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DGAP-HV: ZEAG Energie AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: ZEAG Energie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2013 in Heilbronn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: ZEAG Energie AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
ZEAG Energie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 07.05.2013 in Heilbronn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
20.03.2013 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   ZEAG Energie AG 
 
   Heilbronn 
 
   ISIN: DE0007816001 (WKN: 781 600) 
 
 
   Einberufung der Hauptversammlung 
 
   Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur 
 
   124. ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am 
 
   Dienstag, den 7. Mai 2013 
   um 10:30 Uhr 
 
   in das 
 
   Konzert- und Kongresszentrum 'Harmonie' 
   Theodor-Heuss-Saal 
   Allee 28 
   74072 Heilbronn 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           ZEAG Energie AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils 
           zum 31. Dezember 2012, des zusammengefassten Lageberichts der 
           ZEAG Energie AG und des Konzerns (einschließlich des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 
           289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und Konzernabschluss entsprechend § 172 AktG 
           am 4. März 2013 gebilligt und den Jahresabschluss damit 
           festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu 
           diesem Tagesordnungspunkt ist daher gesetzlich nicht 
           erforderlich und aus diesem Grund nicht vorgesehen. Die unter 
           diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://www.zeag-energie.de/hauptversammlung zugänglich. Ferner 
           werden diese Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich 
           sein und dort näher erläutert werden. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 11.496.980,34 EUR wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr     11.334.000,00 
   2012 in Höhe von 3,00 EUR je dividendenberechtigter              EUR 
   Stückaktie 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                                 162.980,34 
                                                                    EUR 
 
   Bilanzgewinn                                           11.496.980,34 
                                                                    EUR 
 
 
           Die Auszahlung der beschlossenen Dividende erfolgt am 8. Mai 
           2013. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           ehemaligen Mitglieds des Vorstands Kai Fischer für das 
           Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Auf der 123. ordentlichen Hauptversammlung der ZEAG Energie AG 
           am 8. Mai 2012 wurde beschlossen, die Entscheidung über die 
           Entlastung des im Geschäftsjahr 2011 amtierenden ehemaligen 
           Vorstands Kai Fischer vor dem Hintergrund eines 
           staatsanwaltschaftlichen Verfahrens gegen Herrn Fischer, 
           welches seine frühere Tätigkeit als Vorstand der ZEAG Energie 
           AG betrifft, bis zur ordentlichen Hauptversammlung der 
           Gesellschaft im Jahr 2013 zurückzustellen. Eine im Auftrag des 
           Vorstands durchgeführte Sonderprüfung der Konzernrevision und 
           eine weitere Untersuchung von KPMG haben keine Hinweise auf 
           vorsätzliche unerlaubte Handlungen von Herrn Fischer gefunden. 
           Auch ein materieller Schaden für die ZEAG Energie AG konnte 
           aufgrund weiterer interner Untersuchungen nicht festgestellt 
           werden. Da die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen jedoch 
           noch nicht abgeschlossen sind, schlagen Vorstand und 
           Aufsichtsrat vor, die Entscheidung über die Entlastung des im 
           Geschäftsjahr 2011 amtierenden ehemaligen Vorstands Kai 
           Fischer zu vertagen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           wählen. 
 
 
     7.    Neuwahl des Aufsichtsrats 
 
 
           Der Aufsichtsrat der ZEAG Energie AG besteht gemäß § 8 Abs. 1 
           der Satzung aus neun Mitgliedern und setzt sich nach den §§ 96 
           Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und den §§ 1 Satz 1 Nr. 1 u. 4 Abs. 1 
           Drittelbeteiligungsgesetz aus sechs von der Hauptversammlung 
           und drei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern 
           zusammen. Die Amtszeit aller sechs von der Hauptversammlung in 
           den Aufsichtsrat gewählten Anteilseignervertreter endet mit 
           Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
           Beschluss fasst. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Es 
           ist beabsichtigt, über die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten 
           jeweils im Wege der Einzelwahl gesondert abzustimmen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
       a)    Herrn Walter Böhmerle, Esslingen, 
             Mitglied des Vorstands der EnBW Regional AG, 
 
 
       b)    Herrn Klaus Brändle, Filderstadt, 
             Leiter kaufm. Angelegenheiten der EnBW Regional AG, 
 
