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DGAP-HV: Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2013 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft / 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft: Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2013 in Stuttgart mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
03.04.2013 / 15:07 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft 
 
   Stuttgart 
 
   - ISIN: DE0008405028/WKN: 840502 (Namensaktien) - 
   - ISIN: DE0008405002/WKN: 840500 (Inhaberaktien) - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
   Mittwoch, 15. Mai 2013 um 10:00 Uhr im Betriebsrestaurant der 
   Württembergischen, Gutenbergstr. 14 in 70176 Stuttgart, stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung: 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, der 
           Lageberichte für die Württembergische Lebensversicherung 
           Aktiengesellschaft und den Konzern, der erläuternden Berichte 
           zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB, des 
           Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 
           sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2012 beendete 
           Geschäftsjahr entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen am 
           27. März 2013 gebilligt und den Jahresabschluss damit 
           festgestellt. Die übrigen Unterlagen sind der Hauptversammlung 
           ebenfalls nur vorzulegen. Einer Beschlussfassung der 
           Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung bedarf es daher 
           nicht. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 17.500.000 wie folgt zu 
           verwenden: 
 
 
          0,11 EUR Dividende je Stückaktie              EUR     1.339.571 
 
          Einstellung in die Anderen Gewinnrücklagen    EUR    16.160.429 
 
          Gesamt                                        EUR    17.500.000 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind berechtigt: 
 
     -     bei Namensstückaktien (WKN 840502) die Personen, 
           die als Aktionäre im Aktienregister der Gesellschaft 
           eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft zur 
           Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft 
           mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also 
           spätestens bis Mittwoch, den 8. Mai 2013, 24:00 Uhr (MESZ) 
           unter der Adresse Württembergische Lebensversicherung AG, 
           Herrn Carsten Beisheim, Leiter Konzern Recht und Compliance, 
           Postanschrift: 70163 Stuttgart, per E-Mail: 
           hauptversammlung@wuerttembergische.de oder per Telefax an die 
           Nr. 0711 662-724647 zugehen und in deutscher oder englischer 
           Sprache erfolgen; 
 
 
     -     bei Inhaberstückaktien (WKN 840500) die Aktionäre, 
           die sich bei der Gesellschaft zur Hauptversammlung anmelden 
           und ihre Berechtigung nachweisen. Für den Nachweis der 
           Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer 
           Nachweis des Anteilsbesitzes durch das Depot führende Institut 
           aus. Über nicht girosammelverwahrte Aktien kann der Nachweis 
           auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen 
           Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Der Nachweis hat 
           sich auf den im Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt zu 
           beziehen. Der im Aktiengesetz vorgesehene Zeitpunkt ist der 
           Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung. 
           Dementsprechend hat sich der Nachweis vorliegend auf den 
           Beginn des 24. April 2013, d. h. auf den 24. April 2013, 0:00 
           Uhr (MESZ), zu beziehen. Nur Personen, die zu diesem 
           Nachweiszeitpunkt, d. h. am 24. April 2013, 0:00 Uhr (MESZ), 
           Aktionär der Gesellschaft sind und ferner fristgemäß den 
           entsprechenden Nachweis erbracht und sich angemeldet haben, 
           sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
           Stimmrechts berechtigt. Ferner kann ein Aktionär 
           Aktionärsrechte in der Hauptversammlung nur für diejenigen 
           Aktien ausüben, die er im Nachweiszeitpunkt besessen hat und 
           über die er den entsprechenden Nachweis fristgemäß erbracht 
           hat. Auch nach dem Nachweiszeitpunkt sind Änderungen des 
           Aktienbesitzes, insbesondere Veräußerungen von Aktien, 
           möglich; solche Änderungen lassen jedoch die Berechtigung zur 
           Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung von 
           Aktionärsrechten in der Hauptversammlung unberührt. 
 
 
           Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen der 
           Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, 
           also spätestens bis Mittwoch, den 8. Mai 2013, 24:00 Uhr 
           (MESZ) unter der Adresse Württembergische Lebensversicherung 
           AG, Herrn Carsten Beisheim, Leiter Konzern Recht und 
           Compliance, Postanschrift: 70163 Stuttgart, per E-Mail: 
           hauptversammlung@wuerttembergische.de oder per Telefax an die 
           Nr. 0711 662-724647 zugehen und in deutscher oder englischer 
           Sprache erfolgen. 
 
 
   Umschreibung im Aktienregister 
 
   Bei Namensstückaktien ist - wie vorstehend unter 'Voraussetzungen für 
   die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts' dargestellt - für die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts neben der 
   ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Anmeldung die Eintragung als 
   Aktionär im Aktienregister erforderlich. Maßgeblicher Zeitpunkt ist 
   insofern die Eintragung im Aktienregister im Zeitpunkt der 
   Hauptversammlung. Um eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung 
   der Hauptversammlung sicherzustellen, nimmt die Gesellschaft 
   Umschreibungen im Aktienregister, d. h. Löschungen und 
   Neueintragungen, nicht mehr vor, wenn der Antrag auf Umschreibung bei 
   der Gesellschaft nach Ablauf des 13. Mai 2013, d. h. nach dem 13. Mai 
   2013, 24:00 Uhr (MESZ), eingeht. Geht ein Umschreibungsantrag der 
   Gesellschaft erst nach dem 13. Mai 2013 zu, erfolgt die Umschreibung 
   im Aktienregister erst nach Ablauf der Hauptversammlung; Teilnahme- 
   und Stimmrechte aus den von der Umschreibung betroffenen Aktien 
   verbleiben bei der Person, die aufgrund eines solchen 
   Umschreibungsantrags im Aktienregister gelöscht werden soll. 
 
   Wir empfehlen daher, Umschreibungsanträge möglichst rechtzeitig vor 
   der Hauptversammlung zu stellen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, 
   können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein 
   Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch im 
   Fall der Stimmrechtsvertretung sind die oben dargestellten 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts zu beachten. 
 
   Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der 
   Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits 
   vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Soweit von der 
   Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, 
   müssen diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt 
   werden. Wir bitten daher zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter 
   das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben 
   können, zu denen sie Weisung erhalten. Von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Für 
   die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, diesen gemäß § 135 Abs. 10 
   i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gesetzlich gleichgestellten Personen und 
   Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG (hierzu zählen insbesondere 
   Aktionärsvereinigungen) sind § 135 AktG, wonach insbesondere die 
   Vollmacht vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten ist sowie ihre 
   Erklärung vollständig sein muss und nur mit der Stimmrechtsausübung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 03, 2013 09:07 ET (13:07 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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