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DGAP-HV: MME MOVIEMENT AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: MME MOVIEMENT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.04.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: MME MOVIEMENT AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
MME MOVIEMENT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 26.04.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
15.03.2013 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   MME MOVIEMENT AG 
 
   BERLIN 
 
   ISIN: DE 000 5761159 
   (WKN: 576 115) 
 
 
   EINLADUNG zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Freitag, 26. April 2013, 
 
   12:00 Uhr 
 
   im Konferenzzentrum des 
 
   Sheraton München Arabellapark Hotel 
 
   Arabellastraße 5 
 
   81925 München 
 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. August 2012 mit dem 
           Lagebericht und dem Konzernlagebericht des Vorstands, dem 
           Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012 (1. 
           September 2011 bis 31. August 2012) und dem erläuternden 
           Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 
           Abs. 4 HGB 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und Konzernabschluss gemäß den §§ 172, 173 
           AktG am 14. Dezember 2012 gebilligt und den Jahresabschluss 
           damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem 
           Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen. 
 
 
           Die vorstehend genannten Unterlagen werden in der 
           Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen und 
           sind im Internet unter 
           www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/ 
           veröffentlicht. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Der Jahresabschluss der MME MOVIEMENT AG zum 31. August 2012 
           weist aufgrund eines Gewinnvortrags aus der Zeit vor 
           Wirksamwerden des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages 
           mit der ALL3MEDIA Deutschland GmbH einen Bilanzgewinn von EUR 
           8.635.646,48 aus. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2011/2012 in Höhe von EUR 8.635.646,48 
           vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011/2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011/2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über Neuwahl von 
           Aufsichtsratsmitgliedern 
 
 
           Mit Ablauf der Hauptversammlung am 26. April 2013 endet die 
           Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Hellmut K. Albrecht, 
           Martin Hoffmann und Jules Burns. Der Aufsichtsrat setzt sich 
           ausschließlich nach den §§ 95 ff. des Aktiengesetzes zusammen; 
           mitbestimmungsrechtliche Vorschriften finden keine Anwendung. 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab 
           Beendigung der Hauptversammlung am 26. April 2013 bis zur 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
           das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
           beschließt, zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen: 
 
 
       a)    Herrn Dr. Hellmut K. Albrecht, selbstständiger 
             Managementberater, München, 
 
 
       b)    Herrn Martin Hoffmann, Intendant der Berliner 
             Philharmoniker, Berlin, 
 
 
       c)    Herrn Jules Burns, Director (nicht 
             geschäftsführend) der ALL3MEDIA Group Limited, London, 
             England. 
 
 
 
           Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung bestehen 
           bei den zur Wahl vorgeschlagenen Personen folgende 
           Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (1) 
           bzw. vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen (2): 
 
 
           zu a) Herr Dr. Hellmut K. Albrecht 
 
 
           (1) 
 
 
       -     HUGO BOSS AG, Aufsichtsratsvorsitzender, 
             Metzingen, Deutschland 
 
 
       -     pro-beam Verwaltungs AG, 
             Aufsichtsratsvorsitzender, Planegg, Deutschland 
 
 
 
           (2) 
 
 
             keine 
 
 
 
           zu b) Herr Martin Hoffmann 
 
 
           (1) und (2) 
 
 
             keine 
 
 
 
           zu c) Herr Jules Burns 
 
 
 
 
           (1) 
 
 
             keine 
 
 
 
           (2) 
 
