DGAP-HV: Schuler Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Schuler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 18.04.2013 in Stadthalle Göppingen, Blumenstraße
41, 73033 Göppingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
08.03.2013 / 15:26
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Schuler Aktiengesellschaft
Göppingen
- Wertpapier-Kenn-Nummern A0V9A2 und A1RFH2 -
- ISIN DE000A0V9A22 und DE000A1RFH26 -
Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 18.04.2013, um 10:00 Uhr
in der Stadthalle Göppingen, Blumenstraße 41, 73033 Göppingen,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2012
sowie des Lageberichts, des Konzernlageberichts, des Berichts
des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5 HGB, 315
Abs. 4 HGB, jeweils für das am 30. September 2012 abgelaufene
Geschäftsjahr 2011/2012
Auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.schulergroup.com befinden sich auch Erläuterungen, warum
zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss gefasst werden
soll.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss
der Schuler Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2011/12 in Höhe von EUR 12.537.811,12 wie
folgt zu verwenden:
- Ausschüttung einer EUR 7.422.708,50
Dividende in Höhe von
EUR 0,25 je Stückaktie
WKN A0V9A2 (ISIN DE000A0V9A22)
auf 29.690.834 Stückaktien
- Gewinnvortrag EUR 5.115.102,62
_____________________________________________________________________
Bilanzgewinn EUR 12.537.811,12
Hinweis:
Die im Rahmen der Umsetzung des
Aktienoptionsprogramms 2008 im Januar 2013 ausgegebenen
Bezugsaktien der WKN A1RFH2 (ISIN DE000A1RFH26) sind für das
Geschäftsjahr 2011/2012 noch nicht gewinnberechtigt und
deshalb bei der Verwendung des Bilanzgewinns nicht zu
berücksichtigen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/2012 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012 Entlastung zu
erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das am
30.09.2013 endende Geschäftsjahr 2012/2013 zu wählen. Dieser
nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte vor, sofern eine solche erfolgt.
6. Beschlussfassung über die Nichtoffenlegung
individualisierter Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder
Nach § 286 Abs. 5 HGB und § 314 Abs. 2 Satz 2 HGB kann die
Hauptversammlung für die Dauer von höchstens 5 Jahren
beschließen, entgegen der Regelungen nach § 285 Nr. 9 Buchst.
a) Satz 5 bis 8 HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a) Satz 5
bis 8 HGB keine individualisierten Angaben über die Bezüge
jedes einzelnen Mitglieds des Vorstands zu machen. Die
Verwaltung ist der Ansicht, dass eine Verpflichtung zur
individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung
unverhältnismäßig stark in die geschützte Privatsphäre der
betroffenen Personen eingreift. Aus diesem Grund soll, wie
zuletzt in der Hauptversammlung vom 29. März 2007, für die
nächsten fünf Jahre eine Befreiung von der Verpflichtung zur
individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung
beschlossen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
'Für das am 1. Oktober 2012 begonnene Geschäftsjahr und die
vier diesem Geschäftsjahr nachfolgenden Geschäftsjahre werden
im Jahres- und im Konzernabschluss der Gesellschaft die
Angaben nach §§ 285 Nr. 9 Buchst. a) Satz 5 bis 8 HGB, 314
Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a) Satz 5 bis 8 HGB nicht offengelegt.'
7. Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2013 endet die
Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre,
nämlich von Herrn Dr. Wolfgang Leitner, Prof. Dr. h.c. Roland
Berger, Prof. Dr. Hartmut Hoffmann, Prof. Dr. Christian
Nowotny, Dr. Hans Michael Schmidt-Dencker und Hans-Jürgen
Thaus, so dass eine Neuwahl erforderlich ist.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
Aktiengesetz und §§ 1, 6, 7 Mitbestimmungsgesetz zusammen und
besteht aus zwölf Mitgliedern, von denen sechs von den
Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes
und sechs von den Aktionären nach den Bestimmungen des
Aktiengesetzes gewählt werden.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter
nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die nachfolgenden
Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat am 7.
Oktober 2010 für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter a) bis f)
genannten Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:
a) Herrn Dr. Wolfgang Leitner, Graz, Österreich,
Vorstandsvorsitzender der Andritz AG in Graz, Österreich,
b) Herrn Prof. Dr. h.c. Roland Berger, München, Honorary
Chairman der Roland Berger Strategy Consultants GmbH, München,
c) Herrn Ralf Dieter, Stuttgart, Vorstandsvorsitzender der
Dürr AG, Stuttgart,
d) Herrn Prof. Dr. Christian Nowotny, Wien, Österreich,
Professor an der Wirtschaftsuniversität Wien, Österreich,
e) Herrn Friedrich Papst, Graz, Österreich, Mitglied des
Vorstands Bereiche Metals und Feed + Biofuel der Andritz AG in
Graz, Österreich und
f) Herrn Hans-Jürgen Thaus, Abensberg, vormals
stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KRONES AG,
Neutraubling.
Die Wahl erfolgt jeweils für die Zeit vom Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung 2013 bis zum Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei
das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht
mitgerechnet wird.
In Übereinstimmung mit Ziff. 5.4.3 Satz 1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex ist beabsichtigt, die Wahlen zum
Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Gemäß Ziff.
5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf
Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat soll Herr Dr. Wolfgang Leitner als Kandidat für
den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. Herr
Hans-Jürgen Thaus qualifiziert sich aufgrund seiner Ausbildung
und seiner beruflichen Erfahrungen als unabhängiger
Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.
Ein Lebenslauf der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten kann
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.schulergroup.com eingesehen und heruntergeladen werden.
Die vorgeschlagenen Personen sind Mitglied in folgenden
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in folgenden
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
a) Herr Dr. Wolfgang Leitner:
* Vorsitzender des Aufsichtsrats der ANDRITZ HYDRO
GmbH, Wien, Österreich,
* Chairman of the Board of Directors der ANDRITZ
Oy, Helsinki, Finnland,
* Chairman of the Board of Directors der ANDRITZ
(USA) Inc., Roswell, USA,
* Chairman of the Board of Directors der ANDRITZ
Inc., Roswell, USA,
* Chairman of the Advisory Board der ANDRITZ Brasil
Ltda., Curitiba, Brasilien,
* Mitglied des Aufsichtsrats der Haas Beteiligungs-
und Management GmbH, Stockerau, Österreich,
* Mitglied des Aufsichtsrats der Haas Food
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