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DGAP-HV: Logwin AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.04.2013 in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Logwin AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Logwin AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
10.04.2013 in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
08.03.2013 / 15:12 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Logwin AG 
   Aktiengesellschaft 
 
   Gesellschaftssitz: L-6776 Grevenmacher, 
   ZIR Potaschberg, 
   5, an de Längten 
   R.C.S. Luxemburg Nr. B 40.890 
 
 
   Mitteilung an alle Aktionäre 
 
   Hiermit wird allen Aktionären der Logwin AG 
   ('die Gesellschaft') mitgeteilt, dass eine 
 
   Ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft 
 
   am 10. April 2013 um 10.00 Uhr 
 
   in 
 
   L-1615 Luxemburg Kirchberg, 
   7, rue Alcide de Gasperi, Chambre de Commerce, 
 
   stattfinden wird. 
 
   Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2013 der Logwin AG 
 
   1| Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 
   31. Dezember 2012 beendete Geschäftsjahr 
 
   2| Vorlage der Berichte des Verwaltungsrats für das am 31. Dezember 
   2012 beendete Geschäftsjahr 
 
   3| Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers (réviseur d'entreprises) 
   für das am 31. Dezember 2012 beendete Geschäftsjahr 
 
   4| Genehmigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für 
   das am 31. Dezember 2012 beendete Geschäftsjahr sowie der Berichte des 
   Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2012 beendete Geschäftsjahr 
   sowie die Berichte des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers für 
   das Jahr 2012 zu genehmigen. 
 
   5| Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses für das am 31. 
   Dezember 2012 beendete Geschäftsjahr 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Verlust des Geschäftsjahres 2012 
   von 32.477.990,-- EUR mit der Kapitalrücklage zu verrechnen. 
 
   6| Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder für die Ausübung ihrer 
   Mandate während des am 31. Dezember 2012 beendeten Geschäftsjahres 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Verwaltungsratsmitgliedern für die 
   Ausübung ihrer Mandate während des am 31. Dezember 2012 beendeten 
   Geschäftsjahres Entlastung zu erteilen. 
 
   7| Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern 
 
           Statutarische Ernennung: 
 
 
           Bestellung von 
 
 
           Herrn Dr. Michael Kemmer 
           Herrn Dr. Yves Prussen 
           Herrn Dr. Antonius Wagner 
           Herrn Berndt-Michael Winter 
 
 
           zu Mitgliedern des Verwaltungsrats mit einer 
           Mandatsdauer bis zum Ablauf der ordentlichen 
           Jahreshauptversammlung 2014. 
 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Herren Dr. Michael Kemmer, Dr. 
   Yves Prussen, Dr. Antonius Wagner und Berndt-Michael Winter zu 
   Mitgliedern des Verwaltungsrats der Logwin AG mit einer Mandatsdauer 
   bis zum Ablauf der ordentlichen Jahreshauptversammlung 2014 zu 
   bestellen. 
 
   8| Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Ernst & Young S.A., mit Sitz in L-5365 Munsbach, 7, rue Gabriel 
   Lippmann, Parc d'Activité Syrdall 2, zum Abschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2013 zu bestellen. 
 
   9| Vergütung der nicht exekutiven Verwaltungsratsmitglieder 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Vergütung der nicht exekutiven 
   Verwaltungsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2012 auf insgesamt 
   136.770,-- EUR festzusetzen. 
 
   Anwesenheits- und Mehrheitsbedingungen 
 
   Bei der ordentlichen Hauptversammlung ist keine Anwesenheitsmehrheit 
   erforderlich. Die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung werden 
   mit der einfachen Mehrheit der anwesenden und vertretenen Aktionäre 
   gefasst. 
 
   Grundkapital, Stimm- und sonstige Rechte 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der 
   Gesellschaft 131.202.165,-- EUR und ist eingeteilt in 146.257.596 auf 
   den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine 
   Stimme, die Gesamtzahl der Stimmen beträgt somit 146.257.596. Nach 
   Kenntnis der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung keine Aktie 
   vom Stimmrecht ausgeschlossen. 
 
