DJ DGAP-HV: VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.03.2013 in Grand Elysée Hotel Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 14.03.2013 in Grand Elysée Hotel Hamburg mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
01.02.2013 / 15:14
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VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT
Hamburg
WKN: 762900
ISIN: DE0007629008
EINLADUNG
an die Aktionäre unserer Gesellschaft
zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, 14. März 2013, um 11.00 Uhr
im Grand Elysée Hotel Hamburg,
Ballsaal,
Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg,
Eingang: Tesdorpfstraße.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des
Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis zum 30.
September 2012, und des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben gemäß §§ 289 Abs. (4), 315 Abs. (4) HGB.
Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen am
Sitz der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT in 21107 Hamburg,
Haulander Hauptdeich 2, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre
aus. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und
kostenlos eine Abschrift der Vorlagen erteilt. Ferner werden
die Vorlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. Die
genannten Unterlagen sowie der Geschäftsbericht für das
Geschäftsjahr 2011/2012 werden zusammen mit dieser
Tagesordnung auch auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.vkmuehlen.de unter dem Link 'Hauptversammlung 2013')
veröffentlicht. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu
diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung erforderlich,
da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt und
damit festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine entsprechende
Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin zum
Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns für das
Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013
zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat vor Abgabe seiner Empfehlung an den
Aufsichtsrat die vom Deutschen Corporate Governance Kodex
vorgesehene Erklärung der KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren Unabhängigkeit sowie
darüber, in welchem Umfang im Geschäftsjahr 2011/2012 andere
Leistungen für das Unternehmen erbracht wurden bzw. für das
Geschäftsjahr 2012/2013 vertraglich vereinbart sind,
eingeholt.
- Ende der Tagesordnung -
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung
des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 18 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der
Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung
kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Zum Nachweis
genügt eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte
Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz. Der
Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Februar 2013, 0.00 Uhr
(record date oder auch Nachweisstichtag) zu beziehen. Der Nachweis und
die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 7.
März 2013, 24.00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen (die Nutzung
einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):
VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT
c/o DZ BANK AG
vertreten durch dwpbank
- WASHV -
Landsberger Straße 187, 80687 München
Telefax-Nummer: 069 / 5099-1110
E-Mail-Adresse: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Versammlung und der Umfang des Stimmrechts richten sich - neben der
Notwendigkeit zur Anmeldung - ausschließlich nach dem im Nachweis
enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerung von Aktien
verbunden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung
des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag maßgeblich. Aktionäre, die Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, können mit diesen Aktien nicht im
eigenen Namen an der Hauptversammlung teilnehmen. Der Nachweisstichtag
hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr
depotführendes Institut zugesandten Formulare zur
Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes Institut
zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung
unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an
die oben aufgeführte Adresse vornehmen.
Nach dem fristgerechten Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes werden den Aktionären die Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei
Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen
geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird der Nachweis nicht
oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den
Aktionär zurückweisen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung einer
Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung
zulässig. Zur Vollmachtserteilung kommen Erklärungen sowohl gegenüber
dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in
Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein
Formular für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung
wird mit den Eintrittskarten übersandt und findet sich auch unter der
Internetadresse www.vkmuehlen.de unter dem Link 'Hauptversammlung
2013'.
Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der
Vollmacht bei der Ein- und Ausgangskontrolle am Tag der
Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises
per Post, Telefax oder E-Mail an folgende Adresse (die Nutzung einer
der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):
VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT
Zentralbereich Finanzen
Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg
Telefax-Nummer: 040 / 75109-750
E-Mail-Adresse: zf@vkmuehlen.de
Die vorgenannte Adresse kann auch genutzt werden, wenn die
Vollmachtserklärung gegenüber der Gesellschaft abgegeben werden soll;
ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht ist in
diesem Fall nicht erforderlich. Auch der Widerruf einer bereits
erteilten Vollmacht kann über die vorgenannte Adresse unmittelbar
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen
oder diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten Personen
oder Institutionen gelten die speziellen Bestimmungen in § 135 AktG,
insbesondere bezüglich der Form der Erteilung der Vollmacht. Bitte
beachten Sie auch die von den Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen
und anderen gleichgestellten Personen und Institutionen insoweit
gegebenenfalls vorgegebenen Regelungen. Die Aktionäre werden gebeten,
sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden
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February 01, 2013 09:15 ET (14:15 GMT)
DJ DGAP-HV: VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT: -2-
wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht
abzustimmen.
Die Gesellschaft benennt für die Hauptversammlung
Stimmrechtsvertreter, die von den Aktionären zur Ausübung ihres
Stimmrechts bevollmächtigt werden können. Die Aktionäre, die den
Stimmrechtsvertretern Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu
eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Sofern die durch die
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter durch den Aktionär
bevollmächtigt werden sollen, muss diesen eine Vollmacht nebst Weisung
zur Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen
abzustimmen.
