Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Kapfenberg (pta008/26.03.2013/08:00) - Pankl Racing Systems AG
Bruck an der Mur, FN 143981 m
Einberufung der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
15. ordentlichen Hauptversammlung der Pankl Racing Systems AG
am Donnerstag, dem 25. April 2013, um 13.00 Uhr,
Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft, 8605 Kapfenberg, Industriestraße West
4.
1. Bericht des Vorstandes
2. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts für das Geschäftsjahr 2012
3. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2012
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2012
5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012
6. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2012
7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2013
8. Beschlussfassung über die (neuerliche) Ermächtigung des Vorstands
Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere
Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte, die auch
das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von Aktien der
Gesellschaft einräumen können, auszugeben.
9. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals, auch
mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und mit der Möglichkeit zur
Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlagen Genehmigtes Kapital 2013 unter
Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom
30.1.2009
10. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 5, 7 und 22, im
Hinblick auf die Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9 und zur
Anpassung an die geänderten gesetzlichen Bestimmungen
(Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011)
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 4. April 2013 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.pankl.com/Hauptversammlung.497.1.html zugänglich und werden auch in
der Hauptversammlung aufliegen:
* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate Governance-Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2012;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 3 - 10,
* zu TOP 8: Bericht des Vorstands - Bezugsrechtsausschluss bei Begebung von
Finanzinstrumenten und Ausgabe von Aktien aus dem Bedingten Kapital,
* zu TOP 9: Bericht des Vorstands - Bezugsrechtsausschluss bei Ausnützung des
Genehmigten Kapitals,
* Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen,
* Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 4. April 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 8605 Kapfenberg, Industriestraße West 4, Abteilung Investor Relations,
Brigitte Putz, oder per Telefax an +43(0)3862 33 999 - 181 zugeht. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 16. April 2013 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43(0)3862 33 999 - 181 oder an 8605 Kapfenberg, Industriestraße West
4, Abteilung Investor Relations, Brigitte Putz, oder per E-Mail ir@pankl.com,
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
http://www.pankl.com/Hauptversammlung.497.1.html zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 15.
April 2013 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 22. April 2013 ausschließlich unter
einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.
Per Post oder Boten
Pankl Racing Systems AG
Investor Relations
z.Hd. Frau Brigitte Putz
Industriestraße West 4
8605 Kapfenberg,
Per Telefax +43(0)3862 33 999 - 181
Per E-Mail: ir@pankl.com, wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise
als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Pankl Racing Systems AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs
1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders
gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da
stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail)
eröffnet werden. Dies deshalb, da Pankl Racing Systems AG bei den
vorangegangenen beiden Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen
Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute jedoch
hievon keinen nennenswerten Gebrauch gemacht haben.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 15. April 2013 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Post Pankl Racing Systems AG
Investor Relations
z.Hd. Frau Brigitte Putz
Industriestraße West 4
8605 Kapfenberg,
Per Telefax: +43(0)3862 33 999 - 181
Per E-Mail: ir@pankl.com wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der
Internetseite der Gesell-schaft unter (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresMarch 26, 2013 03:00 ET (07:00 GMT)
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Kapfenberg (pta008/26.03.2013/08:00) - Pankl Racing Systems AG
Bruck an der Mur, FN 143981 m
Einberufung der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
15. ordentlichen Hauptversammlung der Pankl Racing Systems AG
am Donnerstag, dem 25. April 2013, um 13.00 Uhr,
Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft, 8605 Kapfenberg, Industriestraße West
4.
1. Bericht des Vorstandes
2. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts für das Geschäftsjahr 2012
3. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2012
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2012
5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012
6. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2012
7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2013
8. Beschlussfassung über die (neuerliche) Ermächtigung des Vorstands
Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere
Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte, die auch
das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von Aktien der
Gesellschaft einräumen können, auszugeben.
9. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals, auch
mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und mit der Möglichkeit zur
Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlagen Genehmigtes Kapital 2013 unter
Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom
30.1.2009
10. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 5, 7 und 22, im
Hinblick auf die Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9 und zur
Anpassung an die geänderten gesetzlichen Bestimmungen
(Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011)
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 4. April 2013 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.pankl.com/Hauptversammlung.497.1.html zugänglich und werden auch in
der Hauptversammlung aufliegen:
* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate Governance-Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2012;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 3 - 10,
* zu TOP 8: Bericht des Vorstands - Bezugsrechtsausschluss bei Begebung von
Finanzinstrumenten und Ausgabe von Aktien aus dem Bedingten Kapital,
* zu TOP 9: Bericht des Vorstands - Bezugsrechtsausschluss bei Ausnützung des
Genehmigten Kapitals,
* Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen,
* Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 4. April 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 8605 Kapfenberg, Industriestraße West 4, Abteilung Investor Relations,
Brigitte Putz, oder per Telefax an +43(0)3862 33 999 - 181 zugeht. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 16. April 2013 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43(0)3862 33 999 - 181 oder an 8605 Kapfenberg, Industriestraße West
4, Abteilung Investor Relations, Brigitte Putz, oder per E-Mail ir@pankl.com,
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
http://www.pankl.com/Hauptversammlung.497.1.html zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 15.
April 2013 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 22. April 2013 ausschließlich unter
einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.
Per Post oder Boten
Pankl Racing Systems AG
Investor Relations
z.Hd. Frau Brigitte Putz
Industriestraße West 4
8605 Kapfenberg,
Per Telefax +43(0)3862 33 999 - 181
Per E-Mail: ir@pankl.com, wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise
als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Pankl Racing Systems AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs
1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders
gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da
stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail)
eröffnet werden. Dies deshalb, da Pankl Racing Systems AG bei den
vorangegangenen beiden Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen
Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute jedoch
hievon keinen nennenswerten Gebrauch gemacht haben.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 15. April 2013 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Post Pankl Racing Systems AG
Investor Relations
z.Hd. Frau Brigitte Putz
Industriestraße West 4
8605 Kapfenberg,
Per Telefax: +43(0)3862 33 999 - 181
Per E-Mail: ir@pankl.com wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der
Internetseite der Gesell-schaft unter (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresMarch 26, 2013 03:00 ET (07:00 GMT)
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