DJ DGAP-HV: LS telcom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.03.2013 in 77839 Lichtenau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: LS telcom Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
LS telcom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 07.03.2013 in 77839 Lichtenau mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
22.01.2013 / 15:07
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LS telcom AG
Lichtenau
Wertpapier-Kennnummer 575 440
(ISIN: DE0005754402)
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 7. März 2013 um 10 Uhr in
den Räumlichkeiten der LS telcom AG, Im Gewerbegebiet 31-33, 77839
Lichtenau, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30.09.2012, des
Lageberichts und des Konzern-Lageberichts sowie des Berichts
des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011/2012 und des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das am 30.09.2012 abgelaufene
Geschäftsjahr
In den Geschäftsräumen der LS telcom AG, Im Gewerbegebiet
31-33, 77839 Lichtenau, liegen der festgestellte
Jahresabschluss und der gebilligte Konzern-Abschluss (jeweils
vom 30.09.2012), der Lagebericht und der Konzern-Lagebericht
sowie der Bericht des Aufsichtsrats (jeweils für das
Geschäftsjahr 2011/2012) und ferner der Vorschlag des
Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns des
Geschäftsjahrs 2011/2012 zur Einsichtnahme durch die Aktionäre
aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und
kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Die vorgenannten
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt und
sind zusammen mit der Tagesordnung auf unserer deutschen
Internetseite www.LStelcom.com unter den Menüpunkten
'Informationen für Anleger' - 'Zahlen, Berichte, Information'
- 'Hauptversammlung' veröffentlicht.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn der
Gesellschaft von EUR 3.728.616,50 einen Betrag von EUR 0,15 je
dividendenberechtigter Aktie als Dividende auszuschütten und
den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Auszahlung der beschlossenen Dividende erfolgt am 8. März
2013.
Da die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen
Einlagekonto i. S. des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital
geleistete Einlagen) gezahlt wird, erfolgt die Auszahlung ohne
Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf die
Kapitalertragsteuer.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011/2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands die Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats die Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Änderung der
Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 12 Absatz 1 der
Satzung der Gesellschaft in der bisherigen Fassung mit Wirkung
vom 01.04.2013 aufzuheben und folgende Neufassung der
Vorschrift zu beschließen:
'Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten jeweils zum 31.12. eines
Jahres eine Vergütung in Höhe von EURO 20.000,00 in
Rumpfgeschäftsjahren die anteilige Quote dieses Betrages. Der
Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine zusätzliche
jährliche Vergütung in Höhe von EURO 5.000,00, die sich in
Rumpfgeschäftsjahren ebenfalls anteilig reduziert. Die
jeweiligen Festsetzungen gelten, bis die Hauptversammlung
etwas anderes beschließt.'
Vorstand und Aufsichtsrat sind der Überzeugung, dass die
Erhöhung der Vergütung angemessen ist. Die Vergütung der
Mitglieder des Aufsichtsrats ist seit mehr als 12 Jahren nicht
mehr angepasst worden. Schon allein die seither eingetretenen
Inflationseffekte bedingen eine Vergütungsanpassung. Die
Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines
Aufsichtsratsmitglieds sind in der Vergangenheit zunehmend
verschärft worden. Damit einhergehend haben sich
Arbeitsbelastung und Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder
signifikant erhöht. Vor diesem Hintergrund liegt die
vorgeschlagene Erhöhung im Interesse kontinuierlicher und
engagierter Aufsichtsratstätigkeit und damit im besten
Interesse der Gesellschaft.
6. Wahl des Abschlussprüfers und
Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und
Steuerberatungsgesellschaft Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH &
Co. KG, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und
Konzern-Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012/2013 zu
wählen.
Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die (1.) sich vor der
Hauptversammlung in Textform bei der Gesellschaft anmelden und (2.)
der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des
Stimmrechts in der Hauptversammlung dadurch nachgewiesen haben, dass
sie der Gesellschaft eine in Textform und in deutscher oder englischer
Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über
ihren Anteilsbesitz (Berechtigungsnachweis) vorlegen. Dieser
Berechtigungsnachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten
Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 14. Februar 2013, 00:00
Uhr beziehen.
Der Berechtigungsnachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft
bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung, also bis 28.