Die Erteilung einer Vollmacht und ihr Widerruf sowie die Erteilung,
der Widerruf oder die Änderung von Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform. Mit
der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular zur Erteilung
der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter und zur Erteilung von Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu den Punkten der
Tagesordnung.
Die Vollmacht nebst Weisungen ist im Vorwege zur Hauptversammlung bis
spätestens Mittwoch, 13. März 2013, 24.00 Uhr, an folgende Adresse,
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse (die Nutzung einer der genannten
Übermittlungsmöglichkeiten genügt) zu übermitteln:
VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT
Zentralbereich Finanzen
Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg
Telefax-Nummer: 040 / 75109-750
E-Mail-Adresse: zf@vkmuehlen.de
Aus organisatorischen Gründen kann die Gesellschaft nicht garantieren,
dass nach dem 13. März 2013, 24.00 Uhr, unter der vorgenannten
Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehende Vollmachten
oder Widerrufe von Vollmachten, Weisungen oder Änderungen von
Weisungen noch berücksichtigt werden können. Es besteht aber die
Möglichkeit, die Erteilung oder den Widerruf der Vollmacht sowie die
Erteilung und die Änderung von Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
bis kurz vor Beginn der Abstimmung an der Ein- und Ausgangskontrolle
zur Hauptversammlung vorzunehmen.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter oder eines sonstigen Dritten sind eine
fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes zum
Nachweisstichtag nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Formulare für die Erteilung von Vollmachten sowie Weisungen an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind auch auf der
Internetseite der Gesellschaft (www.vkmuehlen.de unter dem Link
'Hauptversammlung 2013') abrufbar. Eine Verpflichtung zur Verwendung
der von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Formulare besteht
nicht.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1,
127, 131 Abs. 1 AktG
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen,
können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten
und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 11. Februar
2013, 24.00 Uhr, unter nachfolgender Adresse zugegangen sein:
VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand
Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i.V.m. §
142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei
Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also seit dem 14. Dezember
2012, 0:00 Uhr Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind und dass
sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetadresse www.vkmuehlen.de unter dem Link 'Hauptversammlung
2013' zugänglich gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung
sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge
(nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind schriftlich, per Telefax
oder E-Mail ausschließlich an folgende Adresse zu richten (die Nutzung
einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):
VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT
Zentralbereich Finanzen
Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg
Telefax-Nummer: 040 / 75109-750
E-Mail-Adresse: zf@vkmuehlen.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge können nicht
berücksichtigt werden. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen
begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das nicht.
Wir werden bis spätestens am 27. Februar 2013, 24.00 Uhr, eingehende,
zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internet-Adresse
www.vkmuehlen.de unter dem Link 'Hauptversammlung 2013' zugänglich
machen.
Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen Begründung bzw.
einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu machen, wenn einer der
Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der
Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetzwidrigen oder
satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die
Begründung eines Gegenantrages braucht nicht zugänglich gemacht zu
werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Zusätzlich
zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht ein
Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn er
nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält.
Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann
nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu
Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 127 Satz 3 i.V.m. § 125
Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Pflicht zur Auskunft erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht
des Vorstands eines Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 des
Handelsgesetzbuchs) in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss
und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung
grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der
Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten
Gründen verweigern.
Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2,
126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich unter der
Internet-Adresse www.vkmuehlen.de unter dem Link 'Hauptversammlung
2013'.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Die Informationen nach § 124a AktG sind von der Einberufung der
Hauptversammlung an im Internet unter www.vkmuehlen.de unter dem Link
'Hauptversammlung 2013' zugänglich. An gleicher Stelle werden die
Abstimmungsergebnisse nach der Hauptversammlung bekannt gegeben.
Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen liegen
zudem ab der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen
der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT, Haulander Hauptdeich 2, 21107
Hamburg, zur Einsicht aus und werden außerdem während der
Hauptversammlung zugänglich gemacht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen übersandt.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 54.501.798,00 in
2.096.223 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien
eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimmen
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February 01, 2013 09:15 ET (14:15 GMT)
beträgt somit 2.096.223. Nach Kenntnis der Gesellschaft ist im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine Aktie vom
Stimmrecht ausgeschlossen.
Hamburg, im Februar 2013
VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand
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01.02.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT
Haulander Hauptdeich 2
21107 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 40 751 09-50
Fax: +49 40 751 09-750
E-Mail: info@vkmuehlen.de
Internet: http://www.vkmuehlen.de
ISIN: DE0007629008
WKN: 762900
Börsen: Auslandsbörse(n) Frankfurt, Hamburg, München
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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200397 01.02.2013
(END) Dow Jones Newswires
February 01, 2013 09:15 ET (14:15 GMT)
© 2013 Dow Jones News
