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DGAP-HV: CompuGroup Medical Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: CompuGroup Medical Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2013 in Koblenz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: CompuGroup Medical Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
CompuGroup Medical Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 15.05.2013 in Koblenz mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
04.04.2013 / 15:16 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   CompuGroup Medical Aktiengesellschaft 
 
   Koblenz 
 
   - ISIN DE0005437305 - 
 
   - WKN 543730 - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
 
   am Mittwoch, 15. Mai 2013, um 11.00 Uhr 
 
   am Sitz der Gesellschaft 
 
   Maria Trost 21 
   56070 Koblenz 
   - Innovationsforum - 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 2013 
 
   ein. 
 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           CompuGroup Medical AG und des gebilligten Konzernabschlusses 
           zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts für die CompuGroup 
           Medical AG, des Konzernlageberichts, des in den Lageberichten 
           enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 
           Abs. 4 und § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB), des 
           Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns 
           sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der 
           Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter 
           www.cgm.com/hv und in den Geschäftsräumen am Sitz der 
           Gesellschaft, Maria Trost 21, 56070 Koblenz, zu den üblichen 
           Geschäftszeiten eingesehen werden. Sie werden den Aktionären 
           auf Wunsch auch kostenlos und unverzüglich zugesandt. 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits 
           gebilligt hat und damit eine Feststellung durch die 
           Hauptversammlung entfällt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 sollen 0,35 EUR 
           je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet werden. Die 
           Dividende soll am 16. Mai 2013 ausgezahlt werden. Eigene 
           Aktien der Gesellschaft sind nicht dividendenberechtigt. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den im 
           Jahresabschluss der CompuGroup Medical AG zum 31. Dezember 
           2012 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 30.254.989,75 EUR 
           wie folgt zu verwenden: 
 
 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 0,35 EUR je für das     17.366.443,85 
   abgelaufene Geschäftsjahr 2012 dividendenberechtigter              EUR 
   Stückaktie: 
 
   Vortrag auf neue Rechnung:                               12.888.545,90 
                                                                      EUR 
 
 
 
           Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und 
           den Gewinnvortrag sind die 49.618.411 zur Zeit des 
           Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat 
           vorhandenen, für das abgelaufene Geschäftsjahr 2012 
           dividendenberechtigten Stückaktien berücksichtigt. Sollte sich 
           die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2012 
           dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung 
           verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend 
           angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der 
           unverändert eine Dividende von 0,35 EUR je 
           dividendenberechtigte Stückaktie sowie einen entsprechend 
           angepassten Gewinnvortrag vorsieht. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum Entlastung 
           zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Prüfers für den Abschluss des 
           Geschäftsjahres 2013 und für prüferische Durchsichten im 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
           am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie 
           zum Prüfer für prüferische Durchsichten von 
           Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           bestellen. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
   unter Nachweis ihrer Teilnahmeberechtigung bis spätestens Samstag, 
   11.05.2013 (24:00 MESZ) bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die 
   Anmeldung ist an folgende Adresse zu richten: 
 
        CompuGroup Medical AG 
        c/o Deutsche Bank AG 
        Securities Production 
        General Meetings 
        Postfach 20 01 07 
        60605 Frankfurt 
        Fax: 069/12012-86045 
        E-Mail: WP.HV@Xchanging.com 
 
   Die Anmeldung hat in Textform (§ 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) 
   in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Als Nachweis der 
   Teilnahmeberechtigung ist ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter 
   besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Institut erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher 
   oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
   Hauptversammlung beziehen, also auf den 24.04.2013 (0.00 Uhr MESZ) 
   (sog. Nachweisstichtag). Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
   Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat; insbesondere haben 
   Veräußerungen oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des 
   gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen Aktionärs. 
   Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionäre werden, sind nicht teilnahme- oder 
   stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Die Nachweise sind ausschließlich an die folgende Anschrift der 
   Gesellschaft zu übermitteln: 
 
        CompuGroup Medical AG 
        c/o Deutsche Bank AG 
        General Meetings 
        Postfach 20 01 07 
        60605 Frankfurt 
        Fax: 069/12012-86045 
        E-Mail: WP.HV@Xchanging.com 
 
   Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft 
   werden den Aktionären oder den ordnungsgemäß Bevollmächtigten von der 
   Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um 
   den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten 
   wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
   Vertretung in der Hauptversammlung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, 
   können sich bei der Ausübung ihres Stimmrechts durch einen 
   Bevollmächtigten, z.B. eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut 
   oder einen sonstigen Dritten vertreten lassen. Wir weisen darauf hin, 
   dass auch zur Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
   126 b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 und Abs. 10 
   AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution 
   bevollmächtigt wird. 
 
