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DGAP-HV: Schuler Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: Schuler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.04.2013 in Stadthalle Göppingen, Blumenstraße 41, 73033 Göppingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Schuler Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Schuler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 18.04.2013 in Stadthalle Göppingen, Blumenstraße 
41, 73033 Göppingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
08.03.2013 / 15:26 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Schuler Aktiengesellschaft 
 
   Göppingen 
 
   - Wertpapier-Kenn-Nummern A0V9A2 und A1RFH2 - 
   - ISIN DE000A0V9A22 und DE000A1RFH26 - 
 
 
   Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 18.04.2013, um 10:00 Uhr 
   in der Stadthalle Göppingen, Blumenstraße 41, 73033 Göppingen, 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2012 
           sowie des Lageberichts, des Konzernlageberichts, des Berichts 
           des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5 HGB, 315 
           Abs. 4 HGB, jeweils für das am 30. September 2012 abgelaufene 
           Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 
           Auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.schulergroup.com befinden sich auch Erläuterungen, warum 
           zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss gefasst werden 
           soll. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
           der Schuler Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2011/12 in Höhe von EUR 12.537.811,12 wie 
           folgt zu verwenden: 
 
 
   -     Ausschüttung einer                             EUR 7.422.708,50 
         Dividende in Höhe von 
         EUR 0,25 je Stückaktie 
         WKN A0V9A2 (ISIN DE000A0V9A22) 
         auf 29.690.834 Stückaktien 
 
   -     Gewinnvortrag                                  EUR 5.115.102,62 
 
   _____________________________________________________________________ 
 
   Bilanzgewinn                                       EUR  12.537.811,12 
 
 
   Hinweis: 
 
           Die im Rahmen der Umsetzung des 
           Aktienoptionsprogramms 2008 im Januar 2013 ausgegebenen 
           Bezugsaktien der WKN A1RFH2 (ISIN DE000A1RFH26) sind für das 
           Geschäftsjahr 2011/2012 noch nicht gewinnberechtigt und 
           deshalb bei der Verwendung des Bilanzgewinns nicht zu 
           berücksichtigen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
           Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das am 
           30.09.2013 endende Geschäftsjahr 2012/2013 zu wählen. Dieser 
           nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger 
           Finanzberichte vor, sofern eine solche erfolgt. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Nichtoffenlegung 
           individualisierter Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder 
 
 
           Nach § 286 Abs. 5 HGB und § 314 Abs. 2 Satz 2 HGB kann die 
           Hauptversammlung für die Dauer von höchstens 5 Jahren 
           beschließen, entgegen der Regelungen nach § 285 Nr. 9 Buchst. 
           a) Satz 5 bis 8 HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a) Satz 5 
           bis 8 HGB keine individualisierten Angaben über die Bezüge 
           jedes einzelnen Mitglieds des Vorstands zu machen. Die 
           Verwaltung ist der Ansicht, dass eine Verpflichtung zur 
           individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung 
           unverhältnismäßig stark in die geschützte Privatsphäre der 
           betroffenen Personen eingreift. Aus diesem Grund soll, wie 
           zuletzt in der Hauptversammlung vom 29. März 2007, für die 
           nächsten fünf Jahre eine Befreiung von der Verpflichtung zur 
           individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung 
           beschlossen werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
           'Für das am 1. Oktober 2012 begonnene Geschäftsjahr und die 
           vier diesem Geschäftsjahr nachfolgenden Geschäftsjahre werden 
           im Jahres- und im Konzernabschluss der Gesellschaft die 
           Angaben nach §§ 285 Nr. 9 Buchst. a) Satz 5 bis 8 HGB, 314 
           Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a) Satz 5 bis 8 HGB nicht offengelegt.' 
 
