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DGAP-HV: sino Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.03.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: sino Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
sino Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 20.03.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
06.02.2013 / 15:11 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   sino Aktiengesellschaft 
 
   Düsseldorf 
 
   - Wertpapier-Kenn-Nummer 576 550 - 
   - ISIN DE0005765507 - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der sino 
   Aktiengesellschaft 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 20. März 2013, um 
   11:00 Uhr im Forum Düsseldorf (3. OG), Berliner Allee 33, 40212 
   Düsseldorf, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   TAGESORDNUNG: 
 
     1.    Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten und damit 
           festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2012 mit 
           dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011/2012 und des 
           Berichts des Aufsichtsrats sowie eines erläuternden Berichts 
           zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 u. 5 des Handelsgesetzbuchs 
 
 
           Der Jahresabschluss zum 30. September 2012 mit dem Lagebericht 
           für das Geschäftsjahr 2011/2012 wurde von der DHPG Audit GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
           Bonn, geprüft und mit dem uneingeschränkten 
           Bestätigungsvermerk versehen. 
           Die vorgenannten Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der 
           Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter 
           http://www.sino.de/investor-relations/hauptversammlung.php 
           eingesehen werden. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das 
           Geschäftsjahr 2011/2012 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 
           1.684.652,07 wie folgt zu verwenden: 
 
 
   _______________________________________________________- 
   _____________________________________________ 
 
   Bilanzgewinn                                                          EUR 
                                                                1.684.652,07 
 
   _______________________________________________________- 
   _____________________________________________ 
 
   Dividendenausschüttung                                      ------------- 
                                                                        -,-- 
 
   _______________________________________________________- 
   _____________________________________________ 
 
   Einstellung in Gewinnrücklagen                              ------------- 
                                                                        -,-- 
 
   _______________________________________________________- 
   _____________________________________________ 
 
   Gewinnvortrag                                                         EUR 
                                                                1.684.652,07 
 
   _______________________________________________________- 
   _____________________________________________ 
 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im 
           Geschäftsjahr 2011/2012 amtierenden Mitglieder des Vorstands 
           für diesen Zeitraum zu beschließen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im 
           Geschäftsjahr 2011/2012 amtierenden Mitglieder des 
           Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu beschließen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und Prüfers für die prüferische Durchsicht 
           des Zwischenberichts für das erste Halbjahr des 
           Geschäftsjahres 2012/2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DHPG Audit GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
           Bonn, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012/2013 
           sowie, für den Fall dass der Vorstand die Durchführung einer 
           prüferischen Durchsicht beschließt, zum Prüfer für die 
           prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
           Zwischenlageberichts (§ 37w Abs. 5 WpHG) zum 31. März 2013 zu 
           bestellen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über Satzungsänderung 
 
 
           Einziges Pflichtveröffentlichungsorgan der sino AG ist der im 
           Internet zugängliche Bundesanzeiger. Mit Wirkung ab dem 
           01.04.2012 hat sich dessen Bezeichnung geändert: Sie wurde von 
           'Elektronischer Bundesanzeiger' in 'Bundesanzeiger' verkürzt. 
           Hieran soll der Wortlaut des § 3 Satz 1 der Satzung der 
           Gesellschaft redaktionell angepasst werden. Dazu sollen dort 
           vor dem Wort 'Bundesanzeiger' der bisherige Zusatz 
           'elektronischen' und die nachfolgende Klammerdefinition 
           '(eBundesanzeiger)' ersatzlos gestrichen werden. Materielle 
           Änderungen für unsere Aktionäre sind damit nicht verbunden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
           § 3 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
           'Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im 
           Bundesanzeiger.' 
 
 
   ***** 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung, Ausübung des Stimmrechts, Anmeldung 
   der Aktionäre zur Hauptversammlung, Nachweis des Aktienbesitzes, 
   Erläuterung des Nachweisstichtages und seiner Bedeutung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
   bei der Gesellschaft in Textform so rechtzeitig angemeldet haben, dass 
   der Gesellschaft die Anmeldung bis spätestens zum Ablauf des 13. März 
   2013 zugeht. 
   Ebenfalls bis zum Ablauf des 13. März 2013 ist der Gesellschaft von 
   den Aktionären ein von ihrem depotführenden Institut in Textform 
   erstellter besonderer Nachweis ihres Aktienbesitzes zu übermitteln; 
   der Nachweis muss sich auf den Beginn des 27. Februar 2013 beziehen. 
 
   Erläuterung des Nachweisstichtages und seiner Bedeutung: Die Satzung 
   von Gesellschaften mit Inhaberaktien kann bestimmen, wie die 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung 
   des Stimmrechts nachzuweisen ist. Bei börsennotierten Gesellschaften 
   reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis durch das 
   depotführende Institut, dieser muss sich gemäß § 123 Abs. 3 AktG auf 
   den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung beziehen 
   (Nachweisstichtag oder Record Date), das ist vorliegend der 27. 
   Februar 2013, 00:00 Uhr. Der Nachweis ist zusätzlich zur Anmeldung 
   erforderlich. Ob vor oder nach dem Stichtag die Aktien noch gehalten 
   werden, ist für die Teilnahmeberechtigung unerheblich; auch bei einem 
   Verkauf der Aktien nach dem Record Date bleibt der angemeldete und 
   durch den besonderen Nachweis zum Stichtag formal legitimierte 
   Aktionär teilnahmeberechtigt. 
   Der Aktionärsbestand wird mithin zum Nachweisstichtag bezüglich der 
   Teilnahmerechte an der Hauptversammlung 'eingefroren', um eine 
   ordnungsgemäße Vorbereitung der Hauptversammlung unabhängig vom 
   Wechsel im Aktionärsbestand zu gewährleisten. Eine Beschränkung der 
   Verfügbarkeit der Aktien ist mit dem Record Date nicht verbunden. 
   Ein Nachweis der Aktionärseigenschaft zu anderen Zeitpunkten als zum 
   Beginn des Nachweisstichtages genügt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung nicht. Der Nachweis kann nicht auf andere Weise als 
   durch die Besitzbescheinigung des Instituts geführt werden. Die 
   Bedeutung des Record Date beschränkt sich auf die unmittelbar 
   hauptversammlungsbezogenen Rechte; auf die Dividendenberechtigung hat 
   der Nachweisstichtag keinen Einfluss. 
 
   Die Anmeldung und der Besitznachweis müssen in deutscher oder 
   englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter folgender 
   Adresse zugehen: 
 
   sino Aktiengesellschaft 
   c/o AAA HV-Management GmbH 
 
   Ettore-Bugatti-Str. 31 
   51149 Köln 
   Fax: +49 (0) 2203 20229 11 
   E-Mail: sino2013@aaa-hv.de 
 
   Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, zum 
   Beispiel ein depotführendes Institut, eine Aktionärsvereinigung oder 
   eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. In diesem Fall ist eine 
   rechtzeitige Bevollmächtigung durch den Aktionär erforderlich. Ein 
   Formular zur Vollmachtserteilung befindet sich auf der Rückseite der 
   Eintrittskarte und kann unter o.g. Adresse angefordert werden. Es kann 
   auch von der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.sino.de/investor-relations/hauptversammlung.php 
   heruntergeladen und ausgedruckt werden. Vollmachtserteilungen durch in 
   der Hauptversammlung anwesende oder vertretene Aktionäre an anwesende 
   Mitaktionäre oder den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind 
   ebenfalls möglich. 
 
   Stimmrechtsausübung durch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
   Wir bieten unseren Aktionären zudem an, einen von der Gesellschaft 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 06, 2013 09:12 ET (14:12 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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