DGAP-HV: Biotest Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Biotest Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 08.05.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
26.03.2013 / 15:21
=--------------------------------------------------------------------
Biotest AG
Dreieich
- ISIN DE0005227201, DE0005227235 -
- WKN 522720, 522723 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 8. Mai
2013, 10.30 Uhr, im Hermann Josef Abs Saal, Junghofstraße 11, 60311
Frankfurt am Main, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Biotest AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2012, des Lageberichts für die Biotest AG und den
Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2012 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB
Die genannten Unterlagen können im Internet unter
www.biotest.de eingesehen werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Hauptversammlung
hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu
fassen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 32.352.091,49 wie folgt
zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,56 je EUR 2.874.666,48
dividendenberechtigter Vorzugsaktie auf
5.133.333 Stück Vorzugsaktien ohne Stimmrecht
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,50 je EUR 3.297.621,00
dividendenberechtigter Stammaktie auf
6.595.242 Stück Stammaktien
Ausschüttung insgesamt EUR 6.172.287,48
Einstellung in die Gewinnrücklagen EUR 14.000.000,00
Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 12.179.804,01
Bilanzgewinn EUR 32.352.091,49
Die Dividende wird am 10. Mai 2013 ausgezahlt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2013
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
- soweit ein solches besteht - sind nach § 19 der Satzung diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft anmelden und einen
von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres
Anteilsbesitzes übermitteln.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 17. April 2013, 0:00 Uhr
('Nachweisstichtag'), beziehen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und
der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Biotest AG spätestens bis
zum Ablauf 1. Mai 2013, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
Biotest AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
Abteilung 4027/H
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Fax: +49-711-12 77 92 64
E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der
Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache
abgefasst sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine
Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung sowie des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst
frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der
Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die
erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen
Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende
Institut vorgenommen.
Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die Inhaber von Stammaktien
berechtigt. Den Vorzugsaktionären steht nach § 21 Abs. 2 der Satzung
kein Stimmrecht zu.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B.
durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen
sonstigen Dritten, ausüben lassen. Zusätzlich bieten wir unseren
Aktionären die Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft
benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter an. Auch im Fall der
Stimmrechtsvertretung sind die oben dargestellten Voraussetzungen für
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
zu beachten.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine
diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung des Stimmrechts
bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG
in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Der Widerruf einer Vollmacht und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG ebenfalls der Textform (§ 126b BGB).
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht
verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte
und steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse
www.biotest.de über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung
2013' zum Download zur Verfügung.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgelegt werden oder im
Vorfeld der Hauptversammlung der Gesellschaft an folgende Adresse
übermittelt werden:
Biotest AG
Investor Relations
Landsteinerstraße 5
63303 Dreieich
Telefax: +49-6103-80 13 47
oder per E-Mail an: HV2013@biotest.de
Am Tag der Hauptversammlung selbst steht zur Entgegennahme des
Nachweises der Bevollmächtigung ab 9.30 Uhr bis kurz vor Beginn der
Abstimmungen lediglich die Ein- und Ausgangskontrolle zur
Hauptversammlung im Hermann Josef Abs Saal, Junghofstraße 11, 60311
Frankfurt am Main, zur Verfügung.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen
und anderen ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs.
5 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen können
Besonderheiten gelten. Wir bitten die Aktionäre, sich in einem solchen
Fall rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der
Vollmacht abzustimmen.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
im Vorfeld der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur
organisatorischen Erleichterung gebeten, das auf der Eintrittskarte
abgedruckte Formular zur Erteilung der Vollmacht und Weisungen an die
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 26, 2013 10:21 ET (14:21 GMT)
© 2013 Dow Jones News
