DGAP-HV: technotrans AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
technotrans AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
16.05.2013 in Münster /Westf. mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
05.04.2013 / 15:23
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technotrans AG
Sassenberg
- ISIN: DE000A0XYGA7 -
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, den 16. Mai 2013, 10:00 Uhr
im Messe und Congress Centrum Halle Münsterland
Albersloher Weg 32, 48155 Münster,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
technotrans AG zum 31. Dezember 2012, des nach IFRS
(International Financial Reporting Standards) aufgestellten
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, der
Lageberichte für die technotrans AG und den Konzern, des
Berichts des Aufsichtsrates sowie des erläuterten Berichts des
Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss
der technotrans AG ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR
1.855.545,74 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,12 je Stückaktie EUR
auf das dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe von 783.181,20
EUR 6.526.510,00
Gewinnvortrag EUR
1.072.364,54
Bilanzgewinn EUR
1.855.545,74
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die zum
Zeitpunkt der Veröffentlichung von der Gesellschaft gehaltenen
eigenen Aktien, die gemäß § 71 AktG nicht dividendenberechtigt
sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den Erwerb oder
die Veräußerung eigener Aktien die Zahl der
dividendenberechtigten Aktien vermindern oder erhöhen. In
diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,12
je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die
Gewinnverwendung unterbreitet werden.
Die Dividende ist ab dem 17. Mai 2013 zahlbar.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt
der Aufsichtsrat vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, zum
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der
technotrans AG, Herr Dipl.-Ing. Heinz Harling und Herr Dr.
Norbert Bröcker, endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 16.
Mai 2013. Um die gesetzmäßige und satzungsgemäße Besetzung des
Aufsichtsrates auch nach der ordentlichen Hauptversammlung zu
gewährleisten, sind daher zwei neue Aufsichtsratsmitglieder zu
wählen. Der Aufsichtsrat der technotrans AG setzt sich gemäß
§§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG i.V.m. §§ 1 Absatz 1 Nr. 1
Satz 1, 4 Absatz 1 DrittelbG sowie § 11 Absatz 1 der Satzung
aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden
Anteilseignervertretern und zwei nach den Vorschriften des
Drittelbeteiligungsgesetzes von den Arbeitnehmern zu wählenden
Arbeitnehmervertretern zusammen. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende
Herren in den Aufsichtsrat zu wählen, wobei Mitgliedschaften
in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien jeweils
angegeben sind:
Heinz Harling, Diplom-Ingenieur, Hamm
Vorsitzender des Aufsichtsrats der technotrans AG
(bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 16. Mai 2013)
Keine weiteren Mitgliedschaften
Dr. Norbert Bröcker, Rechtsanwalt, Düsseldorf
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
der technotrans AG (bis zum Ablauf der Hauptversammlung am
16. Mai 2013)
Keine weiteren Mitgliedschaften
Die Wahl von Herrn Harling und von Herrn Dr. Bröcker soll
jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt, erfolgen, wobei das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet
wird; die Wahl erfolgt soweit für die Zeit bis zur Beendigung
der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2018.
Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absatz 4 bis 6 des Deutschen
Corporate Governance Kodex weisen wir darauf hin, dass Herr
Dr. Bröcker Partner der Sozietät Hoffmann Liebs Fritsch &
Partner, Düsseldorf, ist. Die Sozietät Hoffmann Liebs Fritsch
& Partner ist regelmäßig rechtsberatend für die technotrans AG
sowie auch mit dieser verbundene Unternehmen tätig.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex geben wir bekannt, dass Herr Harling im Falle seiner
Wahl in den Aufsichtsrat erneut als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts
und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind
und sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens am
Donnerstag, den 9. Mai 2013 (24.00 Uhr), bei der Gesellschaft
eingegangen ist.
Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister finden am Tag der
Hauptversammlung und an den letzten sechs Tagen vor der
Hauptversammlung nicht statt. Deshalb entspricht der Eintragungsstand
des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der
letzten Umschreibung am 9. Mai 2013. Technisch maßgeblicher
Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) für die Ausübung
des Stimmrechts am Tag der Hauptversammlung ist mithin der Ablauf,
d.h. 24.00 Uhr, des 9. Mai 2013.
Aktionäre können sich schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bei der
technotrans AG unter der Anschrift:
technotrans AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax-Nr.: +49 89 30 90 3 74675
E-Mail: technotrans-HV2013@computershare.de
anmelden.
Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären Eintrittskarten für
die Hauptversammlung übersandt.
Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen,
können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z.B. durch das depotführende Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben
lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung Sorge
zu tragen. Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit
der Eintrittskarte.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine
diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt
wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform
(§ 126 b BGB). Im Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen sind in
der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu
Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt
werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die
Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des
Nachweises per Post, per Fax oder per E-Mail verwenden Aktionäre bzw.
Aktionärsvertreter bitte die folgende Adresse:
technotrans AG
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