 
       c)    Herrn Dirk Güsewell, Tamm, 
             Mitglied der Geschäftsführung der EnBW Erneuerbare Energien 
             GmbH bis zur Verschmelzung der EnBW Erneuerbare Energien 
             GmbH auf die EnBW Kraftwerke Aktiengesellschaft 
             (voraussichtlich am 30. April 2013 wirksam), danach 
             leitender Angestellter bei der EnBW Kraftwerke 
             Aktiengesellschaft, 
 
 
       d)    Herrn Helmut Himmelsbach, Heilbronn, 
             Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn, 
 
 
       e)    Herrn Gerhard Kleih, Waiblingen, 
             Mitglied der Geschäftsführung der EnBW Vertrieb GmbH, 
 
 
             sowie 
 
 
       f)    Herrn Dr. Dirk Mausbeck, Karlsruhe, 
             Mitglied des Vorstands der EnBW Energie Baden-Württemberg AG 
 
 
 
           für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
           die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, als 
           Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat der ZEAG Energie AG 
           zu wählen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Zum Zeitpunkt der Einberufung bestehen bei den zur Wahl 
           vorgeschlagenen Personen folgende Mitgliedschaften in 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (1) bzw. vergleichbaren 
           in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen (2): 
 
 
             zu a) Herrn Walter Böhmerle: 
 
 
             (1) 
 
 
         -     EnBW Perspektiven GmbH 
 
 
         -     Elektrizitätswerk Mittelbaden 
               Verwaltungsaktiengesellschaft 
 
 
 
             (2) 
 
 
         -     BKK VerbundPlus 
 
 
         -     Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG 
 
 
         -     EnBW Akademie Gesellschaft für Personal- und 
               Managemententwicklung mbH 
 
 
         -     Esslinger Wohnungsbau GmbH 2) 
 
 
         -     Gasversorgung Sachsenheim GmbH 2) 
 
 
         -     Heilbronner Versorgungs GmbH 2) 
 
 
         -     Stadtwerke Nürtingen GmbH 2) 
 
 
         -     Thermogas Gas- und Gerätevertriebs GmbH 
 
 
 
             zu b) Herrn Klaus Brändle: 
 
 
             (1) 
 
 
         -     Elektrizitätswerk Weißenhorn AG 1) 
 
 
 
             (2) 
 
 
         -     Elektrizitätswerk Aach GmbH 1) 
 
 
         -     e.wa riss GmbH & Co. KG 
 
 
         -     Heilbronner Versorgungs GmbH 
 
 
         -     Holzheizkraftwerk Scharnhauser Park GmbH & Co. 
               KG 
 
 
         -     RBS wave GmbH 
 
 
         -     Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG 
 
 
 
             zu c) Herrn Dirk Güsewell: 
 
 
             (1) 
 
 
         -     EnBW Systeme Infrastruktur Support GmbH 
 
 
         -     EnBW Vertrieb GmbH 
 
 
 
             (2) 
 
 
         -     Borusan EnBW Enerji yatirimlari ve Üretim A.S. 
 
 
 
             zu d) Herrn Helmut Himmelsbach: 
 
 
             (1) 
 
 
         -     EnBW Regional AG 
 
 
         -     Südwestdeutsche Salzwerke AG 1) 
 
 
         -     WGV Holding AG 
 
 
         -     WGV Lebensversicherung AG 
 
 
         -     Württembergische Gemeinde-Versicherung a. G. 2) 
 
 
         -     SLK-Kliniken Heilbronn GmbH 1) 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 20, 2013 10:08 ET (14:08 GMT)

-     Landesbank Baden-Württemberg 
 
 
 
             (2) 
 
 
         -     Kreissparkasse Heilbronn 2) 
 
 
         -     Regionale Gesundheitsholding Heilbronn-Franken 
               GmbH 1) 
 
 
         -     Stadtsiedlung Heilbronn GmbH 1) 
 
 
         -     Südsalz GmbH 2) 
 
 
 
             zu e) Herrn Gerhard Kleih 
 
 
             (1) 
 
 
         -     EnBW Operations GmbH 
 
 
         -     EnBW Systeme Infrastruktur Support GmbH 
 
 
 
             (2) 
 