 
     7.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2013 endet die 
           Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre, 
           nämlich von Herrn Dr. Wolfgang Leitner, Prof. Dr. h.c. Roland 
           Berger, Prof. Dr. Hartmut Hoffmann, Prof. Dr. Christian 
           Nowotny, Dr. Hans Michael Schmidt-Dencker und Hans-Jürgen 
           Thaus, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
           Aktiengesetz und §§ 1, 6, 7 Mitbestimmungsgesetz zusammen und 
           besteht aus zwölf Mitgliedern, von denen sechs von den 
           Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes 
           und sechs von den Aktionären nach den Bestimmungen des 
           Aktiengesetzes gewählt werden. 
           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter 
           nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die nachfolgenden 
           Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat am 7. 
           Oktober 2010 für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter a) bis f) 
           genannten Personen in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
 
           a) Herrn Dr. Wolfgang Leitner, Graz, Österreich, 
           Vorstandsvorsitzender der Andritz AG in Graz, Österreich, 
           b) Herrn Prof. Dr. h.c. Roland Berger, München, Honorary 
           Chairman der Roland Berger Strategy Consultants GmbH, München, 
           c) Herrn Ralf Dieter, Stuttgart, Vorstandsvorsitzender der 
           Dürr AG, Stuttgart, 
           d) Herrn Prof. Dr. Christian Nowotny, Wien, Österreich, 
           Professor an der Wirtschaftsuniversität Wien, Österreich, 
           e) Herrn Friedrich Papst, Graz, Österreich, Mitglied des 
           Vorstands Bereiche Metals und Feed + Biofuel der Andritz AG in 
           Graz, Österreich und 
           f) Herrn Hans-Jürgen Thaus, Abensberg, vormals 
           stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KRONES AG, 
           Neutraubling. 
 
 
           Die Wahl erfolgt jeweils für die Zeit vom Ablauf der 
           ordentlichen Hauptversammlung 2013 bis zum Ablauf der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte 
           Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei 
           das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
           mitgerechnet wird. 
 
 
           In Übereinstimmung mit Ziff. 5.4.3 Satz 1 des Deutschen 
           Corporate Governance Kodex ist beabsichtigt, die Wahlen zum 
           Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Gemäß Ziff. 
           5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf 
           Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den 
           Aufsichtsrat soll Herr Dr. Wolfgang Leitner als Kandidat für 
           den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. Herr 
           Hans-Jürgen Thaus qualifiziert sich aufgrund seiner Ausbildung 
           und seiner beruflichen Erfahrungen als unabhängiger 
           Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. 
 
 
           Ein Lebenslauf der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten kann 
           auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.schulergroup.com eingesehen und heruntergeladen werden. 
 
 
           Die vorgeschlagenen Personen sind Mitglied in folgenden 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in folgenden 
           vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
           a) Herr Dr. Wolfgang Leitner: 
 
 
       *     Vorsitzender des Aufsichtsrats der ANDRITZ HYDRO 
             GmbH, Wien, Österreich, 
 
 
       *     Chairman of the Board of Directors der ANDRITZ 
             Oy, Helsinki, Finnland, 
 
 
       *     Chairman of the Board of Directors der ANDRITZ 
             (USA) Inc., Roswell, USA, 
 
 
       *     Chairman of the Board of Directors der ANDRITZ 
             Inc., Roswell, USA, 
 
 
       *     Chairman of the Advisory Board der ANDRITZ Brasil 
             Ltda., Curitiba, Brasilien, 
 
 
       *     Mitglied des Aufsichtsrats der Haas Beteiligungs- 
             und Management GmbH, Stockerau, Österreich, 
 
 
       *     Mitglied des Aufsichtsrats der Haas Food 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 08, 2013 09:26 ET (14:26 GMT)

DJ DGAP-HV: Schuler Aktiengesellschaft: -2-

Equipment GmbH, Wien, Österreich, 
 
 
       *     Mitglied des Aufsichtsrats der HBB Haas Beratung 
             und Beteiligungen GmbH, Wien, Österreich, 
 
 
       *     Mitglied des Aufsichtsrats der Franz Haas 
             Vermögens- und Beteiligungs Aktiengesellschaft, Wien, 
             Österreich; 
 
 
 
           b) Herr Prof. Dr. h.c. Roland Berger: 
 
 
       *     Mitglied des Aufsichtsrats und Vorsitzender des 
             Prüfungsausschusses der Fresenius SE & Co. KGaA, Bad 
             Homburg, 
 
