DGAP-HV: Ahlers AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Ahlers AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
07.05.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
22.03.2013 / 15:12
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Ahlers AG
Herford
ISIN DE0005009708 (WKN 500970)
ISIN DE0005009732 (WKN 500973)
ISIN DE0005009740 (WKN 500974)
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, dem 07. Mai 2013, 11:00 Uhr,
im Industrie-Club e.V. Düsseldorf, Elberfelder Straße 6, 40213
Düsseldorf,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses der Ahlers AG zum 30.
November 2012, der Lageberichte des Vorstands für die Ahlers
AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2011/12 und des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5 sowie 315
Abs. 4 HGB
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können
von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der
Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse
www.ahlers-ag.com unter der Rubrik 'Investor Relations' und
dort unter 'Hauptversammlung/Corporate Events' eingesehen
werden. Gleiches gilt für den Vorschlag des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch in
der Hauptversammlung am 07. Mai 2013 zugänglich sein und
mündlich erläutert werden. Es ist keine Beschlussfassung der
Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der
Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG
festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs.
1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des
Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu
beschließen hat, liegen nicht vor. Über die Verwendung des
Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss
gefasst.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn
des Geschäftsjahres 2011/12 in Höhe von 14.102.963,45 Euro
eine Dividende von 0,60 Euro je dividendenberechtigter
Stammaktie (ISIN DE0005009708 und DE0005009740) und von 0,65
Euro je dividendenberechtigter Vorzugsaktie (ISIN
DE0005009732), insgesamt 8.512.972,30 Euro, an die Aktionäre
auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von
5.589.991,15 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/12
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu
erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012/13
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg
(Niederlassung Hannover) zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012/13 zu
wählen.
Dieser Wahlvorschlag ist gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses.
6. Beschlussfassung über die Billigung des Systems
zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft
Nach § 120 Abs. 4 AktG in der Fassung des Gesetzes zur
Angemessenheit der Vorstandsvergütung vom 31. Juli 2009 kann
die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über
die Billigung des Systems zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder beschließen. Der Beschluss begründet weder
Rechte noch Pflichten. Insbesondere entbindet er den
Aufsichtsrat nicht von seiner Verpflichtung, die Vergütung der
Vorstandsmitglieder eigenverantwortlich festzusetzen. Nachdem
der langfristige variable Vergütungsbestandteil in den
Vorstandsverträgen angepasst wurde, möchte die Gesellschaft es
den Aktionären ermöglichen, erneut über das System der
Vergütung der Vorstandsmitglieder abzustimmen.
Das aktuelle System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der
Ahlers AG ist im Vergütungsbericht dargestellt, der als
Bestandteil des Konzernlageberichts auf den Seiten 63 f. des
Geschäftsberichts zum Geschäftsjahr 2011/12 abgedruckt ist.
Dieses System ist Gegenstand des nachfolgenden
Beschlussvorschlags.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das System zur
Vergütung der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft zu
billigen.
7. Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung
der Aufsichtsratsmitglieder und entsprechende Änderung von §
18 der Satzung der Gesellschaft
Derzeit sieht § 18 der Satzung der Ahlers AG für die Vergütung
der Mitglieder des Aufsichtsrats neben einem festen
Vergütungsbestandteil eine variable, am jährlichen
Konzernjahresüberschuss orientierte Vergütung vor. Nach der
aktuellen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom
15. Mai 2012 soll eine variable Vergütung auch auf den
langfristigen Unternehmenserfolg ausgerichtet sein. Der
variable Vergütungsbestandteil der Aufsichtsratsvergütung der
Gesellschaft soll daher geändert werden und in ein auch
ansonsten leicht abgeändertes Vergütungsmodell eingepasst
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die
Aufsichtsratsvergütung insgesamt anzupassen und folgenden
Beschluss zu fassen:
§ 18 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
'§ 18 Vergütung des Aufsichtsrats
(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine
Vergütung, die aus einem festen und einem variablen
Bestandteil besteht.
(2) Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält eine feste
Grundvergütung in Höhe von EUR 7.500,-.
(3) Darüber hinaus erhält jedes Aufsichtsratsmitglied
eine variable Vergütung, die sich an einer nachhaltigen
Unternehmensentwicklung orientiert. Abhängig von dem
Durchschnitts-Konzernjahresüberschuss der Ahlers AG der
jeweils letzten drei Jahre erhält jedes
Aufsichtsratsmitglied eine variable Vergütungskomponente.
Diese beträgt 1/1.000 des Betrags, um den der
Durchschnitts-Konzernjahresüberschuss 3,0 Mio. EUR
übersteigt. Die variable Vergütung ist auf einen Betrag in
Höhe von EUR 20.000,- begrenzt (Cap).
(4) Die feste Grundvergütung und die variable
Vergütung bilden zusammen die Gesamtgrundvergütung. Der
Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Dreifache dieser
Gesamtgrundvergütung, der stellvertretende
Aufsichtsratsvorsitzende das Zweifache dieser
Gesamtgrundvergütung.
(5) Der Vorsitzende des Audit Committees erhält zur
Gesamtgrundvergütung das Doppelte der festen Grundvergütung,
also einen Betrag von EUR 15.000,-. Die jeweiligen
Vorsitzenden der übrigen Ausschüsse erhalten je eine
zusätzliche feste Grundvergütung, also einen Betrag von
jeweils EUR 7.500,-.
(6) Sofern Mitglieder des Aufsichtsrats dem
Aufsichtsrat nur einen Teil des Geschäftsjahres angehörten,
erhalten sie für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit
ein Zwölftel der jährlichen Vergütung. Entsprechendes gilt
für die in Absatz 5 zusätzlich vergüteten Positionen
hinsichtlich eines Ausschusses nur, sofern der betreffende
Ausschuss in diesem Zeitraum getagt hat.
(7) Ihre Auslagen und eine auf die Vergütung zu
zahlende Umsatzsteuer, soweit sie die Gesellschaft zum
Vorsteuerabzug berechtigt, werden den Mitgliedern des
Aufsichtsrats erstattet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats
werden in die von der Gesellschaft unterhaltene
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung)
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March 22, 2013 10:12 ET (14:12 GMT)
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