DJ DGAP-HV: MME MOVIEMENT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.04.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: MME MOVIEMENT AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
MME MOVIEMENT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 26.04.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
15.03.2013 / 15:09
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MME MOVIEMENT AG
BERLIN
ISIN: DE 000 5761159
(WKN: 576 115)
EINLADUNG zur ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, 26. April 2013,
12:00 Uhr
im Konferenzzentrum des
Sheraton München Arabellapark Hotel
Arabellastraße 5
81925 München
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. August 2012 mit dem
Lagebericht und dem Konzernlagebericht des Vorstands, dem
Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012 (1.
September 2011 bis 31. August 2012) und dem erläuternden
Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315
Abs. 4 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss gemäß den §§ 172, 173
AktG am 14. Dezember 2012 gebilligt und den Jahresabschluss
damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen.
Die vorstehend genannten Unterlagen werden in der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen und
sind im Internet unter
www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/
veröffentlicht.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Der Jahresabschluss der MME MOVIEMENT AG zum 31. August 2012
weist aufgrund eines Gewinnvortrags aus der Zeit vor
Wirksamwerden des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
mit der ALL3MEDIA Deutschland GmbH einen Bilanzgewinn von EUR
8.635.646,48 aus.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2011/2012 in Höhe von EUR 8.635.646,48
vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011/2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011/2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011/2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über Neuwahl von
Aufsichtsratsmitgliedern
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 26. April 2013 endet die
Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Hellmut K. Albrecht,
Martin Hoffmann und Jules Burns. Der Aufsichtsrat setzt sich
ausschließlich nach den §§ 95 ff. des Aktiengesetzes zusammen;
mitbestimmungsrechtliche Vorschriften finden keine Anwendung.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab
Beendigung der Hauptversammlung am 26. April 2013 bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit
beschließt, zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen:
a) Herrn Dr. Hellmut K. Albrecht, selbstständiger
Managementberater, München,
b) Herrn Martin Hoffmann, Intendant der Berliner
Philharmoniker, Berlin,
c) Herrn Jules Burns, Director (nicht
geschäftsführend) der ALL3MEDIA Group Limited, London,
England.
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung bestehen
bei den zur Wahl vorgeschlagenen Personen folgende
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (1)
bzw. vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen (2):
zu a) Herr Dr. Hellmut K. Albrecht
(1)
- HUGO BOSS AG, Aufsichtsratsvorsitzender,
Metzingen, Deutschland
- pro-beam Verwaltungs AG,
Aufsichtsratsvorsitzender, Planegg, Deutschland
(2)
keine
zu b) Herr Martin Hoffmann
(1) und (2)
keine
zu c) Herr Jules Burns
(1)
keine
(2)
- ALL3MEDIA Capital Limited, Director, London,
England
- ALL3MEDIA Limited, Director, London, England
- ALL3MEDIA Finance Limited, Director, London,
England
- ALL3MEDIA Group Limited, Director, London,
England
- ALL3MEDIA Holdings Limited, Director, London,
England
- ALL3MEDIA Intermediate Limited, Director, London,
England
- Docu-Group Inc., Director, Hollywood, USA
- Goose Office Services Inc., Director, Los
Angeles, USA
- Maverick Television Inc., Director, Culver City,
USA
- North One Television USA Inc., Director, Culver
City, USA
- One Potato, Two Potato Inc., Director, Encino,
USA
- Optomen Productions Inc., Director, New York, USA
- Paddenswick Pictures Inc., Director, Los Angeles,
USA
- Rumpole Inc., Director, Encino, USA
- Viper Post Productions Inc., Director, Los
Angeles, USA
- Zoo Productions, Director, Hollywood, USA
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 5 gemäß Ziffer 5.4.1
Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex
Herr Dr. Hellmut K. Albrecht unterhält keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 4
bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex zum
Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem
wesentlichen an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Herr Martin Hoffmann war in den Jahren 2004 bis 2010
Vorstandsvorsitzender der MME MOVIEMENT AG.
