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DGAP-HV: IBS Aktiengesellschaft excellence, -3-

DJ DGAP-HV: IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.03.2013 in Höhr-Grenzhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, 
manufacturing / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing: 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.03.2013 in 
Höhr-Grenzhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
14.01.2013 / 15:07 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   IBS AG 
   excellence, collaboration, manufacturing 
 
   Höhr-Grenzhausen 
 
 
   - WKN 622 840 - 
 
   Wir laden unsere Aktionäre ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing 
 
   am Freitag, den 15. März 2013, 10.00 Uhr, 
 
   in das Hotel Heinz, Bergstraße 77, 
   56203 Höhr-Grenzhausen. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1     Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und 
           des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 
           5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs) jeweils für das 
           Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 30. September 
           2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen stehen nebst Erläuterung im 
           Internet unter http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2013 zur 
           Verfügung und können in den Geschäftsräumen am Sitz der 
           Gesellschaft, Rathausstraße 56, 56203 Höhr-Grenzhausen, 
           eingesehen werden. Die Gesellschaft wird den Aktionären als 
           besonderen Service die vorgenannten Unterlagen auf Anforderung 
           übersenden. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen 
           Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite 
           der Gesellschaft Genüge getan ist. Daher wird die Gesellschaft 
           lediglich einen Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen. 
           Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung 
           zugänglich sein und näher erläutert werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten 
           Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 27. Dezember 2012 
           gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Deshalb 
           ist eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine 
           Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
           nach 
           § 173 AktG nicht erforderlich. Vorgenannte Unterlagen sind der 
           Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem 
           Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf. 
 
 
     2     Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für 
           das vom 1. Januar 2012 bis 30. September 2012 laufende 
           Rumpfgeschäftsjahr (nachfolgend 'Rumpfgeschäftsjahr 2012') in 
           Höhe von Euro 1.350.005,11 wie folgt zu verwenden: 
 
 
  -  Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro     Euro    275.322,60 
     0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie (Stand 
     18. Dezember 2012 - 6.883.065) 
 
  -  Gewinnvortrag                                     Euro  1.074.682,51 
 
 
           Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und der 
           vorstehende Gewinnvortrag basieren auf dem am 18. Dezember 
           2012 dividendenberechtigten Grundkapital. Sollte sich die 
           Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zum 
           Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns ändern, wird bei unveränderter Ausschüttung von 
           EUR 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie der 
           Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
           Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet werden. 
           Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl 
           der dividendenberechtigten Stückaktien und damit die 
           Dividendensumme vermindert, erhöht sich der Gewinnvortrag 
           entsprechend. Sofern sich die Anzahl der 
           dividendenberechtigten Stückaktien und damit die 
           Dividendensumme erhöht, vermindert sich der Gewinnvortrag 
           entsprechend. 
 
 
     3     Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4     Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5     Beschlussfassung über die Anpassung der 
           Aufsichtsratsvergütung 
 
 
           Ziffer 5.4.6 Abs. 2 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex enthielt in der Fassung vom 26. Mai 2010 die Empfehlung, 
           dass die Mitglieder des Aufsichtsrats neben einer festen auch 
           eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten sollen. 
           Dementsprechend sieht die von der Hauptversammlung am 24. Juni 
           2011 bewilligte Regelung zur Vergütung der Mitglieder des 
           Aufsichtsrats variable Vergütungsbestandteile in Form von 
           'virtuellen Aktien' vor. Da die Empfehlung zur 
           erfolgsorientierten Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder in 
           der Neufassung des Kodex vom 15. Mai 2012 nicht mehr enthalten 
           ist, soll zukünftig auf eine variable Vergütungskomponente 
           verzichtet werden. Weiter soll die Aufsichtsratsvergütung die 
           besondere Bedeutung des Aufsichtsratsvorsitzenden als 
           ständiger Ansprechpartner und Berater des Vorstands stärker 
           reflektieren. Die nun vorgeschlagene Neuregelung der Vergütung 
           der Aufsichtsratsmitglieder stellt zugleich sicher, dass die 
           Gesamtvergütung des Aufsichtsrats insgesamt in einem 
           angemessenen Verhältnis zur Lage der Gesellschaft steht. Gem. 
           § 7 Abs. 9 der Satzung der Gesellschaft wird die Vergütung des 
           Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung der Gesellschaft 
           festgesetzt. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die 
           Aufsichtsratsvergütung wie folgt neu festzusetzen und zu 
           bewilligen: 
 
 
             Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben 
             der Erstattung ihrer Auslagen und der auf die Vergütung und 
             Auslagen zu zahlenden Umsatzsteuer für das jeweils 
             abgelaufene Geschäftsjahr eine feste jährliche Vergütung, 
             die für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats Euro 40.000,00 
             und für jedes übrige Mitglied des Aufsichtsrats Euro 
             10.000,00 beträgt. Bei Veränderungen im Aufsichtsrat erfolgt 
             die Vergütung zeitanteilig unter Aufrundung auf volle 
             Monate. Die Vergütung ist zahlbar nach Ablauf der 
             Hauptversammlung, die den Jahresabschluss für das 
             abgelaufene Geschäftsjahr entgegennimmt oder über seine 
             Billigung entscheidet. Die Neuregelung findet erstmals für 
             das am 1. Oktober 2012 begonnene Geschäftsjahr 2012/2013 
             Anwendung. 
 
