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DGAP-HV: PEARL GOLD AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: PEARL GOLD AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: PEARL GOLD AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
PEARL GOLD AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
14.05.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
04.04.2013 / 15:16 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   PEARL GOLD AG 
 
   Frankfurt am Main 
 
   ISIN DE000A0AFGF3/WKN A0AFGF 
 
 
   Ordentliche Hauptversammlung 2013 
 
   Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit 
   zur ordentlichen Hauptversammlung am 
 
   Dienstag, den 14. Mai 2013 
   um 10:00 Uhr 
 
   in die Räumlichkeiten des Hotels Jumeirah 
   Thurn-und-Taxis-Platz 2, 60313 Frankfurt am Main 
   Raum: Salon I 
   eingeladen. 
 
   I. Tagesordnungspunkte 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31. Dezember 2012, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012 
           einschließlich des erläuternden Berichtes des Vorstands zu den 
           Angaben nach §§ 289 Abs. 4 Nr. 1-5 und Abs. 5 HGB und des 
           Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Die genannten Unterlagen können im Internet unter 
           www.pearlgoldag.com und in den Geschäftsräumen der 
           Gesellschaft, An der Welle 4, D-60322 Frankfurt am Main, 
           eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch 
           kostenfrei zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der 
           Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat der Gesellschaft den Jahresabschluss für das zum 
           31. Dezember 2012 abgelaufene Geschäftsjahr der PEARL GOLD AG 
           bereits gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands, die im Geschäftsjahr 2012 amtiert haben, für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2012 amtiert haben, für 
           diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton 
           AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Sitz in Düsseldorf, 
           zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
     5.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Mit Beendigung der Hauptversammlung vom 14. Mai 2013 endet die 
           Amtszeit der Herren Robert F. Goninon, Alexandre Davidoff und 
           Pierre Roux im Aufsichtsrat. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der PEARL GOLD AG besteht gemäß § 12 Abs. 1 
           der Satzung der Gesellschaft aus insgesamt sechs Mitgliedern 
           und setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 6. Fall, 101 Abs. 1 AktG 
           ausschließlich aus Anteilseignervertretern zusammen, die 
           sämtlich von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die 
           Gesellschaft unterliegt nicht der Mitbestimmung. Die 
           Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
       a)    Herrn Robert F. Goninon, Geologe, wohnhaft in Abu 
             Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate, 
 
 
       b)    Herrn Alexandre Davidoff, Rechtsanwalt, wohnhaft 
             in Petit-Lancy, Schweiz, und 
 
 
       c)    Herrn Pierre Roux, Sicherheitsmanager, wohnhaft 
             in Saint Didier, Frankreich, 
 
 
 
           in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
           Die Bestellung erfolgt jeweils für eine Amtszeit gemäß § 12 
           Abs. 2 der Satzung. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der 
           Einzelabstimmung durchzuführen. 
 
 
           Robert F. Goninon, Alexandre Davidoff und Pierre Roux sind 
           nicht Mitglieder in anderen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Vergütung des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Grundvergütung für 
           die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 20 der Satzung mit 
           EUR 2.000,- (zzgl. MwSt., soweit diese anfällt) je Mitglied 
           für das Geschäftsjahr 2013 festzusetzen. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Änderung von § 23 Abs. 3 
           der Satzung 
 
 
           Die Bestimmungen in § 23 Abs. 3 der Satzung zur 
           Stimmrechtsvertretung ist seit der Börsennotierung der 
           Gesellschaft im regulierten Markt der Frankfurter 
           Wertpapierbörse an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
           § 23 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
           'Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt 
           werden. Für die Erteilung, den Nachweis und den Widerruf der 
           Vollmacht gelten die gesetzlichen Regelungen.' 
 
 
   II. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
   1. Teilnahmeberechtigung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   in der Hauptversammlung sind gemäß § 23 der Satzung nur diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft vor der 
   Hauptversammlung anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut 
   erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln. 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 23. 
   April 2013 (0:00 Uhr mitteleuropäische Sommerzeit) beziehen 
   (Nachweisstichtag). Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils 
   spätestens bis zum Ablauf des 7. Mai 2013 (24:00 Uhr mitteleuropäische 
   Sommerzeit) unter der Adresse 
 
   PEARL GOLD AG 
   c/o UBJ GmbH 
   Haus der Wirtschaft 
   Kapstadtring 10 
   22297 Hamburg 
   Fax:+49 (0)40 6378-5423 
   E-Mail: hv@ubj.de 
 
   zugehen. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis bedürfen der Textform (§ 126 b BGB) und 
   müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
   den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
   Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen 
   oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   maßgeblich. Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben daher keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt. 
 
