Anzeige
Mehr »
Dienstag, 09.06.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
Pentagon in Alarmbereitschaft? Dieser Rohstoff könnte jetzt Gold in den Schatten stellen
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
132 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Ahlers AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Ahlers AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Ahlers AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
07.05.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
22.03.2013 / 15:12 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Ahlers AG 
 
   Herford 
 
   ISIN DE0005009708 (WKN 500970) 
   ISIN DE0005009732 (WKN 500973) 
   ISIN DE0005009740 (WKN 500974) 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
   Dienstag, dem 07. Mai 2013, 11:00 Uhr, 
 
   im Industrie-Club e.V. Düsseldorf, Elberfelder Straße 6, 40213 
   Düsseldorf, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses der Ahlers AG zum 30. 
           November 2012, der Lageberichte des Vorstands für die Ahlers 
           AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2011/12 und des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5 sowie 315 
           Abs. 4 HGB 
 
 
           Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können 
           von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse 
           www.ahlers-ag.com unter der Rubrik 'Investor Relations' und 
           dort unter 'Hauptversammlung/Corporate Events' eingesehen 
           werden. Gleiches gilt für den Vorschlag des Vorstands für die 
           Verwendung des Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch in 
           der Hauptversammlung am 07. Mai 2013 zugänglich sein und 
           mündlich erläutert werden. Es ist keine Beschlussfassung der 
           Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der 
           Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG 
           festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 
           1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des 
           Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu 
           beschließen hat, liegen nicht vor. Über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss 
           gefasst. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn 
           des Geschäftsjahres 2011/12 in Höhe von 14.102.963,45 Euro 
           eine Dividende von 0,60 Euro je dividendenberechtigter 
           Stammaktie (ISIN DE0005009708 und DE0005009740) und von 0,65 
           Euro je dividendenberechtigter Vorzugsaktie (ISIN 
           DE0005009732), insgesamt 8.512.972,30 Euro, an die Aktionäre 
           auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 
           5.589.991,15 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/12 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2012/13 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg 
           (Niederlassung Hannover) zum Abschlussprüfer und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012/13 zu 
           wählen. 
 
 
           Dieser Wahlvorschlag ist gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Billigung des Systems 
           zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft 
 
 
           Nach § 120 Abs. 4 AktG in der Fassung des Gesetzes zur 
           Angemessenheit der Vorstandsvergütung vom 31. Juli 2009 kann 
           die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über 
           die Billigung des Systems zur Vergütung der 
           Vorstandsmitglieder beschließen. Der Beschluss begründet weder 
           Rechte noch Pflichten. Insbesondere entbindet er den 
           Aufsichtsrat nicht von seiner Verpflichtung, die Vergütung der 
           Vorstandsmitglieder eigenverantwortlich festzusetzen. Nachdem 
           der langfristige variable Vergütungsbestandteil in den 
           Vorstandsverträgen angepasst wurde, möchte die Gesellschaft es 
           den Aktionären ermöglichen, erneut über das System der 
           Vergütung der Vorstandsmitglieder abzustimmen. 
 
 
           Das aktuelle System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der 
           Ahlers AG ist im Vergütungsbericht dargestellt, der als 
           Bestandteil des Konzernlageberichts auf den Seiten 63 f. des 
           Geschäftsberichts zum Geschäftsjahr 2011/12 abgedruckt ist. 
           Dieses System ist Gegenstand des nachfolgenden 
           Beschlussvorschlags. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das System zur 
           Vergütung der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft zu 
           billigen. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung 
           der Aufsichtsratsmitglieder und entsprechende Änderung von § 
           18 der Satzung der Gesellschaft 
 
 
           Derzeit sieht § 18 der Satzung der Ahlers AG für die Vergütung 
           der Mitglieder des Aufsichtsrats neben einem festen 
           Vergütungsbestandteil eine variable, am jährlichen 
           Konzernjahresüberschuss orientierte Vergütung vor. Nach der 
           aktuellen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 
           15. Mai 2012 soll eine variable Vergütung auch auf den 
           langfristigen Unternehmenserfolg ausgerichtet sein. Der 
           variable Vergütungsbestandteil der Aufsichtsratsvergütung der 
           Gesellschaft soll daher geändert werden und in ein auch 
           ansonsten leicht abgeändertes Vergütungsmodell eingepasst 
           werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
           Aufsichtsratsvergütung insgesamt anzupassen und folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
           § 18 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: 
 
 
           '§ 18 Vergütung des Aufsichtsrats 
 
 
       (1)   Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine 
             Vergütung, die aus einem festen und einem variablen 
             Bestandteil besteht. 
 
 
       (2)   Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält eine feste 
             Grundvergütung in Höhe von EUR 7.500,-. 
 
 
       (3)   Darüber hinaus erhält jedes Aufsichtsratsmitglied 
             eine variable Vergütung, die sich an einer nachhaltigen 
             Unternehmensentwicklung orientiert. Abhängig von dem 
             Durchschnitts-Konzernjahresüberschuss der Ahlers AG der 
             jeweils letzten drei Jahre erhält jedes 
             Aufsichtsratsmitglied eine variable Vergütungskomponente. 
             Diese beträgt 1/1.000 des Betrags, um den der 
             Durchschnitts-Konzernjahresüberschuss 3,0 Mio. EUR 
             übersteigt. Die variable Vergütung ist auf einen Betrag in 
             Höhe von EUR 20.000,- begrenzt (Cap). 
 
 
       (4)   Die feste Grundvergütung und die variable 
             Vergütung bilden zusammen die Gesamtgrundvergütung. Der 
             Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Dreifache dieser 
             Gesamtgrundvergütung, der stellvertretende 
             Aufsichtsratsvorsitzende das Zweifache dieser 
             Gesamtgrundvergütung. 
 
 
       (5)   Der Vorsitzende des Audit Committees erhält zur 
             Gesamtgrundvergütung das Doppelte der festen Grundvergütung, 
             also einen Betrag von EUR 15.000,-. Die jeweiligen 
             Vorsitzenden der übrigen Ausschüsse erhalten je eine 
             zusätzliche feste Grundvergütung, also einen Betrag von 
             jeweils EUR 7.500,-. 
 
 
       (6)   Sofern Mitglieder des Aufsichtsrats dem 
             Aufsichtsrat nur einen Teil des Geschäftsjahres angehörten, 
             erhalten sie für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit 
             ein Zwölftel der jährlichen Vergütung. Entsprechendes gilt 
             für die in Absatz 5 zusätzlich vergüteten Positionen 
             hinsichtlich eines Ausschusses nur, sofern der betreffende 
             Ausschuss in diesem Zeitraum getagt hat. 
 
 
       (7)   Ihre Auslagen und eine auf die Vergütung zu 
             zahlende Umsatzsteuer, soweit sie die Gesellschaft zum 
             Vorsteuerabzug berechtigt, werden den Mitgliedern des 
             Aufsichtsrats erstattet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats 
             werden in die von der Gesellschaft unterhaltene 
             Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 22, 2013 10:12 ET (14:12 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Software-Rebound Fahrt aufnimmt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.