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DGAP-HV: Sedlmayr Grund und Immobilien -2-

DJ DGAP-HV: Sedlmayr Grund und Immobilien Kommanditgesellschaft auf Aktien: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.04.2013 in Löwenbräukeller, 80335 München, Nymphenburgerstraße 2 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Sedlmayr Grund und Immobilien Kommanditgesellschaft auf 
Aktien / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Sedlmayr Grund und Immobilien Kommanditgesellschaft auf Aktien: 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.04.2013 in 
Löwenbräukeller, 80335 München, Nymphenburgerstraße 2 mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
19.03.2013 / 15:10 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Sedlmayr Grund und Immobilien KGaA 
 
   München 
 
   Wertpapier-Kennnummer 722400 
   ISIN DE0007224008 
 
 
   Wir erlauben uns hiermit, die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
   Freitag, den 26. April 2013, um 11.00 Uhr im Festsaal des 
   Löwenbräukellers, Nymphenburgerstraße 2, 80335 München, stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung einzuladen. 
 
   Tagesordnung 
 
   TOP 1 
   Vorlage des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses sowie des 
   Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns einschließlich des 
   erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 
   des Handelsgesetzbuchs zum 30. September 2012 sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12 und des Vorschlags zur 
   Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   TOP 2 
   Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 30. 
   September 2012 
   Aufsichtsrat und geschäftsführende persönlich haftende 
   Gesellschafterin schlagen vor, den vorgelegten Jahresabschluss 
   festzustellen. 
 
   TOP 3 
   Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
   Aufsichtsrat und geschäftsführende persönlich haftende 
   Gesellschafterin schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn von EUR 
   20.015.015,24 eine Dividende von EUR 15,- je dividendenberechtigter 
   Stückaktie zuzüglich eines Bonus von EUR 15,- je 
   dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten und den verbleibenden 
   Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
   TOP 4 
   Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden persönlich 
   haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2011/12 
   Aufsichtsrat und geschäftsführende persönlich haftende 
   Gesellschafterin schlagen vor, der geschäftsführenden persönlich 
   haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu 
   erteilen. 
 
   TOP 5 
   Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2011/12 
   Aufsichtsrat und geschäftsführende persönlich haftende 
   Gesellschafterin schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im 
   Geschäftsjahr 2011/12 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
   TOP 6 
   Beschlussfassung über redaktionelle Satzungsänderungen 
   Aus redaktionellen Gründen sollen Abschnitte der Satzung der 
   Gesellschaft an aktuelle Gegebenheiten angepasst werden. 
 
   Dies vorausgeschickt schlagen Aufsichtsrat und geschäftsführende 
   persönlich haftende Gesellschafterin vor, wie folgt zu beschließen: 
 
     6.1   § 4 der Satzung wird geändert und wie folgt neu 
           gefasst: 
 
 
           'Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im 
           Bundesanzeiger.' 
 
 
     6.2   § 6 Abs. 4 Satz 1 der Satzung wird geändert und wie 
           folgt neu gefasst: 
 
 
           'Form und Inhalt der Aktienurkunden und der 
           Gewinnanteilscheine setzen die persönlich haftenden 
           geschäftsführenden Gesellschafter mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats fest.' 
 
 
     6.3   § 7 Abs. 2 Satz 3 der Satzung wird geändert und wie 
           folgt neu gefasst: 
 
 
           'Hierzu gehören nicht Sonderposten mit Rücklageanteil.' 
 
 
     6.4   § 10 Abs. 4 Satz 2 der Satzung wird ersatzlos 
           gestrichen. 
 
 
     6.5   § 20 Abs. 4 der Satzung wird geändert und wie folgt 
           neu gefasst: 
 
 
           'Die Einberufung erfolgt durch Bekanntmachung im 
           Bundesanzeiger.' 
 
 
     6.6   § 23 Abs. 2 der Satzung wird geändert und wie folgt 
           neu gefasst: 
 
 
           'Für den Fall, dass ein Mitglied des Aufsichtsrats den Vorsitz 
           nicht übernimmt, so erfolgt unter Leitung des zur Beurkundung 
           der Hauptversammlung zugezogenen Notars die Wahl des 
           Versammlungsleiters durch die Hauptversammlung.' 
 
