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DGAP-HV: WashTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2013 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: WashTec AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
WashTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
15.05.2013 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
05.04.2013 / 15:16 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   WashTec AG 
 
   Augsburg 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 750 750 
   ISIN-Code: DE 000 750 750 1 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der WashTec AG 
 
   Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur ordentlichen 
   Hauptversammlung 2013 der WashTec AG, Augsburg, 
   am Mittwoch, den 15. Mai 2013, 11:00 Uhr 
   (Einlass ab ca. 10:00 Uhr) in der IHK für Augsburg und Schwaben, 
   Stettenstraße 1+3, 86150 Augsburg, ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012; 
           Vorlage des zusammengefassten Lageberichts für die WashTec AG 
           und für den Konzern für das Geschäftsjahr 2012 mit dem 
           erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 
           Abs. 4 und 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB; Vorlage des 
           Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 
           und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird 
           nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, 
           dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme des 
           festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie 
           zur Beschlussfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns 
           und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom 
           Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des 
           Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 
           Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung den 
           Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des 
           Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung 
           des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten Gesellschaften - 
           einen erläuternden Bericht zu den übernahmerelevanten Angaben 
           und den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und 
           Risikomanagementsystems sowie bei einem Mutternunternehmen 
           auch den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den 
           Bericht des Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen. 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung 
           näher erläutert. Sie liegen ab Einberufung der 
           Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der WashTec AG, 
           Argonstraße 7, 86153 Augsburg, sowie in der Hauptversammlung 
           selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die 
           Internetseite der Gesellschaft unter www.washtec.de im Bereich 
           »Investor Relations« zugänglich. Auf Verlangen werden jedem 
           Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften der 
           ausliegenden Unterlagen erteilt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
           der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 ausgewiesenen 
           Bilanzgewinn von EUR 8.811.697,96 wie folgt zu verwenden: 
 
 
       a)    Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro 
             0,58 je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt Euro 
             8.080.740,96; 
 
 
       b)    Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns in Höhe 
             von EUR 730.957,00 auf neue Rechnung. 
 
 
 
           In dem Vorschlag für die Ausschüttung einer Dividende an die 
           Aktionäre in Höhe von Euro 0,58 je dividendenberechtigter 
           Stückaktie ist neben der Dividende in Höhe von Euro 0,29 je 
           dividendenberechtigter Stückaktie eine Sonderausschüttung in 
           Höhe von Euro 0,29 je dividendenberechtigter Stückaktie 
           enthalten. 
 
 
           Die Dividende wird ab dem 16. Mai 2013 ausgezahlt. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 und den 
           Halbjahresfinanzbericht 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
           PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           München zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für 
           das Geschäftsjahr 2013 sowie für eine gegebenenfalls 
           erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 
           2013 zu bestellen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Änderung der §§ 3.1, 
           8.8, 8.9, 8.10, 8.11, 8.14, 8.16 und 9.9 der Satzung 
 
 
     a)    § 3.1 der Satzung regelt die Bekanntmachungen der 
           Gesellschaft. Der Wortlaut des § 3.1 der Satzung lautet 
           bisher: 
 
 
       »3.1  Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im 
             elektronischen Bundesanzeiger, soweit nicht gesetzlich eine 
             andere Form der Veröffentlichung vorgeschrieben ist. Darüber 
             hinausgehende Veröffentlichungspflichten bleiben unberührt.« 
 
 
 
           Aufgrund der Umbenennung des ehemals elektronischen 
           Bundesanzeigers in 'Bundesanzeiger' schlagen Vorstand und 
           Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen: 
 
 
           In § 3.1 der Satzung wird das Wort »elektronischen« 
           gestrichen, so dass § 3.1 der Satzung insgesamt wie folgt 
           lautet: 
 
 
       »3.1  Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im 
             Bundesanzeiger, soweit nicht gesetzlich eine andere Form der 
             Veröffentlichung vorgeschrieben ist. Darüber hinausgehende 
             Veröffentlichungspflichten bleiben unberührt.« 
 
 
 
     b)    Die §§ 8.8, 8.9, 8.10 und 8.11 der Satzung regeln 
           das Verfahren im Hinblick auf Beschlüsse des Aufsichtsrats. 
           Der Wortlaut der §§ 8.8, 8.9, 8.10 und 8.11 der Satzung lautet 
           bisher: 
 
 
       »8.8  Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn 
             mindestens die Hälfte der Mitglieder, aus denen er nach 
             Gesetz oder Satzung insgesamt zu bestehen hat, an der 
             Beschlussfassung teilnimmt; in jedem Fall müssen mindestens 
             drei Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Ein 
             Mitglied nimmt auch dann an der Beschlussfassung teil, wenn 
             es sich in der Abstimmung der Stimme enthält. Abwesende 
             Mitglieder können an der Beschlussfassung teilnehmen, indem 
             sie eine schriftliche Stimmabgabe durch ein anderes Mitglied 
             überreichen lassen, oder schriftlich, telefonisch, oder mit 
             Hilfe sonstiger, gebräuchlicher Mittel der Telekommunikation 
             (insbesondere 
             E-Mail) im Wege der kombinierten Beschlussfassung nach 
             Maßgabe von § 8.10 ihre Stimme abgeben. 
 
 
 
       8.9   Beschlüsse des Aufsichtsrats werden - soweit 
             nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist - mit 
             einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit hat der 
             Aufsichtsratsvorsitzende zwei Stimmen. § 108 Abs. 3 AktG ist 
             auch auf die Abgabe der zweiten Stimme anzuwenden. Dem 
             Stellvertreter steht die zweite Stimme nicht zu. 
 
 
       8.10  Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in Sitzungen 
             gefasst. Schriftliche, telefonische oder mit Hilfe 
             sonstiger, gebräuchlicher Mittel der Telekommunikation 
             (insbesondere E-Mail) durchgeführte Beschlussfassungen oder 
             Kombinationen aller vorgenannten Beschlussverfahren sind 
             zulässig, wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrats dies für 
             den Einzelfall bestimmt. 
 
 
       8.11  Über die Beschlüsse des Aufsichtsrats ist eine 
             Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift ist von dem 
             Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Protokollführer zu 
             unterzeichnen. In der Niederschrift sind Ort und Datum der 
             Sitzung, ihre Teilnehmer, die Tagesordnung und der 
             wesentliche Inhalt der Verhandlungen und Beschlüsse des 
             Aufsichtsrats festzustellen.« 
 
 
 
           Der Wortlaut der §§ 8.8 und 8.10 der Satzung soll noch 
           eindeutiger formuliert werden. Darüber hinaus hat nach 
           derzeitigem Wortlaut des § 8.9 der Satzung der 
           Aufsichtsratsvorsitzende bereits bei erster Abstimmung im Fall 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 05, 2013 09:16 ET (13:16 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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