Februar 2013, 24:00 Uhr unter folgender Adresse zugehen:
LS telcom AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: +49 621 71772-13
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung eines etwaigen Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht
keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und
den Umfang eines etwaigen Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder
sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben
keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und auf den Umfang eines etwaigen Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung
für die Dividendenberechtigung.
Erteilung von Vollmachten, Stimmrechtsvertreter
Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht an der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die
depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person
seiner Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung
sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und ein Nachweis
seines Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich.
Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die
Vollmachtserteilung den Vollmachtsvordruck auf der Rückseite des
Eintrittskartenformulars, das sie nach der Anmeldung erhalten,
benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte
Vollmacht in Textform ausstellen.
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den
Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine
Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8
AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten,
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January 22, 2013 09:07 ET (14:07 GMT)
bevollmächtigt, besteht das Textformerfordernis weder nach dem Gesetz
noch nach der Satzung der Gesellschaft. Nach dem Gesetz genügt es in
diesen Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten
nachprüfbar festgehalten wird; die Vollmachtserklärung muss zudem
vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene
Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in §
135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen
bevollmächtigen wollen, über die Form der Vollmacht ab. Die Vollmacht
darf in diesen Fällen nur einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt
werden. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in §
135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem
Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die
Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich
nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch die Stimmrechtsvertreterin
unseres Hauses, Frau Katrin Schöne, vertreten lassen können.
In jedem Fall muss aber der Nachweis der Bevollmächtigung entweder am
Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden
oder der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 6. März 2013, um 18:00
Uhr unter der folgenden Adresse zugehen:
LS telcom AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: +49 621 71772-13
elektronisch: www.hv-vollmachten.de
Für die Nutzung der passwortgeschützten Vollmachts-Plattform
www.hv-vollmachten.de ist ein Onlinepasswort erforderlich, das auf der
Eintrittskarte abgedruckt ist, die den Aktionären übersandt wird.
Weitere Informationen zur Nutzung der passwortgeschützten
Vollmachts-Plattform finden sich unter der vorgenannten
Internetadresse.
Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen (Angaben zu den
Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131
Abs. 1 AktG)
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals (entspricht 266.750,00 Euro, dies entspricht 266.750
Aktien) oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an
den Vorstand der LS telcom AG zu richten und muss der Gesellschaft
spätestens bis zum 4. Februar 2013, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten
Sie entsprechendes Verlangen an folgende Adresse:
Vorstand der LS telcom AG
Im Gewerbegebiet 31-33
77839 Lichtenau
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf unserer
deutschen Internetseite www.LStelcom.com unter den Menüpunkten
'Informationen für Anleger' - 'Zahlen, Berichte, Information' -
'Hauptversammlung' bekannt gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten
der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen
mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und
sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind
ausschließlich an
Katrin Schöne
LS telcom AG
Im Gewerbegebiet 31-33
77839 Lichtenau
Fax: +49 7227 9535-605
zu richten.
Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu
machender Begründungen nach ihrem Eingang auf unserer deutschen
Internetseite www.LStelcom.com unter den Menüpunkten 'Informationen
für Anleger' - 'Zahlen, Berichte, Information' - 'Hauptversammlung'
veröffentlichen. Dabei werden die bis zum 20. Februar 2013, 24:00 Uhr,
bei der oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und
Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der
genannten Internetadresse veröffentlicht.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in
den Konzern-Abschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist.
Zusätzliche Angaben nach dem WpHG
Nach § 30 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG teilen wir Folgendes mit:
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind insgesamt
5.335.000 nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft
(Wertpapier-Kennnummer: 575 440, ISIN: DE0005754402) ausgegeben.
Jede nennwertlose Stückaktie der Gesellschaft gewährt eine Stimme (§
14 Abs. 3 der Satzung). Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 174.000 eigene Aktien, die
gemäß § 71 b AktG nicht stimmberechtigt sind.
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung bestehen damit
insgesamt 5.161.000 Stimmrechte.
Lichtenau, im Januar 2013
Der Vorstand der LS telcom AG
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte
PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: +49 621 709907
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22.01.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: LS telcom Aktiengesellschaft
Im Gewerbegebiet 31-33
77839 Lichtenau
Deutschland
Telefon: +49 7227 9535600
Fax: +49 7227 9535605
E-Mail: KSchoene@LStelcom.com
Internet: http://www.LStelcom.com
ISIN: DE0005754402
WKN: 575440
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January 22, 2013 09:07 ET (14:07 GMT)
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