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DGAP-HV: euromicron Aktiengesellschaft -3-

DJ DGAP-HV: euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: euromicron Aktiengesellschaft communication & control 
technology / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology: 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2013 in 
Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
05.04.2013 / 15:32 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   euromicron Aktiengesellschaft 
   communication & control technology 
 
   Frankfurt am Main 
 
   WKN A1K030 
   ISIN DE000A1K0300 
 
 
   EINLADUNG zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 
 
   Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur diesjährigen ordentlichen 
   Hauptversammlung der euromicron Aktiengesellschaft communication & 
   control technology ein. 
 
   Sie findet am 
 
   Freitag, den 17. Mai 2013, um 10:30 Uhr, 
   im Auditorium der Commerzbank AG, 
   Eingang: Große Gallusstraße 19, 60311 Frankfurt am Main, 
 
   statt. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31. Dezember 2012, des Lageberichts, des Berichts des 
           Aufsichtsrats, des gebilligten Konzernabschlusses und des 
           Konzernlageberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2012, sowie 
           des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 
           289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Diese Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der euromicron 
           Aktiengesellschaft communication & control technology, Zum 
           Laurenburger Hof 76, 60594 Frankfurt am Main, aus, ebenso wie 
           der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns, und können dort und im Internet unter 
           www.euromicron.de (im Bereich: Investor 
           Relations/Hauptversammlung) eingesehen werden. Sie werden den 
           Aktionären auf Anfrage kostenlos zugesandt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den sich nach Einbezug 
           des Gewinnvortrags von Euro 2.585.675,19 ergebenden Betrag von 
           Euro 3.857.776,20 (Bilanzgewinn der Gesellschaft für das 
           Geschäftsjahr 2012) für die Ausschüttung einer Dividende von 
           Euro 0,30 je Stückaktie der ISIN DE000A1K0300 zu verwenden, 
           dies entspricht einem Gesamtbetrag von Euro 1.999.139,70 und 
           den Restbetrag von Euro 1.858.636,50 auf neue Rechnung 
           vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum 
           Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das 
           Geschäftsjahr 2013 zu wählen. Dieser nimmt auch die 
           prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, 
           sofern diese erfolgt. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Neugestaltung der 
           Aufsichtsratsvergütung (Satzungsänderung) 
 
 
           Vor dem Hintergrund der Neuregelung der Empfehlung zur 
           Aufsichtsratsvergütung gemäß der ab dem 15. Juni 2012 
           geltenden Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex 
           ('Kodex') soll die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder an 
           die Neufassung des Kodex in Ziffer 5.4.6 Abs. 2 angepasst 
           werden. Eine erfolgsabhängige Vergütung des Aufsichtsrats wird 
           vom Kodex nicht mehr empfohlen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass eine 
           ausschließlich fixe Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder 
           besser als die bisherige - auch einen variablen Anteil 
           beinhaltende - Vergütungsform geeignet ist, den unabhängig vom 
           Unternehmenserfolg generell bestehenden Beratungs- und 
           Kontrollaufgaben des Aufsichtsrats Rechnung zu tragen. Die 
           Aufsichtsratsvergütung soll auch künftig sicherstellen, 
           Mitglieder für den Aufsichtsrat gewinnen zu können, die über 
           hohe Kompetenz sowie langjährige, auch internationale 
           Erfahrung in der Führung und Beratung von 
           Wirtschaftsunternehmen verfügen. 
 
 
           Vor diesem Hintergrund soll die Vergütung der 
           Aufsichtsratsmitglieder ab dem Geschäftsjahr 2013 auf eine 
           reine Fixvergütung umgestellt werden. Dies führt auch zu einer 
           Vereinfachung der Struktur der Aufsichtsratsvergütung. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen, § 
           13 der Satzung wie folgt neu zu fassen: 
 
 
           '§ 13 Vergütung 
 
 
           1. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle 
           Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste 
           Vergütung in Höhe von EUR 30.000,-. Der Vorsitzende des 
           Aufsichtsrats erhält den zweifachen, der stellvertretende 
           Vorsitzende den eineinhalbfachen Betrag der festen Vergütung. 
           Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner Ersatz aller 
           Auslagen sowie Ersatz der etwa auf ihre Vergütung und Auslagen 
           zu entrichtenden Umsatzsteuer. 
 
 
           2. Die feste Vergütung ist jeweils nach Ablauf des 
           Geschäftsjahres zur Zahlung fällig. 
 
 
           3. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während 
           eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die 
           feste Vergütung entsprechend der Dauer ihrer 
           Aufsichtsratszugehörigkeit in dem betreffenden Geschäftsjahr. 
 
 
           4. Die Gesellschaft unterhält im eigenen Interesse eine 
           Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für ihre Organe und 
           Leitungsverantwortlichen (D&O-Versicherung), in die auch die 
           Aufsichtsratsmitglieder einbezogen und auf Kosten der 
           Gesellschaft mitversichert sind. 
 
