DGAP-HV: Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2013 in Berlin mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
05.04.2013 / 15:24
=--------------------------------------------------------------------
Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG
Berlin
ISIN: DE0005659700
Sehr geehrte Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zu unserer ordentlichen Hauptversammlung ein.
Diese findet am Freitag, dem 17. Mai 2013, um 10:30 Uhr, im Max
Delbrück Communications Center (MDC.C) auf dem Campus Berlin-Buch,
Robert-Rössle-Str. 10, 13125 Berlin, statt.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts der Eckert & Ziegler Strahlen- und
Medizintechnik AG zum 31. Dezember 2012, des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum
31. Dezember 2012, des Berichts des Aufsichtsrates über das
Geschäftsjahr 2012 sowie des erläuternden Berichts des
Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB
für das Geschäftsjahr 2012
Die zu diesem Tagesordnungspunkt vorzulegenden Unterlagen
können im Internet unter www.ezag.de > Investoren >
Hauptversammlung eingesehen werden. Da der Aufsichtsrat sowohl
den Jahresabschluss als auch den Konzernabschluss bereits
gebilligt hat, findet zu diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung statt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 erzielten Bilanzgewinn in Höhe von Euro 6.391.605,03 wie
folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,60 je Euro 3.172.899,00
dividendenberechtigter Stückaktie
Einstellung des Restbetrages in die Euro 3.218.706,03
Gewinnrücklagen
Die vorstehend genannte Dividendensumme sowie der in die
Gewinnrücklagen einzustellende Restbetrag basieren auf dem zum
Zeitpunkt der Einberufung vorhandenen dividendenberechtigten
Grundkapital in Höhe von Euro 5.288.165,00, eingeteilt in
5.288.165 nennwertlose Stückaktien. Die zum Zeitpunkt der
Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen 4.818 eigenen
Aktien sind dagegen nicht dividendenberechtigt.
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum
Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung
ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung
gestellt, der unverändert eine Dividende von Euro 0,60 je
dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend
angepassten Gewinnvortrag vorsieht.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu
bestellen.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Aufgrund des Auslaufens der Amtszeit von Herrn Prof. Dr.
Wolfgang Maennig sowie von Frau Dr. Gudrun Erzgräber zum
Ablauf dieser Hauptversammlung sind zwei Mitglieder des
Aufsichtsrates neu zu wählen.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG
ausschließlich aus von den Anteilseignern bestimmten
Mitgliedern zusammen. Er besteht satzungsgemäß aus sechs
Mitgliedern, wobei den Gründern, Dr. Andreas Eckert und Jürgen
Ziegler, das Recht eingeräumt ist, je ein Mitglied in den
Aufsichtsrat zu entsenden.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die
nachfolgenden Wahlvorschläge berücksichtigen die vom
Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Prof. Dr. Wolfgang Maennig,
Universitätsprofessor, Berlin,
b) Dr. Gudrun Erzgräber, Physikerin, Birkenwerder,
mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum
Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt,
zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen. Das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet.
Die vorstehend genannten Kandidaten nehmen derzeit die
folgenden Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen wahr:
Prof. Dr. Wolfgang Maennig: Mitglied des Aufsichtsrates der
GRETA AG, Hasloh
Dr. Gudrun Erzgräber: keine
Gemäß Ziff. 5.4.3. des Deutschen Corporate Governance Kodex
wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat soll Herr Prof. Dr. Wolfgang Maennig als Kandidat
für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor,
c) Elke Middelstaedt, Kauffrau, Zepernick,
d) Hans-Jörg Hinke, Kaufmann, Berlin,
für den vorgenannten Zeitraum als Ersatzmitglieder zu wählen
und zwar mit der Maßgabe, dass sie in der genannten
Reihenfolge Mitglied des Aufsichtsrates werden, wenn ein von
dieser Hauptversammlung gewähltes Mitglied des Aufsichtsrates
vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet.
Ein Nachrücken eines Ersatzmitgliedes in der genannten Weise
erfolgt nicht, sofern dieses bei Ausscheiden eines gewählten
Mitgliedes des Aufsichtsrates bereits selbst Mitglied des
Aufsichtsrates ist.
Die vorstehend genannten Kandidaten nehmen derzeit keine
weiteren Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen wahr.
Frau Elke Middelstaedt ist Geschäftsführerin der Eckert
Wagniskapital und Frühphasenfinanzierung GmbH, einem an der
Gesellschaft wesentlich beteiligten Aktionär. Nach
Einschätzung des Aufsichtsrats steht darüber hinaus keiner der
vorgeschlagenen Kandidaten in persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen,
den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach Ziffer 5.4.1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegen wären.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen im Wege der Einzelabstimmung
über die Kandidaten durchzuführen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Die Gesellschaft hat zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 5.292.983 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne
Nennwert ausgegeben. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung
eine Stimme.
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die
Gesellschaft 4.818 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft
allerdings gemäß § 71b AktG keine Stimmrechte zustehen. Zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der
stimmberechtigten Aktien somit 5.288.165 Stück.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung
anmelden und zudem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der
Gesellschaft bis spätestens am 10. Mai 2013 unter der nachfolgenden
Adresse zugehen:
Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG
c/o PR im Turm HV-Service AG
Römerstr. 72-74
68259 Mannheim
Telefax: +49 (0) 621 / 71 77 213
Die Anmeldung zur Hauptversammlung hat in Textform (§ 126 b BGB) in
deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen.
Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 05, 2013 09:24 ET (13:24 GMT)
© 2013 Dow Jones News
