Anzeige
Mehr »
Dienstag, 09.06.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
Pentagon in Alarmbereitschaft? Dieser Rohstoff könnte jetzt Gold in den Schatten stellen
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
375 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: ZEAG Energie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2013 in Heilbronn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: ZEAG Energie AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
ZEAG Energie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 07.05.2013 in Heilbronn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
20.03.2013 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   ZEAG Energie AG 
 
   Heilbronn 
 
   ISIN: DE0007816001 (WKN: 781 600) 
 
 
   Einberufung der Hauptversammlung 
 
   Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur 
 
   124. ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am 
 
   Dienstag, den 7. Mai 2013 
   um 10:30 Uhr 
 
   in das 
 
   Konzert- und Kongresszentrum 'Harmonie' 
   Theodor-Heuss-Saal 
   Allee 28 
   74072 Heilbronn 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           ZEAG Energie AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils 
           zum 31. Dezember 2012, des zusammengefassten Lageberichts der 
           ZEAG Energie AG und des Konzerns (einschließlich des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 
           289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und Konzernabschluss entsprechend § 172 AktG 
           am 4. März 2013 gebilligt und den Jahresabschluss damit 
           festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu 
           diesem Tagesordnungspunkt ist daher gesetzlich nicht 
           erforderlich und aus diesem Grund nicht vorgesehen. Die unter 
           diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://www.zeag-energie.de/hauptversammlung zugänglich. Ferner 
           werden diese Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich 
           sein und dort näher erläutert werden. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 11.496.980,34 EUR wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr     11.334.000,00 
   2012 in Höhe von 3,00 EUR je dividendenberechtigter              EUR 
   Stückaktie 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                                 162.980,34 
                                                                    EUR 
 
   Bilanzgewinn                                           11.496.980,34 
                                                                    EUR 
 
 
           Die Auszahlung der beschlossenen Dividende erfolgt am 8. Mai 
           2013. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           ehemaligen Mitglieds des Vorstands Kai Fischer für das 
           Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Auf der 123. ordentlichen Hauptversammlung der ZEAG Energie AG 
           am 8. Mai 2012 wurde beschlossen, die Entscheidung über die 
           Entlastung des im Geschäftsjahr 2011 amtierenden ehemaligen 
           Vorstands Kai Fischer vor dem Hintergrund eines 
           staatsanwaltschaftlichen Verfahrens gegen Herrn Fischer, 
           welches seine frühere Tätigkeit als Vorstand der ZEAG Energie 
           AG betrifft, bis zur ordentlichen Hauptversammlung der 
           Gesellschaft im Jahr 2013 zurückzustellen. Eine im Auftrag des 
           Vorstands durchgeführte Sonderprüfung der Konzernrevision und 
           eine weitere Untersuchung von KPMG haben keine Hinweise auf 
           vorsätzliche unerlaubte Handlungen von Herrn Fischer gefunden. 
           Auch ein materieller Schaden für die ZEAG Energie AG konnte 
           aufgrund weiterer interner Untersuchungen nicht festgestellt 
           werden. Da die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen jedoch 
           noch nicht abgeschlossen sind, schlagen Vorstand und 
           Aufsichtsrat vor, die Entscheidung über die Entlastung des im 
           Geschäftsjahr 2011 amtierenden ehemaligen Vorstands Kai 
           Fischer zu vertagen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           wählen. 
 
 
     7.    Neuwahl des Aufsichtsrats 
 
 
           Der Aufsichtsrat der ZEAG Energie AG besteht gemäß § 8 Abs. 1 
           der Satzung aus neun Mitgliedern und setzt sich nach den §§ 96 
           Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und den §§ 1 Satz 1 Nr. 1 u. 4 Abs. 1 
           Drittelbeteiligungsgesetz aus sechs von der Hauptversammlung 
           und drei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern 
           zusammen. Die Amtszeit aller sechs von der Hauptversammlung in 
           den Aufsichtsrat gewählten Anteilseignervertreter endet mit 
           Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
           Beschluss fasst. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Es 
           ist beabsichtigt, über die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten 
           jeweils im Wege der Einzelwahl gesondert abzustimmen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
       a)    Herrn Walter Böhmerle, Esslingen, 
             Mitglied des Vorstands der EnBW Regional AG, 
 
