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DGAP-HV: sino Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: sino Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.03.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: sino Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
sino Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 20.03.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
06.02.2013 / 15:11 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   sino Aktiengesellschaft 
 
   Düsseldorf 
 
   - Wertpapier-Kenn-Nummer 576 550 - 
   - ISIN DE0005765507 - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der sino 
   Aktiengesellschaft 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 20. März 2013, um 
   11:00 Uhr im Forum Düsseldorf (3. OG), Berliner Allee 33, 40212 
   Düsseldorf, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   TAGESORDNUNG: 
 
     1.    Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten und damit 
           festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2012 mit 
           dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011/2012 und des 
           Berichts des Aufsichtsrats sowie eines erläuternden Berichts 
           zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 u. 5 des Handelsgesetzbuchs 
 
 
           Der Jahresabschluss zum 30. September 2012 mit dem Lagebericht 
           für das Geschäftsjahr 2011/2012 wurde von der DHPG Audit GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
           Bonn, geprüft und mit dem uneingeschränkten 
           Bestätigungsvermerk versehen. 
           Die vorgenannten Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der 
           Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter 
           http://www.sino.de/investor-relations/hauptversammlung.php 
           eingesehen werden. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das 
           Geschäftsjahr 2011/2012 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 
           1.684.652,07 wie folgt zu verwenden: 
 
 
   _______________________________________________________- 
   _____________________________________________ 
 
   Bilanzgewinn                                                          EUR 
                                                                1.684.652,07 
 
   _______________________________________________________- 
   _____________________________________________ 
 
   Dividendenausschüttung                                      ------------- 
                                                                        -,-- 
 
   _______________________________________________________- 
   _____________________________________________ 
 
   Einstellung in Gewinnrücklagen                              ------------- 
                                                                        -,-- 
 
   _______________________________________________________- 
   _____________________________________________ 
 
   Gewinnvortrag                                                         EUR 
                                                                1.684.652,07 
 
   _______________________________________________________- 
   _____________________________________________ 
 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im 
           Geschäftsjahr 2011/2012 amtierenden Mitglieder des Vorstands 
           für diesen Zeitraum zu beschließen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im 
           Geschäftsjahr 2011/2012 amtierenden Mitglieder des 
           Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu beschließen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und Prüfers für die prüferische Durchsicht 
           des Zwischenberichts für das erste Halbjahr des 
           Geschäftsjahres 2012/2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DHPG Audit GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
           Bonn, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012/2013 
           sowie, für den Fall dass der Vorstand die Durchführung einer 
           prüferischen Durchsicht beschließt, zum Prüfer für die 
           prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
           Zwischenlageberichts (§ 37w Abs. 5 WpHG) zum 31. März 2013 zu 
           bestellen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über Satzungsänderung 
 
 
           Einziges Pflichtveröffentlichungsorgan der sino AG ist der im 
           Internet zugängliche Bundesanzeiger. Mit Wirkung ab dem 
           01.04.2012 hat sich dessen Bezeichnung geändert: Sie wurde von 
           'Elektronischer Bundesanzeiger' in 'Bundesanzeiger' verkürzt. 
           Hieran soll der Wortlaut des § 3 Satz 1 der Satzung der 
           Gesellschaft redaktionell angepasst werden. Dazu sollen dort 
           vor dem Wort 'Bundesanzeiger' der bisherige Zusatz 
           'elektronischen' und die nachfolgende Klammerdefinition 
           '(eBundesanzeiger)' ersatzlos gestrichen werden. Materielle 
           Änderungen für unsere Aktionäre sind damit nicht verbunden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
           § 3 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
           'Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im 
           Bundesanzeiger.' 
 
 
   ***** 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung, Ausübung des Stimmrechts, Anmeldung 
   der Aktionäre zur Hauptversammlung, Nachweis des Aktienbesitzes, 
   Erläuterung des Nachweisstichtages und seiner Bedeutung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
   bei der Gesellschaft in Textform so rechtzeitig angemeldet haben, dass 
   der Gesellschaft die Anmeldung bis spätestens zum Ablauf des 13. März 
   2013 zugeht. 
   Ebenfalls bis zum Ablauf des 13. März 2013 ist der Gesellschaft von 
   den Aktionären ein von ihrem depotführenden Institut in Textform 
   erstellter besonderer Nachweis ihres Aktienbesitzes zu übermitteln; 
   der Nachweis muss sich auf den Beginn des 27. Februar 2013 beziehen. 
 
