DJ DGAP-HV: REALTECH AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2013 in Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: REALTECH AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
REALTECH AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
16.05.2013 in Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
28.03.2013 / 15:24
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REALTECH AG
Walldorf
Wertpapier-Kenn-Nr.: 700 890
ISIN DE-000 700 8906
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Donnerstag, dem 16. Mai 2013, 10.00 Uhr, im Best Western Palatin
Kongresshotel GmbH, Ringstraße 17-19, 69168 Wiesloch, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
A. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses mit dem zusammengefassten
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Berichts des
Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der
Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.realtech.de/investors (Menüpunkt:
'Hauptversammlung') eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in
der Hauptversammlung am 16. Mai 2013 zugänglich sein und mündlich
erläutert werden. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung
zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach
§§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172
AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1
AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses
und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen
nicht vor.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der
REALTECH AG für das Geschäftsjahr 2012 ausgewiesenen Bilanzgewinn in
Höhe von EUR 1.146.411,08 auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
B. Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der
Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in
Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste
Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten
Tages vor der Hauptversammlung beziehen; das ist Donnerstag, der 25.
April 2013, 00.00 Uhr (sog. 'Nachweisstichtag').
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung
(wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht
mitzurechnen sind), also spätestens am Donnerstag, den 9. Mai 2013,
24.00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
REALTECH AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4027/H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
D-70173 Stuttgart
Telefax: 0711-127-79256
E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft
werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die
Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft
Sorge zu tragen. Wir empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit
ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen.
C. Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im
Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am
Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige
Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes
gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es
sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
D. Verfahren für die Stimmabgabe und Teilnahme durch
einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B.
durch ein depotführendes Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung,
den von der Gesellschaft bestimmten Stimmrechtsvertreter oder eine
Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine
fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung von Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG
gleichgestellten Personen erteilt werden, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform. Die Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder
gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Der Nachweis einer
gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch
geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung
an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises
der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg
(per E-Mail) bietet die Gesellschaft folgende Adresse an:
REALTECH AG, Industriestraße 39c, 69190 Walldorf,
Telefax: 06227-837-292, E-Mail: investors@realtech.de.
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die
Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der
Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten
Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt
werden.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden
kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den
Aktionären nach der oben beschriebenen fristgerechten Anmeldung
zugesandt wird und steht unter www.realtech.de/investors (Menüpunkt:
'Hauptversammlung') zum Download zur Verfügung. Bevollmächtigt ein
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen
und anderen diesen in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5
AktG gleichgestellten Personen und Institutionen können Besonderheiten
gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall
rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder Institution über
Form und Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zur
Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen
möchten, müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und
den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen
führen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben
das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 28, 2013 10:24 ET (14:24 GMT)
Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ein
Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wird jeder Eintrittskarte
beigefügt. Dieses steht auch unter www.realtech.de/investors
(Menüpunkt: 'Hauptversammlung') zum Download zur Verfügung.
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform
übermittelt werden.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur
organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst
Weisungen spätestens bis Mittwoch, den 15. Mai 2013, 12:00 Uhr
(Eingang), postalisch, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse
zu übermitteln:
REALTECH AG, Industriestraße 39c, 69190 Walldorf,
Telefax: 06227-837-292, E-Mail: investors@realtech.de.
Darüber hinaus bieten wir Aktionären, die sich fristgerecht zur
Hauptversammlung angemeldet haben, den Nachweis des Anteilsbesitzes
nach den vorstehenden Bestimmungen geführt haben und zur
Hauptversammlung erschienen sind, an, die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung zur
Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Stimmrechtsvertretung erhalten die Aktionäre zusammen mit der
Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch im
Internet unter www.realtech.de/investors (Menüpunkt:
'Hauptversammlung') einsehbar.
E. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft 5.385.652 EUR und ist eingeteilt in
5.385.652 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, so dass
die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 5.385.652 beträgt.
F. Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR (das sind
500.000 Aktien) erreichen ('Quorum'), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den
Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind),
also spätestens bis Montag, den 15. April 2013, 24:00 Uhr, zugehen.
Wir bitten solche Verlangen an folgende Adresse zu richten:
REALTECH AG, Vorstand, Industriestraße 39c, 69190
Walldorf
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei
Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also mindestens seit
Samstag, dem 16. Februar 2013, Inhaber einer das Quorum erfüllenden
Anzahl von Aktien sind. Dabei bestehen Anrechnungsmöglichkeiten nach §
70 AktG.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127
AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern
machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
REALTECH AG, Industriestraße 39c, 69190 Walldorf,
Telefax: 06227-837-292, E-Mail: investors@realtech.de.
Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge
einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.realtech.de/investors (Menüpunkt:
'Hauptversammlung') zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge mit einer
Begründung mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag
der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind),
also spätestens bis Mittwoch, den 1. Mai 2013, 24:00 Uhr, unter der
vorstehend angegebenen Adresse zugegangen sind. Anderweitig
adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Für Vorschläge von
Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern gilt dies gemäß § 127 AktG
sinngemäß; Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht
begründet zu werden.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu
Punkt 1 der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und der
Konzernlagebericht vorgelegt werden.
G. Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf
der Internetseite der Gesellschaft
Den Aktionären sind die Informationen zur Hauptversammlung nach § 124a
AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.realtech/investors (Menüpunkt: 'Hauptversammlung') zugänglich.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls auf
dieser Internetseite.
Walldorf, im April 2013
REALTECH AG
Der Vorstand
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28.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: REALTECH AG
Industriestrasse 39c
69190 Walldorf
Deutschland
Telefon: +49 6227 8370
Fax: +49 6227 837292
E-Mail: investors@realtech.de
Internet: http://www.realtech.de
ISIN: DE0007008906
WKN: 700890
Börsen: Auslandsbörse(n) Frankfurt, XETRA
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205572 28.03.2013
(END) Dow Jones Newswires
March 28, 2013 10:24 ET (14:24 GMT)
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