DJ DGAP-HV: CompuGroup Medical Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2013 in Koblenz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: CompuGroup Medical Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
CompuGroup Medical Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 15.05.2013 in Koblenz mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
04.04.2013 / 15:16
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CompuGroup Medical Aktiengesellschaft
Koblenz
- ISIN DE0005437305 -
- WKN 543730 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Mittwoch, 15. Mai 2013, um 11.00 Uhr
am Sitz der Gesellschaft
Maria Trost 21
56070 Koblenz
- Innovationsforum -
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung 2013
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
CompuGroup Medical AG und des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts für die CompuGroup
Medical AG, des Konzernlageberichts, des in den Lageberichten
enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289
Abs. 4 und § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB), des
Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns
sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr
2012
Die vorgenannten Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter
www.cgm.com/hv und in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft, Maria Trost 21, 56070 Koblenz, zu den üblichen
Geschäftszeiten eingesehen werden. Sie werden den Aktionären
auf Wunsch auch kostenlos und unverzüglich zugesandt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits
gebilligt hat und damit eine Feststellung durch die
Hauptversammlung entfällt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 sollen 0,35 EUR
je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet werden. Die
Dividende soll am 16. Mai 2013 ausgezahlt werden. Eigene
Aktien der Gesellschaft sind nicht dividendenberechtigt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den im
Jahresabschluss der CompuGroup Medical AG zum 31. Dezember
2012 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 30.254.989,75 EUR
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,35 EUR je für das 17.366.443,85
abgelaufene Geschäftsjahr 2012 dividendenberechtigter EUR
Stückaktie:
Vortrag auf neue Rechnung: 12.888.545,90
EUR
Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und
den Gewinnvortrag sind die 49.618.411 zur Zeit des
Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat
vorhandenen, für das abgelaufene Geschäftsjahr 2012
dividendenberechtigten Stückaktien berücksichtigt. Sollte sich
die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2012
dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung
verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der
unverändert eine Dividende von 0,35 EUR je
dividendenberechtigte Stückaktie sowie einen entsprechend
angepassten Gewinnvortrag vorsieht.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Prüfers für den Abschluss des
Geschäftsjahres 2013 und für prüferische Durchsichten im
Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt
am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie
zum Prüfer für prüferische Durchsichten von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2013 zu
bestellen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
unter Nachweis ihrer Teilnahmeberechtigung bis spätestens Samstag,
11.05.2013 (24:00 MESZ) bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die
Anmeldung ist an folgende Adresse zu richten:
CompuGroup Medical AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt
Fax: 069/12012-86045
E-Mail: WP.HV@Xchanging.com
Die Anmeldung hat in Textform (§ 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB))
in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Als Nachweis der
Teilnahmeberechtigung ist ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher
oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung beziehen, also auf den 24.04.2013 (0.00 Uhr MESZ)
(sog. Nachweisstichtag). Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat; insbesondere haben
Veräußerungen oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem
Nachweisstichtag keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des
gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen Aktionärs.
Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionäre werden, sind nicht teilnahme- oder
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Die Nachweise sind ausschließlich an die folgende Anschrift der
Gesellschaft zu übermitteln:
CompuGroup Medical AG
c/o Deutsche Bank AG
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt
Fax: 069/12012-86045
E-Mail: WP.HV@Xchanging.com
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft
werden den Aktionären oder den ordnungsgemäß Bevollmächtigten von der
Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten
wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Vertretung in der Hauptversammlung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen,
können sich bei der Ausübung ihres Stimmrechts durch einen
Bevollmächtigten, z.B. eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut
oder einen sonstigen Dritten vertreten lassen. Wir weisen darauf hin,
dass auch zur Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§
126 b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine
Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 und Abs. 10
AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution
bevollmächtigt wird.
Zur Vollmachtserteilung kann das von der Gesellschaft bereitgestellte
Formular genutzt werden, welches mit der Eintrittskarte versendet
wird.
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen
oder diesen nach § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5
AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sind in der Regel
Besonderheiten zu beachten. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10
AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution
bevollmächtigen wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der
Vollmachtserteilung bei den jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen
und sich mit diesen abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse
erfolgen:
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 04, 2013 09:16 ET (13:16 GMT)
CompuGroup Medical AG
z. H. Frau Tina Zilch
Maria Trost 21
56070 Koblenz
Fax: 0261 8000 3102
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung
über folgende E-Mailadresse:
hv@cgm.com
Die CompuGroup Medical AG bietet ihren Aktionären weiter die
Möglichkeit, ihr Stimmrecht über eine Vollmacht durch
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft weisungsgebunden ausüben zu
lassen. Die Vollmacht ist in Textform oder per Telefax zu erteilen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären
übersandt werden. Erhalten die Stimmrechtsvertreter mehrere
Vollmachten und Weisungen, wird die als zuletzt erteilte formgültige
Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als verbindlich erachtet.
