.6 Abs. 2 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance
Kodex enthielt in der Fassung vom 26. Mai 2010 die Empfehlung,
dass die Mitglieder des Aufsichtsrats neben einer festen auch
eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten sollen.
Dementsprechend sieht die von der Hauptversammlung am 24. Juni
2011 bewilligte Regelung zur Vergütung der Mitglieder des
Aufsichtsrats variable Vergütungsbestandteile in Form von
'virtuellen Aktien' vor. Da die Empfehlung zur
erfolgsorientierten Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder in
der Neufassung des Kodex vom 15. Mai 2012 nicht mehr enthalten
ist, soll zukünftig auf eine variable Vergütungskomponente
verzichtet werden. Weiter soll die Aufsichtsratsvergütung die
besondere Bedeutung des Aufsichtsratsvorsitzenden als
ständiger Ansprechpartner und Berater des Vorstands stärker
reflektieren. Die nun vorgeschlagene Neuregelung der Vergütung
der Aufsichtsratsmitglieder stellt zugleich sicher, dass die
Gesamtvergütung des Aufsichtsrats insgesamt in einem
angemessenen Verhältnis zur Lage der Gesellschaft steht. Gem.
§ 7 Abs. 9 der Satzung der Gesellschaft wird die Vergütung des
Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung der Gesellschaft
festgesetzt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die
Aufsichtsratsvergütung wie folgt neu festzusetzen und zu
bewilligen:
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben
der Erstattung ihrer Auslagen und der auf die Vergütung und
Auslagen zu zahlenden Umsatzsteuer für das jeweils
abgelaufene Geschäftsjahr eine feste jährliche Vergütung,
die für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats Euro 40.000,00
und für jedes übrige Mitglied des Aufsichtsrats Euro
10.000,00 beträgt. Bei Veränderungen im Aufsichtsrat erfolgt
die Vergütung zeitanteilig unter Aufrundung auf volle
Monate. Die Vergütung ist zahlbar nach Ablauf der
Hauptversammlung, die den Jahresabschluss für das
abgelaufene Geschäftsjahr entgegennimmt oder über seine
Billigung entscheidet. Die Neuregelung findet erstmals für
das am 1. Oktober 2012 begonnene Geschäftsjahr 2012/2013
Anwendung.
6 Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012/2013 zu bestellen.
ANZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die
Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und
Stimmrechte 6.883.065. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig
vor der Versammlung, d.h. bis zum Ablauf des 8. März 2013 (Zugang),
unter nachfolgend genannter Adresse
IBS AG
excellence, collaboration, manufacturing
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
D-80333 München
Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 37 46 75
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
in Textform bei der Gesellschaft anmelden.
Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen (sowie diesen nach § 135
Abs. 8 oder Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen,
Institute oder Unternehmen) dürfen das Stimmrecht für Namensaktien,
die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister
eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben.
Durch die Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht
blockiert. Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre
Aktien weiterhin frei verfügen. Für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts ist der am Tag der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
January 14, 2013 09:07 ET (14:07 GMT)
Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich, wobei für Legitimationsaktionäre Beschränkungen gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft gelten. § 5 Absatz 2 der Satzung bestimmt hierzu: 'Inhaber von Aktien der Gesellschaft werden auf Mitteilung und Nachweis in das Aktienregister eingetragen. Die Mitteilung muss Namen, Geburtsdatum und Adresse des Inhabers sowie die Aktiennummern der Aktien enthalten, für die die Eintragung beantragt wird. In der Mitteilung ist anzugeben, ob die Eintragung im Namen des Anmelders für Aktien, die im Eigentum eines anderen stehen, erfolgen soll (Legitimationsaktionär). Unbeschadet des folgenden Satzes, können Legitimationsaktionäre maximal für bis zu 0,5%-3% der Aktien der Gesellschaft je Legitimationsaktionär im Aktienregister eingetragen werden. Die Eintragung eines Kreditinstituts als Legitimationsaktionär im Rahmen eines Übertragungsvorgangs von Namensaktien ist auch über den vorstehend bezeichneten Anteil hinaus für einen Zeitraum von maximal 2 Wochen ohne Verlust des Stimmrechts zulässig. Für Zwecke dieses § 5 Abs. 2 gelten juristische Personen und Gesellschaften, die verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG sind, als ein Legitimationsaktionär.' Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit vom 9. März 2013 bis einschließlich zum 15. März 2013 keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. STIMMRECHTSVERTRETUNG Aktionäre, die als solche im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs erforderlich, und zwar entweder durch den Aktionär oder einen Bevollmächtigten. Für die Erteilung einer Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gilt die Textform, wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung (oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen) bevollmächtigt werden. Für diese Bevollmächtigten gelten die speziellen Regelungen des § 135 AktG, wonach diese Bevollmächtigten hinsichtlich ihrer eigenen Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen können. Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen erfolgt der Widerruf der Vollmacht gemäß § 8 Abs. 9 der Satzung durch persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung. Die Erteilung und der Nachweis einer Vollmacht können unter Nutzung des Ihnen übersandten oder unter http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2013 abrufbaren allgemeinen Vollmachtsformulars erfolgen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber den Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten stehen folgende Adresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse zur Verfügung: IBS AG excellence, collaboration, manufacturing Investor Relations Rathausstraße 56 56203 Höhr-Grenzhausen Fax: +49 (0) 2624 / 9180 - 966 E-Mail: hv2013@ibs-ag.de Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 9.00 Uhr auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im Hotel Heinz, Bergstraße 77, 56203 Höhr-Grenzhausen zur Verfügung. STIMMRECHTSVERTRETUNG DURCH STIMMRECHTSVERTRETER DER GESELLSCHAFT Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs erforderlich, und zwar entweder durch den Aktionär oder einen Bevollmächtigten. Die Erteilung der Vollmacht, die Erteilung von Weisungen und deren Änderung, der Widerruf der Vollmacht sowie der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform. Ungeachtet davon erfolgt der Widerruf der Vollmacht gemäß § 8 Abs. 9 der Satzung durch persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung. Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden den Aktionären zugesandt. Sie stehen ferner auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2013 zum Herunterladen bereit. Sie können zudem unter der oben unter Teilnahmebedingungen genannten Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die Änderung von Weisungen sowie der Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter müssen gegenüber der IBS AG im Vorfeld der Versammlung spätestens bis zum 14. März 2013, 24.00 Uhr, in Textform an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse erklärt werden: IBS AG excellence, collaboration, manufacturing Investor Relations Rathausstraße 56 56203 Höhr-Grenzhausen Fax: +49 (0) 2624 / 9180 - 966 E-Mail: hv2013@ibs-ag.de Ungeachtet davon erfolgt der Widerruf der Vollmacht durch persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung. Am Tag der Hauptversammlung kann im Übrigen ab 9.00 Uhr bis kurz vor Eintritt in die Abstimmung die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die Änderung von Weisungen sowie der Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung im Hotel Heinz, Bergstraße 77, 56203 Höhr-Grenzhausen erfolgen. Ungeachtet davon erfolgt der Widerruf der Vollmacht gemäß § 8 Abs. 9 der Satzung durch persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Soweit den Stimmrechtsvertretern keine Weisungen erteilt worden sind, werden sie sich der Stimme enthalten. Weitere Rechte der Aktionäre a) Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (EUR 344.153,25) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 AktG). Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis zum 12. Februar 2013 (24.00 Uhr) zugehen. Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz nachzuweisen, dass sie mindestens seit dem 15. Dezember 2012, 0.00 Uhr Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse: IBS AG excellence, collaboration, manufacturing Der Vorstand z.Hd. Investor Relations Rathausstraße 56 56203 Höhr-Grenzhausen Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2013 bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt. b) Gegenanträge von Aktionären und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Anträge von Aktionären gegen den Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an: IBS AG excellence, collaboration, manufacturing Investor Relations Rathausstraße 56 56203 Höhr-Grenzhausen Fax: +49 (0) 2624 / 9180 - 966 E-Mail: hv2013@ibs-ag.de Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zur Tagesordnung werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer zugänglich zu machenden Begründung des Antrags unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2013 zugänglich gemacht. Dabei werden Anträge berücksichtigt, die mit Begründung bis spätestens zum 28. Februar 2013 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft eingehen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht
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January 14, 2013 09:07 ET (14:07 GMT)
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