DGAP-HV: euromicron Aktiengesellschaft communication & control
technology / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology:
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2013 in
Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
05.04.2013 / 15:32
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euromicron Aktiengesellschaft
communication & control technology
Frankfurt am Main
WKN A1K030
ISIN DE000A1K0300
EINLADUNG zur ordentlichen Hauptversammlung 2013
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur diesjährigen ordentlichen
Hauptversammlung der euromicron Aktiengesellschaft communication &
control technology ein.
Sie findet am
Freitag, den 17. Mai 2013, um 10:30 Uhr,
im Auditorium der Commerzbank AG,
Eingang: Große Gallusstraße 19, 60311 Frankfurt am Main,
statt.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2012, des Lageberichts, des Berichts des
Aufsichtsrats, des gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2012, sowie
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §
289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB
Diese Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der euromicron
Aktiengesellschaft communication & control technology, Zum
Laurenburger Hof 76, 60594 Frankfurt am Main, aus, ebenso wie
der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns, und können dort und im Internet unter
www.euromicron.de (im Bereich: Investor
Relations/Hauptversammlung) eingesehen werden. Sie werden den
Aktionären auf Anfrage kostenlos zugesandt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den sich nach Einbezug
des Gewinnvortrags von Euro 2.585.675,19 ergebenden Betrag von
Euro 3.857.776,20 (Bilanzgewinn der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2012) für die Ausschüttung einer Dividende von
Euro 0,30 je Stückaktie der ISIN DE000A1K0300 zu verwenden,
dies entspricht einem Gesamtbetrag von Euro 1.999.139,70 und
den Restbetrag von Euro 1.858.636,50 auf neue Rechnung
vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum
Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das
Geschäftsjahr 2013 zu wählen. Dieser nimmt auch die
prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor,
sofern diese erfolgt.
6. Beschlussfassung über die Neugestaltung der
Aufsichtsratsvergütung (Satzungsänderung)
Vor dem Hintergrund der Neuregelung der Empfehlung zur
Aufsichtsratsvergütung gemäß der ab dem 15. Juni 2012
geltenden Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex
('Kodex') soll die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder an
die Neufassung des Kodex in Ziffer 5.4.6 Abs. 2 angepasst
werden. Eine erfolgsabhängige Vergütung des Aufsichtsrats wird
vom Kodex nicht mehr empfohlen.
Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass eine
ausschließlich fixe Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
besser als die bisherige - auch einen variablen Anteil
beinhaltende - Vergütungsform geeignet ist, den unabhängig vom
Unternehmenserfolg generell bestehenden Beratungs- und
Kontrollaufgaben des Aufsichtsrats Rechnung zu tragen. Die
Aufsichtsratsvergütung soll auch künftig sicherstellen,
Mitglieder für den Aufsichtsrat gewinnen zu können, die über
hohe Kompetenz sowie langjährige, auch internationale
Erfahrung in der Führung und Beratung von
Wirtschaftsunternehmen verfügen.
Vor diesem Hintergrund soll die Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder ab dem Geschäftsjahr 2013 auf eine
reine Fixvergütung umgestellt werden. Dies führt auch zu einer
Vereinfachung der Struktur der Aufsichtsratsvergütung.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen, §
13 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
'§ 13 Vergütung
1. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle
Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste
Vergütung in Höhe von EUR 30.000,-. Der Vorsitzende des
Aufsichtsrats erhält den zweifachen, der stellvertretende
Vorsitzende den eineinhalbfachen Betrag der festen Vergütung.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner Ersatz aller
Auslagen sowie Ersatz der etwa auf ihre Vergütung und Auslagen
zu entrichtenden Umsatzsteuer.
2. Die feste Vergütung ist jeweils nach Ablauf des
Geschäftsjahres zur Zahlung fällig.
3. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während
eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die
feste Vergütung entsprechend der Dauer ihrer
Aufsichtsratszugehörigkeit in dem betreffenden Geschäftsjahr.
4. Die Gesellschaft unterhält im eigenen Interesse eine
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für ihre Organe und
Leitungsverantwortlichen (D&O-Versicherung), in die auch die
Aufsichtsratsmitglieder einbezogen und auf Kosten der
Gesellschaft mitversichert sind.
5. Die Regelungen dieses § 13 gelten erstmals für die für das
Geschäftsjahr 2013 zu zahlende Vergütung.'
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Von den im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt
ausgegebenen 6.663.799 auf den Namen lautende Stückaktien der
Gesellschaft (Aktien ohne Nennbetrag) gewähren im Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung 6.663.799 auf den Namen lautende
Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) ein Stimmrecht. Die Gesamtzahl
der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beläuft sich mithin auf 6.663.799.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im
Aktienregister eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft unter
der nachstehend genannten Adresse in Textform anmelden:
euromicron Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Anmeldung muss bei der Gesellschaft spätestens bis
10. Mai 2013, 24:00 Uhr,
eingehen. Die Anmeldung kann in deutscher oder englischer Sprache
abgefasst sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als
Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für
das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Aktionär zustehenden
Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am
Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen
Gründen werden allerdings im Zeitraum vom 11. Mai 2013, 0:00 Uhr, bis
zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im
Aktienregister vorgenommen. Deshalb entspricht der Eintragungsstand
des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Ende des
Anmeldeschlusstages. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag
(sogenannter Technical Record Date) ist daher der 10. Mai 2013, 24:00
Uhr.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung bedeutet keine Sperre für die
Veräußerung von oder die Verfügung über die Aktien. Aktionäre können
daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur
Hauptversammlung weiter frei verfügen. Auch im Fall der vollständigen
oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach der Anmeldung zur
Hauptversammlung ist für die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte ausschließlich der
Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung
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April 05, 2013 09:32 ET (13:32 GMT)
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