   Erläuterung des Nachweisstichtages und seiner Bedeutung: Die Satzung 
   von Gesellschaften mit Inhaberaktien kann bestimmen, wie die 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung 
   des Stimmrechts nachzuweisen ist. Bei börsennotierten Gesellschaften 
   reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis durch das 
   depotführende Institut, dieser muss sich gemäß § 123 Abs. 3 AktG auf 
   den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung beziehen 
   (Nachweisstichtag oder Record Date), das ist vorliegend der 27. 
   Februar 2013, 00:00 Uhr. Der Nachweis ist zusätzlich zur Anmeldung 
   erforderlich. Ob vor oder nach dem Stichtag die Aktien noch gehalten 
   werden, ist für die Teilnahmeberechtigung unerheblich; auch bei einem 
   Verkauf der Aktien nach dem Record Date bleibt der angemeldete und 
   durch den besonderen Nachweis zum Stichtag formal legitimierte 
   Aktionär teilnahmeberechtigt. 
   Der Aktionärsbestand wird mithin zum Nachweisstichtag bezüglich der 
   Teilnahmerechte an der Hauptversammlung 'eingefroren', um eine 
   ordnungsgemäße Vorbereitung der Hauptversammlung unabhängig vom 
   Wechsel im Aktionärsbestand zu gewährleisten. Eine Beschränkung der 
   Verfügbarkeit der Aktien ist mit dem Record Date nicht verbunden. 
   Ein Nachweis der Aktionärseigenschaft zu anderen Zeitpunkten als zum 
   Beginn des Nachweisstichtages genügt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung nicht. Der Nachweis kann nicht auf andere Weise als 
   durch die Besitzbescheinigung des Instituts geführt werden. Die 
   Bedeutung des Record Date beschränkt sich auf die unmittelbar 
   hauptversammlungsbezogenen Rechte; auf die Dividendenberechtigung hat 
   der Nachweisstichtag keinen Einfluss. 
 
   Die Anmeldung und der Besitznachweis müssen in deutscher oder 
   englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter folgender 
   Adresse zugehen: 
 
   sino Aktiengesellschaft 
   c/o AAA HV-Management GmbH 
 
   Ettore-Bugatti-Str. 31 
   51149 Köln 
   Fax: +49 (0) 2203 20229 11 
   E-Mail: sino2013@aaa-hv.de 
 
   Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, zum 
   Beispiel ein depotführendes Institut, eine Aktionärsvereinigung oder 
   eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. In diesem Fall ist eine 
   rechtzeitige Bevollmächtigung durch den Aktionär erforderlich. Ein 
   Formular zur Vollmachtserteilung befindet sich auf der Rückseite der 
   Eintrittskarte und kann unter o.g. Adresse angefordert werden. Es kann 
   auch von der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.sino.de/investor-relations/hauptversammlung.php 
   heruntergeladen und ausgedruckt werden. Vollmachtserteilungen durch in 
   der Hauptversammlung anwesende oder vertretene Aktionäre an anwesende 
   Mitaktionäre oder den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind 
   ebenfalls möglich. 
 
   Stimmrechtsausübung durch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
   Wir bieten unseren Aktionären zudem an, einen von der Gesellschaft 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 06, 2013 09:12 ET (14:12 GMT)

benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
   Hauptversammlung zu bevollmächtigen und sich von diesem in der 
   Hauptversammlung nach Maßgabe erteilter Weisungen vertreten zu lassen. 
   Der Stimmrechtsvertreter wird die Stimmrechte der Aktionäre 
   entsprechend den ihm erteilten Weisungen ausüben; er ist auch bei 
   erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine 
   ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt. 
   Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte 
   zur Hauptversammlung. 
   Um den rechtzeitigen Erhalt einer Eintrittskarte sicherzustellen, 
   sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei dem depotführenden 
   Institut eingehen. 
 
   Die Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter ist nur bis 
   einschließlich 19. März 2013, 24:00 Uhr möglich. Weitere Einzelheiten 
   dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären mit der 
   Eintrittskarte übersandt werden. 
 
   Form der Vollmachten 
 
   Vollmachten, auch die dem Stimmrechtsvertreter erteilten, ihr Widerruf 
   und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
   bedürfen der Textform. Soweit sie an die Gesellschaft zu übermitteln 
   sind, kann dies - auch auf elektronischem Weg - unter der oben 
   genannten Adresse der Gesellschaft erfolgen. 
 
   Dieses Formerfordernis gilt nicht bei einer Vollmachtserteilung an 
   Kreditinstitute, an die einem Kreditinstitut gleichgestellten 
   Institutionen oder Personen gem. § 135 Abs. 8 AktG (z.B. 
   Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßige Stimmrechtsvertreter) oder 
   an Finanzdienstleistungsinstitute und die nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder 
   § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen 
   (KWG) tätigen Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG). 
 
