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DGAP-HV: VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT: -3-

DJ DGAP-HV: VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.03.2013 in Grand Elysée Hotel Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 14.03.2013 in Grand Elysée Hotel Hamburg mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
01.02.2013 / 15:14 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT 
 
   Hamburg 
 
   WKN: 762900 
   ISIN: DE0007629008 
 
 
   EINLADUNG 
 
   an die Aktionäre unserer Gesellschaft 
   zur 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Donnerstag, 14. März 2013, um 11.00 Uhr 
 
   im Grand Elysée Hotel Hamburg, 
   Ballsaal, 
   Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg, 
   Eingang: Tesdorpfstraße. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des 
           Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, 
           jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. 
           September 2012, und des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
           den Angaben gemäß §§ 289 Abs. (4), 315 Abs. (4) HGB. 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen am 
           Sitz der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT in 21107 Hamburg, 
           Haulander Hauptdeich 2, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre 
           aus. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und 
           kostenlos eine Abschrift der Vorlagen erteilt. Ferner werden 
           die Vorlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. Die 
           genannten Unterlagen sowie der Geschäftsbericht für das 
           Geschäftsjahr 2011/2012 werden zusammen mit dieser 
           Tagesordnung auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
           (www.vkmuehlen.de unter dem Link 'Hauptversammlung 2013') 
           veröffentlicht. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
           diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung erforderlich, 
           da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt und 
           damit festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 amtierenden 
           Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu 
           erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 amtierenden 
           Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum 
           zu erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine entsprechende 
           Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin zum 
           Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns für das 
           Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013 
           zu wählen. 
 
 
           Der Prüfungsausschuss hat vor Abgabe seiner Empfehlung an den 
           Aufsichtsrat die vom Deutschen Corporate Governance Kodex 
           vorgesehene Erklärung der KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren Unabhängigkeit sowie 
           darüber, in welchem Umfang im Geschäftsjahr 2011/2012 andere 
           Leistungen für das Unternehmen erbracht wurden bzw. für das 
           Geschäftsjahr 2012/2013 vertraglich vereinbart sind, 
           eingeholt. 
 
 
   - Ende der Tagesordnung - 
 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung 
   des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 18 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der 
   Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung 
   kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Zum Nachweis 
   genügt eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte 
   Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz. Der 
   Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Februar 2013, 0.00 Uhr 
   (record date oder auch Nachweisstichtag) zu beziehen. Der Nachweis und 
   die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 7. 
   März 2013, 24.00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen (die Nutzung 
   einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt): 
 
        VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT 
        c/o DZ BANK AG 
        vertreten durch dwpbank 
        - WASHV - 
        Landsberger Straße 187, 80687 München 
        Telefax-Nummer: 069 / 5099-1110 
        E-Mail-Adresse: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
   den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Versammlung und der Umfang des Stimmrechts richten sich - neben der 
   Notwendigkeit zur Anmeldung - ausschließlich nach dem im Nachweis 
   enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerung von Aktien 
   verbunden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung 
   des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme 
   und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz zum 
   Nachweisstichtag maßgeblich. Aktionäre, die Aktien erst nach dem 
   Nachweisstichtag erworben haben, können mit diesen Aktien nicht im 
   eigenen Namen an der Hauptversammlung teilnehmen. Der Nachweisstichtag 
   hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr 
   depotführendes Institut zugesandten Formulare zur 
   Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes Institut 
   zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung 
   unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an 
   die oben aufgeführte Adresse vornehmen. 
 
   Nach dem fristgerechten Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes werden den Aktionären die Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei 
   Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen 
   geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird der Nachweis nicht 
   oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den 
   Aktionär zurückweisen. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
   Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
   oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung einer 
   Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung 
   zulässig. Zur Vollmachtserteilung kommen Erklärungen sowohl gegenüber 
   dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in 
   Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann 
   die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein 
   Formular für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung 
   wird mit den Eintrittskarten übersandt und findet sich auch unter der 
   Internetadresse www.vkmuehlen.de unter dem Link 'Hauptversammlung 
   2013'. 
 
   Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der 
   Vollmacht bei der Ein- und Ausgangskontrolle am Tag der 
   Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises 
   per Post, Telefax oder E-Mail an folgende Adresse (die Nutzung einer 
   der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt): 
 
           VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT 
           Zentralbereich Finanzen 
           Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg 
           Telefax-Nummer: 040 / 75109-750 
           E-Mail-Adresse: zf@vkmuehlen.de 
 
 
   Die vorgenannte Adresse kann auch genutzt werden, wenn die 
   Vollmachtserklärung gegenüber der Gesellschaft abgegeben werden soll; 
   ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht ist in 
   diesem Fall nicht erforderlich. Auch der Widerruf einer bereits 
   erteilten Vollmacht kann über die vorgenannte Adresse unmittelbar 
   gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. 
 
   Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
   oder diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten Personen 
   oder Institutionen gelten die speziellen Bestimmungen in § 135 AktG, 
   insbesondere bezüglich der Form der Erteilung der Vollmacht. Bitte 
   beachten Sie auch die von den Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
   und anderen gleichgestellten Personen und Institutionen insoweit 
   gegebenenfalls vorgegebenen Regelungen. Die Aktionäre werden gebeten, 
   sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 01, 2013 09:15 ET (14:15 GMT)

DJ DGAP-HV: VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT: -2-

wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
   abzustimmen. 
 
   Die Gesellschaft benennt für die Hauptversammlung 
   Stimmrechtsvertreter, die von den Aktionären zur Ausübung ihres 
   Stimmrechts bevollmächtigt werden können. Die Aktionäre, die den 
   Stimmrechtsvertretern Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu 
   eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Sofern die durch die 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter durch den Aktionär 
   bevollmächtigt werden sollen, muss diesen eine Vollmacht nebst Weisung 
   zur Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter 
   sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen 
   abzustimmen. 
 
   Die Erteilung einer Vollmacht und ihr Widerruf sowie die Erteilung, 
   der Widerruf oder die Änderung von Weisungen an die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform. Mit 
   der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular zur Erteilung 
   der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter und zur Erteilung von Weisungen an die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu den Punkten der 
   Tagesordnung. 
 
   Die Vollmacht nebst Weisungen ist im Vorwege zur Hauptversammlung bis 
   spätestens Mittwoch, 13. März 2013, 24.00 Uhr, an folgende Adresse, 
   Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse (die Nutzung einer der genannten 
   Übermittlungsmöglichkeiten genügt) zu übermitteln: 
 
           VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT 
           Zentralbereich Finanzen 
           Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg 
           Telefax-Nummer: 040 / 75109-750 
           E-Mail-Adresse: zf@vkmuehlen.de 
 
 
   Aus organisatorischen Gründen kann die Gesellschaft nicht garantieren, 
   dass nach dem 13. März 2013, 24.00 Uhr, unter der vorgenannten 
   Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehende Vollmachten 
   oder Widerrufe von Vollmachten, Weisungen oder Änderungen von 
   Weisungen noch berücksichtigt werden können. Es besteht aber die 
   Möglichkeit, die Erteilung oder den Widerruf der Vollmacht sowie die 
   Erteilung und die Änderung von Weisungen an die Stimmrechtsvertreter 
   bis kurz vor Beginn der Abstimmung an der Ein- und Ausgangskontrolle 
   zur Hauptversammlung vorzunehmen. 
 
   Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter oder eines sonstigen Dritten sind eine 
   fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes zum 
   Nachweisstichtag nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
   Formulare für die Erteilung von Vollmachten sowie Weisungen an die von 
   der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind auch auf der 
   Internetseite der Gesellschaft (www.vkmuehlen.de unter dem Link 
   'Hauptversammlung 2013') abrufbar. Eine Verpflichtung zur Verwendung 
   der von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Formulare besteht 
   nicht. 
 
   Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 
   127, 131 Abs. 1 AktG 
 
   Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, 
   können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand 
   muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
   Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten 
   und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 11. Februar 
   2013, 24.00 Uhr, unter nachfolgender Adresse zugegangen sein: 
 
           VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT 
           Der Vorstand 
           Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg 
 
 
   Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i.V.m. § 
   142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei 
   Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also seit dem 14. Dezember 
   2012, 0:00 Uhr Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind und dass 
   sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten. 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
   solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
   ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
   Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
   Internetadresse www.vkmuehlen.de unter dem Link 'Hauptversammlung 
   2013' zugänglich gemacht. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
   Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von 
   Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
   sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge 
   (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind schriftlich, per Telefax 
   oder E-Mail ausschließlich an folgende Adresse zu richten (die Nutzung 
   einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt): 
 
           VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT 
           Zentralbereich Finanzen 
           Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg 
           Telefax-Nummer: 040 / 75109-750 
           E-Mail-Adresse: zf@vkmuehlen.de 
 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge können nicht 
   berücksichtigt werden. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen 
   begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das nicht. 
 
   Wir werden bis spätestens am 27. Februar 2013, 24.00 Uhr, eingehende, 
   zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
   einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer 
   etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internet-Adresse 
   www.vkmuehlen.de unter dem Link 'Hauptversammlung 2013' zugänglich 
   machen. 
 
   Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen Begründung bzw. 
   einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu machen, wenn einer der 
   Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der 
   Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetzwidrigen oder 
   satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die 
   Begründung eines Gegenantrages braucht nicht zugänglich gemacht zu 
   werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Zusätzlich 
   zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht ein 
   Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn er 
   nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. 
   Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann 
   nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu 
   Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich 
   zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 127 Satz 3 i.V.m. § 125 
   Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind. 
 
   Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter 
   vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, 
   soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist. Die Pflicht zur Auskunft erstreckt sich 
   auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
   Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht 
   des Vorstands eines Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 des 
   Handelsgesetzbuchs) in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss 
   und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf 
   die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
   Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung 
   grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der 
   Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten 
   Gründen verweigern. 
 
   Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 
 
   Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 
   126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich unter der 
   Internet-Adresse www.vkmuehlen.de unter dem Link 'Hauptversammlung 
   2013'. 
 
   Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung 
 
   Die Informationen nach § 124a AktG sind von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an im Internet unter www.vkmuehlen.de unter dem Link 
   'Hauptversammlung 2013' zugänglich. An gleicher Stelle werden die 
   Abstimmungsergebnisse nach der Hauptversammlung bekannt gegeben. 
 
   Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen liegen 
   zudem ab der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen 
   der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT, Haulander Hauptdeich 2, 21107 
   Hamburg, zur Einsicht aus und werden außerdem während der 
   Hauptversammlung zugänglich gemacht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär 
   unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen übersandt. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das 
   Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 54.501.798,00 in 
   2.096.223 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien 
   eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimmen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 01, 2013 09:15 ET (14:15 GMT)

beträgt somit 2.096.223. Nach Kenntnis der Gesellschaft ist im 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine Aktie vom 
   Stimmrecht ausgeschlossen. 
 
   Hamburg, im Februar 2013 
 
   VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
01.02.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT 
                Haulander Hauptdeich 2 
                21107 Hamburg 
                Deutschland 
Telefon:        +49 40 751 09-50 
Fax:            +49 40 751 09-750 
E-Mail:         info@vkmuehlen.de 
Internet:       http://www.vkmuehlen.de 
ISIN:           DE0007629008 
WKN:            762900 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Frankfurt, Hamburg, München 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
200397 01.02.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

February 01, 2013 09:15 ET (14:15 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.