DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Müller - Die lila Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 08.05.2013 in Stuttgart mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
22.03.2013 / 15:12
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Müller - Die lila Logistik AG
Besigheim-Ottmarsheim
Wertpapier-Kenn-Nr. 621468
ISIN DE0006214687
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung
am
Mittwoch, 8. Mai 2013, um 11.00 Uhr ein.
Ort: Haus der Wirtschaft
König-Karl-Halle
Willi-Bleicher-Straße 19
70174 Stuttgart
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Müller - Die lila Logistik AG und des gebilligten
Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2012, mit den
Lageberichten des Vorstands für die Gesellschaft und den
Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4
Handelsgesetzbuch (HGB) sowie dem Bericht des Aufsichtsrats
über das Geschäftsjahr 2012.
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der
Müller - Die lila Logistik AG, Ferdinand-Porsche-Straße 4,
74354 Besigheim-Ottmarsheim, und im Internet unter der Adresse
www.lila-logistik.com
unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlung eingesehen werden.
Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der
Tagesordnung keine Beschlussfassung.
2. Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für
das Geschäftsjahr 2012 von EUR 6.434.661,42 wie folgt zu
verwenden:
Verteilung an die Aktionäre:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,15 je EUR
Stückaktie, bei 7.955.750 Stückaktien sind das 1.193.362,50
Gewinnvortrag EUR
5.241.298,92
Bilanzgewinn EUR
6.434.661,42
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, vor, die Rölfs RP AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen.
6. Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Müller -
Die lila Logistik West GmbH, Sitz Herne
Müller - Die lila Logistik AG und die Müller - Die lila
Logistik West GmbH, Sitz Herne (nachfolgend:
Tochtergesellschaft), haben am 4. März 2013, einen
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, mit
dem die Tochtergesellschaft die Leitung ihrer Gesellschaft der
Müller - Die lila Logistik AG unterstellt und sich zur
Abführung ihres gesamten Gewinnes an die Müller - Die lila
Logistik AG verpflichtet.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Müller
- Die lila Logistik AG und der Tochtergesellschaft hat
folgenden wesentlichen Inhalt:
* Die Tochtergesellschaft unterstellt die Leitung
ihrer Gesellschaft der Müller - Die lila Logistik AG.
* Müller - Die lila Logistik AG übernimmt von der
Tochtergesellschaft den Jahresüberschuss, der ohne
Gewinnabführung entstehen würde, jedoch vermindert um die
Zuweisung zu den anderen Gewinnrücklagen. Die Abführung von
vor Vertragsbeginn gebildeten Rücklagen an Müller - Die lila
Logistik AG ist ausgeschlossen.
* Müller - Die lila Logistik AG gleicht einen bei
der Tochtergesellschaft nach Vertragsbeginn etwa
entstehenden Jahresfehlbetrag aus. Hierfür gilt § 302
Aktiengesetz (AktG) in seiner jeweiligen Fassung.
* Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
gilt erstmals für das am 31. Dezember 2013 endende
Geschäftsjahr, soweit er einen Beherrschungsvertrag enthält,
jedoch nicht vor Eintragung ins Handelsregister.
* Der Vertrag ist bis zum Ablauf der steuerlich
bedingten Fünfjahresfrist fest abgeschlossen und kann
anschließend unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zum
Ende eines Geschäftsjahres gekündigt werden.
* Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus
wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt
daneben unberührt.
Müller - Die lila Logistik AG ist alleinige Gesellschafterin
der Tochtergesellschaft. Aus diesem Grund sind in dem
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag weder
Ausgleichszahlungen noch Abfindungen für außenstehende
Gesellschafter vorzusehen.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird nur mit
Zustimmung der Hauptversammlung der Müller - Die lila Logistik
AG und Zustimmung der Gesellschafterversammlung der
Tochtergesellschaft und im Übrigen erst, wenn sein Bestehen in
das Handelsregister des Sitzes der Tochtergesellschaft
eingetragen worden ist, wirksam.
Bei der Tochtergesellschaft handelt es sich um die ehemals
unter MLW Verwaltung GmbH firmierende Komplementärin der
Müller - Die lila Logistik West GmbH & Co. KG, deren
Geschäftsbetrieb sie infolge Anwachsung übernommen hat.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
zwischen der Müller - Die lila Logistik AG und der Müller -
Die lila Logistik West GmbH, Sitz Herne, vom 4. März 2013
wird zugestimmt.
Hinweise zu Tagesordnungspunkt 6:
Die nachfolgend genannten Unterlagen können in den
Geschäftsräumen am Sitz der Müller - Die lila Logistik AG,
Ferdinand-Porsche-Straße 4, 74354 Besigheim-Ottmarsheim, und
im Internet unter der Adresse
www.lila-logistik.com
unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlung eingesehen werden.
Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt:
* der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
zwischen der Müller - Die lila Logistik AG und der Müller -
Die lila Logistik West GmbH, Sitz Herne;
* die Jahresabschlüsse, Konzernabschlüsse,
Lageberichte und Konzernlageberichte der Müller - Die lila
Logistik AG für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012;
* die Jahresabschlüsse der Müller - Die lila
Logistik West GmbH, Sitz Herne für die Geschäftsjahre 2010,
2011 und 2012
* der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame
Bericht des Vorstands der Müller - Die lila Logistik AG und
der Geschäftsführung der Müller - Die lila Logistik West
GmbH, Sitz Herne.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die
Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft auf 7.955.750, die Gesamtzahl
der Stimmrechte ebenfalls auf 7.955.750.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts berechtigt, wenn sie sich bei der Gesellschaft
angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechtes durch einen Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das Depot führende Kreditinstitut oder
Finanzdienstleistungsinstitut nachgewiesen haben. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 17. April 2013 zu
beziehen.
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March 22, 2013 10:12 ET (14:12 GMT)
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