DJ DGAP-HV: sino Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.03.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: sino Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
sino Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 20.03.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
06.02.2013 / 15:11
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sino Aktiengesellschaft
Düsseldorf
- Wertpapier-Kenn-Nummer 576 550 -
- ISIN DE0005765507 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der sino
Aktiengesellschaft
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 20. März 2013, um
11:00 Uhr im Forum Düsseldorf (3. OG), Berliner Allee 33, 40212
Düsseldorf, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG:
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten und damit
festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2012 mit
dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011/2012 und des
Berichts des Aufsichtsrats sowie eines erläuternden Berichts
zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 u. 5 des Handelsgesetzbuchs
Der Jahresabschluss zum 30. September 2012 mit dem Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2011/2012 wurde von der DHPG Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Bonn, geprüft und mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehen.
Die vorgenannten Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter
http://www.sino.de/investor-relations/hauptversammlung.php
eingesehen werden.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011/2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das
Geschäftsjahr 2011/2012 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR
1.684.652,07 wie folgt zu verwenden:
_______________________________________________________-
_____________________________________________
Bilanzgewinn EUR
1.684.652,07
_______________________________________________________-
_____________________________________________
Dividendenausschüttung -------------
-,--
_______________________________________________________-
_____________________________________________
Einstellung in Gewinnrücklagen -------------
-,--
_______________________________________________________-
_____________________________________________
Gewinnvortrag EUR
1.684.652,07
_______________________________________________________-
_____________________________________________
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im
Geschäftsjahr 2011/2012 amtierenden Mitglieder des Vorstands
für diesen Zeitraum zu beschließen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im
Geschäftsjahr 2011/2012 amtierenden Mitglieder des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu beschließen.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Prüfers für die prüferische Durchsicht
des Zwischenberichts für das erste Halbjahr des
Geschäftsjahres 2012/2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DHPG Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Bonn, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012/2013
sowie, für den Fall dass der Vorstand die Durchführung einer
prüferischen Durchsicht beschließt, zum Prüfer für die
prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts (§ 37w Abs. 5 WpHG) zum 31. März 2013 zu
bestellen.
6. Beschlussfassung über Satzungsänderung
Einziges Pflichtveröffentlichungsorgan der sino AG ist der im
Internet zugängliche Bundesanzeiger. Mit Wirkung ab dem
01.04.2012 hat sich dessen Bezeichnung geändert: Sie wurde von
'Elektronischer Bundesanzeiger' in 'Bundesanzeiger' verkürzt.
Hieran soll der Wortlaut des § 3 Satz 1 der Satzung der
Gesellschaft redaktionell angepasst werden. Dazu sollen dort
vor dem Wort 'Bundesanzeiger' der bisherige Zusatz
'elektronischen' und die nachfolgende Klammerdefinition
'(eBundesanzeiger)' ersatzlos gestrichen werden. Materielle
Änderungen für unsere Aktionäre sind damit nicht verbunden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
§ 3 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im
Bundesanzeiger.'
*****
Teilnahme an der Hauptversammlung, Ausübung des Stimmrechts, Anmeldung
der Aktionäre zur Hauptversammlung, Nachweis des Aktienbesitzes,
Erläuterung des Nachweisstichtages und seiner Bedeutung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
bei der Gesellschaft in Textform so rechtzeitig angemeldet haben, dass
der Gesellschaft die Anmeldung bis spätestens zum Ablauf des 13. März
2013 zugeht.
Ebenfalls bis zum Ablauf des 13. März 2013 ist der Gesellschaft von
den Aktionären ein von ihrem depotführenden Institut in Textform
erstellter besonderer Nachweis ihres Aktienbesitzes zu übermitteln;
der Nachweis muss sich auf den Beginn des 27. Februar 2013 beziehen.
Erläuterung des Nachweisstichtages und seiner Bedeutung: Die Satzung
von Gesellschaften mit Inhaberaktien kann bestimmen, wie die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung
des Stimmrechts nachzuweisen ist. Bei börsennotierten Gesellschaften
reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis durch das
depotführende Institut, dieser muss sich gemäß § 123 Abs. 3 AktG auf
den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung beziehen
(Nachweisstichtag oder Record Date), das ist vorliegend der 27.
