Anzeige
Mehr »
Dienstag, 09.06.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
Pentagon in Alarmbereitschaft? Dieser Rohstoff könnte jetzt Gold in den Schatten stellen
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
81 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG: -2-

DJ DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2013 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Müller - Die lila Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 08.05.2013 in Stuttgart mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
22.03.2013 / 15:12 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Müller - Die lila Logistik AG 
 
   Besigheim-Ottmarsheim 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr. 621468 
   ISIN DE0006214687 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung 
   am 
 
   Mittwoch, 8. Mai 2013, um 11.00 Uhr ein. 
 
        Ort:    Haus der Wirtschaft 
                König-Karl-Halle 
                Willi-Bleicher-Straße 19 
                70174 Stuttgart 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Müller - Die lila Logistik AG und des gebilligten 
           Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2012, mit den 
           Lageberichten des Vorstands für die Gesellschaft und den 
           Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den 
           Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 
           Handelsgesetzbuch (HGB) sowie dem Bericht des Aufsichtsrats 
           über das Geschäftsjahr 2012. 
 
 
           Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der 
           Müller - Die lila Logistik AG, Ferdinand-Porsche-Straße 4, 
           74354 Besigheim-Ottmarsheim, und im Internet unter der Adresse 
 
 
          www.lila-logistik.com 
 
 
           unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlung eingesehen werden. 
           Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
           Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den 
           gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der 
           Tagesordnung keine Beschlussfassung. 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für 
           das Geschäftsjahr 2012 von EUR 6.434.661,42 wie folgt zu 
           verwenden: 
 
 
   Verteilung an die Aktionäre: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,15 je               EUR 
   Stückaktie, bei 7.955.750 Stückaktien sind das    1.193.362,50 
 
   Gewinnvortrag                                              EUR 
                                                     5.241.298,92 
 
   Bilanzgewinn                                               EUR 
                                                     6.434.661,42 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, vor, die Rölfs RP AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
           Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem 
           Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Müller - 
           Die lila Logistik West GmbH, Sitz Herne 
 
 
           Müller - Die lila Logistik AG und die Müller - Die lila 
           Logistik West GmbH, Sitz Herne (nachfolgend: 
           Tochtergesellschaft), haben am 4. März 2013, einen 
           Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, mit 
           dem die Tochtergesellschaft die Leitung ihrer Gesellschaft der 
           Müller - Die lila Logistik AG unterstellt und sich zur 
           Abführung ihres gesamten Gewinnes an die Müller - Die lila 
           Logistik AG verpflichtet. 
 
 
           Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Müller 
           - Die lila Logistik AG und der Tochtergesellschaft hat 
           folgenden wesentlichen Inhalt: 
 
 
       *     Die Tochtergesellschaft unterstellt die Leitung 
             ihrer Gesellschaft der Müller - Die lila Logistik AG. 
 
 
       *     Müller - Die lila Logistik AG übernimmt von der 
             Tochtergesellschaft den Jahresüberschuss, der ohne 
             Gewinnabführung entstehen würde, jedoch vermindert um die 
             Zuweisung zu den anderen Gewinnrücklagen. Die Abführung von 
             vor Vertragsbeginn gebildeten Rücklagen an Müller - Die lila 
             Logistik AG ist ausgeschlossen. 
 
 
       *     Müller - Die lila Logistik AG gleicht einen bei 
             der Tochtergesellschaft nach Vertragsbeginn etwa 
             entstehenden Jahresfehlbetrag aus. Hierfür gilt § 302 
             Aktiengesetz (AktG) in seiner jeweiligen Fassung. 
 
 
       *     Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
             gilt erstmals für das am 31. Dezember 2013 endende 
             Geschäftsjahr, soweit er einen Beherrschungsvertrag enthält, 
             jedoch nicht vor Eintragung ins Handelsregister. 
 
 
       *     Der Vertrag ist bis zum Ablauf der steuerlich 
             bedingten Fünfjahresfrist fest abgeschlossen und kann 
             anschließend unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zum 
             Ende eines Geschäftsjahres gekündigt werden. 
 
 
       *     Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus 
             wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt 
             daneben unberührt. 
 
 
 
           Müller - Die lila Logistik AG ist alleinige Gesellschafterin 
           der Tochtergesellschaft. Aus diesem Grund sind in dem 
           Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag weder 
           Ausgleichszahlungen noch Abfindungen für außenstehende 
           Gesellschafter vorzusehen. 
 
