DGAP-HV: Pulsion Medical Systems SE / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Pulsion Medical Systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 16.05.2013 in Feldkirchen mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
05.04.2013 / 15:34
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PULSION Medical Systems SE
Feldkirchen
- ISIN DE0005487904 -
- WKN 548 790 -
Ordentliche Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Donnerstag, den 16. Mai 2013, 11:00 Uhr,
im Gebäude
der PULSION Medical Systems SE, Hans-Riedl-Str. 23, 85622 Feldkirchen,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, der
Lageberichte für die PULSION Medical Systems SE und den
Konzern, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289
Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des
Verwaltungsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2012
Die genannten Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der PULSION Medical
Systems SE, Hans-Riedl-Str. 21, 85622 Feldkirchen, zur
Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Sie werden auch während
der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre
ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und
kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt. Die
Unterlagen sind zudem vom Tag der Einberufung der
Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft
http://www.pulsion.com, dort über Investor/Hauptversammlung
zugänglich.
Der Verwaltungsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss am 14.
März 2013 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu
diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu fassen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Verwaltungsrats der Pulsion Medical Systems SE
für das Geschäftsjahr 2012
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des
Verwaltungsrats der Pulsion Medical Systems SE für das
Geschäftsjahr 2012 entscheiden zu lassen.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt über die Entlastung
der im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des
Verwaltungsrats zu beschließen:
a) Herrn Dr. Burkhard Wittek wird Entlastung
erteilt.
b) Herrn Jürgen Lauer wird Entlastung erteilt.
c) Herrn Frank Fischer wird Entlastung erteilt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
geschäftsführenden Direktors der Pulsion Medical Systems SE
für das Geschäftsjahr 2012
Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem im Geschäftsjahr 2012
amtierenden geschäftsführenden Direktor Entlastung für diesen
Zeitraum zu erteilen.
4. Verwendung des Bilanzgewinns
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 sollen EUR 1,65
je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet werden.
Eigene Aktien der Gesellschaft sind nicht
dividendenberechtigt.
Der Verwaltungsrat schlägt daher vor, den Bilanzgewinn für das
Geschäftsjahr 2012 in Höhe von EUR 13.740.673,47 wie folgt zu
verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre EUR 13.553.476,20
EUR 0,30 pro Stückaktie zuzüglich einer
Sonderdividende in Höhe von EUR 1,35 pro
Stückaktie, insgesamt also EUR 1,65 pro
Stückaktie für 8.214.228. Aktien
b) Vortrag auf eigene Rechnung EUR 187.197,27
EUR 13.740.673,47
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Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der
Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen
Aktien am Bilanzstichtag, die gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich
die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern oder
erhöhen, wenn weitere eigene Aktien erworben oder veräußert
werden. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei
unveränderter Ausschüttung von EUR 1,65 je
dividendenberechtigter Stückaktie ein angepasster
Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 17. Mai 2013.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie des
Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten der Gesellschaft
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt
am Main, Niederlassung München, zum Abschluss- und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
Dies umfasst auch die Wahl zum Prüfer für die prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der
ordentlichen Hauptversammlung 2013 aufgestellt werden, soweit
die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte
beauftragt wird.
6. Unterrichtung über die Ausnutzung der Ermächtigung
zum Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft
Der Verwaltungsrat unterrichtet die Hauptversammlung über die
Ausnutzung der von der Hauptversammlung am 16. Mai 2012
beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, wie im
Bericht des Verwaltungsrates betreffend die Ermächtigung zum
Erwerb eigener Aktien angekündigt.
7. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb
und die Verwendung eigener Aktien durch die Gesellschaft
Zum Erwerb eigener Aktien bedarf die Gesellschaft, soweit
nicht gesetzlich ausdrücklich zugelassen, einer besonderen
Ermächtigung durch die Hauptversammlung. Da die von der
Hauptversammlung vom 16. Mai 2012 beschlossene Ermächtigung
bereits zu einem erheblichen Teil ausgenutzt wurde, soll der
Hauptversammlung vorgeschlagen werden, der Gesellschaft erneut
eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zu erteilen.
Der Verwaltungsrat schlägt vor zu beschließen:
7.1 Erwerbsermächtigung
Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
ermächtigt, eigene Aktien in einem Umfang von bis zu 10% des
zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung
bestehenden Grundkapitals i.H. von EUR 8.250.000,- zu
erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise,
einmalig oder auch mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke
ausgeübt werden. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen
mit anderen eigenen Aktien, die sich ggf. im Besitz der
Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG
zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des
Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf von der
Gesellschaft nicht zum Handel in eigenen Aktien genutzt
werden.
7.2 Arten des Erwerbs
Der Erwerb kann über die Börse oder mittels eines an alle
Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen
Kaufangebots erfolgen.
(a) Erfolgt der Erwerb über die Börse, so darf der
von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die
Eröffnungsauktion ermittelten Kurs für Aktien der
Gesellschaft im XETRA-Handel (oder eines an die Stelle des
XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren
Nachfolgesystems) um nicht mehr als 10% über- oder
unterschreiten.
(b) Erfolgt der Erwerb aufgrund eines öffentlichen
Kaufangebots oder einer öffentlichen Aufforderung zur
Abgabe von Kaufangeboten an alle Aktionäre der
Gesellschaft, dürfen der angebotene Kaufpreis oder die
Grenzwerte der angebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Schlussauktion der
Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder eines an die
Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional
vergleichbaren Nachfolgesystems) an den vier
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