 
         -     Gasversorgung Pforzheim Land GmbH 
 
 
         -     Heilbronner Versorgungs GmbH 
 
 
         -     KEA Klimaschutz- und Energieagentur 
               Baden-Württemberg GmbH 
 
 
         -     Naturenergie+ Deutschland GmbH 
 
 
 
             zu f) Herrn Dr. Dirk Mausbeck 
 
 
             (1) 
 
 
         -     EnBW Regional AG 1), 3) 
 
 
         -     European Energy Exchange AG 
 
 
         -     Stadtwerke Düsseldorf AG 3) 
 
 
         -     EnBW Operations GmbH 1), 3) 
 
 
         -     EnBW Vertrieb GmbH 1), 3) 
 
 
 
             (2) 
 
 
         -     EPEX SPOT SE 
 
 
         -     Pra ská energetika a. s. 3) 
 
 
         -     GasVersorgung Süddeutschland GmbH 1) 
 
 
 
             1) Vorsitzender 
 
 
             2) stellv. Vorsitzender 
 
 
             3) Konzernmandat 
 
 
 
           Angaben zu Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis Abs. 6 des Deutschen 
           Corporate Governance Kodex 
 
 
           Nach Einschätzung des Aufsichtsrats haben die vorgeschlagenen 
           Kandidaten weder persönliche noch geschäftliche Beziehungen 
           zur ZEAG Energie AG, den Organen der Gesellschaft oder den 
           direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten 
           Aktien der Gesellschaft beteiligten Aktionären, insbesondere 
           der EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH und der EnBW Energie 
           Baden-Württemberg AG, mit Ausnahme der Beziehungen im 
           Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten als Vorstand, 
           Geschäftsführer oder leitender Angestellter der EnBW Energie 
           Baden-Württemberg AG bzw. ihren i.S.v. §§ 15 ff. AktG 
           verbundenen Unternehmen EnBW Regional AG, EnBW Vertrieb GmbH, 
           EnBW Kraftwerke Aktiengesellschaft sowie EnBW Erneuerbare 
           Energien GmbH, die aus den obigen Angaben nach § 124 Abs. 3 S. 
           4 AktG im Hinblick auf den ausgeübten Beruf ersichtlich sind, 
           sowie im Hinblick auf Herrn Helmut Himmelsbach als 
           Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn. Daneben ist Herr Klaus 
           Brändle Mitglied der Geschäftsführung der EnBW REG 
           Beteiligungsgesellschaft mbH und Herr Dirk Güsewell ist 
           Mitglied der Geschäftsführung der EnBW Biogas GmbH, EnBW 
           Windpark Buchholz GmbH, EnBW Windpark Buchholz II GmbH, EnBW 
           Baltic 1 Verwaltungsgesellschaft mbH, EnBW Baltic 2 GmbH, EnBW 
           He Dreiht GmbH, EnBW Hohe See GmbH, EnBW Windpark Eisenach II 
           GmbH, EnBW Windpark Schopfloch GmbH, EnBW Wind Onshore 
           Verwaltungsgesellschaft mbH, EnBW Offshore Service GmbH, EnBW 
           Windpark Schwienau II GmbH, EnBW Solar GmbH und EnBW Windpark 
           Alt Zeschdorf GmbH. 
 
 
           Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hält unmittelbar und 
           mittelbar 98,26 % der Aktien an der ZEAG Energie AG. Die EnBW 
           Regional AG, EnBW Vertrieb GmbH, EnBW Kraftwerke 
           Aktiengesellschaft und EnBW Erneuerbare Energien GmbH werden 
           jeweils unmittelbar bzw. mittelbar vollständig von der EnBW 
           Energie Baden-Württemberg AG gehalten. Die oben genannten 
           weiteren Gesellschaften, hinsichtlich der Herr Klaus Brändle 
           bzw. Herr Dirk Güsewell Geschäftsführer sind, werden jeweils 
           mittelbar vollständig von der EnBW Energie Baden-Württemberg 
           AG gehalten. Die ZEAG Energie AG betreibt für die EnBW 
           Regional AG in Heilbronn das Regionalzentrum Neckar-Franken, 
           welches im Wesentlichen die Netzkunden und Konzessionen in 
           dieser Region betreut. Zudem betreibt die ZEAG Energie AG für 
           die EnBW Regional AG die Netzentwicklung des 
           Netzservicegebiets Baden-Franken. 
 
