DGAP-HV: ZEAG Energie AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
ZEAG Energie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 07.05.2013 in Heilbronn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
20.03.2013 / 15:08
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ZEAG Energie AG
Heilbronn
ISIN: DE0007816001 (WKN: 781 600)
Einberufung der Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur
124. ordentlichen Hauptversammlung
am
Dienstag, den 7. Mai 2013
um 10:30 Uhr
in das
Konzert- und Kongresszentrum 'Harmonie'
Theodor-Heuss-Saal
Allee 28
74072 Heilbronn
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
ZEAG Energie AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils
zum 31. Dezember 2012, des zusammengefassten Lageberichts der
ZEAG Energie AG und des Konzerns (einschließlich des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des
Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss entsprechend § 172 AktG
am 4. März 2013 gebilligt und den Jahresabschluss damit
festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu
diesem Tagesordnungspunkt ist daher gesetzlich nicht
erforderlich und aus diesem Grund nicht vorgesehen. Die unter
diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.zeag-energie.de/hauptversammlung zugänglich. Ferner
werden diese Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich
sein und dort näher erläutert werden.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 11.496.980,34 EUR wie folgt
zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 11.334.000,00
2012 in Höhe von 3,00 EUR je dividendenberechtigter EUR
Stückaktie
Vortrag auf neue Rechnung 162.980,34
EUR
Bilanzgewinn 11.496.980,34
EUR
Die Auszahlung der beschlossenen Dividende erfolgt am 8. Mai
2013.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
ehemaligen Mitglieds des Vorstands Kai Fischer für das
Geschäftsjahr 2011
Auf der 123. ordentlichen Hauptversammlung der ZEAG Energie AG
am 8. Mai 2012 wurde beschlossen, die Entscheidung über die
Entlastung des im Geschäftsjahr 2011 amtierenden ehemaligen
Vorstands Kai Fischer vor dem Hintergrund eines
staatsanwaltschaftlichen Verfahrens gegen Herrn Fischer,
welches seine frühere Tätigkeit als Vorstand der ZEAG Energie
AG betrifft, bis zur ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft im Jahr 2013 zurückzustellen. Eine im Auftrag des
Vorstands durchgeführte Sonderprüfung der Konzernrevision und
eine weitere Untersuchung von KPMG haben keine Hinweise auf
vorsätzliche unerlaubte Handlungen von Herrn Fischer gefunden.
Auch ein materieller Schaden für die ZEAG Energie AG konnte
aufgrund weiterer interner Untersuchungen nicht festgestellt
werden. Da die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen jedoch
noch nicht abgeschlossen sind, schlagen Vorstand und
Aufsichtsrat vor, die Entscheidung über die Entlastung des im
Geschäftsjahr 2011 amtierenden ehemaligen Vorstands Kai
Fischer zu vertagen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
6. Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu
wählen.
7. Neuwahl des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der ZEAG Energie AG besteht gemäß § 8 Abs. 1
der Satzung aus neun Mitgliedern und setzt sich nach den §§ 96
Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und den §§ 1 Satz 1 Nr. 1 u. 4 Abs. 1
Drittelbeteiligungsgesetz aus sechs von der Hauptversammlung
und drei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern
zusammen. Die Amtszeit aller sechs von der Hauptversammlung in
den Aufsichtsrat gewählten Anteilseignervertreter endet mit
Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Beschluss fasst.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Es
ist beabsichtigt, über die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten
jeweils im Wege der Einzelwahl gesondert abzustimmen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herrn Walter Böhmerle, Esslingen,
Mitglied des Vorstands der EnBW Regional AG,
b) Herrn Klaus Brändle, Filderstadt,
Leiter kaufm. Angelegenheiten der EnBW Regional AG,
c) Herrn Dirk Güsewell, Tamm,
Mitglied der Geschäftsführung der EnBW Erneuerbare Energien
GmbH bis zur Verschmelzung der EnBW Erneuerbare Energien
GmbH auf die EnBW Kraftwerke Aktiengesellschaft
(voraussichtlich am 30. April 2013 wirksam), danach
leitender Angestellter bei der EnBW Kraftwerke
Aktiengesellschaft,
d) Herrn Helmut Himmelsbach, Heilbronn,
Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn,
e) Herrn Gerhard Kleih, Waiblingen,
Mitglied der Geschäftsführung der EnBW Vertrieb GmbH,
sowie
f) Herrn Dr. Dirk Mausbeck, Karlsruhe,
Mitglied des Vorstands der EnBW Energie Baden-Württemberg AG
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, als
Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat der ZEAG Energie AG
zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Zum Zeitpunkt der Einberufung bestehen bei den zur Wahl
vorgeschlagenen Personen folgende Mitgliedschaften in
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (1) bzw. vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen (2):
zu a) Herrn Walter Böhmerle:
(1)
- EnBW Perspektiven GmbH
- Elektrizitätswerk Mittelbaden
Verwaltungsaktiengesellschaft
(2)
- BKK VerbundPlus
- Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG
- EnBW Akademie Gesellschaft für Personal- und
Managemententwicklung mbH
- Esslinger Wohnungsbau GmbH 2)
- Gasversorgung Sachsenheim GmbH 2)
- Heilbronner Versorgungs GmbH 2)
- Stadtwerke Nürtingen GmbH 2)
- Thermogas Gas- und Gerätevertriebs GmbH
zu b) Herrn Klaus Brändle:
(1)
- Elektrizitätswerk Weißenhorn AG 1)
(2)
- Elektrizitätswerk Aach GmbH 1)
- e.wa riss GmbH & Co. KG
- Heilbronner Versorgungs GmbH
- Holzheizkraftwerk Scharnhauser Park GmbH & Co.
KG
- RBS wave GmbH
- Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG
zu c) Herrn Dirk Güsewell:
(1)
- EnBW Systeme Infrastruktur Support GmbH
- EnBW Vertrieb GmbH
(2)
- Borusan EnBW Enerji yatirimlari ve Üretim A.S.
zu d) Herrn Helmut Himmelsbach:
(1)
- EnBW Regional AG
- Südwestdeutsche Salzwerke AG 1)
- WGV Holding AG
- WGV Lebensversicherung AG
- Württembergische Gemeinde-Versicherung a. G. 2)
- SLK-Kliniken Heilbronn GmbH 1)
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