 
       *     Mitglied des Aufsichtsrats der Fresenius 
             Management SE, Bad Homburg, 
 
 
       *     Vorsitzender des Aufsichtsrats der Prime Office 
             REIT-AG, München, 
 
 
       *     stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats 
             der Wilhelm von Finck AG, Grasbrunn, 
 
 
       *     Vorsitzender des Aufsichtsrats der WMP EuroCom 
             AG, Berlin, 
 
 
       *     Mitglied des Board of Directors der Geox S.p.A., 
             Biadene di Montebelluna, Italien, 
 
 
       *     Deputy Chairman of the Board of Directors der RCS 
             Mediagroup S.p.A., Mailand, Italien; 
 
 
 
           c) Herr Ralf Dieter: 
 
 
       *     Vorsitzender des Aufsichtsrats der Carl Schenck 
             AG, Darmstadt, 
 
 
       *     Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dürr Systems 
             GmbH, Stuttgart, 
 
 
       *     Mitglied des Aufsichtsrats der Körber AG, 
             Hamburg, 
 
 
       *     Chairman of the Board of Directors der Dürr Inc., 
             Plymouth, USA, 
 
 
       *     Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dürr Paintshop 
             Systems Engineering (Shanghai) Corp. Ltd., Shanghai, China; 
 
 
 
           d) Herr Prof. Dr. Christian Nowotny: 
 
 
       *     Mitglied des Aufsichtsrats der Andritz AG, Graz, 
             Österreich, 
 
 
       *     stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats 
             der Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH, Wien, 
             Österreich, 
 
 
       *     stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats 
             der Generali 3Banken Holding AG, Wien, Österreich; 
 
 
 
           e) Herr Friedrich Papst: 
 
 
       *     Mitglied des Aufsichtsrats der ANDRITZ HYDRO 
             GmbH, Wien, 
 
 
       *     Mitglied des Aufsichtsrats der ANDRITZ GmbH, 
             Hemer, Deutschland 
 
 
       *     Chairman of the Board of Directors der ANDRITZ 
             FEED & BIOFUEL A/S, Esbjerg, Dänemark, 
 
 
       *     Member of the Advisory Board der ANDRITZ Brasil 
             Ltda., Curitiba, Brasilien, 
 
 
       *     Chairman of the Board of Directors der ANDRITZ 
             (China) Ltd., Foshan, China, 
 
 
       *     Member of the Board of Directors der Jaybee 
             Engineering (Holdings) Pty. Ltd., Carrum Downs, Australien, 
 
 
       *     Member of the Board of Directors der ANDRITZ Pty. 
             Ltd., Carrum Downs, Australien; 
 
 
 
           f) Herr Hans-Jürgen Thaus: 
 
 
       *     Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
             Maschinenfabrik Reinhausen GmbH, Regensburg, 
 
 
       *     Vorsitzender des Beirats der Kurtz Holding GmbH & 
             Co. Beteiligungs KG, Kreuzwertheim. 
 
 
 
           Herr Dr. Wolfgang Leitner ist Vorstandsvorsitzender, Herr 
           Friedrich Papst ist Mitglied des Vorstands und Herr Prof. Dr. 
           Christian Nowotny ist Mitglied des Aufsichtsrats der 
           wesentlich an der Schuler AG beteiligten Andritz AG, Graz. 
           Darüber hinaus ist Herr Dr. Wolfgang Leitner an der Andritz 
           AG, Graz, wesentlich beteiligt; ihm werden über diese und 
           andere Beteiligungsgesellschaften ausweislich der letzten bei 
           der Schuler AG eingegangenen Stimmrechtsmitteilungen insgesamt 
           93,57 % der Stimmrechte an der Schuler AG zugerechnet. 
           Abgesehen davon bestehen bei keinem der vorbenannten 
           Aufsichtsratskandidaten persönliche oder geschäftliche 
           Beziehungen zur Gesellschaft, den Organen oder einem 
           wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die Änderung des 
           Geschäftsjahres der Gesellschaft sowie die damit 
           zusammenhängende Satzungsänderung 
 