Februar 2013, 00:00 Uhr. Der Nachweis ist zusätzlich zur Anmeldung
erforderlich. Ob vor oder nach dem Stichtag die Aktien noch gehalten
werden, ist für die Teilnahmeberechtigung unerheblich; auch bei einem
Verkauf der Aktien nach dem Record Date bleibt der angemeldete und
durch den besonderen Nachweis zum Stichtag formal legitimierte
Aktionär teilnahmeberechtigt.
Der Aktionärsbestand wird mithin zum Nachweisstichtag bezüglich der
Teilnahmerechte an der Hauptversammlung 'eingefroren', um eine
ordnungsgemäße Vorbereitung der Hauptversammlung unabhängig vom
Wechsel im Aktionärsbestand zu gewährleisten. Eine Beschränkung der
Verfügbarkeit der Aktien ist mit dem Record Date nicht verbunden.
Ein Nachweis der Aktionärseigenschaft zu anderen Zeitpunkten als zum
Beginn des Nachweisstichtages genügt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung nicht. Der Nachweis kann nicht auf andere Weise als
durch die Besitzbescheinigung des Instituts geführt werden. Die
Bedeutung des Record Date beschränkt sich auf die unmittelbar
hauptversammlungsbezogenen Rechte; auf die Dividendenberechtigung hat
der Nachweisstichtag keinen Einfluss.
Die Anmeldung und der Besitznachweis müssen in deutscher oder
englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter folgender
Adresse zugehen:
sino Aktiengesellschaft
c/o AAA HV-Management GmbH
Ettore-Bugatti-Str. 31
51149 Köln
Fax: +49 (0) 2203 20229 11
E-Mail: sino2013@aaa-hv.de
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, zum
Beispiel ein depotführendes Institut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. In diesem Fall ist eine
rechtzeitige Bevollmächtigung durch den Aktionär erforderlich. Ein
Formular zur Vollmachtserteilung befindet sich auf der Rückseite der
Eintrittskarte und kann unter o.g. Adresse angefordert werden. Es kann
auch von der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.sino.de/investor-relations/hauptversammlung.php
heruntergeladen und ausgedruckt werden. Vollmachtserteilungen durch in
der Hauptversammlung anwesende oder vertretene Aktionäre an anwesende
Mitaktionäre oder den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind
ebenfalls möglich.
Stimmrechtsausübung durch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Wir bieten unseren Aktionären zudem an, einen von der Gesellschaft
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
February 06, 2013 09:12 ET (14:12 GMT)
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen und sich von diesem in der
Hauptversammlung nach Maßgabe erteilter Weisungen vertreten zu lassen.
Der Stimmrechtsvertreter wird die Stimmrechte der Aktionäre
entsprechend den ihm erteilten Weisungen ausüben; er ist auch bei
erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine
ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt.
Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte
zur Hauptversammlung.
Um den rechtzeitigen Erhalt einer Eintrittskarte sicherzustellen,
sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei dem depotführenden
Institut eingehen.
Die Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter ist nur bis
einschließlich 19. März 2013, 24:00 Uhr möglich. Weitere Einzelheiten
dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären mit der
Eintrittskarte übersandt werden.
Form der Vollmachten
Vollmachten, auch die dem Stimmrechtsvertreter erteilten, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform. Soweit sie an die Gesellschaft zu übermitteln
sind, kann dies - auch auf elektronischem Weg - unter der oben
genannten Adresse der Gesellschaft erfolgen.
Dieses Formerfordernis gilt nicht bei einer Vollmachtserteilung an
Kreditinstitute, an die einem Kreditinstitut gleichgestellten
Institutionen oder Personen gem. § 135 Abs. 8 AktG (z.B.
Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßige Stimmrechtsvertreter) oder
an Finanzdienstleistungsinstitute und die nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder
§ 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen
(KWG) tätigen Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG).
