DJ DGAP-HV: Sedlmayr Grund und Immobilien Kommanditgesellschaft auf Aktien: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.04.2013 in Löwenbräukeller, 80335 München, Nymphenburgerstraße 2 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Sedlmayr Grund und Immobilien Kommanditgesellschaft auf
Aktien / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Sedlmayr Grund und Immobilien Kommanditgesellschaft auf Aktien:
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.04.2013 in
Löwenbräukeller, 80335 München, Nymphenburgerstraße 2 mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
19.03.2013 / 15:10
=--------------------------------------------------------------------
Sedlmayr Grund und Immobilien KGaA
München
Wertpapier-Kennnummer 722400
ISIN DE0007224008
Wir erlauben uns hiermit, die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Freitag, den 26. April 2013, um 11.00 Uhr im Festsaal des
Löwenbräukellers, Nymphenburgerstraße 2, 80335 München, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung einzuladen.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses sowie des
Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4
des Handelsgesetzbuchs zum 30. September 2012 sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12 und des Vorschlags zur
Verwendung des Bilanzgewinns
TOP 2
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 30.
September 2012
Aufsichtsrat und geschäftsführende persönlich haftende
Gesellschafterin schlagen vor, den vorgelegten Jahresabschluss
festzustellen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Aufsichtsrat und geschäftsführende persönlich haftende
Gesellschafterin schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn von EUR
20.015.015,24 eine Dividende von EUR 15,- je dividendenberechtigter
Stückaktie zuzüglich eines Bonus von EUR 15,- je
dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten und den verbleibenden
Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden persönlich
haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2011/12
Aufsichtsrat und geschäftsführende persönlich haftende
Gesellschafterin schlagen vor, der geschäftsführenden persönlich
haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu
erteilen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011/12
Aufsichtsrat und geschäftsführende persönlich haftende
Gesellschafterin schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im
Geschäftsjahr 2011/12 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
TOP 6
Beschlussfassung über redaktionelle Satzungsänderungen
Aus redaktionellen Gründen sollen Abschnitte der Satzung der
Gesellschaft an aktuelle Gegebenheiten angepasst werden.
Dies vorausgeschickt schlagen Aufsichtsrat und geschäftsführende
persönlich haftende Gesellschafterin vor, wie folgt zu beschließen:
6.1 § 4 der Satzung wird geändert und wie folgt neu
gefasst:
'Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im
Bundesanzeiger.'
6.2 § 6 Abs. 4 Satz 1 der Satzung wird geändert und wie
folgt neu gefasst:
'Form und Inhalt der Aktienurkunden und der
Gewinnanteilscheine setzen die persönlich haftenden
geschäftsführenden Gesellschafter mit Zustimmung des
Aufsichtsrats fest.'
6.3 § 7 Abs. 2 Satz 3 der Satzung wird geändert und wie
folgt neu gefasst:
'Hierzu gehören nicht Sonderposten mit Rücklageanteil.'
6.4 § 10 Abs. 4 Satz 2 der Satzung wird ersatzlos
gestrichen.
6.5 § 20 Abs. 4 der Satzung wird geändert und wie folgt
neu gefasst:
'Die Einberufung erfolgt durch Bekanntmachung im
Bundesanzeiger.'
6.6 § 23 Abs. 2 der Satzung wird geändert und wie folgt
neu gefasst:
'Für den Fall, dass ein Mitglied des Aufsichtsrats den Vorsitz
nicht übernimmt, so erfolgt unter Leitung des zur Beurkundung
der Hauptversammlung zugezogenen Notars die Wahl des
Versammlungsleiters durch die Hauptversammlung.'
