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DGAP-HV: CompuGroup Medical Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2013 in Koblenz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: CompuGroup Medical Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
CompuGroup Medical Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 15.05.2013 in Koblenz mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
04.04.2013 / 15:16 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   CompuGroup Medical Aktiengesellschaft 
 
   Koblenz 
 
   - ISIN DE0005437305 - 
 
   - WKN 543730 - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
 
   am Mittwoch, 15. Mai 2013, um 11.00 Uhr 
 
   am Sitz der Gesellschaft 
 
   Maria Trost 21 
   56070 Koblenz 
   - Innovationsforum - 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 2013 
 
   ein. 
 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           CompuGroup Medical AG und des gebilligten Konzernabschlusses 
           zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts für die CompuGroup 
           Medical AG, des Konzernlageberichts, des in den Lageberichten 
           enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 
           Abs. 4 und § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB), des 
           Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns 
           sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der 
           Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter 
           www.cgm.com/hv und in den Geschäftsräumen am Sitz der 
           Gesellschaft, Maria Trost 21, 56070 Koblenz, zu den üblichen 
           Geschäftszeiten eingesehen werden. Sie werden den Aktionären 
           auf Wunsch auch kostenlos und unverzüglich zugesandt. 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits 
           gebilligt hat und damit eine Feststellung durch die 
           Hauptversammlung entfällt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 sollen 0,35 EUR 
           je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet werden. Die 
           Dividende soll am 16. Mai 2013 ausgezahlt werden. Eigene 
           Aktien der Gesellschaft sind nicht dividendenberechtigt. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den im 
           Jahresabschluss der CompuGroup Medical AG zum 31. Dezember 
           2012 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 30.254.989,75 EUR 
           wie folgt zu verwenden: 
 
 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 0,35 EUR je für das     17.366.443,85 
   abgelaufene Geschäftsjahr 2012 dividendenberechtigter              EUR 
   Stückaktie: 
 
   Vortrag auf neue Rechnung:                               12.888.545,90 
                                                                      EUR 
 
 
 
           Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und 
           den Gewinnvortrag sind die 49.618.411 zur Zeit des 
           Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat 
           vorhandenen, für das abgelaufene Geschäftsjahr 2012 
           dividendenberechtigten Stückaktien berücksichtigt. Sollte sich 
           die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2012 
           dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung 
           verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend 
           angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der 
           unverändert eine Dividende von 0,35 EUR je 
           dividendenberechtigte Stückaktie sowie einen entsprechend 
           angepassten Gewinnvortrag vorsieht. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum Entlastung 
           zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Prüfers für den Abschluss des 
           Geschäftsjahres 2013 und für prüferische Durchsichten im 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
           am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie 
           zum Prüfer für prüferische Durchsichten von 
           Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           bestellen. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
   unter Nachweis ihrer Teilnahmeberechtigung bis spätestens Samstag, 
   11.05.2013 (24:00 MESZ) bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die 
   Anmeldung ist an folgende Adresse zu richten: 
 
        CompuGroup Medical AG 
        c/o Deutsche Bank AG 
        Securities Production 
        General Meetings 
        Postfach 20 01 07 
        60605 Frankfurt 
        Fax: 069/12012-86045 
        E-Mail: WP.HV@Xchanging.com 
 
   Die Anmeldung hat in Textform (§ 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) 
   in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Als Nachweis der 
   Teilnahmeberechtigung ist ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter 
   besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Institut erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher 
   oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
   Hauptversammlung beziehen, also auf den 24.04.2013 (0.00 Uhr MESZ) 
   (sog. Nachweisstichtag). Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
   Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat; insbesondere haben 
   Veräußerungen oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des 
   gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen Aktionärs. 
   Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionäre werden, sind nicht teilnahme- oder 
   stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Die Nachweise sind ausschließlich an die folgende Anschrift der 
   Gesellschaft zu übermitteln: 
 
        CompuGroup Medical AG 
        c/o Deutsche Bank AG 
        General Meetings 
        Postfach 20 01 07 
        60605 Frankfurt 
        Fax: 069/12012-86045 
        E-Mail: WP.HV@Xchanging.com 
 
   Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft 
   werden den Aktionären oder den ordnungsgemäß Bevollmächtigten von der 
   Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um 
   den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten 
   wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
   Vertretung in der Hauptversammlung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, 
   können sich bei der Ausübung ihres Stimmrechts durch einen 
   Bevollmächtigten, z.B. eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut 
   oder einen sonstigen Dritten vertreten lassen. Wir weisen darauf hin, 
   dass auch zur Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
   126 b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 und Abs. 10 
   AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution 
   bevollmächtigt wird. 
 
   Zur Vollmachtserteilung kann das von der Gesellschaft bereitgestellte 
   Formular genutzt werden, welches mit der Eintrittskarte versendet 
   wird. 
 
   Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
   oder diesen nach § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 
   AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sind in der Regel 
   Besonderheiten zu beachten. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 
   AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution 
   bevollmächtigen wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der 
   Vollmachtserteilung bei den jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen 
   und sich mit diesen abzustimmen. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der 
   Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder 
   durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse 
   erfolgen: 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 04, 2013 09:16 ET (13:16 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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