 
           Nachdem die Andritz Beteiligungsgesellschaft IV GmbH, Berlin, 
           Deutschland, eine Mehrheitsbeteiligung an der Schuler 
           Aktiengesellschaft erworben hat, soll das Geschäftsjahr der 
           Gesellschaft demjenigen der Andritz Beteiligungsgesellschaft 
           IV GmbH angepasst und auf das Kalenderjahr umgestellt werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
       'a)   Das Geschäftsjahr der Gesellschaft wird mit 
             Wirkung ab 1. Oktober 2013 auf das Kalenderjahr umgestellt. 
             Der Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis zum 31. Dezember 2013 
             ist ein Rumpfgeschäftsjahr. 
 
 
       b)    Im Hinblick auf die Umstellung des 
             Geschäftsjahres wird § 3 Abs. 2 der Satzung wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
             'Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das Geschäftsjahr 
             vom 1. Oktober 2013 bis zum 31. Dezember 2013 ist ein 
             Rumpfgeschäftsjahr.' 
 
 
 
           Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderung in solcher 
           Weise zum Handelsregister anzumelden, dass die Eintragung der 
           Satzungsänderung nach Möglichkeit am 30. September 2013 
           erfolgt.' 
 
 
     9.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
           Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
           Rumpfgeschäftsjahr 2013 zu wählen, welches am 1. Oktober 2013 
           beginnt und am 31. Dezember 2013 endet. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur 
   Hauptversammlung anmelden ('Anmeldung') und der Gesellschaft die 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts nachweisen ('Nachweis'). Der Nachweis ist durch einen 
   in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch 
   das depotführende Institut zu führen. 
 
   Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor 
   der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 28. März 2013 (d.h. 
   28.03.2013, 0:00 Uhr) zu beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die 
   Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei ausschließlich 
   nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass 
   damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
   einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die 
   Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im 
   Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h. Veräußerungen oder der Erwerb von 
   Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts. 
 
   Der Nachweis muss bei der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung in 
   Textform in deutscher oder englischer Sprache spätestens am 
 
   Donnerstag, 11. April 2013, 24:00 Uhr, 
 
   unter folgender Adresse eingehen: 
 
   Schuler Aktiengesellschaft, c/o Landesbank Baden-Württemberg, 
   Hauptversammlungen 4027H, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart, 
   oder an folgende Telefax-Nr.: 0711-12779256, 
   oder an folgende E-Mail-Adresse: hv-anmeldung@LBBW.de gesandt werden 
   (auch bei der Übersendung per Telefax oder per E-Mail ist für die 
   Zwecke der Fristwahrung der Zeitpunkt des Eingangs maßgebend). 
 
   Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
     a)    Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
           teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimm- und ihre 
           sonstigen Aktionärsrechte unter entsprechender 
           Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, auch durch eine 
           Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Erteilung der 
           Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
           gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein 
           Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht 
           werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der 
           Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber 
           hinaus kann das Formular auch im Internet unter 
           www.schulergroup.com abgerufen werden. Das Formular wird auf 
           Verlangen auch jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos 
           übermittelt. Das Verlangen ist an die folgende Adresse zu 
           richten: 
 
 
           Schuler Aktiengesellschaft, Investor Relations, Bahnhofstraße 
           41, 73033 Göppingen, oder an folgende 
           Telefax-Nr.: 07161-66850, 
           oder an folgende E-Mail-Adresse: ir@schulergroup.com. 
 
 
           Diese Adresse steht von der Einberufung der Hauptversammlung 
           an auch für die Vollmachtserteilung gegenüber der 
           Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber 
           dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den 
           Widerruf von Vollmachten zur Verfügung. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 08, 2013 09:26 ET (14:26 GMT)

Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein 
           anderer der in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger 
           bevollmächtigt werden soll, bedarf - in Ausnahme zu 
           vorstehendem Grundsatz - die Vollmacht weder nach dem Gesetz 
           noch nach der Satzung der Gesellschaft einer bestimmten Form. 
           Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die 
           Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen 
           gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden 
           sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht 
           verlangen, weil sie nach § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar 
           festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
           Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG 
           diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, 
           sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches 
           Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. 
 