   Anmeldung und Aktienbesitznachweis auch bei Vollmachtserteilung stets 
   erforderlich 
 
   Die Vertretung durch Bevollmächtigte setzt in allen Fällen eine 
   wirksame und rechtzeitige Anmeldung und die rechtzeitige Übermittlung 
   eines Aktienbesitznachweises des depotführenden Instituts voraus. 
 
   Sonstige Pflichthinweise und Erläuterungen 
 
   Rechte von Aktionären bezüglich der Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung hat die Gesellschaft 2.337.500 Aktien 
   ausgegeben, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält 
   keine eigenen Aktien; alle ausgegebenen Aktien begründen grundsätzlich 
   Teilnahme- und Stimmrechte. Bei Abstimmungen über bestimmte Punkte der 
   Tagesordnung gelten bezüglich einzelner Aktionäre gesetzliche 
   Stimmverbote. Aktionäre haben das Recht, unter den oben genannten 
   Voraussetzungen (Anmeldung, Nachweis) an der Hauptversammlung 
   teilzunehmen, Auskunft zu den Gegenständen der Tagesordnung zu 
   verlangen, Anträge zu den Gegenständen der Tagesordnung und zum 
   Verfahren zu stellen und ihre Stimme in der Hauptversammlung 
   persönlich oder durch Vertreter abzugeben. Sie sind darüber hinaus 
   unter bestimmten weiteren Voraussetzungen berechtigt, eine Ergänzung 
   der von der Verwaltung vorgeschlagenen Tagesordnung zu verlangen. 
 
   Erläuterungen zu einzelnen Rechten der Aktionäre 
   (nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG): 
 
   Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter 
   vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
   verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist. 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
   oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
   Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der sino AG unter 
   untenstehender Adresse zu richten und muss der Gesellschaft spätestens 
   bis zum 17. Februar 2013, 24:00 Uhr zugehen. 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und 
   solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
   ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
   Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der 
   Internetseite der Gesellschaft 
   http://www.sino.de/investor-relations/hauptversammlung.php 
   bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG 
 
   Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
   Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten 
   der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen 
   mit einer Begründung versehen sein und der Gesellschaft bis zum 05. 
   März 2013, 24:00 Uhr zugehen. 
 
   Einreichung der Anträge von Aktionären 
 
   Tagesordnungserweiterungsverlangen, sonstige Anträge und abweichende 
   Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die folgende 
   Adresse der Gesellschaft zu richten: 
 
   sino Aktiengesellschaft 
   Ernst-Schneider-Platz 1 
   40212 Düsseldorf 
   Fax: +49(0)211-3611-1136 
 
   Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von 
   Aktionären, die uns bis zum 05. März 2013, 24:00 Uhr zugehen, im 
   Internet nach Maßgabe des § 126 AktG unter 
   http://www.sino.de/investor-relations/hauptversammlung.php 
   veröffentlichen. 
   Anderweitig adressierte oder später zugehende Anträge werden nicht 
   berücksichtigt. 
   Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach diesem Datum 
   ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht werden. 
 
   Verweis auf weiterführende Informationen 
 
   Weitere Informationen, insbesondere zu den vorgenannten Rechten der 
   Aktionäre, sowie die Veröffentlichungen 
   gemäß § 124a AktG finden sich auch im Internet auf der Seite der 
   Gesellschaft unter 
   http://www.sino.de/investor-relations/hauptversammlung.php. 
 
   Unterlagenversand an Aktionäre 
 
   Die Einladung zur Hauptversammlung am 20. März 2013 einschließlich 
   Tagesordnung, weitere Informationen zur Anmeldung bzw. 
   Vollmachtserteilung sowie entsprechende Formulare werden den 
   Aktionären durch die depotführenden Institute übermittelt. 
   Vollmachtsformulare erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer 
   Eintrittskarte und können auch bei der Gesellschaft unter beiden oben 
   genannten Adressen angefordert werden. 
 
   Düsseldorf, im Februar 2013 
 
 
 
   Der Vorstand 
 
   Ingo Hillen Matthias Hocke 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
06.02.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    sino Aktiengesellschaft 
                Ernst-Schneider-Platz 1 
                40212 Düsseldorf 
                Deutschland 
Telefon:        +49 211 3611-2220 
Fax:            +49 211 3511-1136 
E-Mail:         kmueller@sino.de 
Internet:       http://www.sino.de 
ISIN:           DE0005765507 
WKN:            576550 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
200752 06.02.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

February 06, 2013 09:12 ET (14:12 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.