   Nach fristgerechtem Eingang von Anmeldung und Nachweis des 
   Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der genannten Adresse 
   werden den teilnahmeberechtigten Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre, die an der 
   Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte 
   ausüben lassen wollen, frühzeitig ihre Eintrittskarten bei ihrem 
   depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung sowie 
   der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen direkt durch 
   das depotführende Institut vorgenommen. 
 
   2. Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl, ausüben lassen. 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall 
   einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung nach den 
   vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
   Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, 
   ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft grundsätzlich der Textform. Aktionäre können für die 
   Bevollmächtigung den Vollmachtsabschnitt auf der Rückseite der 
   Eintrittskarte verwenden, die sie nach der Anmeldung erhalten. Möglich 
   ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht ausstellen. 
   Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden 
   kann, steht auf der Homepage der PEARL GOLD AG zum Download zur 
   Verfügung. 
 
   Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, nach §§ 135 Abs. 10, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 04, 2013 09:16 ET (13:16 GMT)

DJ DGAP-HV: PEARL GOLD AG: Bekanntmachung der -2-

125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestellten Instituten oder 
   Unternehmen, Aktionärsvereinigungen oder Personen, für die nach § 135 
   Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß 
   gelten, sind (in der Regel) Besonderheiten zu beachten, die bei dem 
   jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Diejenigen Aktionäre, 
   die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der 
   in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen 
   bevollmächtigen möchten, werden gebeten, sich mit den Vorgenannten 
   über die Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft muss 
   entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten 
   erbracht werden oder der Gesellschaft vorher unter der nachstehend 
   genannten Adresse zugehen. Im letztgenannten Fall werden die Aktionäre 
   zur organisatorischen Erleichterung gebeten, den Nachweis möglichst 
   bis zum 13. Mai 2013, 16:00 Uhr (mitteleuropäische Sommerzeit), an die 
   folgende Adresse zu übermitteln: 
 
   PEARL GOLD AG 
   Investor Relations - oHV 2013 
   An der Welle 4 
   60322 Frankfurt am Main 
   Fax: +49 (0)69 7593 8200 
   E-Mail: info@pearlgoldag.com 
 
   3. Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich durch eine von der 
   PEARL GOLD AG als Stimmrechtsvertreter benannte Person bei der 
   Ausübung ihres Stimmrechts vertreten zu lassen. Dem 
   Stimmrechtsvertreter müssen dazu Vollmacht sowie ausdrückliche und 
   eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem 
   relevanten Tagesordnungspunkt erteilt werden. Soweit eine 
   ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der 
   Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der 
   Stimme enthalten. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen. 
 
   Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an den von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform erteilt werden. Dazu 
   kann das Vollmachts- und Weisungsformular, welches im Internet unter 
   www.pearlgoldag.com zum Download zur Verfügung steht, oder eine 
   gesondert ausgestellte Vollmacht verwendet werden. 
 
   In Textform erteilte Vollmachten und Weisungen an den 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bei der Gesellschaft bis 
   spätestens 13. Mai 2013, 16:00 Uhr (mitteleuropäische Sommerzeit) 
   unter folgender Anschrift eingegangen sein: 
 
   PEARL GOLD AG 
   Investor Relations - oHV 2013 
   An der Welle 4 
   60322 Frankfurt am Main 
   Fax: +49 (0)69 7593 8200 
   E-Mail: info@pearlgoldag.com 
 
   4. Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen 
   (Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, § 126 Abs. 
   1, 127, 131 Abs. 1 AktG) 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf Prozent des Grundkapitals oder 
   einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 Euro erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen ist schriftlich an den 
 
   Vorstand der 
   PEARL GOLD AG 
   An der Welle 4 
   60322 Frankfurt am Main 
 
   zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
   Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der 
   Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstag 
   ist somit der 13. April 2013, 24:00 Uhr (mitteleuropäische 
   Sommerzeit). 
 