 
 
     6     Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012/2013 zu bestellen. 
 
 
   ANZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die 
   Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und 
   Stimmrechte 6.883.065. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
   TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche im 
   Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig 
   vor der Versammlung, d.h. bis zum Ablauf des 8. März 2013 (Zugang), 
   unter nachfolgend genannter Adresse 
 
   IBS AG 
   excellence, collaboration, manufacturing 
   c/o Computershare Operations Center 
   Prannerstraße 8 
   D-80333 München 
 
   Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 37 46 75 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   in Textform bei der Gesellschaft anmelden. 
 
   Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen (sowie diesen nach § 135 
   Abs. 8 oder Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, 
   Institute oder Unternehmen) dürfen das Stimmrecht für Namensaktien, 
   die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister 
   eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. 
 
   Durch die Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht 
   blockiert. Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre 
   Aktien weiterhin frei verfügen. Für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts ist der am Tag der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 14, 2013 09:07 ET (14:07 GMT)

DJ DGAP-HV: IBS Aktiengesellschaft excellence, -2-

Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand 
   maßgeblich, wobei für Legitimationsaktionäre Beschränkungen gemäß § 5 
   Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft gelten. § 5 Absatz 2 der Satzung 
   bestimmt hierzu: 'Inhaber von Aktien der Gesellschaft werden auf 
   Mitteilung und Nachweis in das Aktienregister eingetragen. Die 
   Mitteilung muss Namen, Geburtsdatum und Adresse des Inhabers sowie die 
   Aktiennummern der Aktien enthalten, für die die Eintragung beantragt 
   wird. In der Mitteilung ist anzugeben, ob die Eintragung im Namen des 
   Anmelders für Aktien, die im Eigentum eines anderen stehen, erfolgen 
   soll (Legitimationsaktionär). Unbeschadet des folgenden Satzes, können 
   Legitimationsaktionäre maximal für bis zu 0,5%-3% der Aktien der 
   Gesellschaft je Legitimationsaktionär im Aktienregister eingetragen 
   werden. Die Eintragung eines Kreditinstituts als Legitimationsaktionär 
   im Rahmen eines Übertragungsvorgangs von Namensaktien ist auch über 
   den vorstehend bezeichneten Anteil hinaus für einen Zeitraum von 
   maximal 2 Wochen ohne Verlust des Stimmrechts zulässig. Für Zwecke 
   dieses § 5 Abs. 2 gelten juristische Personen und Gesellschaften, die 
   verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG sind, als ein 
   Legitimationsaktionär.' Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in 
   der Zeit vom 9. März 2013 bis einschließlich zum 15. März 2013 keine 
   Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. 
 
   STIMMRECHTSVERTRETUNG 
 
   Aktionäre, die als solche im Aktienregister der Gesellschaft 
   eingetragen sind, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, 
   z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben 
   lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung des 
   Aktionärs erforderlich, und zwar entweder durch den Aktionär oder 
   einen Bevollmächtigten. 
 
   Für die Erteilung einer Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gilt die Textform, wenn 
   weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung (oder diesen 
   gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen) bevollmächtigt 
   werden. Für diese Bevollmächtigten gelten die speziellen Regelungen 
   des § 135 AktG, wonach diese Bevollmächtigten hinsichtlich ihrer 
   eigenen Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen können. 
   Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen erfolgt der Widerruf der 
   Vollmacht gemäß § 8 Abs. 9 der Satzung durch persönliche Teilnahme des 
   Vollmachtgebers an der Hauptversammlung. 
 
   Die Erteilung und der Nachweis einer Vollmacht können unter Nutzung 
   des Ihnen übersandten oder unter 
   http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2013 abrufbaren allgemeinen 
   Vollmachtsformulars erfolgen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als 
   eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, 
   die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber den Bevollmächtigten 
   erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten stehen 
   folgende Adresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse zur Verfügung: 
 
   IBS AG 
   excellence, collaboration, manufacturing 
   Investor Relations 
   Rathausstraße 56 
   56203 Höhr-Grenzhausen 
   Fax: +49 (0) 2624 / 9180 - 966 
   E-Mail: hv2013@ibs-ag.de 
 
   Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 9.00 Uhr auch die Ein- und 
   Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im Hotel Heinz, Bergstraße 77, 
   56203 Höhr-Grenzhausen zur Verfügung. 
 
   STIMMRECHTSVERTRETUNG DURCH STIMMRECHTSVERTRETER DER GESELLSCHAFT 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft 
   benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu 
   lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung des 
   Aktionärs erforderlich, und zwar entweder durch den Aktionär oder 
   einen Bevollmächtigten. Die Erteilung der Vollmacht, die Erteilung von 
   Weisungen und deren Änderung, der Widerruf der Vollmacht sowie der 
   Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform. Ungeachtet davon 
   erfolgt der Widerruf der Vollmacht gemäß § 8 Abs. 9 der Satzung durch 
   persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung. 
   Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden den Aktionären 
   zugesandt. Sie stehen ferner auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2013 zum Herunterladen 
   bereit. Sie können zudem unter der oben unter Teilnahmebedingungen 
   genannten Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per 
   E-Mail angefordert werden. 
 