Herr Jules Burns ist Director (nicht geschäftsführend) der
ALL3MEDIA Group Limited, London, England, die mittelbar über
eine Tochtergesellschaft sämtliche Anteile an der ALL3MEDIA
Deutschland GmbH, der Mehrheitsaktionärin der MME MOVIEMENT
AG, hält. Zwischen der MME MOVIEMENT AG und der ALL3MEDIA
Deutschland GmbH besteht ein Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag. Die ALL3MEDIA Deutschland GmbH hat
der MME MOVIEMENT AG ein Darlehen gewährt. Darüber hinaus
besteht zwischen der ALL3MEDIA International Ltd., einer
Gesellschaft der ALL3MEDIA Gruppe, und der MME MOVIEMENT AG
eine Vertriebsvereinbarung, aufgrund derer die ALL3MEDIA
International Ltd. TV-Formatrechte der MME MOVIEMENT AG
international vertreibt. Zudem kauft die MME MOVIEMENT AG
geeignete TV-Formate von Gesellschaften der ALL3MEDIA Gruppe.
6. Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum
Abschlussprüfer der MME MOVIEMENT AG und des Konzerns für das
am 1. September 2012 begonnene und am 31. August 2013 endende
Geschäftsjahr zu wählen.
7. Beschlussfassung über die Änderung von § 4 Abs. 1
der Satzung
Nachdem die gedruckte Ausgabe des Bundesanzeigers zum 31. März
2012 endgültig eingestellt worden ist, wird der 'elektronische
Bundesanzeiger' unter dem verkürzten Namen 'Bundesanzeiger'
weitergeführt. Vor diesem Hintergrund soll § 4 der Satzung
(Bekanntmachungen, Übermittlung von Informationen) angepasst
und der Begriff 'elektronischer Bundesanzeiger' durch den
Begriff 'Bundesanzeiger' ersetzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der
Gesellschaft wie folgt zu ändern:
§ 4 Abs. 1 der Satzung wird geändert und erhält folgenden
Wortlaut:
4.1 Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im
Bundesanzeiger.
Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung
zugänglich zu machenden Unterlagen und die weiteren in § 124a
AktG genannten Informationen im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über
die Internetseite der Gesellschaft unter
www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/
zugänglich.
Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und
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DJ DGAP-HV: MME MOVIEMENT AG: Bekanntmachung der -2-
veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und
Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die
oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Unter
dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch
die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die
Gesellschaft über ein Grundkapital von EUR 11.180.909,00; es
ist eingeteilt in 11.180.909 nennwertlose Stückaktien mit
einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Somit beträgt die Gesamtzahl
der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 11.180.909. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung 1.895 eigene Aktien, aus denen ihr
keine Stimmrechte zustehen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123
Abs. 3 Satz 3 AktG und dessen Bedeutung)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei
der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse in
Textform (§ 126b BGB) anmelden und der Gesellschaft unter
dieser Adresse als Berechtigungsnachweis einen von ihrem
depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher
oder englischer Sprache erstellten Nachweis über den
Anteilsbesitz übermitteln:
MME MOVIEMENT AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS40GM
80311 München
Fax: +49 (0) 89 5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de
Der Nachweis über den Anteilsbesitz muss sich auf den
Anteilsbesitz zu Beginn des 05. April 2013 (0:00 Uhr)
beziehen. Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft bis
spätestens zum Ablauf des 19. April 2013 (24:00 Uhr) zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit
oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren
Nachweis zu verlangen. Wird der Nachweis nicht oder nicht in
gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär
zurückweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts
bemisst sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht
keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist
für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind
für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und
stimmberechtigt, soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für den Anspruch auf
Zahlung der Ausgleichszahlung aufgrund des von der MME
MOVIEMENT AG mit der ALL3MEDIA Deutschland GmbH
abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
gemäß § 304 AktG.
