Fabasoft AG / Veröffentlichung einer 'Sonstigen Zulassungsfolgepflicht' nach § 82 Abs. 9 BörseG
15.03.2013 21:00
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Firma Fabasoft AG, Honauerstraße 4, A-4020 Linz, ist zu FN 98699x, im
Firmenbuch des Landesgerichtes Linz eingetragen. Fabasoft AG erwägt
leitenden Angestellten im Sinn des § 95 Abs. 6 AktG Optionen einzuräumen.
Es bedarf daher gemäß § 95 Abs. 6 AktG eines Berichtes des Vorstandes und,
da gegebenenfalls Optionen auch Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft
eingeräumt werden sollen, auch eines Berichtes des Aufsichtsrates im Sinn
des § 159 Abs. 2 Ziffer 3 AktG.
Der Vorstand der Fabasoft AG und der Aufsichtsrat der Fabasoft AG erstatten
in Befolgung dieser gesetzlichen Verpflichtung den Bericht gemäß § 159 Abs.
2 Ziffer 3 AktG, welcher im Detail unter
http://www.fabasoft.com/de/sonstige-pflichtmitteilungen.html ersichtlich
ist.
15.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Fabasoft AG
Honauerstraße 4
4020 Linz
Österreich
Internet: www.fabasoft.com
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March 15, 2013 16:00 ET (20:00 GMT)
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