 
       b)    Herrn Klaus Brändle, Filderstadt, 
             Leiter kaufm. Angelegenheiten der EnBW Regional AG, 
 
 
       c)    Herrn Dirk Güsewell, Tamm, 
             Mitglied der Geschäftsführung der EnBW Erneuerbare Energien 
             GmbH bis zur Verschmelzung der EnBW Erneuerbare Energien 
             GmbH auf die EnBW Kraftwerke Aktiengesellschaft 
             (voraussichtlich am 30. April 2013 wirksam), danach 
             leitender Angestellter bei der EnBW Kraftwerke 
             Aktiengesellschaft, 
 
 
       d)    Herrn Helmut Himmelsbach, Heilbronn, 
             Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn, 
 
 
       e)    Herrn Gerhard Kleih, Waiblingen, 
             Mitglied der Geschäftsführung der EnBW Vertrieb GmbH, 
 
 
             sowie 
 
 
       f)    Herrn Dr. Dirk Mausbeck, Karlsruhe, 
             Mitglied des Vorstands der EnBW Energie Baden-Württemberg AG 
 
 
 
           für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
           die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, als 
           Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat der ZEAG Energie AG 
           zu wählen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Zum Zeitpunkt der Einberufung bestehen bei den zur Wahl 
           vorgeschlagenen Personen folgende Mitgliedschaften in 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (1) bzw. vergleichbaren 
           in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen (2): 
 
 
             zu a) Herrn Walter Böhmerle: 
 
 
             (1) 
 
 
         -     EnBW Perspektiven GmbH 
 
 
         -     Elektrizitätswerk Mittelbaden 
               Verwaltungsaktiengesellschaft 
 
 
 
             (2) 
 
 
         -     BKK VerbundPlus 
 
 
         -     Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG 
 
 
         -     EnBW Akademie Gesellschaft für Personal- und 
               Managemententwicklung mbH 
 
 
         -     Esslinger Wohnungsbau GmbH 2) 
 
 
         -     Gasversorgung Sachsenheim GmbH 2) 
 
 
         -     Heilbronner Versorgungs GmbH 2) 
 
 
         -     Stadtwerke Nürtingen GmbH 2) 
 
 
         -     Thermogas Gas- und Gerätevertriebs GmbH 
 
 
 
             zu b) Herrn Klaus Brändle: 
 
 
             (1) 
 
 
         -     Elektrizitätswerk Weißenhorn AG 1) 
 
 
 
             (2) 
 
 
         -     Elektrizitätswerk Aach GmbH 1) 
 
 
         -     e.wa riss GmbH & Co. KG 
 
 
         -     Heilbronner Versorgungs GmbH 
 
 
         -     Holzheizkraftwerk Scharnhauser Park GmbH & Co. 
               KG 
 
 
         -     RBS wave GmbH 
 
 
         -     Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG 
 
 
 
             zu c) Herrn Dirk Güsewell: 
 
 
             (1) 
 
 
         -     EnBW Systeme Infrastruktur Support GmbH 
 
 
         -     EnBW Vertrieb GmbH 
 
 
 
             (2) 
 
 
         -     Borusan EnBW Enerji yatirimlari ve Üretim A.S. 
 
 
 
             zu d) Herrn Helmut Himmelsbach: 
 
 
             (1) 
 
 
         -     EnBW Regional AG 
 
 
         -     Südwestdeutsche Salzwerke AG 1) 
 
 
         -     WGV Holding AG 
 
 
         -     WGV Lebensversicherung AG 
 
 
         -     Württembergische Gemeinde-Versicherung a. G. 2) 
 
 
         -     SLK-Kliniken Heilbronn GmbH 1) 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 20, 2013 10:08 ET (14:08 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Software-Rebound Fahrt aufnimmt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.