Kremlin AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Kremlin AG
20.03.2013 18:26
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Die GE Getreide Einlagerungs AG, Heidenheim, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.03.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Kremlin AG, Hamburg, Deutschland am 18.03.2013 die Schwelle von 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,91625% (das entspricht 11665 Stimmrechten) betragen hat. 2,91625% der Stimmrechte (das entspricht 11665 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
20.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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ISIN DE0005133508
AXC0340 2013-03-20/18:26
