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DGAP-HV: technotrans AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2013 in Münster /Westf. mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: technotrans AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
technotrans AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
16.05.2013 in Münster /Westf. mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
05.04.2013 / 15:23 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   technotrans AG 
 
   Sassenberg 
 
   - ISIN: DE000A0XYGA7 - 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
   Donnerstag, den 16. Mai 2013, 10:00 Uhr 
 
   im Messe und Congress Centrum Halle Münsterland 
   Albersloher Weg 32, 48155 Münster, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           technotrans AG zum 31. Dezember 2012, des nach IFRS 
           (International Financial Reporting Standards) aufgestellten 
           gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, der 
           Lageberichte für die technotrans AG und den Konzern, des 
           Berichts des Aufsichtsrates sowie des erläuterten Berichts des 
           Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
           der technotrans AG ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 
           1.855.545,74 wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,12 je Stückaktie             EUR 
   auf das dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe von       783.181,20 
   EUR 6.526.510,00 
 
   Gewinnvortrag                                                       EUR 
                                                              1.072.364,54 
 
   Bilanzgewinn                                                        EUR 
                                                              1.855.545,74 
 
 
           Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die zum 
           Zeitpunkt der Veröffentlichung von der Gesellschaft gehaltenen 
           eigenen Aktien, die gemäß § 71 AktG nicht dividendenberechtigt 
           sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den Erwerb oder 
           die Veräußerung eigener Aktien die Zahl der 
           dividendenberechtigten Aktien vermindern oder erhöhen. In 
           diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,12 
           je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein 
           entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die 
           Gewinnverwendung unterbreitet werden. 
 
 
           Die Dividende ist ab dem 17. Mai 2013 zahlbar. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt 
           der Aufsichtsrat vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, zum 
           Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
     6.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Die Amtszeit der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der 
           technotrans AG, Herr Dipl.-Ing. Heinz Harling und Herr Dr. 
           Norbert Bröcker, endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 16. 
           Mai 2013. Um die gesetzmäßige und satzungsgemäße Besetzung des 
           Aufsichtsrates auch nach der ordentlichen Hauptversammlung zu 
           gewährleisten, sind daher zwei neue Aufsichtsratsmitglieder zu 
           wählen. Der Aufsichtsrat der technotrans AG setzt sich gemäß 
           §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG i.V.m. §§ 1 Absatz 1 Nr. 1 
           Satz 1, 4 Absatz 1 DrittelbG sowie § 11 Absatz 1 der Satzung 
           aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden 
           Anteilseignervertretern und zwei nach den Vorschriften des 
           Drittelbeteiligungsgesetzes von den Arbeitnehmern zu wählenden 
           Arbeitnehmervertretern zusammen. Die Hauptversammlung ist an 
           Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende 
           Herren in den Aufsichtsrat zu wählen, wobei Mitgliedschaften 
           in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in 
           vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien jeweils 
           angegeben sind: 
 
 
           Heinz Harling, Diplom-Ingenieur, Hamm 
 
 
             Vorsitzender des Aufsichtsrats der technotrans AG 
             (bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 16. Mai 2013) 
 
 
             Keine weiteren Mitgliedschaften 
 
 
 
           Dr. Norbert Bröcker, Rechtsanwalt, Düsseldorf 
 
 
             Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats 
             der technotrans AG (bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 
             16. Mai 2013) 
 
 
             Keine weiteren Mitgliedschaften 
 
 
 
           Die Wahl von Herrn Harling und von Herrn Dr. Bröcker soll 
           jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
           die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem 
           Beginn der Amtszeit beschließt, erfolgen, wobei das 
           Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet 
           wird; die Wahl erfolgt soweit für die Zeit bis zur Beendigung 
           der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2018. 
 
 
           Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absatz 4 bis 6 des Deutschen 
           Corporate Governance Kodex weisen wir darauf hin, dass Herr 
           Dr. Bröcker Partner der Sozietät Hoffmann Liebs Fritsch & 
           Partner, Düsseldorf, ist. Die Sozietät Hoffmann Liebs Fritsch 
           & Partner ist regelmäßig rechtsberatend für die technotrans AG 
           sowie auch mit dieser verbundene Unternehmen tätig. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex geben wir bekannt, dass Herr Harling im Falle seiner 
           Wahl in den Aufsichtsrat erneut als Kandidat für den 
           Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts 
   und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind 
   und sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens am 
   Donnerstag, den 9. Mai 2013 (24.00 Uhr), bei der Gesellschaft 
   eingegangen ist. 
 
   Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister finden am Tag der 
   Hauptversammlung und an den letzten sechs Tagen vor der 
   Hauptversammlung nicht statt. Deshalb entspricht der Eintragungsstand 
   des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der 
   letzten Umschreibung am 9. Mai 2013. Technisch maßgeblicher 
   Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) für die Ausübung 
   des Stimmrechts am Tag der Hauptversammlung ist mithin der Ablauf, 
   d.h. 24.00 Uhr, des 9. Mai 2013. 
 
   Aktionäre können sich schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bei der 
   technotrans AG unter der Anschrift: 
 
 
 
 
 
     technotrans AG 
     c/o Computershare Operations Center 
     80249 München 
     Telefax-Nr.: +49 89 30 90 3 74675 
     E-Mail: technotrans-HV2013@computershare.de 
 
   anmelden. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären Eintrittskarten für 
   die Hauptversammlung übersandt. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, 
   können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen 
   Bevollmächtigten, z.B. durch das depotführende Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben 
   lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung Sorge 
   zu tragen. Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit 
   der Eintrittskarte. 
 
   Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt 
   wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
   Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform 
   (§ 126 b BGB). Im Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
   Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen sind in 
   der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu 
   Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
 
   Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt 
   werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die 
   Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des 
   Nachweises per Post, per Fax oder per E-Mail verwenden Aktionäre bzw. 
   Aktionärsvertreter bitte die folgende Adresse: 
 
 
 
 
 
     technotrans AG 
     - Investor Relations - 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 05, 2013 09:23 ET (13:23 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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