DGAP-HV: Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2013 in Berlin mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
05.04.2013 / 15:29
=--------------------------------------------------------------------
Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft
Berlin
WKN 805 502
ISIN DE0008055021
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, den 16. Mai 2013, um 10:00 Uhr, in das Restaurant
LaLuz, Oudenarder Straße 16, 13347 Berlin, ein.
TAGESORDNUNG
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst
Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses nebst
Konzernlagebericht für die Deutsche Real Estate
Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2012, des Berichts des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012 sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289
Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB
TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 zu erteilen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 zu
erteilen.
TOP 4 Wahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1 letzte
Alternative, 101 AktG, § 6 Abs. 1 der Satzung aus sechs
Mitgliedern zusammen, die von den Aktionären in der
Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist
nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Für das verstorbene Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Gerd
Münchow, hat das Amtsgericht Charlottenburg in Berlin durch
Beschluss vom 21. Januar 2013 Herrn Dr. Heiko Lehmkuhl in den
Aufsichtsrat bestellt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Heiko Lehmkuhl,
Rechtsanwalt, Potsdam, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahl erfolgt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt.
Der Vorgeschlagene ist Mitglied in folgendem gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsrat: GlucoMetrix AG, Potsdam. Er ist nicht
Mitglied in einem vergleichbaren ausländischen Kontrollgremium
i.S. des § 125 Abs. 1 AktG.
Der Aufsichtsrat beabsichtigt, dass Herr Dr. Beermann
weiterhin Vorsitzender des Aufsichtsrats bleibt.
Herr Dr. Lehmkuhl verfügt über besondere Kenntnis im Bereich
Immobilien und war in der Vergangenheit in Einzelfällen für
die Gesellschaft und Gesellschaften der Summit-Gruppe als
Rechtsanwalt in der immobilienrechtlichen Beratung tätig.
Gegenwärtig besteht keine Mandatsbeziehung zwischen der
Gesellschaft und Herrn Dr. Lehmkuhl.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer zu
bestellen, und zwar
a) für das Geschäftsjahr 2013 sowie
b) für die prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5,
37y Nr. 2 WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung für den
Fall, dass sich der Vorstand für eine prüferische Durchsicht
des im Halbjahresfinanzberichts enthaltenen verkürzten
Abschlusses und Zwischenlageberichts entscheidet.
Anzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 20.582.200
Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der
Stimmen beträgt somit 20.582.200.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen. Die
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft
spätestens am 9. Mai 2013, 24:00 Uhr (MESZ) unter der folgenden
Adresse zugehen:
Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 210 27 298
E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de
Zum Nachweis der Berechtigung ist eine in Textform in deutscher oder
englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden
Instituts über den Anteilsbesitz notwendig. Die Bescheinigung hat sich
auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf den 25.
April 2013, 00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen (Nachweisstichtag).
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für die
Berechtigung zur Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record
Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach
dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle
Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein
Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der
Textform. Ausnahmen vom Textformerfordernis können für
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte
Personen oder Institutionen bestehen, vgl. §§ 135, 125 Abs. 5 AktG.
Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen
gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft, die gegenüber den Aktionären
weisungsgebunden sind, vertreten zu lassen.
Für Bevollmächtigungen kann das Formular verwendet werden, das den
Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter folgender Adresse,
insbesondere auch folgender E-Mail-Adresse, übermittelt werden:
Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft
Oudenarder Straße 16
13347 Berlin
Deutschland
Telefax: +49 (0)30 24 00 864-595
E-Mail: vollmacht-hv2013@drestate.de
Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine
ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich sind. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person,
so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft
Vollmachten mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
sollten möglichst bis zum 15. Mai 2013, 24:00 Uhr (MESZ) unter oben
genannter Adresse übermittelt werden. Dies kann auch per E-Mail unter
der vorgenannten E-Mail-Adresse geschehen. Auch in der Versammlung
selbst kann dem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft noch Vollmacht
und Weisung erteilt werden.
Im Übrigen gelten die Ausführungen zum Verfahren für die Stimmabgabe
durch einen Bevollmächtigten entsprechend.
Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden.
Tagesordnungsergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand zu
richten und müssen der Gesellschaft unter Nachweis des Anteilsbesitzes
mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 15. April 2013,
24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Wir bitten derartige Verlangen an folgende
Adresse zu richten:
Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft
Der Vorstand
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 05, 2013 09:29 ET (13:29 GMT)
© 2013 Dow Jones News