 
       -     ALL3MEDIA Capital Limited, Director, London, 
             England 
 
 
       -     ALL3MEDIA Limited, Director, London, England 
 
 
       -     ALL3MEDIA Finance Limited, Director, London, 
             England 
 
 
       -     ALL3MEDIA Group Limited, Director, London, 
             England 
 
 
       -     ALL3MEDIA Holdings Limited, Director, London, 
             England 
 
 
       -     ALL3MEDIA Intermediate Limited, Director, London, 
             England 
 
 
       -     Docu-Group Inc., Director, Hollywood, USA 
 
 
       -     Goose Office Services Inc., Director, Los 
             Angeles, USA 
 
 
       -     Maverick Television Inc., Director, Culver City, 
             USA 
 
 
       -     North One Television USA Inc., Director, Culver 
             City, USA 
 
 
       -     One Potato, Two Potato Inc., Director, Encino, 
             USA 
 
 
       -     Optomen Productions Inc., Director, New York, USA 
 
 
       -     Paddenswick Pictures Inc., Director, Los Angeles, 
             USA 
 
 
       -     Rumpole Inc., Director, Encino, USA 
 
 
       -     Viper Post Productions Inc., Director, Los 
             Angeles, USA 
 
 
       -     Zoo Productions, Director, Hollywood, USA 
 
 
 
           Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 5 gemäß Ziffer 5.4.1 
           Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
 
 
           Herr Dr. Hellmut K. Albrecht unterhält keine persönlichen oder 
           geschäftlichen Beziehungen im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 4 
           bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex zum 
           Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem 
           wesentlichen an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
 
 
           Herr Martin Hoffmann war in den Jahren 2004 bis 2010 
           Vorstandsvorsitzender der MME MOVIEMENT AG. 
 
 
           Herr Jules Burns ist Director (nicht geschäftsführend) der 
           ALL3MEDIA Group Limited, London, England, die mittelbar über 
           eine Tochtergesellschaft sämtliche Anteile an der ALL3MEDIA 
           Deutschland GmbH, der Mehrheitsaktionärin der MME MOVIEMENT 
           AG, hält. Zwischen der MME MOVIEMENT AG und der ALL3MEDIA 
           Deutschland GmbH besteht ein Beherrschungs- und 
           Gewinnabführungsvertrag. Die ALL3MEDIA Deutschland GmbH hat 
           der MME MOVIEMENT AG ein Darlehen gewährt. Darüber hinaus 
           besteht zwischen der ALL3MEDIA International Ltd., einer 
           Gesellschaft der ALL3MEDIA Gruppe, und der MME MOVIEMENT AG 
           eine Vertriebsvereinbarung, aufgrund derer die ALL3MEDIA 
           International Ltd. TV-Formatrechte der MME MOVIEMENT AG 
           international vertreibt. Zudem kauft die MME MOVIEMENT AG 
           geeignete TV-Formate von Gesellschaften der ALL3MEDIA Gruppe. 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum 
           Abschlussprüfer der MME MOVIEMENT AG und des Konzerns für das 
           am 1. September 2012 begonnene und am 31. August 2013 endende 
           Geschäftsjahr zu wählen. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Änderung von § 4 Abs. 1 
           der Satzung 
 
 
           Nachdem die gedruckte Ausgabe des Bundesanzeigers zum 31. März 
           2012 endgültig eingestellt worden ist, wird der 'elektronische 
           Bundesanzeiger' unter dem verkürzten Namen 'Bundesanzeiger' 
           weitergeführt. Vor diesem Hintergrund soll § 4 der Satzung 
           (Bekanntmachungen, Übermittlung von Informationen) angepasst 
           und der Begriff 'elektronischer Bundesanzeiger' durch den 
           Begriff 'Bundesanzeiger' ersetzt werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der 
           Gesellschaft wie folgt zu ändern: 
 
 
           § 4 Abs. 1 der Satzung wird geändert und erhält folgenden 
           Wortlaut: 
 
 
           4.1 Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im 
           Bundesanzeiger. 
 
 
           Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen 
 
 
           Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung 
           zugänglich zu machenden Unterlagen und die weiteren in § 124a 
           AktG genannten Informationen im Zusammenhang mit der 
           Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über 
           die Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/ 
           zugänglich. 
 
