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DGAP-HV: Pulsion Medical Systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2013 in Feldkirchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Pulsion Medical Systems SE / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Pulsion Medical Systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 16.05.2013 in Feldkirchen mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
05.04.2013 / 15:34 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   PULSION Medical Systems SE 
 
   Feldkirchen 
 
   - ISIN DE0005487904 - 
   - WKN 548 790 - 
 
 
   Ordentliche Hauptversammlung 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 
 
   Donnerstag, den 16. Mai 2013, 11:00 Uhr, 
 
   im Gebäude 
 
   der PULSION Medical Systems SE, Hans-Riedl-Str. 23, 85622 Feldkirchen, 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   eingeladen. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, der 
           Lageberichte für die PULSION Medical Systems SE und den 
           Konzern, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 
           Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des 
           Verwaltungsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Die genannten Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der 
           Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der PULSION Medical 
           Systems SE, Hans-Riedl-Str. 21, 85622 Feldkirchen, zur 
           Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Sie werden auch während 
           der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre 
           ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und 
           kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt. Die 
           Unterlagen sind zudem vom Tag der Einberufung der 
           Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft 
           http://www.pulsion.com, dort über Investor/Hauptversammlung 
           zugänglich. 
 
 
           Der Verwaltungsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss am 14. 
           März 2013 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
           festgestellt. Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu 
           diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu fassen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Verwaltungsrats der Pulsion Medical Systems SE 
           für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
           Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des 
           Verwaltungsrats der Pulsion Medical Systems SE für das 
           Geschäftsjahr 2012 entscheiden zu lassen. 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt über die Entlastung 
           der im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des 
           Verwaltungsrats zu beschließen: 
 
 
       a)    Herrn Dr. Burkhard Wittek wird Entlastung 
             erteilt. 
 
 
       b)    Herrn Jürgen Lauer wird Entlastung erteilt. 
 
 
       c)    Herrn Frank Fischer wird Entlastung erteilt. 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           geschäftsführenden Direktors der Pulsion Medical Systems SE 
           für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem im Geschäftsjahr 2012 
           amtierenden geschäftsführenden Direktor Entlastung für diesen 
           Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
           Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 sollen EUR 1,65 
           je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet werden. 
           Eigene Aktien der Gesellschaft sind nicht 
           dividendenberechtigt. 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt daher vor, den Bilanzgewinn für das 
           Geschäftsjahr 2012 in Höhe von EUR 13.740.673,47 wie folgt zu 
           verwenden: 
 
 
  a)  Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre     EUR  13.553.476,20 
      EUR 0,30 pro Stückaktie zuzüglich einer 
      Sonderdividende in Höhe von EUR 1,35 pro 
      Stückaktie, insgesamt also EUR 1,65 pro 
      Stückaktie für 8.214.228. Aktien 
 
  b)  Vortrag auf eigene Rechnung                       EUR     187.197,27 
 
                                                        EUR  13.740.673,47 
 
                                                     =====- 
                                                     =====- 
                                                     =====- 
                                                         == 
 
 
 
           Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der 
           Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen 
           Aktien am Bilanzstichtag, die gemäß § 71b AktG nicht 
           dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich 
           die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern oder 
           erhöhen, wenn weitere eigene Aktien erworben oder veräußert 
           werden. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei 
           unveränderter Ausschüttung von EUR 1,65 je 
           dividendenberechtigter Stückaktie ein angepasster 
           Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet. 
 
 
           Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 17. Mai 2013. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie des 
           Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von 
           Zwischenfinanzberichten der Gesellschaft 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
           am Main, Niederlassung München, zum Abschluss- und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
           Dies umfasst auch die Wahl zum Prüfer für die prüferische 
           Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der 
           ordentlichen Hauptversammlung 2013 aufgestellt werden, soweit 
           die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte 
           beauftragt wird. 
 
 
     6.    Unterrichtung über die Ausnutzung der Ermächtigung 
           zum Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft 
 
 
           Der Verwaltungsrat unterrichtet die Hauptversammlung über die 
           Ausnutzung der von der Hauptversammlung am 16. Mai 2012 
           beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, wie im 
           Bericht des Verwaltungsrates betreffend die Ermächtigung zum 
           Erwerb eigener Aktien angekündigt. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb 
           und die Verwendung eigener Aktien durch die Gesellschaft 
 
 
           Zum Erwerb eigener Aktien bedarf die Gesellschaft, soweit 
           nicht gesetzlich ausdrücklich zugelassen, einer besonderen 
           Ermächtigung durch die Hauptversammlung. Da die von der 
           Hauptversammlung vom 16. Mai 2012 beschlossene Ermächtigung 
           bereits zu einem erheblichen Teil ausgenutzt wurde, soll der 
           Hauptversammlung vorgeschlagen werden, der Gesellschaft erneut 
           eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zu erteilen. 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor zu beschließen: 
 
 
       7.1   Erwerbsermächtigung 
 
 
             Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG 
             ermächtigt, eigene Aktien in einem Umfang von bis zu 10% des 
             zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung 
             bestehenden Grundkapitals i.H. von EUR 8.250.000,- zu 
             erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, 
             einmalig oder auch mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke 
             ausgeübt werden. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen 
             mit anderen eigenen Aktien, die sich ggf. im Besitz der 
             Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG 
             zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des 
             Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf von der 
             Gesellschaft nicht zum Handel in eigenen Aktien genutzt 
             werden. 
 
 
       7.2   Arten des Erwerbs 
 
 
             Der Erwerb kann über die Börse oder mittels eines an alle 
             Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen 
             Kaufangebots erfolgen. 
 
 
         (a)   Erfolgt der Erwerb über die Börse, so darf der 
               von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne 
               Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die 
               Eröffnungsauktion ermittelten Kurs für Aktien der 
               Gesellschaft im XETRA-Handel (oder eines an die Stelle des 
               XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren 
               Nachfolgesystems) um nicht mehr als 10% über- oder 
               unterschreiten. 
 
 
         (b)   Erfolgt der Erwerb aufgrund eines öffentlichen 
               Kaufangebots oder einer öffentlichen Aufforderung zur 
               Abgabe von Kaufangeboten an alle Aktionäre der 
               Gesellschaft, dürfen der angebotene Kaufpreis oder die 
               Grenzwerte der angebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne 
               Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Schlussauktion der 
               Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder eines an die 
               Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional 
               vergleichbaren Nachfolgesystems) an den vier 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 05, 2013 09:34 ET (13:34 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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