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DGAP-HV: Schuler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.04.2013 in Stadthalle Göppingen, Blumenstraße 41, 73033 Göppingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Schuler Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Schuler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 18.04.2013 in Stadthalle Göppingen, Blumenstraße 
41, 73033 Göppingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
08.03.2013 / 15:26 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Schuler Aktiengesellschaft 
 
   Göppingen 
 
   - Wertpapier-Kenn-Nummern A0V9A2 und A1RFH2 - 
   - ISIN DE000A0V9A22 und DE000A1RFH26 - 
 
 
   Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 18.04.2013, um 10:00 Uhr 
   in der Stadthalle Göppingen, Blumenstraße 41, 73033 Göppingen, 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2012 
           sowie des Lageberichts, des Konzernlageberichts, des Berichts 
           des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5 HGB, 315 
           Abs. 4 HGB, jeweils für das am 30. September 2012 abgelaufene 
           Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 
           Auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.schulergroup.com befinden sich auch Erläuterungen, warum 
           zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss gefasst werden 
           soll. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
           der Schuler Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2011/12 in Höhe von EUR 12.537.811,12 wie 
           folgt zu verwenden: 
 
 
   -     Ausschüttung einer                             EUR 7.422.708,50 
         Dividende in Höhe von 
         EUR 0,25 je Stückaktie 
         WKN A0V9A2 (ISIN DE000A0V9A22) 
         auf 29.690.834 Stückaktien 
 
   -     Gewinnvortrag                                  EUR 5.115.102,62 
 
   _____________________________________________________________________ 
 
   Bilanzgewinn                                       EUR  12.537.811,12 
 
 
   Hinweis: 
 
           Die im Rahmen der Umsetzung des 
           Aktienoptionsprogramms 2008 im Januar 2013 ausgegebenen 
           Bezugsaktien der WKN A1RFH2 (ISIN DE000A1RFH26) sind für das 
           Geschäftsjahr 2011/2012 noch nicht gewinnberechtigt und 
           deshalb bei der Verwendung des Bilanzgewinns nicht zu 
           berücksichtigen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
           Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das am 
           30.09.2013 endende Geschäftsjahr 2012/2013 zu wählen. Dieser 
           nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger 
           Finanzberichte vor, sofern eine solche erfolgt. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Nichtoffenlegung 
           individualisierter Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder 
 
 
           Nach § 286 Abs. 5 HGB und § 314 Abs. 2 Satz 2 HGB kann die 
           Hauptversammlung für die Dauer von höchstens 5 Jahren 
           beschließen, entgegen der Regelungen nach § 285 Nr. 9 Buchst. 
           a) Satz 5 bis 8 HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a) Satz 5 
           bis 8 HGB keine individualisierten Angaben über die Bezüge 
           jedes einzelnen Mitglieds des Vorstands zu machen. Die 
           Verwaltung ist der Ansicht, dass eine Verpflichtung zur 
           individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung 
           unverhältnismäßig stark in die geschützte Privatsphäre der 
           betroffenen Personen eingreift. Aus diesem Grund soll, wie 
           zuletzt in der Hauptversammlung vom 29. März 2007, für die 
           nächsten fünf Jahre eine Befreiung von der Verpflichtung zur 
           individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung 
           beschlossen werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
           'Für das am 1. Oktober 2012 begonnene Geschäftsjahr und die 
           vier diesem Geschäftsjahr nachfolgenden Geschäftsjahre werden 
           im Jahres- und im Konzernabschluss der Gesellschaft die 
           Angaben nach §§ 285 Nr. 9 Buchst. a) Satz 5 bis 8 HGB, 314 
           Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a) Satz 5 bis 8 HGB nicht offengelegt.' 
 
 
     7.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2013 endet die 
           Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre, 
           nämlich von Herrn Dr. Wolfgang Leitner, Prof. Dr. h.c. Roland 
           Berger, Prof. Dr. Hartmut Hoffmann, Prof. Dr. Christian 
           Nowotny, Dr. Hans Michael Schmidt-Dencker und Hans-Jürgen 
           Thaus, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
           Aktiengesetz und §§ 1, 6, 7 Mitbestimmungsgesetz zusammen und 
           besteht aus zwölf Mitgliedern, von denen sechs von den 
           Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes 
           und sechs von den Aktionären nach den Bestimmungen des 
           Aktiengesetzes gewählt werden. 
           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter 
           nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die nachfolgenden 
           Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat am 7. 
           Oktober 2010 für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter a) bis f) 
           genannten Personen in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
 
           a) Herrn Dr. Wolfgang Leitner, Graz, Österreich, 
           Vorstandsvorsitzender der Andritz AG in Graz, Österreich, 
           b) Herrn Prof. Dr. h.c. Roland Berger, München, Honorary 
           Chairman der Roland Berger Strategy Consultants GmbH, München, 
           c) Herrn Ralf Dieter, Stuttgart, Vorstandsvorsitzender der 
           Dürr AG, Stuttgart, 
           d) Herrn Prof. Dr. Christian Nowotny, Wien, Österreich, 
           Professor an der Wirtschaftsuniversität Wien, Österreich, 
           e) Herrn Friedrich Papst, Graz, Österreich, Mitglied des 
           Vorstands Bereiche Metals und Feed + Biofuel der Andritz AG in 
           Graz, Österreich und 
           f) Herrn Hans-Jürgen Thaus, Abensberg, vormals 
           stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KRONES AG, 
           Neutraubling. 
 
 
           Die Wahl erfolgt jeweils für die Zeit vom Ablauf der 
           ordentlichen Hauptversammlung 2013 bis zum Ablauf der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte 
           Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei 
           das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
           mitgerechnet wird. 
 
 
           In Übereinstimmung mit Ziff. 5.4.3 Satz 1 des Deutschen 
           Corporate Governance Kodex ist beabsichtigt, die Wahlen zum 
           Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Gemäß Ziff. 
           5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf 
           Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den 
           Aufsichtsrat soll Herr Dr. Wolfgang Leitner als Kandidat für 
           den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. Herr 
           Hans-Jürgen Thaus qualifiziert sich aufgrund seiner Ausbildung 
           und seiner beruflichen Erfahrungen als unabhängiger 
           Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. 
 
 
           Ein Lebenslauf der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten kann 
           auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.schulergroup.com eingesehen und heruntergeladen werden. 
 
 
           Die vorgeschlagenen Personen sind Mitglied in folgenden 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in folgenden 
           vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
           a) Herr Dr. Wolfgang Leitner: 
 
 
       *     Vorsitzender des Aufsichtsrats der ANDRITZ HYDRO 
             GmbH, Wien, Österreich, 
 
 
       *     Chairman of the Board of Directors der ANDRITZ 
             Oy, Helsinki, Finnland, 
 
 
       *     Chairman of the Board of Directors der ANDRITZ 
             (USA) Inc., Roswell, USA, 
 
 
       *     Chairman of the Board of Directors der ANDRITZ 
             Inc., Roswell, USA, 
 
 
       *     Chairman of the Advisory Board der ANDRITZ Brasil 
             Ltda., Curitiba, Brasilien, 
 
 
       *     Mitglied des Aufsichtsrats der Haas Beteiligungs- 
             und Management GmbH, Stockerau, Österreich, 
 
 
       *     Mitglied des Aufsichtsrats der Haas Food 

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March 08, 2013 09:26 ET (14:26 GMT)

© 2013 Dow Jones News
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