DGAP-HV: WashTec AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
WashTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
15.05.2013 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
05.04.2013 / 15:16
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WashTec AG
Augsburg
Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 750 750
ISIN-Code: DE 000 750 750 1
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der WashTec AG
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur ordentlichen
Hauptversammlung 2013 der WashTec AG, Augsburg,
am Mittwoch, den 15. Mai 2013, 11:00 Uhr
(Einlass ab ca. 10:00 Uhr) in der IHK für Augsburg und Schwaben,
Stettenstraße 1+3, 86150 Augsburg, ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012;
Vorlage des zusammengefassten Lageberichts für die WashTec AG
und für den Konzern für das Geschäftsjahr 2012 mit dem
erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289
Abs. 4 und 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB; Vorlage des
Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird
nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor,
dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme des
festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie
zur Beschlussfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns
und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom
Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176
Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung den
Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des
Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung
des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten Gesellschaften -
einen erläuternden Bericht zu den übernahmerelevanten Angaben
und den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und
Risikomanagementsystems sowie bei einem Mutternunternehmen
auch den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den
Bericht des Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen.
Die vorstehenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung
näher erläutert. Sie liegen ab Einberufung der
Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der WashTec AG,
Argonstraße 7, 86153 Augsburg, sowie in der Hauptversammlung
selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die
Internetseite der Gesellschaft unter www.washtec.de im Bereich
»Investor Relations« zugänglich. Auf Verlangen werden jedem
Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften der
ausliegenden Unterlagen erteilt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss
der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 ausgewiesenen
Bilanzgewinn von EUR 8.811.697,96 wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro
0,58 je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt Euro
8.080.740,96;
b) Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns in Höhe
von EUR 730.957,00 auf neue Rechnung.
In dem Vorschlag für die Ausschüttung einer Dividende an die
Aktionäre in Höhe von Euro 0,58 je dividendenberechtigter
Stückaktie ist neben der Dividende in Höhe von Euro 0,29 je
dividendenberechtigter Stückaktie eine Sonderausschüttung in
Höhe von Euro 0,29 je dividendenberechtigter Stückaktie
enthalten.
Die Dividende wird ab dem 16. Mai 2013 ausgezahlt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 und den
Halbjahresfinanzbericht 2013
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2013 sowie für eine gegebenenfalls
erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
2013 zu bestellen.
6. Beschlussfassung über die Änderung der §§ 3.1,
8.8, 8.9, 8.10, 8.11, 8.14, 8.16 und 9.9 der Satzung
a) § 3.1 der Satzung regelt die Bekanntmachungen der
Gesellschaft. Der Wortlaut des § 3.1 der Satzung lautet
bisher:
»3.1 Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im
elektronischen Bundesanzeiger, soweit nicht gesetzlich eine
andere Form der Veröffentlichung vorgeschrieben ist. Darüber
hinausgehende Veröffentlichungspflichten bleiben unberührt.«
Aufgrund der Umbenennung des ehemals elektronischen
Bundesanzeigers in 'Bundesanzeiger' schlagen Vorstand und
Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen:
In § 3.1 der Satzung wird das Wort »elektronischen«
gestrichen, so dass § 3.1 der Satzung insgesamt wie folgt
lautet:
»3.1 Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im
Bundesanzeiger, soweit nicht gesetzlich eine andere Form der
Veröffentlichung vorgeschrieben ist. Darüber hinausgehende
Veröffentlichungspflichten bleiben unberührt.«
b) Die §§ 8.8, 8.9, 8.10 und 8.11 der Satzung regeln
das Verfahren im Hinblick auf Beschlüsse des Aufsichtsrats.
Der Wortlaut der §§ 8.8, 8.9, 8.10 und 8.11 der Satzung lautet
bisher:
»8.8 Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn
mindestens die Hälfte der Mitglieder, aus denen er nach
Gesetz oder Satzung insgesamt zu bestehen hat, an der
Beschlussfassung teilnimmt; in jedem Fall müssen mindestens
drei Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Ein
Mitglied nimmt auch dann an der Beschlussfassung teil, wenn
es sich in der Abstimmung der Stimme enthält. Abwesende
Mitglieder können an der Beschlussfassung teilnehmen, indem
sie eine schriftliche Stimmabgabe durch ein anderes Mitglied
überreichen lassen, oder schriftlich, telefonisch, oder mit
Hilfe sonstiger, gebräuchlicher Mittel der Telekommunikation
(insbesondere
E-Mail) im Wege der kombinierten Beschlussfassung nach
Maßgabe von § 8.10 ihre Stimme abgeben.
8.9 Beschlüsse des Aufsichtsrats werden - soweit
nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist - mit
einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit hat der
Aufsichtsratsvorsitzende zwei Stimmen. § 108 Abs. 3 AktG ist
auch auf die Abgabe der zweiten Stimme anzuwenden. Dem
Stellvertreter steht die zweite Stimme nicht zu.
8.10 Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in Sitzungen
gefasst. Schriftliche, telefonische oder mit Hilfe
sonstiger, gebräuchlicher Mittel der Telekommunikation
(insbesondere E-Mail) durchgeführte Beschlussfassungen oder
Kombinationen aller vorgenannten Beschlussverfahren sind
zulässig, wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrats dies für
den Einzelfall bestimmt.
8.11 Über die Beschlüsse des Aufsichtsrats ist eine
Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift ist von dem
Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Protokollführer zu
unterzeichnen. In der Niederschrift sind Ort und Datum der
Sitzung, ihre Teilnehmer, die Tagesordnung und der
wesentliche Inhalt der Verhandlungen und Beschlüsse des
Aufsichtsrats festzustellen.«
Der Wortlaut der §§ 8.8 und 8.10 der Satzung soll noch
eindeutiger formuliert werden. Darüber hinaus hat nach
derzeitigem Wortlaut des § 8.9 der Satzung der
Aufsichtsratsvorsitzende bereits bei erster Abstimmung im Fall
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April 05, 2013 09:16 ET (13:16 GMT)
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