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DGAP-HV: VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.03.2013 in Grand Elysée Hotel Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 14.03.2013 in Grand Elysée Hotel Hamburg mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
01.02.2013 / 15:14 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT 
 
   Hamburg 
 
   WKN: 762900 
   ISIN: DE0007629008 
 
 
   EINLADUNG 
 
   an die Aktionäre unserer Gesellschaft 
   zur 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Donnerstag, 14. März 2013, um 11.00 Uhr 
 
   im Grand Elysée Hotel Hamburg, 
   Ballsaal, 
   Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg, 
   Eingang: Tesdorpfstraße. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des 
           Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, 
           jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. 
           September 2012, und des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
           den Angaben gemäß §§ 289 Abs. (4), 315 Abs. (4) HGB. 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen am 
           Sitz der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT in 21107 Hamburg, 
           Haulander Hauptdeich 2, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre 
           aus. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und 
           kostenlos eine Abschrift der Vorlagen erteilt. Ferner werden 
           die Vorlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. Die 
           genannten Unterlagen sowie der Geschäftsbericht für das 
           Geschäftsjahr 2011/2012 werden zusammen mit dieser 
           Tagesordnung auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
           (www.vkmuehlen.de unter dem Link 'Hauptversammlung 2013') 
           veröffentlicht. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
           diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung erforderlich, 
           da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt und 
           damit festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 amtierenden 
           Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu 
           erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 amtierenden 
           Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum 
           zu erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine entsprechende 
           Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin zum 
           Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns für das 
           Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013 
           zu wählen. 
 
 
           Der Prüfungsausschuss hat vor Abgabe seiner Empfehlung an den 
           Aufsichtsrat die vom Deutschen Corporate Governance Kodex 
           vorgesehene Erklärung der KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren Unabhängigkeit sowie 
           darüber, in welchem Umfang im Geschäftsjahr 2011/2012 andere 
           Leistungen für das Unternehmen erbracht wurden bzw. für das 
           Geschäftsjahr 2012/2013 vertraglich vereinbart sind, 
           eingeholt. 
 
 
   - Ende der Tagesordnung - 
 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung 
   des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 18 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der 
   Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung 
   kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Zum Nachweis 
   genügt eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte 
   Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz. Der 
   Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Februar 2013, 0.00 Uhr 
   (record date oder auch Nachweisstichtag) zu beziehen. Der Nachweis und 
   die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 7. 
   März 2013, 24.00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen (die Nutzung 
   einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt): 
 
        VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT 
        c/o DZ BANK AG 
        vertreten durch dwpbank 
        - WASHV - 
        Landsberger Straße 187, 80687 München 
        Telefax-Nummer: 069 / 5099-1110 
        E-Mail-Adresse: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
   den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Versammlung und der Umfang des Stimmrechts richten sich - neben der 
   Notwendigkeit zur Anmeldung - ausschließlich nach dem im Nachweis 
   enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerung von Aktien 
   verbunden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung 
   des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme 
   und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz zum 
   Nachweisstichtag maßgeblich. Aktionäre, die Aktien erst nach dem 
   Nachweisstichtag erworben haben, können mit diesen Aktien nicht im 
   eigenen Namen an der Hauptversammlung teilnehmen. Der Nachweisstichtag 
   hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr 
   depotführendes Institut zugesandten Formulare zur 
   Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes Institut 
   zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung 
   unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an 
   die oben aufgeführte Adresse vornehmen. 
 
   Nach dem fristgerechten Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes werden den Aktionären die Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei 
   Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen 
   geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird der Nachweis nicht 
   oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den 
   Aktionär zurückweisen. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
   Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
   oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung einer 
   Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung 
   zulässig. Zur Vollmachtserteilung kommen Erklärungen sowohl gegenüber 
   dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in 
   Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann 
   die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein 
   Formular für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung 
   wird mit den Eintrittskarten übersandt und findet sich auch unter der 
   Internetadresse www.vkmuehlen.de unter dem Link 'Hauptversammlung 
   2013'. 
 
   Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der 
   Vollmacht bei der Ein- und Ausgangskontrolle am Tag der 
   Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises 
   per Post, Telefax oder E-Mail an folgende Adresse (die Nutzung einer 
   der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt): 
 
           VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT 
           Zentralbereich Finanzen 
           Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg 
           Telefax-Nummer: 040 / 75109-750 
           E-Mail-Adresse: zf@vkmuehlen.de 
 
 
   Die vorgenannte Adresse kann auch genutzt werden, wenn die 
   Vollmachtserklärung gegenüber der Gesellschaft abgegeben werden soll; 
   ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht ist in 
   diesem Fall nicht erforderlich. Auch der Widerruf einer bereits 
   erteilten Vollmacht kann über die vorgenannte Adresse unmittelbar 
   gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. 
 
   Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
   oder diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten Personen 
   oder Institutionen gelten die speziellen Bestimmungen in § 135 AktG, 
   insbesondere bezüglich der Form der Erteilung der Vollmacht. Bitte 
   beachten Sie auch die von den Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
   und anderen gleichgestellten Personen und Institutionen insoweit 
   gegebenenfalls vorgegebenen Regelungen. Die Aktionäre werden gebeten, 
   sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 01, 2013 09:15 ET (14:15 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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