   Aktionäre, die mindestens fünf Prozent (5%) des gezeichneten 
   Aktienkapitals halten, können nach dem Luxemburgischen Gesetz vom 24. 
   Mai 2011 über die Ausübung verschiedener Aktionärsrechte in 
   Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften ('Gesetz über 
   Aktionärsrechte') die Aufnahme eines oder mehrerer Punkte auf die 
   Tagesordnung der Hauptversammlung verlangen und haben das Recht, 
   Beschlussvorschläge bezüglich der Tagesordnungspunkte der 
   Hauptversammlung einzureichen. Ein entsprechender schriftlicher Antrag 
   muss der Gesellschaft, zusammen mit einer Begründung oder mit einem 
   Beschlussvorschlag, auf postalischem oder auf elektronischem Weg an 
   folgende Adresse mitgeteilt werden: 
 
   Logwin AG 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   Deutschland 
   Fax: +49 (0)89 210 27 298 
   office@haubrok-ce.de 
 
   Der Antrag hat die Adressdetails des Absenders zur Bestätigung des 
   Eingangs des Verlangens bei der Gesellschaft zu beinhalten. Das 
   entsprechende Verlangen hat der Gesellschaft spätestens am 19. März 
   2013 zuzugehen. 
 
   Teilnahmebedingungen 
 
   Gemäß dem vorgenannten Gesetz über Aktionärsrechte dürfen nur 
   Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen und abstimmen, die am 27. 
   März 2013 um Mitternacht (Luxemburger Zeit) ('Luxemburgischer 
   Stichtag') Aktionäre der Gesellschaft sind. Etwaige Änderungen 
   hinsichtlich ihres Aktienbesitzes nach dem Luxemburgischen Stichtag 
   werden bei der Bestimmung der Teilnahme- und/oder Stimmberechtigung 
   bei der Hauptversammlung nicht berücksichtigt. 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
   Hauptversammlung in Textform (z.B. per E-Mail) in deutscher, 
   englischer oder französischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft 
   die Berechtigung zur Teilnahme nachgewiesen haben. 
 
   Im Interesse der Aktionäre und im Einklang mit der Satzung wurde der 
   Zeitpunkt, bis zu dem ein Einreichen der Anmeldung zur 
   Hauptversammlung möglich ist, über den Luxemburgischen Stichtag hinaus 
   verlängert. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der 
   nachfolgenden Adresse daher bis spätestens am 04. April 2013 zugehen: 
 
   Logwin AG 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   Deutschland 
   Fax: +49 (0)89 210 27 298 
   meldedaten@haubrok-ce.de 
 
   Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und zur Ausübung des Stimmrechts erfolgt durch eine in deutscher, 
   englischer oder französischer Sprache erstellte Bescheinigung der 
   Depotbank, bei welcher der Aktionär seine Aktien an der Logwin AG 
   hält. Die Bescheinigung muss der Gesellschaft unter der oben stehenden 
   Adresse ebenfalls spätestens bis zum 04. April 2013 zugehen. 
 
   Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden nach fristgerechter 
   Anmeldung Eintrittskarten zugeschickt, auf deren Rückseite ein 
   Vollmachtsformular abgedruckt ist. 
 
   Vollmachtserteilung 
 
   Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. 
   Bevollmächtigte werden unter Vorlage der Eintrittskarte und einer 
   rechtmäßig erteilten Vollmacht zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   zugelassen. Falls Aktionäre ihre Depotbank zur Vertretung ihrer 
   Stimmrechte bevollmächtigen wollen, müssen sie die unterschriebene 
   Vollmacht bis spätestens zum 09. April 2013 bei ihrer Depotbank 
   hinterlegen. Die Depotbank ist berechtigt, Untervollmacht zu erteilen. 
 
   Stimmrechtsvertreter 
 
   Die Logwin AG möchte den Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer 
   Rechte erleichtern und bietet an, von der Gesellschaft benannte 
   weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
   Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisung 
   erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zu der 
   Hauptversammlung. Zu diesem Zweck müssen diese Aktionäre sich, wie in 
   den Teilnahmebedingungen beschrieben, bis zum 04. April 2013 anmelden. 
   Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular zur 
   Erteilung der Vollmacht und Weisungen zu den abstimmungsfähigen 
   Punkten der Tagesordnung. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular 
   muss spätestens am Dienstag, 09. April 2013, an folgender Anschrift 
   auf postalischem oder elektronischem Weg eingehen: 
 
   Logwin AG 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   Deutschland 
   Fax: +49 (0)89 210 27 298 
   vollmacht@haubrok-ce.de 
 
   Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Falls die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, 
   müssen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts 
   erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist eine solche Vollmacht 
   ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß 
   abzustimmen. Informationen zur Stimmrechtsvertretung erhalten 
   Aktionäre montags bis freitags - außer an Bankfeiertagen in Luxemburg 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 08, 2013 09:12 ET (14:12 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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