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DGAP-HV: TAKKT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2013 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: TAKKT AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
TAKKT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
07.05.2013 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
25.03.2013 / 15:10 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Stuttgart 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr. 744 600 
   ISIN DE 000 744 600 7 
 
 
   Einladung zur 14. ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Die Aktionäre der TAKKT AG werden zur 14. ordentlichen 
   Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Dienstag, den 07. Mai 2013, 
   10:00 Uhr, eingeladen. Ort der Hauptversammlung ist das Forum am 
   Schlosspark, Bürgersaal, Stuttgarter Straße 33-35, 71638 Ludwigsburg 
   (bei Stuttgart). 
 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           Konzernabschlusses, des gemeinsamen Lageberichts für die TAKKT 
           AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands 
           zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
           Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
           für das Geschäftsjahr 2012. 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der 
           Einladung zur Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der 
           Gesellschaft, Presselstraße 12, 70191 Stuttgart, zur 
           Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt. Auf Verlangen wird 
           jedem Aktionär eine Abschrift der Unterlagen übersendet. Sie 
           werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. 
 
 
           Die Unterlagen können auch im Internet unter www.takkt.de 
           eingesehen und heruntergeladen werden. Wir verweisen insoweit 
           auf die Angaben in Abschnitt II.10 dieser Einladung. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 
           173 Aktiengesetz (AktG) am 20. März 2013 gebilligt und den 
           Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine 
           Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. 
           Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der gemeinsame 
           Lagebericht für die TAKKT AG und den Konzern mit dem 
           erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats 
           sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz 
           einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen 
           Bilanzgewinn von Euro 56.576.736,42 wie folgt zu verwenden: 
 
 
       (a)   Zahlung einer Dividende von Euro 0,32 je 
             Stückaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 
             Euro 65.610.331 an die Aktionäre, insgesamt also 
             Ausschüttung von Euro 20.995.305,92. 
 
 
       (b)   Der verbleibende Bilanzgewinn von Euro 
             35.581.430,50 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
 
           Die Dividende ist am 08. Mai 2013 zahlbar. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des 
           Vorstands im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum zu 
           entlasten. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des 
           Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum zu 
           entlasten. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem 
           GmbH & Co. KG, Kronenstraße 30, 70174 Stuttgart, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft 
           für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
     6.    Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz 
           2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 7 Abs. 1 der Satzung der 
           Gesellschaft aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden 
           Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an 
           Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Gemäß § 102 Abs. 1 AktG sowie gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der 
           Gesellschaft werden die Aufsichtsratsmitglieder bis zur 
           Beendigung derjenigen ordentlichen Hauptversammlung bestellt, 
           die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem 
           Beginn der Amtszeit des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds 
           beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
           wird nicht mitgerechnet (§ 102 Abs. 1 Satz 2 AktG, § 7 Abs. 2 
           Satz 2 der Satzung der Gesellschaft). Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 3 
           der Satzung der Gesellschaft kann die Hauptversammlung bei der 
           Wahl eine kürzere Amtszeit beschließen, wobei das Amtszeitende 
           aller Aufsichtsratsmitglieder auf denselben Zeitpunkt fallen 
           muss. 
 
 
           In der Hauptversammlung vom 08. Mai 2012 wurden die Herren 
           Prof. Dr. Klaus Trützschler, Dr. Florian Funck, Dr. Johannes 
           Haupt, Prof. Dr. Jürgen Kluge, Thomas Kniehl und Prof. Dr. 
           Dres. h.c. Arnold Picot in den Aufsichtsrat gewählt, und zwar 
           für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, 
           die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2016 beschließt. 
 
 
           Herr Prof. Dr. Jürgen Kluge hat sein Aufsichtsratsamt mit 
           Wirkung zum Ablauf der Aufsichtsratssitzung am 07. September 
           2012 niedergelegt. Herr Stephan Gemkow wurde durch Beschluss 
           des Amtsgerichts Stuttgart vom 14.01.2013 gemäß § 104 Abs. 2 
           AktG zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt und - nachdem 
           Herr Prof. Dr. Klaus Trützschler sein Amt als 
           Aufsichtsratsvorsitzender zuvor niedergelegt hatte - am 01. 
           Februar 2013 vom Aufsichtsrat zu seinem Vorsitzenden gewählt. 
           Nach seiner Bestellung durch das Amtsgericht Stuttgart soll 
           Herr Stephan Gemkow nun von der Hauptversammlung gewählt 
           werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
             Herrn Stephan Gemkow, Overath, Vorsitzender des 
             Vorstands der Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg, in den 
             Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
 
           Die Wahl erfolgt für den Rest der Amtsdauer des 
           ausgeschiedenen Mitglieds Prof. Dr. Jürgen Kluge (§ 7 Abs. 3 
           der Satzung der Gesellschaft), also für die Zeit bis zur 
           Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 
           beschließt. Die Wahl erfolgt demnach bis zur Beendigung der 
           ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2017. 
 
 
           Herr Stephan Gemkow ist Mitglied in den nachfolgend 
           aufgeführten weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
           und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen (§ 125 Abs. 1 Satz 5 AktG): 
 
 
       *     Celesio AG, Stuttgart (Vorsitzender) 
 
 
       *     EVONIK Industries AG, Essen 
 
 
       *     Amadeus IT Group S.A., Madrid/Spanien 
 
 
       *     Amadeus IT Holding S.A., Madrid/Spanien 
 
 
       *     JetBlue Airways Corp., New York/USA 
 
 
 
           Mit Blick auf Ziff. 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex erklärt der Aufsichtsrat, dass Herr Stephan Gemkow 
           Vorsitzender des Vorstands der Franz Haniel & Cie. GmbH ist, 
           die mit 70,4 % der Stimmrechte an der Gesellschaft beteiligt 
           ist. Darüber hinaus unterhält Herr Stephan Gemkow nach 
           Einschätzung des Aufsichtsrats keine nach Ziff. 5.4.1 des 
           Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden 
           persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, 
           den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
           Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
 
 
           Gemäß Ziff. 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
           wird mitgeteilt: Es ist beabsichtigt, dass Herr Stephan Gemkow 
           für den Fall seiner Wahl weiterhin das Amt des 
           Aufsichtsratsvorsitzenden ausübt. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über den Abschluss eines 
           Gewinnabführungsvertrags mit der Ratioform Holding GmbH. 
 
 
           Die TAKKT AG hat im Geschäftsjahr 2012 sämtliche 
           Geschäftsanteile an der Ratioform Holding GmbH, Pliening, 
           erworben. Am 07. März 2013 hat die TAKKT AG mit der Ratioform 
           Holding GmbH einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. 
 
 
           Im Gewinnabführungsvertrag verpflichtet sich die Ratioform 
           Holding GmbH, vorbehaltlich der Bildung näher bezeichneter 
           Rücklagen, ihren gesamten Gewinn an die TAKKT AG abzuführen. 
           Die TAKKT AG verpflichtet sich gegenüber der Ratioform Holding 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 25, 2013 10:10 ET (14:10 GMT)

© 2013 Dow Jones News
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