   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Im Übrigen wird auf die Voraussetzungen des § 122 Abs. 2 in 
   Verbindung mit Abs. 1 und §§ 142 Abs. 2 Satz 2 und 70 AktG verwiesen. 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
   solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
   ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
   Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
   Internetadresse www.pearlgoldag.com bekannt gemacht und den Aktionären 
   mitgeteilt. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung 
 
   Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen. 
   Das gilt auch für Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
   oder von Abschlussprüfern. 
 
   Gemäß § 126 AktG sind Anträge von Aktionären einschließlich des Namens 
   des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
   Verwaltung den in § 125 Abs. 1 und 3 AktG genannten Berechtigten (dies 
   sind u.a. die Aktionäre, die es verlangen) unter den dortigen 
   Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 
   vierzehn Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft einen 
   Gegenantrag gegen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
   einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die 
   untenstehende Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag 
   der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher 
   Zugangstermin ist somit der 29. April 2013, 24:00 Uhr 
   (mitteleuropäische Sommerzeit). Ein Gegenantrag braucht nicht 
   zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände 
   nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann 
   nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 
   Zeichen beträgt. 
 
   Jeder Aktionär hat auch das Recht, während der Hauptversammlung 
   Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten ohne vorherige 
   Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen. Gegenanträge, die der 
   Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, finden in der 
   Hauptversammlung nur Beachtung, wenn sie dort mündlich gestellt 
   werden. 
 
   Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet 
   zu werden. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den 
   Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person 
   und im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren 
   Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   enthalten (§ 127 Satz 3 in Verbindung mit § 124 Abs. 3 und § 125 Abs. 
   1 Satz 5 AktG). Nach § 127 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 126 Abs. 2 
   AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht 
   über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Im Übrigen 
   gelten die Voraussetzungen und Regelungen für das Zugänglichmachen von 
   Anträgen entsprechend. 
 
   Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionären 
   bitten wir ausschließlich zu richten an den 
 
   Vorstand der 
   PEARL GOLD AG 
   An der Welle 4 
   60322 Frankfurt am Main 
   Fax: +49 (0)69 7593 8200 
   E-Mail: info@pearlgoldag.com. 
 
   Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
   (einschließlich des Namens des Aktionärs und im Falle von Anträgen der 
   Begründung) werden nach ihrem Eingang unter der Internetadresse 
   www.pearlgoldag.com zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der 
   Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse 
   zugänglich gemacht. 
 
   Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß § 131 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom 
   Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, 
   soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der 
   Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu 
   stellen. 
 
   Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen 
   Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten 
   Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. 
 
   5. Weitergehende Erläuterungen 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 
   Abs. 2 AktG, §§ 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich unter der 
   Internetadresse www.pearlgoldag.com. 
 
   6. Verfügbarkeit von Unterlagen 
 
   Die in der Einladung zur Hauptversammlung aufgeführten Unterlagen und 
   die Informationen nach § 124a AktG stehen vom Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter www.pearlgoldag.com zur Einsichtnahme und zum 
   Download zur Verfügung. Diese Unterlagen liegen ab diesem Zeitpunkt 
   auch in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, An der Welle 4, 
   60322 Frankfurt am Main, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. 
 
   Auf Anfrage wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und 
   kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen 
   werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 
 
   Die Kontaktadresse lautet hierfür wie folgt: 
 
   PEARL GOLD AG 
   Investor Relations - oHV 2013 
   An der Welle 4 
   60322 Frankfurt am Main 
   Fax: +49 (0)69 7593 8200 
   E-Mail: info@pearlgoldag.com 
 
   Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der 
   gleichen Internetadresse bekannt gegeben. 
 
   7. Aktien und Stimmrechte 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 04, 2013 09:16 ET (13:16 GMT)

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.000.000,00 und ist 
   eingeteilt in 25.000.000 nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber 
   lauten. Gemäß § 24 der Satzung gewährt jede Aktie in der 
   Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen 
   Aktien. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die 
   Gesamtzahl der Stimmrechte 25.000.000. 
 
   Frankfurt am Main, im April 2013 
 
   PEARL GOLD AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
04.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    PEARL GOLD AG 
                An der Welle 4 
                60322 Frankfurt am Main 
                Deutschland 
E-Mail:         info@pearlgoldag.com 
Internet:       http://www.pearlgoldag.com 
ISIN:           DE000A0AFGF3 
WKN:            A0AFGF 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt 
                (General Standard) 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
206056 04.04.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 04, 2013 09:16 ET (13:16 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.