 
           5. Die Regelungen dieses § 13 gelten erstmals für die für das 
           Geschäftsjahr 2013 zu zahlende Vergütung.' 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Von den im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 
   ausgegebenen 6.663.799 auf den Namen lautende Stückaktien der 
   Gesellschaft (Aktien ohne Nennbetrag) gewähren im Zeitpunkt der 
   Einberufung dieser Hauptversammlung 6.663.799 auf den Namen lautende 
   Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) ein Stimmrecht. Die Gesamtzahl 
   der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung beläuft sich mithin auf 6.663.799. 
 
   Teilnahmebedingungen 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im 
   Aktienregister eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft unter 
   der nachstehend genannten Adresse in Textform anmelden: 
 
           euromicron Aktiengesellschaft 
           c/o Computershare Operations Center 
           80249 München 
           Telefax: +49 (0) 89 30903-74675 
           E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
 
   Die Anmeldung muss bei der Gesellschaft spätestens bis 
 
   10. Mai 2013, 24:00 Uhr, 
 
   eingehen. Die Anmeldung kann in deutscher oder englischer Sprache 
   abgefasst sein. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als 
   Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für 
   das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Aktionär zustehenden 
   Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am 
   Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen 
   Gründen werden allerdings im Zeitraum vom 11. Mai 2013, 0:00 Uhr, bis 
   zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im 
   Aktienregister vorgenommen. Deshalb entspricht der Eintragungsstand 
   des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Ende des 
   Anmeldeschlusstages. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag 
   (sogenannter Technical Record Date) ist daher der 10. Mai 2013, 24:00 
   Uhr. 
 
   Die Anmeldung zur Hauptversammlung bedeutet keine Sperre für die 
   Veräußerung von oder die Verfügung über die Aktien. Aktionäre können 
   daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur 
   Hauptversammlung weiter frei verfügen. Auch im Fall der vollständigen 
   oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach der Anmeldung zur 
   Hauptversammlung ist für die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte ausschließlich der 
   Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 05, 2013 09:32 ET (13:32 GMT)

DJ DGAP-HV: euromicron Aktiengesellschaft -2-

maßgeblich. Da im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur gilt, 
   wer als solcher am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister 
   eingetragen ist, können Erwerber von Aktien, deren 
   Umschreibungsanträge nach dem Technical Record Date bei der 
   Gesellschaft eingehen, Teilnahme-, Stimmrechte und sonstige Rechte aus 
   diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit vom 
   Veräußerer bevollmächtigen. 
 
   Mit der Anmeldung kann der Aktionär eine Eintrittskarte zur 
   Hauptversammlung anfordern. Anders als die Anmeldung zur 
   Hauptversammlung ist die Eintrittskarte nicht Teilnahmevoraussetzung, 
   sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an den 
   Einlasskontrollen für den Zugang zur Hauptversammlung. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können 
   oder wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender 
   Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine 
   Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. 
 
     a)    Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
           Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
           bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der 
           Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird den 
           Aktionären zusammen mit den Anmeldeunterlagen zur 
           Hauptversammlung nebst weiteren Informationen zur 
           Vollmachtserteilung übermittelt. Darüber hinaus kann ein 
           Formular auch im Internet unter www.euromicron.de (im Bereich: 
           Investor Relations/Hauptversammlung) abgerufen oder bei der 
           Gesellschaft kostenlos angefordert werden. Das Verlangen ist 
           zu richten an: 
 
 
           euromicron AG 
           Investor Relations 
           Zum Laurenburger Hof 76 
           60594 Frankfurt am Main, oder 
           Telefax: +49 (0) 69 63 15 83 17, oder 
           E-Mail: euromicron-HV2013@computershare.de. 
 
 
           Diese Adresse (einschließlich Telefax-Nummer und 
           E-Mail-Adresse) steht von der Einberufung der Hauptversammlung 
           an auch für die Vollmachtserteilung gegenüber der 
           Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber 
           dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den 
           Widerruf von Vollmachten zur Verfügung. 
 
 
     b)    Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
           oder ein anderer der in § 135 AktG diesen gleichgestellter 
           Rechtsträger bevollmächtigt werden soll, bedarf - in Ausnahme 
           von vorstehend in Buchstabe a) dargestelltem Grundsatz - die 
           Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der 
           Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf 
           hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, 
           Aktionärsvereinigungen oder die diesen in § 135 AktG 
           gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden 
           sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht 
           verlangen, weil sie nach § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar 
           festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
           Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG 
           diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, 
           sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches 
           Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. Ein Verstoß gegen 
           die in diesem Abschnitt b) genannten und bestimmte weitere in 
           § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung 
           eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder eines 
           anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger 
           beeinträchtigt allerdings gem. § 135 Abs. 7 AktG die 
           Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. 
 
 
     c)    Wir bieten unseren Aktionären zusätzlich an, sich 
           durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
           Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. 
           Den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern müssen dazu 
           Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts 
           erteilt werden. Die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter 
           üben das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom 
           Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne Weisungserteilung sind 
           die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter nicht zur 
           Stimmabgabe für einen Aktionär berechtigt. 
 