 
           Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird nur mit 
           Zustimmung der Hauptversammlung der Müller - Die lila Logistik 
           AG und Zustimmung der Gesellschafterversammlung der 
           Tochtergesellschaft und im Übrigen erst, wenn sein Bestehen in 
           das Handelsregister des Sitzes der Tochtergesellschaft 
           eingetragen worden ist, wirksam. 
 
 
           Bei der Tochtergesellschaft handelt es sich um die ehemals 
           unter MLW Verwaltung GmbH firmierende Komplementärin der 
           Müller - Die lila Logistik West GmbH & Co. KG, deren 
           Geschäftsbetrieb sie infolge Anwachsung übernommen hat. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
             Dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
             zwischen der Müller - Die lila Logistik AG und der Müller - 
             Die lila Logistik West GmbH, Sitz Herne, vom 4. März 2013 
             wird zugestimmt. 
 
 
 
           Hinweise zu Tagesordnungspunkt 6: 
 
 
           Die nachfolgend genannten Unterlagen können in den 
           Geschäftsräumen am Sitz der Müller - Die lila Logistik AG, 
           Ferdinand-Porsche-Straße 4, 74354 Besigheim-Ottmarsheim, und 
           im Internet unter der Adresse 
 
 
          www.lila-logistik.com 
 
 
           unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlung eingesehen werden. 
           Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt: 
 
 
       *     der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
             zwischen der Müller - Die lila Logistik AG und der Müller - 
             Die lila Logistik West GmbH, Sitz Herne; 
 
 
       *     die Jahresabschlüsse, Konzernabschlüsse, 
             Lageberichte und Konzernlageberichte der Müller - Die lila 
             Logistik AG für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012; 
 
 
       *     die Jahresabschlüsse der Müller - Die lila 
             Logistik West GmbH, Sitz Herne für die Geschäftsjahre 2010, 
             2011 und 2012 
 
 
       *     der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame 
             Bericht des Vorstands der Müller - Die lila Logistik AG und 
             der Geschäftsführung der Müller - Die lila Logistik West 
             GmbH, Sitz Herne. 
 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die 
   Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft auf 7.955.750, die Gesamtzahl 
   der Stimmrechte ebenfalls auf 7.955.750. 
 
   Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts berechtigt, wenn sie sich bei der Gesellschaft 
   angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und zur Ausübung des Stimmrechtes durch einen Nachweis des 
   Anteilsbesitzes durch das Depot führende Kreditinstitut oder 
   Finanzdienstleistungsinstitut nachgewiesen haben. Der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 17. April 2013 zu 
   beziehen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 22, 2013 10:12 ET (14:12 GMT)

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der 
   Textform, müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der 
   Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 1. Mai 2013 unter folgender 
   Adresse zugehen: 
 
   Müller - Die lila Logistik AG 
   c/o Landesbank Baden-Württemberg 
   4027/H Hauptversammlungen 
   Am Hauptbahnhof 2 
   70173 Stuttgart 
 
   Fax Nr. +49 711 127 79256 
   oder per E-Mail an: HV-Anmeldung@lbbw.de 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat. 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang 
   des Stimmrechts bemessen sich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
   Veräußerbarkeit der Aktien, führt nicht zu einer Sperre für die 
   Verfügung über Aktien, und ist kein relevantes Datum für eine 
   Dividendenberechtigung. Aktien können unabhängig vom Nachweisstichtag 
   erworben und veräußert werden. Im Fall einer Veräußerung von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag ist jedoch - ungeachtet der Veräußerung - im 
   Verhältnis zur Gesellschaft weiterhin der veräußernde Aktionär zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   berechtigt - rechtzeitige Anmeldung und Vorlage des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag vorausgesetzt. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen, sind ungeachtet eines 
   späteren Aktienerwerbs in der Hauptversammlung nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich von einem 
   teilnahmeberechtigten Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
   ermächtigen lassen. 
 
   Wenn Sie beabsichtigen, selbst oder durch einen Bevollmächtigten an 
   der Hauptversammlung teilzunehmen, bitten wir um eine frühzeitige 
   Anmeldung. Dadurch erleichtern Sie uns die Organisation der 
   Hauptversammlung. Auch durch eine solche frühzeitige Anmeldung werden 
   Aktien nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können ungeachtet der 
   Anmeldung weiterhin über ihre Aktien verfügen. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung 
 
   Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht selbst an der 
   Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der 
   Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. 
   Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung 
   des Aktionärs und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach 
   den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
   Wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein 
   anderer diesen nach § 135 Aktiengesetz (AktG) gleichgestellter 
   Rechtsträger bevollmächtigt werden soll, bedürfen die Erteilung der 
   Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die 
   Vollmachtserteilung den Vollmachtsabschnitt auf dem 
   Eintrittskartenformular, das sie nach der Anmeldung erhalten, 
   benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte 
   Vollmacht in Textform ausstellen. Das auf der Eintrittskarte 
   vorgesehene Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter der Adresse 
 
   www.lila-logistik.com 
 
 
   unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlung heruntergeladen werden. 
   Dort finden Sie auch weitere ergänzende Informationen zur 
   Bevollmächtigung eines Vertreters. 
 
