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DGAP-HV: Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2013 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2013 in Berlin mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
05.04.2013 / 15:29 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft 
 
   Berlin 
 
   WKN 805 502 
   ISIN DE0008055021 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung 
   am Donnerstag, den 16. Mai 2013, um 10:00 Uhr, in das Restaurant 
   LaLuz, Oudenarder Straße 16, 13347 Berlin, ein. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst 
           Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses nebst 
           Konzernlagebericht für die Deutsche Real Estate 
           Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2012, des Berichts des 
           Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012 sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 
           Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB 
 
 
     TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 zu erteilen. 
 
 
     TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 zu 
           erteilen. 
 
 
     TOP 4 Wahl zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1 letzte 
           Alternative, 101 AktG, § 6 Abs. 1 der Satzung aus sechs 
           Mitgliedern zusammen, die von den Aktionären in der 
           Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist 
           nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Für das verstorbene Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Gerd 
           Münchow, hat das Amtsgericht Charlottenburg in Berlin durch 
           Beschluss vom 21. Januar 2013 Herrn Dr. Heiko Lehmkuhl in den 
           Aufsichtsrat bestellt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Heiko Lehmkuhl, 
           Rechtsanwalt, Potsdam, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
           Die Wahl erfolgt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
           über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt. 
 
 
           Der Vorgeschlagene ist Mitglied in folgendem gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsrat: GlucoMetrix AG, Potsdam. Er ist nicht 
           Mitglied in einem vergleichbaren ausländischen Kontrollgremium 
           i.S. des § 125 Abs. 1 AktG. 
 
 
           Der Aufsichtsrat beabsichtigt, dass Herr Dr. Beermann 
           weiterhin Vorsitzender des Aufsichtsrats bleibt. 
 
 
           Herr Dr. Lehmkuhl verfügt über besondere Kenntnis im Bereich 
           Immobilien und war in der Vergangenheit in Einzelfällen für 
           die Gesellschaft und Gesellschaften der Summit-Gruppe als 
           Rechtsanwalt in der immobilienrechtlichen Beratung tätig. 
           Gegenwärtig besteht keine Mandatsbeziehung zwischen der 
           Gesellschaft und Herrn Dr. Lehmkuhl. 
 
 
     TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem 
           GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
           Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer zu 
           bestellen, und zwar 
 
 
       a)    für das Geschäftsjahr 2013 sowie 
 
 
       b)    für die prüferische Durchsicht des verkürzten 
             Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 
             37y Nr. 2 WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung für den 
             Fall, dass sich der Vorstand für eine prüferische Durchsicht 
             des im Halbjahresfinanzberichts enthaltenen verkürzten 
             Abschlusses und Zwischenlageberichts entscheidet. 
 
 
 
   Anzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 20.582.200 
   Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der 
   Stimmen beträgt somit 20.582.200. 
 
   Teilnahmebedingungen 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
   Hauptversammlung anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen. Die 
   Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft 
   spätestens am 9. Mai 2013, 24:00 Uhr (MESZ) unter der folgenden 
   Adresse zugehen: 
 
   Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   Deutschland 
   Telefax: +49 (0)89 210 27 298 
   E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de 
 
   Zum Nachweis der Berechtigung ist eine in Textform in deutscher oder 
   englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden 
   Instituts über den Anteilsbesitz notwendig. Die Bescheinigung hat sich 
   auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf den 25. 
   April 2013, 00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen (Nachweisstichtag). 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
   Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für die 
   Berechtigung zur Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record 
   Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
   haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
   dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der 
   Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
   Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein 
   Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der 
   Textform. Ausnahmen vom Textformerfordernis können für 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte 
   Personen oder Institutionen bestehen, vgl. §§ 135, 125 Abs. 5 AktG. 
   Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der 
   Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen 
   gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen. 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von 
   Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft, die gegenüber den Aktionären 
   weisungsgebunden sind, vertreten zu lassen. 
 
   Für Bevollmächtigungen kann das Formular verwendet werden, das den 
   Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter folgender Adresse, 
   insbesondere auch folgender E-Mail-Adresse, übermittelt werden: 
 
   Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft 
   Oudenarder Straße 16 
   13347 Berlin 
   Deutschland 
   Telefax: +49 (0)30 24 00 864-595 
   E-Mail: vollmacht-hv2013@drestate.de 
 
   Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine 
   ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   erforderlich sind. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, 
   so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft 
 
   Vollmachten mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   sollten möglichst bis zum 15. Mai 2013, 24:00 Uhr (MESZ) unter oben 
   genannter Adresse übermittelt werden. Dies kann auch per E-Mail unter 
   der vorgenannten E-Mail-Adresse geschehen. Auch in der Versammlung 
   selbst kann dem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft noch Vollmacht 
   und Weisung erteilt werden. 
 
   Im Übrigen gelten die Ausführungen zum Verfahren für die Stimmabgabe 
   durch einen Bevollmächtigten entsprechend. 
 
   Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekannt gemacht werden. 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand zu 
   richten und müssen der Gesellschaft unter Nachweis des Anteilsbesitzes 
   mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 15. April 2013, 
   24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Wir bitten derartige Verlangen an folgende 
   Adresse zu richten: 
 
   Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft 
   Der Vorstand 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 05, 2013 09:29 ET (13:29 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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