DGAP-HV: CompuGroup Medical Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
CompuGroup Medical Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 15.05.2013 in Koblenz mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
04.04.2013 / 15:16
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CompuGroup Medical Aktiengesellschaft
Koblenz
- ISIN DE0005437305 -
- WKN 543730 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Mittwoch, 15. Mai 2013, um 11.00 Uhr
am Sitz der Gesellschaft
Maria Trost 21
56070 Koblenz
- Innovationsforum -
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung 2013
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
CompuGroup Medical AG und des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts für die CompuGroup
Medical AG, des Konzernlageberichts, des in den Lageberichten
enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289
Abs. 4 und § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB), des
Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns
sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr
2012
Die vorgenannten Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter
www.cgm.com/hv und in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft, Maria Trost 21, 56070 Koblenz, zu den üblichen
Geschäftszeiten eingesehen werden. Sie werden den Aktionären
auf Wunsch auch kostenlos und unverzüglich zugesandt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits
gebilligt hat und damit eine Feststellung durch die
Hauptversammlung entfällt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 sollen 0,35 EUR
je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet werden. Die
Dividende soll am 16. Mai 2013 ausgezahlt werden. Eigene
Aktien der Gesellschaft sind nicht dividendenberechtigt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den im
Jahresabschluss der CompuGroup Medical AG zum 31. Dezember
2012 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 30.254.989,75 EUR
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,35 EUR je für das 17.366.443,85
abgelaufene Geschäftsjahr 2012 dividendenberechtigter EUR
Stückaktie:
Vortrag auf neue Rechnung: 12.888.545,90
EUR
Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und
den Gewinnvortrag sind die 49.618.411 zur Zeit des
Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat
vorhandenen, für das abgelaufene Geschäftsjahr 2012
dividendenberechtigten Stückaktien berücksichtigt. Sollte sich
die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2012
dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung
verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der
unverändert eine Dividende von 0,35 EUR je
dividendenberechtigte Stückaktie sowie einen entsprechend
angepassten Gewinnvortrag vorsieht.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Prüfers für den Abschluss des
Geschäftsjahres 2013 und für prüferische Durchsichten im
Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt
am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie
zum Prüfer für prüferische Durchsichten von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2013 zu
bestellen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
unter Nachweis ihrer Teilnahmeberechtigung bis spätestens Samstag,
11.05.2013 (24:00 MESZ) bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die
Anmeldung ist an folgende Adresse zu richten:
CompuGroup Medical AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt
Fax: 069/12012-86045
E-Mail: WP.HV@Xchanging.com
Die Anmeldung hat in Textform (§ 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB))
in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Als Nachweis der
Teilnahmeberechtigung ist ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher
oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung beziehen, also auf den 24.04.2013 (0.00 Uhr MESZ)
(sog. Nachweisstichtag). Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat; insbesondere haben
Veräußerungen oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem
Nachweisstichtag keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des
gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen Aktionärs.
Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionäre werden, sind nicht teilnahme- oder
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Die Nachweise sind ausschließlich an die folgende Anschrift der
Gesellschaft zu übermitteln:
CompuGroup Medical AG
c/o Deutsche Bank AG
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt
Fax: 069/12012-86045
E-Mail: WP.HV@Xchanging.com
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft
werden den Aktionären oder den ordnungsgemäß Bevollmächtigten von der
Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten
wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Vertretung in der Hauptversammlung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen,
können sich bei der Ausübung ihres Stimmrechts durch einen
Bevollmächtigten, z.B. eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut
oder einen sonstigen Dritten vertreten lassen. Wir weisen darauf hin,
dass auch zur Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§
126 b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine
Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 und Abs. 10
AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution
bevollmächtigt wird.
Zur Vollmachtserteilung kann das von der Gesellschaft bereitgestellte
Formular genutzt werden, welches mit der Eintrittskarte versendet
wird.
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen
oder diesen nach § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5
AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sind in der Regel
Besonderheiten zu beachten. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10
AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution
bevollmächtigen wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der
Vollmachtserteilung bei den jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen
und sich mit diesen abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse
erfolgen:
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