6.7 § 28 Abs. 5 Satz 1 der Satzung wird geändert und
wie folgt neu gefasst:
'Soweit im Zeitpunkt des Eintritts der persönlich haftenden
Gesellschafter mit Vermögenseinlage vorhandene Rücklagen für
Lastenausgleichs-Abgaben bzw. Sonderposten mit Rücklageanteil
zu einem späteren Zeitpunkt erfolgswirksam aufgelöst werden,
erstreckt sich der Gewinnanspruch der persönlich haftenden
Gesellschafter mit Vermögenseinlage auch auf die
Auflösungsbeträge.'
TOP 7
Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und
erforderliche Satzungsänderung
Die Vergütung des Aufsichtsrats soll der erhöhten Verantwortung und
Haftung sowie dem Tätigkeitsumfang des Aufsichtsrats und der
wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft Rechnung tragen. Die jährliche
feste Vergütung des Aufsichtsrats soll daher nach acht Jahren erstmals
angepasst werden.
Dies vorausgeschickt schlagen Aufsichtsrat und geschäftsführende
persönlich haftende Gesellschafterin vor, wie folgt zu beschließen:
§ 18 Abs. 1 der Satzung wird geändert und wie folgt
neu gefasst:
'Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer
dem Ersatz ihrer baren Auslagen eine jährliche feste Vergütung
von je EUR 25.000, der Vorsitzende den doppelten und der
Stellvertreter den 1½-fachen Betrag.'
TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/13
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012/13 zu wählen.
Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des
Anteilsbesitznachweises und eventuelle Gegenanträge bzw.
Wahlvorschläge
Für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises
geben wir folgende Adresse an:
Sedlmayr Grund und Immobilien KGaA
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: 0049 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge
zur Verfügung:
Sedlmayr Grund und Immobilien KGaA
- Investor Relations - Marsstraße 46-48, 80335 München
Telefax: 0049 89 5122 2520
E-Mail: hauptversammlung@sedlmayr-kgaa.de
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur
Ausübung des Stimmrechts und zu Anträgen bzw. Wahlvorschlägen von
Aktionären
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 21 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz
nachweisen. Zum Nachweis reicht eine in Textform in deutscher oder
englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden
Instituts. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Versammlung, das ist der 5. April 2013 (Record Date), zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft unter der für die Übersendung der Anmeldung genannten
Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also bis zum 19.
April 2013, zugehen.
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen,
können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein
Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Anträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der
Tagesordnung gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG zu
übersenden. Die Gesellschaft wird etwaige Anträge oder Wahlvorschläge
von Aktionären gemäß §§ 126 ff. AktG nur zugänglich machen, wenn ein
Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 11.
April 2013, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag bzw.
Wahlvorschlag an die für die Übermittlung genannte Adresse übersandt
hat.
Die Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt
der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.
Rechtzeitig eingegangene Anträge bzw. Wahlvorschläge werden unter den
Voraussetzungen des § 126 AktG unter
http://sedlmayr-kgaa.de/hauptversammlung.htm zugänglich gemacht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 19, 2013 10:10 ET (14:10 GMT)
eingeteilt in 659.980 auf den Inhaber lautende Stückaktien und 20 auf
den Namen der Aktionäre lautende Stückaktien mit jeweils ebenso vielen
Stimmrechten.
München, im März 2013
Die geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafterin
Sedlmayr Geschäftsführungsgesellschaft mbH
=--------------------------------------------------------------------
19.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
=--------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Sedlmayr Grund und Immobilien Kommanditgesellschaft auf
Aktien
Marsstraße 46-48
80335 München
Deutschland
Telefon: +49 89 51220
Fax: +49 89 51222520
E-Mail: hauptversammlung@sedlmayr-kgaa.de
Internet: https://www.sedlmayr-kgaa.de
ISIN: DE0007224008
WKN: 722400
Börsen: Auslandsbörse(n) München, Stuttgart, Frankfurt am Main
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
=--------------------------------------------------------------------
204423 19.03.2013
(END) Dow Jones Newswires
March 19, 2013 10:10 ET (14:10 GMT)
© 2013 Dow Jones News