 
     6.7   § 28 Abs. 5 Satz 1 der Satzung wird geändert und 
           wie folgt neu gefasst: 
 
 
           'Soweit im Zeitpunkt des Eintritts der persönlich haftenden 
           Gesellschafter mit Vermögenseinlage vorhandene Rücklagen für 
           Lastenausgleichs-Abgaben bzw. Sonderposten mit Rücklageanteil 
           zu einem späteren Zeitpunkt erfolgswirksam aufgelöst werden, 
           erstreckt sich der Gewinnanspruch der persönlich haftenden 
           Gesellschafter mit Vermögenseinlage auch auf die 
           Auflösungsbeträge.' 
 
 
   TOP 7 
   Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und 
   erforderliche Satzungsänderung 
   Die Vergütung des Aufsichtsrats soll der erhöhten Verantwortung und 
   Haftung sowie dem Tätigkeitsumfang des Aufsichtsrats und der 
   wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft Rechnung tragen. Die jährliche 
   feste Vergütung des Aufsichtsrats soll daher nach acht Jahren erstmals 
   angepasst werden. 
 
   Dies vorausgeschickt schlagen Aufsichtsrat und geschäftsführende 
   persönlich haftende Gesellschafterin vor, wie folgt zu beschließen: 
 
           § 18 Abs. 1 der Satzung wird geändert und wie folgt 
           neu gefasst: 
 
 
           'Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer 
           dem Ersatz ihrer baren Auslagen eine jährliche feste Vergütung 
           von je EUR 25.000, der Vorsitzende den doppelten und der 
           Stellvertreter den 1½-fachen Betrag.' 
 
 
   TOP 8 
   Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/13 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft 
   Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2012/13 zu wählen. 
 
   Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des 
   Anteilsbesitznachweises und eventuelle Gegenanträge bzw. 
   Wahlvorschläge 
 
   Für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises 
   geben wir folgende Adresse an: 
 
   Sedlmayr Grund und Immobilien KGaA 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: 0049 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge 
   zur Verfügung: 
 
   Sedlmayr Grund und Immobilien KGaA 
   - Investor Relations - Marsstraße 46-48, 80335 München 
   Telefax: 0049 89 5122 2520 
   E-Mail: hauptversammlung@sedlmayr-kgaa.de 
 
   Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur 
   Ausübung des Stimmrechts und zu Anträgen bzw. Wahlvorschlägen von 
   Aktionären 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 21 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
   rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz 
   nachweisen. Zum Nachweis reicht eine in Textform in deutscher oder 
   englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden 
   Instituts. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
   Versammlung, das ist der 5. April 2013 (Record Date), zu beziehen. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
   Gesellschaft unter der für die Übersendung der Anmeldung genannten 
   Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also bis zum 19. 
   April 2013, zugehen. 
 
   Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den 
   Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
   die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, 
   können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein 
   Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. 
 
   Anträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären 
 
   Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der 
   Tagesordnung gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG zu 
   übersenden. Die Gesellschaft wird etwaige Anträge oder Wahlvorschläge 
   von Aktionären gemäß §§ 126 ff. AktG nur zugänglich machen, wenn ein 
   Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 11. 
   April 2013, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag bzw. 
   Wahlvorschlag an die für die Übermittlung genannte Adresse übersandt 
   hat. 
 
   Die Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt 
   der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. 
   Rechtzeitig eingegangene Anträge bzw. Wahlvorschläge werden unter den 
   Voraussetzungen des § 126 AktG unter 
   http://sedlmayr-kgaa.de/hauptversammlung.htm zugänglich gemacht. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 19, 2013 10:10 ET (14:10 GMT)

eingeteilt in 659.980 auf den Inhaber lautende Stückaktien und 20 auf 
   den Namen der Aktionäre lautende Stückaktien mit jeweils ebenso vielen 
   Stimmrechten. 
 
   München, im März 2013 
 
   Die geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafterin 
   Sedlmayr Geschäftsführungsgesellschaft mbH 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
19.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Sedlmayr Grund und Immobilien Kommanditgesellschaft auf 
                Aktien 
                Marsstraße 46-48 
                80335 München 
                Deutschland 
Telefon:        +49 89 51220 
Fax:            +49 89 51222520 
E-Mail:         hauptversammlung@sedlmayr-kgaa.de 
Internet:       https://www.sedlmayr-kgaa.de 
ISIN:           DE0007224008 
WKN:            722400 
Börsen:         Auslandsbörse(n) München, Stuttgart, Frankfurt am Main 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
204423 19.03.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 19, 2013 10:10 ET (14:10 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.