Anmeldung und Aktienbesitznachweis auch bei Vollmachtserteilung stets
erforderlich
Die Vertretung durch Bevollmächtigte setzt in allen Fällen eine
wirksame und rechtzeitige Anmeldung und die rechtzeitige Übermittlung
eines Aktienbesitznachweises des depotführenden Instituts voraus.
Sonstige Pflichthinweise und Erläuterungen
Rechte von Aktionären bezüglich der Teilnahme an der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung hat die Gesellschaft 2.337.500 Aktien
ausgegeben, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält
keine eigenen Aktien; alle ausgegebenen Aktien begründen grundsätzlich
Teilnahme- und Stimmrechte. Bei Abstimmungen über bestimmte Punkte der
Tagesordnung gelten bezüglich einzelner Aktionäre gesetzliche
Stimmverbote. Aktionäre haben das Recht, unter den oben genannten
Voraussetzungen (Anmeldung, Nachweis) an der Hauptversammlung
teilzunehmen, Auskunft zu den Gegenständen der Tagesordnung zu
verlangen, Anträge zu den Gegenständen der Tagesordnung und zum
Verfahren zu stellen und ihre Stimme in der Hauptversammlung
persönlich oder durch Vertreter abzugeben. Sie sind darüber hinaus
unter bestimmten weiteren Voraussetzungen berechtigt, eine Ergänzung
der von der Verwaltung vorgeschlagenen Tagesordnung zu verlangen.
Erläuterungen zu einzelnen Rechten der Aktionäre
(nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG):
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist.
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der sino AG unter
untenstehender Adresse zu richten und muss der Gesellschaft spätestens
bis zum 17. Februar 2013, 24:00 Uhr zugehen.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der
Internetseite der Gesellschaft
http://www.sino.de/investor-relations/hauptversammlung.php
bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten
der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen
mit einer Begründung versehen sein und der Gesellschaft bis zum 05.
März 2013, 24:00 Uhr zugehen.
Einreichung der Anträge von Aktionären
Tagesordnungserweiterungsverlangen, sonstige Anträge und abweichende
Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die folgende
Adresse der Gesellschaft zu richten:
sino Aktiengesellschaft
Ernst-Schneider-Platz 1
40212 Düsseldorf
Fax: +49(0)211-3611-1136
Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von
Aktionären, die uns bis zum 05. März 2013, 24:00 Uhr zugehen, im
Internet nach Maßgabe des § 126 AktG unter
http://www.sino.de/investor-relations/hauptversammlung.php
veröffentlichen.
Anderweitig adressierte oder später zugehende Anträge werden nicht
berücksichtigt.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach diesem Datum
ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht werden.
Verweis auf weiterführende Informationen
Weitere Informationen, insbesondere zu den vorgenannten Rechten der
Aktionäre, sowie die Veröffentlichungen
gemäß § 124a AktG finden sich auch im Internet auf der Seite der
Gesellschaft unter
http://www.sino.de/investor-relations/hauptversammlung.php.
Unterlagenversand an Aktionäre
Die Einladung zur Hauptversammlung am 20. März 2013 einschließlich
Tagesordnung, weitere Informationen zur Anmeldung bzw.
Vollmachtserteilung sowie entsprechende Formulare werden den
Aktionären durch die depotführenden Institute übermittelt.
Vollmachtsformulare erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer
Eintrittskarte und können auch bei der Gesellschaft unter beiden oben
genannten Adressen angefordert werden.
Düsseldorf, im Februar 2013
Der Vorstand
Ingo Hillen Matthias Hocke
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06.02.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: sino Aktiengesellschaft
Ernst-Schneider-Platz 1
40212 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: +49 211 3611-2220
Fax: +49 211 3511-1136
E-Mail: kmueller@sino.de
Internet: http://www.sino.de
ISIN: DE0005765507
WKN: 576550
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200752 06.02.2013
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February 06, 2013 09:12 ET (14:12 GMT)
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