DGAP-HV: VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 14.03.2013 in Grand Elysée Hotel Hamburg mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
01.02.2013 / 15:14
=--------------------------------------------------------------------
VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT
Hamburg
WKN: 762900
ISIN: DE0007629008
EINLADUNG
an die Aktionäre unserer Gesellschaft
zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, 14. März 2013, um 11.00 Uhr
im Grand Elysée Hotel Hamburg,
Ballsaal,
Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg,
Eingang: Tesdorpfstraße.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des
Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis zum 30.
September 2012, und des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben gemäß §§ 289 Abs. (4), 315 Abs. (4) HGB.
Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen am
Sitz der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT in 21107 Hamburg,
Haulander Hauptdeich 2, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre
aus. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und
kostenlos eine Abschrift der Vorlagen erteilt. Ferner werden
die Vorlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. Die
genannten Unterlagen sowie der Geschäftsbericht für das
Geschäftsjahr 2011/2012 werden zusammen mit dieser
Tagesordnung auch auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.vkmuehlen.de unter dem Link 'Hauptversammlung 2013')
veröffentlicht. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu
diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung erforderlich,
da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt und
damit festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine entsprechende
Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin zum
Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns für das
Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013
zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat vor Abgabe seiner Empfehlung an den
Aufsichtsrat die vom Deutschen Corporate Governance Kodex
vorgesehene Erklärung der KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren Unabhängigkeit sowie
darüber, in welchem Umfang im Geschäftsjahr 2011/2012 andere
Leistungen für das Unternehmen erbracht wurden bzw. für das
Geschäftsjahr 2012/2013 vertraglich vereinbart sind,
eingeholt.
- Ende der Tagesordnung -
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung
des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 18 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der
Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung
kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Zum Nachweis
genügt eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte
Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz. Der
Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Februar 2013, 0.00 Uhr
(record date oder auch Nachweisstichtag) zu beziehen. Der Nachweis und
die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 7.
März 2013, 24.00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen (die Nutzung
einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):
VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT
c/o DZ BANK AG
vertreten durch dwpbank
- WASHV -
Landsberger Straße 187, 80687 München
Telefax-Nummer: 069 / 5099-1110
E-Mail-Adresse: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Versammlung und der Umfang des Stimmrechts richten sich - neben der
Notwendigkeit zur Anmeldung - ausschließlich nach dem im Nachweis
enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerung von Aktien
verbunden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung
des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag maßgeblich. Aktionäre, die Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, können mit diesen Aktien nicht im
eigenen Namen an der Hauptversammlung teilnehmen. Der Nachweisstichtag
hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr
depotführendes Institut zugesandten Formulare zur
Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes Institut
zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung
unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an
die oben aufgeführte Adresse vornehmen.
Nach dem fristgerechten Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes werden den Aktionären die Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei
Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen
geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird der Nachweis nicht
oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den
Aktionär zurückweisen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung einer
Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung
zulässig. Zur Vollmachtserteilung kommen Erklärungen sowohl gegenüber
dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in
Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein
Formular für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung
wird mit den Eintrittskarten übersandt und findet sich auch unter der
Internetadresse www.vkmuehlen.de unter dem Link 'Hauptversammlung
2013'.
Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der
Vollmacht bei der Ein- und Ausgangskontrolle am Tag der
Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises
per Post, Telefax oder E-Mail an folgende Adresse (die Nutzung einer
der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):
VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT
Zentralbereich Finanzen
Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg
Telefax-Nummer: 040 / 75109-750
E-Mail-Adresse: zf@vkmuehlen.de
Die vorgenannte Adresse kann auch genutzt werden, wenn die
Vollmachtserklärung gegenüber der Gesellschaft abgegeben werden soll;
ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht ist in
diesem Fall nicht erforderlich. Auch der Widerruf einer bereits
erteilten Vollmacht kann über die vorgenannte Adresse unmittelbar
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen
oder diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten Personen
oder Institutionen gelten die speziellen Bestimmungen in § 135 AktG,
insbesondere bezüglich der Form der Erteilung der Vollmacht. Bitte
beachten Sie auch die von den Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen
und anderen gleichgestellten Personen und Institutionen insoweit
gegebenenfalls vorgegebenen Regelungen. Die Aktionäre werden gebeten,
sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
February 01, 2013 09:15 ET (14:15 GMT)
© 2013 Dow Jones News