   Die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft, die Änderung von Weisungen sowie der Widerruf der 
   Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter müssen gegenüber der IBS AG im 
   Vorfeld der Versammlung spätestens bis zum 14. März 2013, 24.00 Uhr, 
   in Textform an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
   erklärt werden: 
 
   IBS AG 
   excellence, collaboration, manufacturing 
   Investor Relations 
   Rathausstraße 56 
   56203 Höhr-Grenzhausen 
 
   Fax: +49 (0) 2624 / 9180 - 966 
   E-Mail: hv2013@ibs-ag.de 
 
   Ungeachtet davon erfolgt der Widerruf der Vollmacht durch persönliche 
   Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung. 
 
   Am Tag der Hauptversammlung kann im Übrigen ab 9.00 Uhr bis kurz vor 
   Eintritt in die Abstimmung die Vollmachts- und Weisungserteilung an 
   die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die Änderung von Weisungen 
   sowie der Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft in Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der 
   Hauptversammlung im Hotel Heinz, Bergstraße 77, 56203 Höhr-Grenzhausen 
   erfolgen. Ungeachtet davon erfolgt der Widerruf der Vollmacht gemäß § 
   8 Abs. 9 der Satzung durch persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers 
   an der Hauptversammlung. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht 
   ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen 
   aus. Soweit den Stimmrechtsvertretern keine Weisungen erteilt worden 
   sind, werden sie sich der Stimme enthalten. 
 
   Weitere Rechte der Aktionäre 
 
   a) Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals (EUR 344.153,25) erreichen, können verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden (§ 
   122 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 AktG). Das Verlangen ist schriftlich 
   (§ 126 BGB) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
   Das Verlangen muss der Gesellschaft bis zum 12. Februar 2013 (24.00 
   Uhr) zugehen. Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2 Satz 
   1, Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz nachzuweisen, 
   dass sie mindestens seit dem 15. Dezember 2012, 0.00 Uhr Inhaber der 
   erforderlichen Zahl an Aktien sind. Bitte richten Sie entsprechende 
   Verlangen an folgende Adresse: 
 
   IBS AG 
   excellence, collaboration, manufacturing 
   Der Vorstand 
   z.Hd. Investor Relations 
   Rathausstraße 56 
   56203 Höhr-Grenzhausen 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und 
   solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
   ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
   Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
   Internetadresse http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2013 
   bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
   b) Gegenanträge von Aktionären und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 
   127 AktG 
 
   Anträge von Aktionären gegen den Vorschlag von Vorstand und/oder 
   Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 
   Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind 
   ausschließlich zu richten an: 
 
   IBS AG 
   excellence, collaboration, manufacturing 
   Investor Relations 
   Rathausstraße 56 
   56203 Höhr-Grenzhausen 
 
   Fax: +49 (0) 2624 / 9180 - 966 
   E-Mail: hv2013@ibs-ag.de 
 
   Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zur Tagesordnung werden 
   einschließlich des Namens des Aktionärs und einer zugänglich zu 
   machenden Begründung des Antrags unverzüglich nach ihrem Eingang im 
   Internet unter 
   http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2013 zugänglich gemacht. Dabei 
   werden Anträge berücksichtigt, die mit Begründung bis spätestens zum 
   28. Februar 2013 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft eingehen. Etwaige 
   Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser 
   Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung 
   kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten 
   Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 14, 2013 09:07 ET (14:07 GMT)

nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt aus mehr als 
   5.000 Zeichen besteht. 
 
   Vorstehende Ausführungen gelten für Wahlvorschläge eines Aktionärs 
   entsprechend mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet 
   werden muss. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen 
   braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu 
   werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des 
   Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
   müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine 
   Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 
   5 AktG beigefügt sind. 
 
   c) Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter 
   vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, 
   soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Die 
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
   Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur 
   sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist. 
 
   Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 
   131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. 
 
   Weitergehende Erläuterungen 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 
   Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich unter der 
   Internetadresse http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2013. 
 
   Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft (§ 124a AktG) 
 
   Diese Einberufung der Hauptversammlung, die der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im 
   Zusammenhang mit der Hauptversammlung einschließlich der Informationen 
   nach § 124a AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2013. Sämtliche der 
   Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Informationen 
   liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Die 
   Einberufung der Hauptversammlung wurde solchen Medien zur 
   Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, 
   dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union 
   verbreiten. 
 
   Höhr-Grenzhausen, im Januar 2013 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
14.01.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, 
                manufacturing 
                Rathausstr. 56 
                56203 Höhr-Grenzhausen 
                Deutschland 
Telefon:        +49 2624 9180-0 
Fax:            +49 2624 9180-200 
E-Mail:         investorrelations@ibs-ag.de 
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198981 14.01.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

January 14, 2013 09:07 ET (14:07 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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