 
           Die Erteilung der Vollmacht an von der Gesellschaft benannte 
           Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von 
           Weisungen bedürfen der Textform. Die Aktionäre, die den von 
           der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
           Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht nebst Weisungen erteilen 
           wollen, können das Formular verwenden, welches sie zusammen 
           mit den Anmeldeunterlagen nebst weiteren Informationen zur 
           Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten. Darüber hinaus 
           kann ein Formular auch im Internet unter www.euromicron.de (im 
           Bereich: Investor Relations/Hauptversammlung) abgerufen oder 
           bei der Gesellschaft kostenlos angefordert werden. Das 
           Verlangen ist zu richten an: 
 
 
           euromicron AG 
           Investor Relations 
           Zum Laurenburger Hof 76 
           60594 Frankfurt am Main, oder 
           Telefax: +49 (0) 69 63 15 83 17, oder 
           E-Mail: euromicron-HV2013@computershare.de. 
 
 
           Die Vollmacht nebst Weisungen ist bis zum 16. Mai 2013, 12:00 
           Uhr (eingehend) an folgende Anschrift zu senden: 
 
 
           euromicron AG 
           c/o Computershare Operations Center 
           80249 München, oder 
           Telefax: +49 (0) 89 30903-74675, oder 
           E-Mail: euromicron-HV2013@computershare.de. 
 
 
           Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft 
           benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ist eine 
           fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen 
           erforderlich. 
 
 
           Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 
           Abs. 1 AktG 
 
 
       a)    Tagesordnungsergänzungsverlangen 
 
 
             Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile 
             zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
             anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 erreichen, verlangen, 
             dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
             bekanntgemacht werden. Das Verlangen muss schriftlich an den 
             Vorstand gerichtet werden und bei der Gesellschaft 
             spätestens am Dienstag, 16. April 2013, 24:00 Uhr, eingehen. 
             Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu 
             übersenden: 
 
 
             euromicron AG 
             Investor Relations 
             Zum Laurenburger Hof 76 
             60594 Frankfurt am Main. 
 
 
             Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden wir 
             bekanntmachen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen 
             genügen. 
 
 
       b)    Gegenanträge und Wahlvorschläge 
 
 
             Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft 
             einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und 
             Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
             übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 
             126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft 
             zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der 
             nachfolgend angegebenen Adresse spätestens am Donnerstag, 2. 
             Mai 2013, 24:00 Uhr, eingeht. 
 
 
             Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 
             AktG der Gesellschaft einen Wahlvorschlag übermitteln. Ein 
             Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 
             1 und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft 
             zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der 
             nachfolgend angegebenen Adresse spätestens am Donnerstag, 2. 
             Mai 2013, 24:00 Uhr, eingeht. 
 
 
             Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder 
             Wahlvorschläge im Internet unter www.euromicron.de (im 
             Bereich: Investor Relations/Hauptversammlung) zugänglich 
             machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. 
             Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls 
             unter der genannten Internetadresse zugänglich machen. 
 
 
             Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind 
             ausschließlich zu richten an: 
 
 
             euromicron AG 
             Investor Relations 
             Zum Laurenburger Hof 76 
             60594 Frankfurt am Main, oder 
             Telefax: +49 (0) 69 63 15 83 17, oder 
             E-Mail: IR-PR@euromicron.de. 
 
 
       c)    Auskunftsrecht 
 
 
             Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass 
             jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom 
             Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu 
             geben ist, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 05, 2013 09:32 ET (13:32 GMT)

Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 
             AktG). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung 
             ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung 
             oder sonstigen Mitteilung bedürfte. 
 
 
       d)    Nähere Erläuterungen auf der Internetseite 
 
 
             Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der 
             Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 
             AktG stehen den Aktionären auf der Internetseite der 
             Gesellschaft unter www.euromicron.de (im Bereich: Investor 
             Relations/Hauptversammlung) zur Verfügung. 
 
 
 
           Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort 
           nach § 124a AktG zugänglichen Informationen 
 
 
           Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden 
           sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.euromicron.de (im Bereich: Investor 
           Relations/Hauptversammlung). 
 
 
   Frankfurt am Main, im April 2013 
 
   euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology 
   mit Sitz in Frankfurt am Main 
 
   - Der Vorstand - 
 
 
 
 
 
 
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05.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
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Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    euromicron Aktiengesellschaft communication & control 
                technology 
                Zum Laurenburger Hof 76 
                60594 Frankfurt am Main 
                Deutschland 
E-Mail:         IR-PR@euromicron.de 
Internet:       http://www.euromicron.net/ 
ISIN:           DE000A1K0300 
WKN:            A1K030 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
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206175 05.04.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 05, 2013 09:32 ET (13:32 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.