 
           Die ZEAG Energie AG hat mit der Stadt Heilbronn einen 
           Stromkonzessionsvertrag abgeschlossen, der zum 20. Dezember 
           2013 ausläuft. Sie nimmt derzeit beim Auswahlverfahren der 
           Stadt Heilbronn zum Neuabschluss des Stromkonzessionsvertrags 
           teil. Die Stadt Heilbronn als Mehrheitsgesellschafter ist 
           zusammen mit der EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH 
           Gesellschafter der Heilbronner Versorgungs GmbH, wobei die 
           EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH insgesamt 25,10 % der 
           Gesellschaftsanteile hält. Die Anteile an der EnBW Kommunale 
           Beteiligungen GmbH werden unmittelbar und mittelbar 
           vollständig von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG 
           gehalten. Die Heilbronner Versorgungs GmbH ist in der Gas-, 
           Wasser- und Wärmeversorgung in Heilbronn und zahlreichen 
           Städten und Gemeinden des Umlandes tätig und arbeitet mit der 
           ZEAG Energie AG insbesondere in den Bereichen Kundenbetreuung, 
           Einkauf und IT-Infrastruktur zusammen. 
 
 
   II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
     1.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
 
           Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind von 
           der ZEAG Energie AG insgesamt 3.778.000 Aktien ausgegeben. Die 
           Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Alle ausgegebenen 
           Aktien gewähren jeweils eine Stimme; die Anzahl der 
           Stimmrechte beträgt demnach 3.778.000. Die Gesamtzahl der 
           teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt somit zum 
           Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 3.778.000. 
 
 
     2.    Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind nach § 17 der Satzung nur diejenigen 
           Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei 
           der Gesellschaft unter Wahrung der Textform (§ 126 b BGB) in 
           deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihren 
           Aktienbesitz nachweisen. 
 
 
           Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch eine in Textform (§ 
           126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte 
           Bescheinigung des depotführenden Instituts zu erbringen und 
           hat sich auf den Beginn des 16. April 2013 (0:00 Uhr - sog. 
           'Nachweisstichtag') zu beziehen. 
 
 
           Der Nachweis über solche Aktien, die nicht bei einem 
           depotführenden Institut verwahrt werden, kann auch von der 
           Gesellschaft, einem deutschen Notar sowie von einer 
           Wertpapiersammelbank oder einem Kreditinstitut innerhalb der 
           Europäischen Union ausgestellt werden. Auch in diesem Fall 
           muss sich der Nachweis auf den Beginn des 16. April 2013 (0:00 
           Uhr) als Nachweisstichtag beziehen. Hierzu ist es 
           erforderlich, dass die Aktien rechtzeitig vor dem 
           Nachweisstichtag bei der den Nachweis ausstellenden Stelle 
           eingereicht werden. 
 
 
           Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
           nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Gesellschaft ist 
           berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des 
           Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. 
           Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form 
           erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
 
           Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
           Zahl der Stimmrechte bestimmen sich ausschließlich nach dem 
           Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
           Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit der 
           Aktien einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
           Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die 
           Teilnahme an der Hauptversammlung und die Zahl der Stimmrechte 
           ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum 
           Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien 
           nach dem Nachweisstichtag haben im Verhältnis zur Gesellschaft 
           keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
           die Zahl der Stimmrechte. Entsprechendes gilt für Erwerbe von 
           Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
           Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach 
           Aktionär der Gesellschaft werden, sind für die von ihnen 
           gehaltenen Aktien in der Hauptversammlung nur teilnahme- und 
           stimmberechtigt, wenn der Gesellschaft form- und fristgerecht 
           eine Anmeldung nebst Aktienbesitznachweis des bisherigen 
           Aktionärs zugeht und dieser den neuen Aktionär bevollmächtigt 
           oder zur Rechtsausübung ermächtigt. Der Nachweisstichtag hat 
           keine Auswirkungen auf die Dividendenberechtigung. 
 
 
           Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des 
           Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens zum Ablauf 
           des 30. April 2013 (24:00 Uhr) unter einer der folgenden 
           Adressen zugehen: 
 
 
           ZEAG Energie AG 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 20, 2013 10:08 ET (14:08 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.