Bei nicht formgültig erteilten Vollmachten werden die
Stimmrechtsvertreter solche Stimmen in der Hauptversammlung nicht
vertreten. Soweit Weisungen nicht korrekt ausgefüllt oder nicht
eindeutig erteilt werden, werden in Abhängigkeit vom
Abstimmungsverfahren die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich
der Stimme enthalten beziehungsweise nicht an der Abstimmung
teilnehmen. Die Stimmrechtsvertreter sind weisungsgebunden und dürfen
das Stimmrecht bei im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannten
Abstimmungen (z. B. bei Verfahrensanträgen) nicht ausüben. In
Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren werden die weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter sich in diesen Fällen der Stimme enthalten
beziehungsweise nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes
gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag. Die Beauftragung der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie
zur Antrags- und Fragenstellung ist ausgeschlossen.
Die persönliche Anmeldung durch den Aktionär oder einen
bevollmächtigten Dritten an den Eingangsschaltern zur Hauptversammlung
zur eigenen Wahrnehmung des Stimmrechts in der Hauptversammlung gilt
als Widerruf der an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
erteilten Vollmacht und Weisungen.
Wir bitten, die ausgefüllten Vollmachts- und Weisungsvordrucke bis
spätestens 14.05.2013 (Zugangsdatum) zurückzusenden an:
CompuGroup Medical AG
c/o ITTEB GmbH & Co. KG
Vogelanger 25
86937 Scheuring
Fax: 08195 9989 664
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung
über folgende E-Mailadresse:
cgm2013@itteb.de
Weitere Hinweise zum Vollmachtsverfahren finden sich auch noch einmal
auf dem Ihnen übersandten Eintrittskarten- und Vollmachtsformular
sowie auf der Internetseite www.cgm.com/hv.
Rechte der Aktionäre
1. Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen
(dies entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Zusätzlich müssen die Antragsteller nachweisen, dass sie vor dem Tag
des Ergänzungsverlangens (entscheidend ist der Zugang bei der
Gesellschaft) seit mindestens drei Monaten über die erforderliche
Mindestaktienanzahl verfügen und diese Aktien bis zur Entscheidung
über den Antrag halten. Für den Nachweis reicht eine entsprechende
Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts aus. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der CompuGroup Medical AG zu richten und
muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung,
also spätestens bis zum 14.04.2013 (24.00 Uhr MESZ) zugehen.
Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
CompuGroup Medical AG
Vorstand
Maria Trost 21
56070 Koblenz
Fax: 0261 8000 3102
E-Mail: hv@cgm.com
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden -
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem unter der Internetadresse www.cgm.com/hv bekannt gemacht und
den Aktionären mitgeteilt.
2. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Die Aktionäre können zudem Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung stellen
sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt
5) machen. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; bei
Wahlvorschlägen bedarf es einer Begründung nicht. Gegenanträge und
Wahlvorschläge von Aktionären zur Hauptversammlung sind bis spätestens
14 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung, also bis zum 30.04.2013
(24.00 Uhr MESZ) jeweils ausschließlich an folgende Adresse zu
richten:
CompuGroup Medical AG
Vorstand
Maria Trost 21
56070 Koblenz
Fax: 0261 8000 3102
E-Mail: hv@cgm.com
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt.
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung werden, nach Nachweis der
Aktionärseigenschaft des Antragstellers, den anderen Aktionären im
Internet unter www.cgm.com/hv zugänglich gemacht. Daneben werden
Aktionären, die dies schriftlich unter vorgenannter Anschrift, oder
telefonisch unter der Rufnummer 0261 8000 6200 verlangen, diese
Anträge, Begründungen, Wahlvorschläge sowie eventuelle Stellungnahmen
der Verwaltung per Briefpost übermittelt. Der Vorstand braucht
Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen des § 126 Abs. 2
AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen,
den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und
bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern die zusätzlichen
Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten enthalten.
Auf die nach den §§ 21 ff. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) bestehenden
Mitteilungspflichten und die in § 28 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des
Ruhens aller Rechte aus den Aktien bei Verstößen gegen eine
Mitteilungspflicht wird hingewiesen.
3. Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der
Tagesordnung erforderlich ist. Von einer Beantwortung einzelner Fragen
kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen
absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem
verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Nach § 20 Abs. 3 der Satzung ist der Versammlungsleiter ermächtigt,
das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu
beschränken.
4. Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich unter der
Internetadresse www.cgm.com/hv.
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 124 a AktG im Internet
auf der Homepage der CompuGroup Medical AG unter www.cgm.com/hv
zugänglich gemacht.
Zusätzliche Angaben nach § 30 b Abs. 1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft 53.219.350,00 EUR und ist eingeteilt in
53.219.350 Stückaktien. Die Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht
gewähren, beträgt daher zum Zeitpunkt der Einberufung 53.219.350. Zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft
3.600.939 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte
zustehen.
Koblenz, im April 2013
CompuGroup Medical Aktiengesellschaft
Der Vorstand
CompuGroup Medical AG Maria Trost 21 56070 Koblenz
Telefon (0261) 8000 6200 Telefax (0261) 8000 3102
E-Mail: hv@cgm.com
http://www.cgm.com
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04.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: CompuGroup Medical Aktiengesellschaft
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 04, 2013 09:16 ET (13:16 GMT)
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