   Zur Vollmachtserteilung kann das von der Gesellschaft bereitgestellte 
   Formular genutzt werden, welches mit der Eintrittskarte versendet 
   wird. 
 
   Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
   oder diesen nach § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 
   AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sind in der Regel 
   Besonderheiten zu beachten. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 
   AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution 
   bevollmächtigen wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der 
   Vollmachtserteilung bei den jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen 
   und sich mit diesen abzustimmen. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der 
   Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder 
   durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse 
   erfolgen: 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 04, 2013 09:16 ET (13:16 GMT)

DJ DGAP-HV: CompuGroup Medical Aktiengesellschaft: -2-

CompuGroup Medical AG 
        z. H. Frau Tina Zilch 
        Maria Trost 21 
        56070 Koblenz 
        Fax: 0261 8000 3102 
 
   Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung 
   über folgende E-Mailadresse: 
 
           hv@cgm.com 
 
 
   Die CompuGroup Medical AG bietet ihren Aktionären weiter die 
   Möglichkeit, ihr Stimmrecht über eine Vollmacht durch 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft weisungsgebunden ausüben zu 
   lassen. Die Vollmacht ist in Textform oder per Telefax zu erteilen. 
   Die Einzelheiten ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären 
   übersandt werden. Erhalten die Stimmrechtsvertreter mehrere 
   Vollmachten und Weisungen, wird die als zuletzt erteilte formgültige 
   Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als verbindlich erachtet. 
   Bei nicht formgültig erteilten Vollmachten werden die 
   Stimmrechtsvertreter solche Stimmen in der Hauptversammlung nicht 
   vertreten. Soweit Weisungen nicht korrekt ausgefüllt oder nicht 
   eindeutig erteilt werden, werden in Abhängigkeit vom 
   Abstimmungsverfahren die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich 
   der Stimme enthalten beziehungsweise nicht an der Abstimmung 
   teilnehmen. Die Stimmrechtsvertreter sind weisungsgebunden und dürfen 
   das Stimmrecht bei im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannten 
   Abstimmungen (z. B. bei Verfahrensanträgen) nicht ausüben. In 
   Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren werden die weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreter sich in diesen Fällen der Stimme enthalten 
   beziehungsweise nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes 
   gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag. Die Beauftragung der 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie 
   zur Antrags- und Fragenstellung ist ausgeschlossen. 
 
   Die persönliche Anmeldung durch den Aktionär oder einen 
   bevollmächtigten Dritten an den Eingangsschaltern zur Hauptversammlung 
   zur eigenen Wahrnehmung des Stimmrechts in der Hauptversammlung gilt 
   als Widerruf der an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   erteilten Vollmacht und Weisungen. 
 
   Wir bitten, die ausgefüllten Vollmachts- und Weisungsvordrucke bis 
   spätestens 14.05.2013 (Zugangsdatum) zurückzusenden an: 
 
        CompuGroup Medical AG 
        c/o ITTEB GmbH & Co. KG 
        Vogelanger 25 
        86937 Scheuring 
        Fax: 08195 9989 664 
 
   Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung 
   über folgende E-Mailadresse: 
 
           cgm2013@itteb.de 
 
 
   Weitere Hinweise zum Vollmachtsverfahren finden sich auch noch einmal 
   auf dem Ihnen übersandten Eintrittskarten- und Vollmachtsformular 
   sowie auf der Internetseite www.cgm.com/hv. 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
   1. Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen 
   (dies entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände 
   auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
   Zusätzlich müssen die Antragsteller nachweisen, dass sie vor dem Tag 
   des Ergänzungsverlangens (entscheidend ist der Zugang bei der 
   Gesellschaft) seit mindestens drei Monaten über die erforderliche 
   Mindestaktienanzahl verfügen und diese Aktien bis zur Entscheidung 
   über den Antrag halten. Für den Nachweis reicht eine entsprechende 
   Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts aus. Das Verlangen ist 
   schriftlich an den Vorstand der CompuGroup Medical AG zu richten und 
   muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, 
   also spätestens bis zum 14.04.2013 (24.00 Uhr MESZ) zugehen. 
 
   Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse: 
 
        CompuGroup Medical AG 
        Vorstand 
        Maria Trost 21 
        56070 Koblenz 
        Fax: 0261 8000 3102 
        E-Mail: hv@cgm.com 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - 
   unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen 
   Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung 
   zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
   Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
   außerdem unter der Internetadresse www.cgm.com/hv bekannt gemacht und 
   den Aktionären mitgeteilt. 
 
   2. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
   Die Aktionäre können zudem Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand 
   und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung stellen 
   sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 
   5) machen. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; bei 
   Wahlvorschlägen bedarf es einer Begründung nicht. Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge von Aktionären zur Hauptversammlung sind bis spätestens 
   14 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung, also bis zum 30.04.2013 
   (24.00 Uhr MESZ) jeweils ausschließlich an folgende Adresse zu 
   richten: 
 
        CompuGroup Medical AG 
        Vorstand 
        Maria Trost 21 
        56070 Koblenz 
        Fax: 0261 8000 3102 
        E-Mail: hv@cgm.com 
 
   Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht 
   berücksichtigt. 
 
   Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
   einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer 
   etwaigen Stellungnahme der Verwaltung werden, nach Nachweis der 
   Aktionärseigenschaft des Antragstellers, den anderen Aktionären im 
   Internet unter www.cgm.com/hv zugänglich gemacht. Daneben werden 
   Aktionären, die dies schriftlich unter vorgenannter Anschrift, oder 
   telefonisch unter der Rufnummer 0261 8000 6200 verlangen, diese 
   Anträge, Begründungen, Wahlvorschläge sowie eventuelle Stellungnahmen 
   der Verwaltung per Briefpost übermittelt. Der Vorstand braucht 
   Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 
   AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen, 
   den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und 
   bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern die zusätzlichen 
   Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten enthalten. 
 
   Auf die nach den §§ 21 ff. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) bestehenden 
   Mitteilungspflichten und die in § 28 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des 
   Ruhens aller Rechte aus den Aktien bei Verstößen gegen eine 
   Mitteilungspflicht wird hingewiesen. 
 
   3. Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter 
   vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
   verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der 
   Tagesordnung erforderlich ist. Von einer Beantwortung einzelner Fragen 
   kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen 
   absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger 
   kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem 
   verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. 
   Nach § 20 Abs. 3 der Satzung ist der Versammlungsleiter ermächtigt, 
   das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu 
   beschränken. 
 
   4. Weitergehende Erläuterungen 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 
   Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich unter der 
   Internetadresse www.cgm.com/hv. 
 
   Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
   Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 124 a AktG im Internet 
   auf der Homepage der CompuGroup Medical AG unter www.cgm.com/hv 
   zugänglich gemacht. 
 
   Zusätzliche Angaben nach § 30 b Abs. 1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft 53.219.350,00 EUR und ist eingeteilt in 
   53.219.350 Stückaktien. Die Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht 
   gewähren, beträgt daher zum Zeitpunkt der Einberufung 53.219.350. Zum 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft 
   3.600.939 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte 
   zustehen. 
 
   Koblenz, im April 2013 
 
   CompuGroup Medical Aktiengesellschaft 
 
   Der Vorstand 
 
   CompuGroup Medical AG Maria Trost 21 56070 Koblenz 
   Telefon (0261) 8000 6200 Telefax (0261) 8000 3102 
   E-Mail: hv@cgm.com 
   http://www.cgm.com 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
04.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    CompuGroup Medical Aktiengesellschaft 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 04, 2013 09:16 ET (13:16 GMT)

Maria Trost 21 
                56070 Koblenz 
                Deutschland 
Telefon:        +49 261 80006200 
Fax:            +49 261 80003102 
E-Mail:         hv@cgm.com 
Internet:       http://www.cgm.com/hv 
ISIN:           DE0005437305 
WKN:            543730 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Xetra, Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, 
                München, Hamburg, Stuttgart 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
206054 04.04.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 04, 2013 09:16 ET (13:16 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.