 
           Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 15, 2013 10:09 ET (14:09 GMT)

DJ DGAP-HV: MME MOVIEMENT AG: Bekanntmachung der -2-

veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und 
           Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die 
           oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Unter 
           dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch 
           die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. 
 
 
           Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
           Einberufung der Hauptversammlung 
 
 
           Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die 
           Gesellschaft über ein Grundkapital von EUR 11.180.909,00; es 
           ist eingeteilt in 11.180.909 nennwertlose Stückaktien mit 
           einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. 
           Jede Aktie gewährt eine Stimme. Somit beträgt die Gesamtzahl 
           der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der 
           Hauptversammlung 11.180.909. Die Gesellschaft hält im 
           Zeitpunkt der Einberufung 1.895 eigene Aktien, aus denen ihr 
           keine Stimmrechte zustehen. 
 
 
           Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
           die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 
           Abs. 3 Satz 3 AktG und dessen Bedeutung) 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei 
           der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse in 
           Textform (§ 126b BGB) anmelden und der Gesellschaft unter 
           dieser Adresse als Berechtigungsnachweis einen von ihrem 
           depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher 
           oder englischer Sprache erstellten Nachweis über den 
           Anteilsbesitz übermitteln: 
 
 
             MME MOVIEMENT AG 
             c/o UniCredit Bank AG 
             CBS40GM 
             80311 München 
             Fax: +49 (0) 89 5400-2519 
             E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de 
 
 
 
           Der Nachweis über den Anteilsbesitz muss sich auf den 
           Anteilsbesitz zu Beginn des 05. April 2013 (0:00 Uhr) 
           beziehen. Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft bis 
           spätestens zum Ablauf des 19. April 2013 (24:00 Uhr) zugehen. 
 
 
           Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
           Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
           wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
           Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit 
           oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren 
           Nachweis zu verlangen. Wird der Nachweis nicht oder nicht in 
           gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär 
           zurückweisen. 
 
 
           Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts 
           bemisst sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
           Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht 
           keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilbesitzes 
           einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
           Veräußerung des Anteilbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist 
           für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
           ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
           Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien 
           nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
           Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
           Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach 
           dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
           keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind 
           für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und 
           stimmberechtigt, soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär 
           bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
           Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für den Anspruch auf 
           Zahlung der Ausgleichszahlung aufgrund des von der MME 
           MOVIEMENT AG mit der ALL3MEDIA Deutschland GmbH 
           abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags 
           gemäß § 304 AktG. 
 
 
           Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des 
           Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
           bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von der 
           Anmeldestelle Eintrittskarten für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung zugesandt. 
 
 
           Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
 
           Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in 
           der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein 
           Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, von der 
           Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder einen Dritten 
           ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte 
           Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des 
           Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen 
           erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
           Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
           zurückweisen. 
 
 
           Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
           Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 
           134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform. Für den Fall, dass ein 
           Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere 
           diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Person 
           oder Institution bevollmächtigt werden soll, sehen § 134 Abs. 
           3 Satz 3 AktG und die Satzung kein Textformerfordernis vor. 
           Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu 
           bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise 
           eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 
           135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte 
           stimmen Sie sich daher in diesen Fällen mit dem zu 
           Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab. 
 
 
           Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem 
           Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der 
           Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem 
           dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der 
           Hauptversammlung den Nachweis an der Einlasskontrolle 
           vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post oder 
           Fax werden die Aktionäre bzw. die Bevollmächtigten gebeten, 
           die oben genannte Anmeldeadresse zu verwenden. Als 
           elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, 
           den Nachweis der Bevollmächtigung per E-Mail an die 
           E-Mail-Adresse hauptversammlungen@unicreditgroup.de zu 
           übersenden. Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur 
           Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung 
           gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll, ein gesonderter 
           Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in 
           diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten 
           Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen 
           unmittelbar der Gesellschaft gegenüber erklärt werden. Der 
           Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung erteilten 
           Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der 
           Aktionär den Nachweis an der Ausgangskontrolle vorweist. 
 
