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DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2013 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Müller - Die lila Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 08.05.2013 in Stuttgart mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
22.03.2013 / 15:12 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Müller - Die lila Logistik AG 
 
   Besigheim-Ottmarsheim 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr. 621468 
   ISIN DE0006214687 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung 
   am 
 
   Mittwoch, 8. Mai 2013, um 11.00 Uhr ein. 
 
        Ort:    Haus der Wirtschaft 
                König-Karl-Halle 
                Willi-Bleicher-Straße 19 
                70174 Stuttgart 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Müller - Die lila Logistik AG und des gebilligten 
           Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2012, mit den 
           Lageberichten des Vorstands für die Gesellschaft und den 
           Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den 
           Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 
           Handelsgesetzbuch (HGB) sowie dem Bericht des Aufsichtsrats 
           über das Geschäftsjahr 2012. 
 
 
           Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der 
           Müller - Die lila Logistik AG, Ferdinand-Porsche-Straße 4, 
           74354 Besigheim-Ottmarsheim, und im Internet unter der Adresse 
 
 
          www.lila-logistik.com 
 
 
           unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlung eingesehen werden. 
           Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
           Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den 
           gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der 
           Tagesordnung keine Beschlussfassung. 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für 
           das Geschäftsjahr 2012 von EUR 6.434.661,42 wie folgt zu 
           verwenden: 
 
 
   Verteilung an die Aktionäre: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,15 je               EUR 
   Stückaktie, bei 7.955.750 Stückaktien sind das    1.193.362,50 
 
   Gewinnvortrag                                              EUR 
                                                     5.241.298,92 
 
   Bilanzgewinn                                               EUR 
                                                     6.434.661,42 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, vor, die Rölfs RP AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
           Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem 
           Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Müller - 
           Die lila Logistik West GmbH, Sitz Herne 
 
 
           Müller - Die lila Logistik AG und die Müller - Die lila 
           Logistik West GmbH, Sitz Herne (nachfolgend: 
           Tochtergesellschaft), haben am 4. März 2013, einen 
           Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, mit 
           dem die Tochtergesellschaft die Leitung ihrer Gesellschaft der 
           Müller - Die lila Logistik AG unterstellt und sich zur 
           Abführung ihres gesamten Gewinnes an die Müller - Die lila 
           Logistik AG verpflichtet. 
 
 
           Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Müller 
           - Die lila Logistik AG und der Tochtergesellschaft hat 
           folgenden wesentlichen Inhalt: 
 
 
       *     Die Tochtergesellschaft unterstellt die Leitung 
             ihrer Gesellschaft der Müller - Die lila Logistik AG. 
 
 
       *     Müller - Die lila Logistik AG übernimmt von der 
             Tochtergesellschaft den Jahresüberschuss, der ohne 
             Gewinnabführung entstehen würde, jedoch vermindert um die 
             Zuweisung zu den anderen Gewinnrücklagen. Die Abführung von 
             vor Vertragsbeginn gebildeten Rücklagen an Müller - Die lila 
             Logistik AG ist ausgeschlossen. 
 
 
       *     Müller - Die lila Logistik AG gleicht einen bei 
             der Tochtergesellschaft nach Vertragsbeginn etwa 
             entstehenden Jahresfehlbetrag aus. Hierfür gilt § 302 
             Aktiengesetz (AktG) in seiner jeweiligen Fassung. 
 
 
       *     Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
             gilt erstmals für das am 31. Dezember 2013 endende 
             Geschäftsjahr, soweit er einen Beherrschungsvertrag enthält, 
             jedoch nicht vor Eintragung ins Handelsregister. 
 
 
       *     Der Vertrag ist bis zum Ablauf der steuerlich 
             bedingten Fünfjahresfrist fest abgeschlossen und kann 
             anschließend unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zum 
             Ende eines Geschäftsjahres gekündigt werden. 
 
 
       *     Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus 
             wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt 
             daneben unberührt. 
 
 
 
           Müller - Die lila Logistik AG ist alleinige Gesellschafterin 
           der Tochtergesellschaft. Aus diesem Grund sind in dem 
           Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag weder 
           Ausgleichszahlungen noch Abfindungen für außenstehende 
           Gesellschafter vorzusehen. 
 
 
           Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird nur mit 
           Zustimmung der Hauptversammlung der Müller - Die lila Logistik 
           AG und Zustimmung der Gesellschafterversammlung der 
           Tochtergesellschaft und im Übrigen erst, wenn sein Bestehen in 
           das Handelsregister des Sitzes der Tochtergesellschaft 
           eingetragen worden ist, wirksam. 
 
 
           Bei der Tochtergesellschaft handelt es sich um die ehemals 
           unter MLW Verwaltung GmbH firmierende Komplementärin der 
           Müller - Die lila Logistik West GmbH & Co. KG, deren 
           Geschäftsbetrieb sie infolge Anwachsung übernommen hat. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
             Dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
             zwischen der Müller - Die lila Logistik AG und der Müller - 
             Die lila Logistik West GmbH, Sitz Herne, vom 4. März 2013 
             wird zugestimmt. 
 
 
 
           Hinweise zu Tagesordnungspunkt 6: 
 
 
           Die nachfolgend genannten Unterlagen können in den 
           Geschäftsräumen am Sitz der Müller - Die lila Logistik AG, 
           Ferdinand-Porsche-Straße 4, 74354 Besigheim-Ottmarsheim, und 
           im Internet unter der Adresse 
 
 
          www.lila-logistik.com 
 
 
           unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlung eingesehen werden. 
           Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt: 
 
 
       *     der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
             zwischen der Müller - Die lila Logistik AG und der Müller - 
             Die lila Logistik West GmbH, Sitz Herne; 
 
 
       *     die Jahresabschlüsse, Konzernabschlüsse, 
             Lageberichte und Konzernlageberichte der Müller - Die lila 
             Logistik AG für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012; 
 
 
       *     die Jahresabschlüsse der Müller - Die lila 
             Logistik West GmbH, Sitz Herne für die Geschäftsjahre 2010, 
             2011 und 2012 
 
 
       *     der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame 
             Bericht des Vorstands der Müller - Die lila Logistik AG und 
             der Geschäftsführung der Müller - Die lila Logistik West 
             GmbH, Sitz Herne. 
 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die 
   Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft auf 7.955.750, die Gesamtzahl 
   der Stimmrechte ebenfalls auf 7.955.750. 
 
   Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts berechtigt, wenn sie sich bei der Gesellschaft 
   angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und zur Ausübung des Stimmrechtes durch einen Nachweis des 
   Anteilsbesitzes durch das Depot führende Kreditinstitut oder 
   Finanzdienstleistungsinstitut nachgewiesen haben. Der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 17. April 2013 zu 
   beziehen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 22, 2013 10:12 ET (14:12 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.