   Für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung und den 
   Widerruf von Vollmachten steht folgende Adresse, Fax-Nummer und 
   E-Mail-Adresse zur Verfügung: 
 
   Müller - Die lila Logistik AG 
   Investor Relations 
   Ferdinand-Porsche-Straße 4 
   74354 Besigheim-Ottmarsheim 
 
   oder per E-Mail an die Adresse: investor@lila-logistik.com 
   oder per Telefax an die Nummer: +49 7143 810 129 
 
   Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der 
   Bevollmächtigung aber auch am Tag der Hauptversammlung im Rahmen der 
   Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbringen. 
 
   Vollmachtserteilungen sind auch während der Hauptversammlung möglich. 
   Entsprechende Formulare werden während der Hauptversammlung 
   vorgehalten. 
 
   Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
   oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Rechtsträger gelten die 
   gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Diese verlangen 
   möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht, weil sie gemäß § 135 
   AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen dieser nach § 135 
   AktG gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten 
   sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die 
   Vollmacht abstimmen. 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären - wie bereits in früheren 
   Jahren - an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der 
   Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne derartige 
   Weisungen kann der Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. 
   Die Erteilung der Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen 
   bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachts- und 
   Weisungserteilung Gebrauch gemacht werden kann, befindet sich auf der 
   Rückseite der Eintrittskarte und wird unabhängig davon auf Verlangen 
   jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen 
   ist zu richten an: 
 
   Müller - Die lila Logistik AG 
   Investor Relations 
   Ferdinand-Porsche-Straße 4 
   74354 Besigheim-Ottmarsheim 
 
   oder per E-Mail an die Adresse: investor@lila-logistik.com 
   oder per Telefax an die Nummer: +49 7143 810 129 
 
   Diese Adressen gelten auch für die anschließende Übermittlung der 
   Vollmachten nebst Weisungen. Bitte beachten Sie, dass eine so 
   übermittelte Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter nebst Weisung bis spätestens zum 7. Mai 2013 
   zugegangen sein muss und dass die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung 
   von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen 
   von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen. Für die Abstimmung über 
   Anträge, zu denen es keine mit dieser Einladung und keine später 
   bekannt gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat gibt, 
   stehen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   ebenfalls nicht zur Verfügung. 
 
   Ergänzungsverlangen 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des 
   Grundkapitals (dies entspricht - aufgerundet auf die nächsthöhere 
   ganze Aktienzahl - 397.788 Aktien der Gesellschaft) erreichen, können 
   verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
   gemacht werden (vgl. § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG). Jedem neuen Gegenstand 
   muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
   Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu 
   richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
   Versammlung, d. h. spätestens am 7. April 2013, zugehen. Die Adresse 
   des Vorstands lautet wie folgt: 
 
   Müller - Die lila Logistik AG 
   z. Hd. des Vorstands 
   Ferdinand-Porsche-Straße 4 
   74354 Besigheim-Ottmarsheim 
 
   Für die Übermittlung in der elektronischen Form des § 126a BGB lautet 
   die Adresse: 
 
   investor@lila-logistik.com 
 
 
   Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei 
   Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung - also mindestens seit dem 8. 
   Februar 2013 - Inhaber der Aktien sind. Auf die 
   Anrechnungsmöglichkeiten nach § 70 AktG wird hingewiesen. 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich im 
   Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie sind außerdem unverzüglich über 
   die Internetadresse 
 
   www.lila-logistik.com 
 
 
   unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlung zugänglich. Unter 
   'Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre' sind dort auch weitere 
   Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung der Rechte und ihren 
   Grenzen enthalten. 
 
   Gegenanträge 
 
   Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen 
   Gegenantrag gegen die Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu 
   einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge 
   müssen mit einer Begründung versehen sein. 
 
   Gegenanträge, die Müller - Die lila Logistik AG unter der nachstehend 
   angegebenen Adresse bis spätestens zum Ablauf des 23. April 2013 
   zugegangen sind, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme 
   der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite: 
 
   www.lila-logistik.com 
 
 
   unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlung zugänglich gemacht (vgl. § 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 22, 2013 10:12 ET (14:12 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Software-Rebound Fahrt aufnimmt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.