 
     b)    Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als 
           Service an, einen von der Gesellschaft benannten 
           weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
           Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft 
           benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht 
           ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten 
           Weisungen aus. Die Erteilung der Vollmacht an den von der 
           Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und 
           die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform. Ein 
           Formular, von dem bei der Vollmachts- und Weisungserteilung 
           Gebrauch gemacht werden kann, wird dem Aktionär zusammen mit 
           der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber 
           hinaus kann das Formular auch im Internet unter 
           www.schulergroup.com abgerufen oder bei der Schuler 
           Aktiengesellschaft, Investor Relations, Bahnhofstraße 41, 
           73033 Göppingen, Telefax-Nr. 07161-66850, kostenlos 
           angefordert werden. 
 
 
           Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten 
           Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen 
           hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Weitere 
           Informationen hierzu erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
           Eintrittskarte. 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 77.769.250,00 und ist in 
   29.911.250 Stamm-Stückaktien ohne Nennbetrag eingeteilt. Jede 
   Stamm-Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung beträgt damit 29.911.250. 
 
   Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 
   AktG 
 
   Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
   500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
   gesetzt und bekanntgemacht werden. Das Verlangen muss schriftlich an 
   den Vorstand gerichtet werden und bei der Gesellschaft spätestens am 
   Montag, 18. März 2013, 24:00 Uhr eingehen. Wir bitten, derartige 
   Verlangen an folgende Adresse zu übersenden: 
 
   Schuler Aktiengesellschaft, Investor Relations, Postfach 1222, 73012 
   Göppingen. 
 
   Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen 
   Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem 
   bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach 
   näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der 
   Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter 
   der nachfolgend bekanntgemachten Adresse spätestens am Mittwoch, 3. 
   April 2013, 24:00 Uhr, eingeht. 
 
   Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der 
   Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
   oder von Abschlussprüfern übersenden. Ein Wahlvorschlag ist nach 
   näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der 
   Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der 
   Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse spätestens 
   am Mittwoch, 3. April 2013, 24:00 Uhr, eingeht. 
 
   Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge im 
   Internet unter www.schulergroup.com zugänglich machen, sofern sie den 
   gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen der 
   Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse 
   zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden wir 
   bekanntmachen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu 
   richten an: 
 
   per E-Mail an: ir@schulergroup.com, 
   per Telefax an: 07161-66850 oder 
   per Post an: Schuler Aktiengesellschaft, Investor Relations, Postfach 
   1222, 73012 Göppingen. 
 
   Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem 
   Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
   über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie zur 
   sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht kann in der 
   Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen 
   Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte. 
 
   Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre 
   nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den 
   Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.schulergroup.com zur Verfügung. 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 
   124a AktG zugänglichen Informationen 
 
   Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.schulergroup.com. 
 
   Ausliegende und abrufbare Unterlagen 
 
   In den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Bahnhofstr. 41, 73033 
   Göppingen, liegen seit Einberufung der Hauptversammlung und bis zu 
   deren Ablauf der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte 
   Konzernabschluss, der Lagebericht, der Konzernlagebericht und der 
   Bericht des Aufsichtsrats sowie der erläuternde Bericht des Vorstands 
   zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5 HGB, 315 Abs. 4 HGB, jeweils 
   für das Geschäftsjahr 2011/2012 sowie der Vorschlag des Vorstands für 
   die Verwendung des Bilanzgewinns zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf 
   Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine 
   Abschrift der Vorlagen erteilt. Das Verlangen ist zu richten an: 
 
   per E-Mail an: ir@schulergroup.com, 
   per Telefax an: 07161-66850 oder 
   per Post an: Schuler Aktiengesellschaft, Investor Relations, Postfach 
   1222, 73012 Göppingen. 
 
   Die Vorlagen sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.schulergroup.com abrufbar. 
 
   Göppingen, im März 2013 
 
   Schuler Aktiengesellschaft mit Sitz in Göppingen 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
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08.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Schuler Aktiengesellschaft 
                Bahnhofstr. 41 
                73033 Göppingen 
                Deutschland 
E-Mail:         ir@schulergroup.com 
Internet:       http://www.schulergroup.com 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
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203436 08.03.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 08, 2013 09:26 ET (14:26 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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