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären
bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von der
Anmeldestelle Eintrittskarten für die Teilnahme an der
Hauptversammlung zugesandt.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in
der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder einen Dritten
ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte
Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß §
134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform. Für den Fall, dass ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Person
oder Institution bevollmächtigt werden soll, sehen § 134 Abs.
3 Satz 3 AktG und die Satzung kein Textformerfordernis vor.
Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu
bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise
eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß §
135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte
stimmen Sie sich daher in diesen Fällen mit dem zu
Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der
Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der
Hauptversammlung den Nachweis an der Einlasskontrolle
vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post oder
Fax werden die Aktionäre bzw. die Bevollmächtigten gebeten,
die oben genannte Anmeldeadresse zu verwenden. Als
elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an,
den Nachweis der Bevollmächtigung per E-Mail an die
E-Mail-Adresse hauptversammlungen@unicreditgroup.de zu
übersenden. Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung
gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll, ein gesonderter
Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in
diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten
Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen
unmittelbar der Gesellschaft gegenüber erklärt werden. Der
Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung erteilten
Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der
Aktionär den Nachweis an der Ausgangskontrolle vorweist.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden
gebeten, zur Erteilung der Vollmacht ein Formular zu
verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Ein
Formular befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte,
welche den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zugesandt wird.
Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/
heruntergeladen werden.
Wir bieten unseren Aktionären auch in diesem Jahr an, von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung zur Ausübung ihres
Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht
erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur
Hauptversammlung. Zusammen mit der Eintrittskarte wird den
Aktionären ein Formular, welches zur Bevollmächtigung der
Stimmrechtsvertreter und zur Erteilung von Weisungen verwendet
werden kann, übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung
möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen. Soweit von
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt
werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts erteilt werden. Ohne solche ausdrücklichen
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Weisungen werden die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht
ausüben.
Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten
die Aktionäre zusammen mit ihrer Eintrittskarte übersandt.
Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter
www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/
einsehbar.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126
Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Tagesordnungsergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von
EUR 500.000,00 erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien),
können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben
nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem
Tag der Hauptversammlung (also mindestens seit dem 26. Januar
2013, 0:00 Uhr) Inhaber der Aktien sind.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft
zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf
des 26. März 2013 (24:00 Uhr) zugehen. Aktionäre werden
gebeten, für ein entsprechendes Verlangen die folgende Adresse
zu verwenden:
MME MOVIEMENT AG
Vorstandssekretariat
z. Hd. Frau Nicole Malcomess
Residenzstraße 18
80333 München
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden -
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht
wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Sie werden außerdem unter der Internetadresse
www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1,
127 AktG
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge zu
Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu
Gegenständen der Tagesordnung oder Wahlvorschläge übersenden.
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; bei
Wahlvorschlägen bedarf es einer Begründung nicht. Gegenanträge
zur Tagesordnung und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die
folgende Adresse zu richten:
MME MOVIEMENT AG
Vorstandssekretariat
z. Hd. Frau Nicole Malcomess
Residenzstraße 18
80333 München
Fax: +49 (0) 89 24 20 73-25
E-Mail: nmalcomess@moviement.de
Bis spätestens zum Ablauf des 11. April 2013 (24:00 Uhr) unter
der vorgenannten Adresse bei der Gesellschaft zugegangene
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden einschließlich des
Namens des Aktionärs und - bei Gegenanträgen - einer
Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung
werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse
veröffentlicht.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie
über die Lage des Konzerns und der in den Konzernbereich
einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der
Aussprache zu stellen.
Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach
§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/.
Berlin, im März 2013
MME MOVIEMENT AG
Der Vorstand
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15.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: MME MOVIEMENT AG
Gotzkowskystraße 20-21
10555 Berlin
Deutschland
E-Mail: nmalcomess@moviement.de
Internet: http://www.mmemoviement.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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204137 15.03.2013
(END) Dow Jones Newswires
March 15, 2013 10:09 ET (14:09 GMT)
© 2013 Dow Jones News
