DGAP-HV: Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft: Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2013 in Stuttgart mit
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
03.04.2013 / 15:07
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Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Stuttgart
- ISIN: DE0008405028/WKN: 840502 (Namensaktien) -
- ISIN: DE0008405002/WKN: 840500 (Inhaberaktien) -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Mittwoch, 15. Mai 2013 um 10:00 Uhr im Betriebsrestaurant der
Württembergischen, Gutenbergstr. 14 in 70176 Stuttgart, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, der
Lageberichte für die Württembergische Lebensversicherung
Aktiengesellschaft und den Konzern, der erläuternden Berichte
zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB, des
Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2012
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2012 beendete
Geschäftsjahr entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen am
27. März 2013 gebilligt und den Jahresabschluss damit
festgestellt. Die übrigen Unterlagen sind der Hauptversammlung
ebenfalls nur vorzulegen. Einer Beschlussfassung der
Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung bedarf es daher
nicht.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 17.500.000 wie folgt zu
verwenden:
0,11 EUR Dividende je Stückaktie EUR 1.339.571
Einstellung in die Anderen Gewinnrücklagen EUR 16.160.429
Gesamt EUR 17.500.000
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind berechtigt:
- bei Namensstückaktien (WKN 840502) die Personen,
die als Aktionäre im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft zur
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also
spätestens bis Mittwoch, den 8. Mai 2013, 24:00 Uhr (MESZ)
unter der Adresse Württembergische Lebensversicherung AG,
Herrn Carsten Beisheim, Leiter Konzern Recht und Compliance,
Postanschrift: 70163 Stuttgart, per E-Mail:
hauptversammlung@wuerttembergische.de oder per Telefax an die
Nr. 0711 662-724647 zugehen und in deutscher oder englischer
Sprache erfolgen;
- bei Inhaberstückaktien (WKN 840500) die Aktionäre,
die sich bei der Gesellschaft zur Hauptversammlung anmelden
und ihre Berechtigung nachweisen. Für den Nachweis der
Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das Depot führende Institut
aus. Über nicht girosammelverwahrte Aktien kann der Nachweis
auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen
Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Der Nachweis hat
sich auf den im Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt zu
beziehen. Der im Aktiengesetz vorgesehene Zeitpunkt ist der
Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung.
Dementsprechend hat sich der Nachweis vorliegend auf den
Beginn des 24. April 2013, d. h. auf den 24. April 2013, 0:00
Uhr (MESZ), zu beziehen. Nur Personen, die zu diesem
Nachweiszeitpunkt, d. h. am 24. April 2013, 0:00 Uhr (MESZ),
Aktionär der Gesellschaft sind und ferner fristgemäß den
entsprechenden Nachweis erbracht und sich angemeldet haben,
sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des
Stimmrechts berechtigt. Ferner kann ein Aktionär
Aktionärsrechte in der Hauptversammlung nur für diejenigen
Aktien ausüben, die er im Nachweiszeitpunkt besessen hat und
über die er den entsprechenden Nachweis fristgemäß erbracht
hat. Auch nach dem Nachweiszeitpunkt sind Änderungen des
Aktienbesitzes, insbesondere Veräußerungen von Aktien,
möglich; solche Änderungen lassen jedoch die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung von
Aktionärsrechten in der Hauptversammlung unberührt.
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen der
Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung,
also spätestens bis Mittwoch, den 8. Mai 2013, 24:00 Uhr
(MESZ) unter der Adresse Württembergische Lebensversicherung
AG, Herrn Carsten Beisheim, Leiter Konzern Recht und
Compliance, Postanschrift: 70163 Stuttgart, per E-Mail:
hauptversammlung@wuerttembergische.de oder per Telefax an die
Nr. 0711 662-724647 zugehen und in deutscher oder englischer
Sprache erfolgen.
Umschreibung im Aktienregister
Bei Namensstückaktien ist - wie vorstehend unter 'Voraussetzungen für
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts' dargestellt - für die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts neben der
ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Anmeldung die Eintragung als
Aktionär im Aktienregister erforderlich. Maßgeblicher Zeitpunkt ist
insofern die Eintragung im Aktienregister im Zeitpunkt der
Hauptversammlung. Um eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung
der Hauptversammlung sicherzustellen, nimmt die Gesellschaft
Umschreibungen im Aktienregister, d. h. Löschungen und
Neueintragungen, nicht mehr vor, wenn der Antrag auf Umschreibung bei
der Gesellschaft nach Ablauf des 13. Mai 2013, d. h. nach dem 13. Mai
2013, 24:00 Uhr (MESZ), eingeht. Geht ein Umschreibungsantrag der
Gesellschaft erst nach dem 13. Mai 2013 zu, erfolgt die Umschreibung
im Aktienregister erst nach Ablauf der Hauptversammlung; Teilnahme-
und Stimmrechte aus den von der Umschreibung betroffenen Aktien
verbleiben bei der Person, die aufgrund eines solchen
Umschreibungsantrags im Aktienregister gelöscht werden soll.
Wir empfehlen daher, Umschreibungsanträge möglichst rechtzeitig vor
der Hauptversammlung zu stellen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen,
können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch im
Fall der Stimmrechtsvertretung sind die oben dargestellten
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts zu beachten.
Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits
vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Soweit von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden,
müssen diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt
werden. Wir bitten daher zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter
das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben
können, zu denen sie Weisung erhalten. Von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Für
die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, diesen gemäß § 135 Abs. 10
i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gesetzlich gleichgestellten Personen und
Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG (hierzu zählen insbesondere
Aktionärsvereinigungen) sind § 135 AktG, wonach insbesondere die
Vollmacht vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten ist sowie ihre
Erklärung vollständig sein muss und nur mit der Stimmrechtsausübung
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April 03, 2013 09:07 ET (13:07 GMT)
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