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DGAP-HV: LS telcom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.03.2013 in 77839 Lichtenau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: LS telcom Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
LS telcom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 07.03.2013 in 77839 Lichtenau mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
22.01.2013 / 15:07 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   LS telcom AG 
 
   Lichtenau 
 
   Wertpapier-Kennnummer 575 440 
   (ISIN: DE0005754402) 
 
 
   EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 7. März 2013 um 10 Uhr in 
   den Räumlichkeiten der LS telcom AG, Im Gewerbegebiet 31-33, 77839 
   Lichtenau, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30.09.2012, des 
           Lageberichts und des Konzern-Lageberichts sowie des Berichts 
           des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011/2012 und des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das am 30.09.2012 abgelaufene 
           Geschäftsjahr 
 
 
           In den Geschäftsräumen der LS telcom AG, Im Gewerbegebiet 
           31-33, 77839 Lichtenau, liegen der festgestellte 
           Jahresabschluss und der gebilligte Konzern-Abschluss (jeweils 
           vom 30.09.2012), der Lagebericht und der Konzern-Lagebericht 
           sowie der Bericht des Aufsichtsrats (jeweils für das 
           Geschäftsjahr 2011/2012) und ferner der Vorschlag des 
           Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns des 
           Geschäftsjahrs 2011/2012 zur Einsichtnahme durch die Aktionäre 
           aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und 
           kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Die vorgenannten 
           Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt und 
           sind zusammen mit der Tagesordnung auf unserer deutschen 
           Internetseite www.LStelcom.com unter den Menüpunkten 
           'Informationen für Anleger' - 'Zahlen, Berichte, Information' 
           - 'Hauptversammlung' veröffentlicht. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn der 
           Gesellschaft von EUR 3.728.616,50 einen Betrag von EUR 0,15 je 
           dividendenberechtigter Aktie als Dividende auszuschütten und 
           den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
           Die Auszahlung der beschlossenen Dividende erfolgt am 8. März 
           2013. 
 
 
           Da die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen 
           Einlagekonto i. S. des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital 
           geleistete Einlagen) gezahlt wird, erfolgt die Auszahlung ohne 
           Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf die 
           Kapitalertragsteuer. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands die Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats die Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Änderung der 
           Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 12 Absatz 1 der 
           Satzung der Gesellschaft in der bisherigen Fassung mit Wirkung 
           vom 01.04.2013 aufzuheben und folgende Neufassung der 
           Vorschrift zu beschließen: 
 
 
           'Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten jeweils zum 31.12. eines 
           Jahres eine Vergütung in Höhe von EURO 20.000,00 in 
           Rumpfgeschäftsjahren die anteilige Quote dieses Betrages. Der 
           Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine zusätzliche 
           jährliche Vergütung in Höhe von EURO 5.000,00, die sich in 
           Rumpfgeschäftsjahren ebenfalls anteilig reduziert. Die 
           jeweiligen Festsetzungen gelten, bis die Hauptversammlung 
           etwas anderes beschließt.' 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat sind der Überzeugung, dass die 
           Erhöhung der Vergütung angemessen ist. Die Vergütung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats ist seit mehr als 12 Jahren nicht 
           mehr angepasst worden. Schon allein die seither eingetretenen 
           Inflationseffekte bedingen eine Vergütungsanpassung. Die 
           Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines 
           Aufsichtsratsmitglieds sind in der Vergangenheit zunehmend 
           verschärft worden. Damit einhergehend haben sich 
           Arbeitsbelastung und Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder 
           signifikant erhöht. Vor diesem Hintergrund liegt die 
           vorgeschlagene Erhöhung im Interesse kontinuierlicher und 
           engagierter Aufsichtsratstätigkeit und damit im besten 
           Interesse der Gesellschaft. 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und 
           Steuerberatungsgesellschaft Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & 
           Co. KG, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und 
           Konzern-Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012/2013 zu 
           wählen. 
 
 
   Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die (1.) sich vor der 
   Hauptversammlung in Textform bei der Gesellschaft anmelden und (2.) 
   der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des 
   Stimmrechts in der Hauptversammlung dadurch nachgewiesen haben, dass 
   sie der Gesellschaft eine in Textform und in deutscher oder englischer 
   Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über 
   ihren Anteilsbesitz (Berechtigungsnachweis) vorlegen. Dieser 
   Berechtigungsnachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten 
   Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 14. Februar 2013, 00:00 
   Uhr beziehen. 
 
   Der Berechtigungsnachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft 
   bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung, also bis 28. 
   Februar 2013, 24:00 Uhr unter folgender Adresse zugehen: 
 
   LS telcom AG 
   c/o PR IM TURM HV-Service AG 
   Römerstraße 72-74 
   68259 Mannheim 
   Fax: +49 621 71772-13 
   E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung eines etwaigen Stimmrechts als 
   Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des 
   Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz 
   des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht 
   keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
   im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
   Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und 
   den Umfang eines etwaigen Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
   des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder 
   sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben 
   keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und auf den Umfang eines etwaigen Stimmrechts. 
   Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur 
   Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung 
   für die Dividendenberechtigung. 
 
   Erteilung von Vollmachten, Stimmrechtsvertreter 
 
   Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht an der 
   Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die 
   depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
   seiner Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung 
   sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und ein Nachweis 
   seines Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen 
   erforderlich. 
 
   Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, 
   ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die 
   Vollmachtserteilung den Vollmachtsvordruck auf der Rückseite des 
   Eintrittskartenformulars, das sie nach der Anmeldung erhalten, 
   benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte 
   Vollmacht in Textform ausstellen. 
 
   Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den 
   Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 
   AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 22, 2013 09:07 ET (14:07 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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