 
           Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden 
           gebeten, zur Erteilung der Vollmacht ein Formular zu 
           verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Ein 
           Formular befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, 
           welche den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zugesandt wird. 
           Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular auch auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/ 
           heruntergeladen werden. 
 
 
           Wir bieten unseren Aktionären auch in diesem Jahr an, von der 
           Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter 
           bereits vor der Hauptversammlung zur Ausübung ihres 
           Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der 
           Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht 
           erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur 
           Hauptversammlung. Zusammen mit der Eintrittskarte wird den 
           Aktionären ein Formular, welches zur Bevollmächtigung der 
           Stimmrechtsvertreter und zur Erteilung von Weisungen verwendet 
           werden kann, übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
           Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung 
           möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen. Soweit von 
           der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt 
           werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung 
           des Stimmrechts erteilt werden. Ohne solche ausdrücklichen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 15, 2013 10:09 ET (14:09 GMT)

Weisungen werden die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht 
           ausüben. 
 
 
           Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die 
           von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten 
           die Aktionäre zusammen mit ihrer Eintrittskarte übersandt. 
           Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter 
           www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/ 
           einsehbar. 
 
 
           Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 
           Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG 
 
 
           Tagesordnungsergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
           Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von 
           EUR 500.000,00 erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), 
           können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf 
           die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem 
           neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
           Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben 
           nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem 
           Tag der Hauptversammlung (also mindestens seit dem 26. Januar 
           2013, 0:00 Uhr) Inhaber der Aktien sind. 
 
 
           Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft 
           zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf 
           des 26. März 2013 (24:00 Uhr) zugehen. Aktionäre werden 
           gebeten, für ein entsprechendes Verlangen die folgende Adresse 
           zu verwenden: 
 
 
             MME MOVIEMENT AG 
             Vorstandssekretariat 
             z. Hd. Frau Nicole Malcomess 
             Residenzstraße 18 
             80333 München 
 
 
 
           Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - 
           soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht 
           wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
           Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zugeleitet, 
           bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
           Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. 
           Sie werden außerdem unter der Internetadresse 
           www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/ 
           bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
 
           Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 
           127 AktG 
 
 
           Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge zu 
           Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
           Gegenständen der Tagesordnung oder Wahlvorschläge übersenden. 
           Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; bei 
           Wahlvorschlägen bedarf es einer Begründung nicht. Gegenanträge 
           zur Tagesordnung und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die 
           folgende Adresse zu richten: 
 
 
             MME MOVIEMENT AG 
             Vorstandssekretariat 
             z. Hd. Frau Nicole Malcomess 
             Residenzstraße 18 
             80333 München 
             Fax: +49 (0) 89 24 20 73-25 
             E-Mail: nmalcomess@moviement.de 
 
 
 
           Bis spätestens zum Ablauf des 11. April 2013 (24:00 Uhr) unter 
           der vorgenannten Adresse bei der Gesellschaft zugegangene 
           Gegenanträge und Wahlvorschläge werden einschließlich des 
           Namens des Aktionärs und - bei Gegenanträgen - einer 
           Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/ 
           zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung 
           werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse 
           veröffentlicht. 
 
 
           Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
 
           In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
           Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten 
           der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen 
           Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie 
           über die Lage des Konzerns und der in den Konzernbereich 
           einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur 
           sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
           erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der 
           Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der 
           Aussprache zu stellen. 
 
 
           Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten 
 
 
           Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 
           §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich 
           auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/. 
 
 
   Berlin, im März 2013 
 
   MME MOVIEMENT AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
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15.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
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Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    MME MOVIEMENT AG 
                Gotzkowskystraße 20-21 
                10555 Berlin 
                Deutschland 
E-Mail:         nmalcomess@moviement.de 
Internet:       http://www.mmemoviement.de 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
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204137 15.03.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 15, 2013 10:09 ET (14:09 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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