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DGAP-HV: REALTECH AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2013 in Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: REALTECH AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
REALTECH AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
16.05.2013 in Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
28.03.2013 / 15:24 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   REALTECH AG 
 
   Walldorf 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr.: 700 890 
 
   ISIN DE-000 700 8906 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
   Donnerstag, dem 16. Mai 2013, 10.00 Uhr, im Best Western Palatin 
   Kongresshotel GmbH, Ringstraße 17-19, 69168 Wiesloch, stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
     A.    Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses mit dem zusammengefassten 
           Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
           den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
   Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der 
   Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter www.realtech.de/investors (Menüpunkt: 
   'Hauptversammlung') eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in 
   der Hauptversammlung am 16. Mai 2013 zugänglich sein und mündlich 
   erläutert werden. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung 
   zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach 
   §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 
   AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 
   AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses 
   und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen 
   nicht vor. 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der 
   REALTECH AG für das Geschäftsjahr 2012 ausgewiesenen Bilanzgewinn in 
   Höhe von EUR 1.146.411,08 auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
     4.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2013 
 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
     B.    Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der 
   Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in 
   Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste 
   Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten 
   Tages vor der Hauptversammlung beziehen; das ist Donnerstag, der 25. 
   April 2013, 00.00 Uhr (sog. 'Nachweisstichtag'). 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
   Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung 
   (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
   mitzurechnen sind), also spätestens am Donnerstag, den 9. Mai 2013, 
   24.00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen: 
 
   REALTECH AG 
   c/o Landesbank Baden-Württemberg 
   4027/H Hauptversammlungen 
   Am Hauptbahnhof 2 
   D-70173 Stuttgart 
   Telefax: 0711-127-79256 
   E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de 
 
   Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft 
   werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
   übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
   sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die 
   Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft 
   Sorge zu tragen. Wir empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit 
   ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen. 
 
     C.    Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung 
   zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts 
   bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
   Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
   Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im 
   Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes 
   nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des 
   Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am 
   Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige 
   Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes 
   gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
   Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
   danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es 
   sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
   ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
     D.    Verfahren für die Stimmabgabe und Teilnahme durch 
           einen Bevollmächtigten 
 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. 
   durch ein depotführendes Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, 
   den von der Gesellschaft bestimmten Stimmrechtsvertreter oder eine 
   Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine 
   fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des 
   Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
   Die Erteilung von Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG 
   gleichgestellten Personen erteilt werden, ihr Widerruf und der 
   Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
   Textform. Die Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder 
   gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Der Nachweis einer 
   gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch 
   geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung 
   an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises 
   der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg 
   (per E-Mail) bietet die Gesellschaft folgende Adresse an: 
 
           REALTECH AG, Industriestraße 39c, 69190 Walldorf, 
           Telefax: 06227-837-292, E-Mail: investors@realtech.de. 
 
 
   Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die 
   Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft 
   erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
   Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer 
   bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten 
   Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt 
   werden. 
 
   Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden 
   kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den 
   Aktionären nach der oben beschriebenen fristgerechten Anmeldung 
   zugesandt wird und steht unter www.realtech.de/investors (Menüpunkt: 
   'Hauptversammlung') zum Download zur Verfügung. Bevollmächtigt ein 
   Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
   mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
   und anderen diesen in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 
   AktG gleichgestellten Personen und Institutionen können Besonderheiten 
   gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall 
   rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder Institution über 
   Form und Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen. 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft 
   benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zur 
   Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen 
   möchten, müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und 
   den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen 
   führen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben 
   das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 28, 2013 10:24 ET (14:24 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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